Wohngeldantrag Wartezeit!

Begonnen von nabil, 09. Dezember 2023, 01:51:53

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Else Kling

Zitat von: Unwissender am 31. Dezember 2023, 09:00:53Dazu hat er weniger bekommen als zuvor (obwohl es laut Regierung erhöht worden sein soll) und er eine  Mieterhöhung bekommen hat

Das Wohngeld wurde zum 01.01.2023 erhöht. Zum 01.01.2024 gibt es keine Änderung im Wohngeldgesetz.

Unwissender

Schreib ich doch! Zuvor (von Jan bis Jul 23) hatte er mehr Wohgeld als er jetzt bekommt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

nabil

Ich kriege echt langsam ein dicken Hals es sind mittlerweile 7 Monate und 3 Tage....

Ottokar

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Unwissender

Gibts da nicht auch einen § der besagt,(wie beim ALGII, Bürgergeld) dass vorläufig bezahlt werden muss, und das dann evtl. nach Fertigstellung des Bescheides verrechnet wird?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Else Kling

Zitat von: Unwissender am 12. Januar 2024, 09:23:38Gibts da nicht auch einen § der besagt,(wie beim ALGII, Bürgergeld) dass vorläufig bezahlt werden muss, und das dann evtl. nach Fertigstellung des Bescheides verrechnet wird?  :weisnich:

Paragraph 26a Wohngeldgesetz regelt die vorläufige Zahlung des Wohngeldes.

nabil

Ja, auch wenn es diesen Paragraphen gibt, wird es nichts nützen. Bis dieses Anliegen bearbeitet wird vergeht ja die gleiche Zeit sprich 7 Monate. Hat also nicht wirklich ein Effekt in meiner Situation. Bleibt also nichts übrig als abzuwarten.

Es geht auch darum das die wohngeldstelle mit dem jobcenter sich austauschen muss welche Zahlung das wohngeldamt den jobcenter noch zu begleichen hat, um mir dann das bereinigte wohngeld auszuzahlen.

Ich hab jetzt mittlerweile das jobcenter angerufen und gefragt, ob sich das wohngeldamt bei den gemeldet hat. Die Dame wusste leider davon nichts also hatte keine Infos. Sie meinte wird das an die zuständige Sachbearbeiterin weitergeben das sie da mal sich mit den in Verbindung setzen soll.

Hoffen wir mal...

Sheherazade

Zitat von: nabil am 14. Januar 2024, 23:08:09Es geht auch darum das die wohngeldstelle mit dem jobcenter sich austauschen muss welche Zahlung das wohngeldamt den jobcenter noch zu begleichen hat, um mir dann das bereinigte wohngeld auszuzahlen.

Das sollte automatisch passieren, wenn du im Wohngeldantrag angekreuzt hast, dass derzeit ALGII/Bürgergeld bezogen wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

nabil

Zitat von: Sheherazade am 15. Januar 2024, 09:47:11
Zitat von: nabil am 14. Januar 2024, 23:08:09Es geht auch darum das die wohngeldstelle mit dem jobcenter sich austauschen muss welche Zahlung das wohngeldamt den jobcenter noch zu begleichen hat, um mir dann das bereinigte wohngeld auszuzahlen.

Das sollte automatisch passieren, wenn du im Wohngeldantrag angekreuzt hast, dass derzeit ALGII/Bürgergeld bezogen wird.

Ja ich habe auch einen aktuellen bescheid bereits im November nachgereicht. Ich hatte schon im Juli einen Bescheid eingereicht irgendwie wollten sie nochmal ein neuen bescheid wahrscheinlich deswegen weil kinderzuschlag genehmigt wurde, dadurch sich das burgergeld reduziert hat und sie dann nochmal schauen möchten was ich an Rest burgergeld beziehe. 7 Monate und 8 Tage bereits vorbei mal schauen wie lange noch

Jimmy Neutron

Im Beitrag #33 hat dich @Ottokar auf eine Untätigkeitsklage angesprochen. Ist das keine Option für dich?

nabil

Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Januar 2024, 15:52:36Im Beitrag #33 hat dich @Ottokar auf eine Untätigkeitsklage angesprochen. Ist das keine Option für dich?

Es wäre eine Option. Ich denke mir dabei, wenn ich solche Schritte einleite fällt der Bescheid extra negativ aus. Das ist der Grund weswegen ich mich noch scheue solch ein Schritt einzuleiten. Wiederum bis das ganze in Gang kommt vergeht auch einige Zeit, ob sich das dann noch lohnt. Ich meine 7 Monate sind inzwischen vergangen irgendwann müssen die doch meinen Antrag in die Hand nehmen.

september23

Zitat von: nabil am 16. Januar 2024, 07:50:35Es wäre eine Option. Ich denke mir dabei, wenn ich solche Schritte einleite fällt der Bescheid extra negativ aus.
Das sind schlichte Zahlen und eine Gesetzeslage. Die kann niemand ignorieren, weil er sich vielleicht ärgert.


Zitat von: nabil am 16. Januar 2024, 07:50:35Das ist der Grund weswegen ich mich noch scheue solch ein Schritt einzuleiten. Wiederum bis das ganze in Gang kommt vergeht auch einige Zeit, ob sich das dann noch lohnt. Ich meine 7 Monate sind inzwischen vergangen irgendwann müssen die doch meinen Antrag in die Hand nehmen.
du hattest dort direkt mal angefragt/anfragen können?

Unwissender

 :offtopic: Mal angenommen man hätte so wenig Geld, das man nicht solange auf einen Bescheid warten kann! Was hat man dann für eine Möglichkeit, finanzielle Hilfe zu bekommen (wenn auch als Darlehen) und Verwandte/ Freunde nicht in Frage kommen?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Das steht hier bereits
Zitat von: Else Kling am 12. Januar 2024, 09:26:29Paragraph 26a Wohngeldgesetz regelt die vorläufige Zahlung des Wohngeldes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

nabil

Leider gibt es bis jetzt nichts neues 7.7.2023 Antrag gestellt. 6.11 Aufforderung aktuellen burgergeldbescheid einreichen am 8.11 online eingegangen. Seither warte ich.

Eigentlich müsste ich schon bald ein weiterbewillungsantrag einreichen aber der erstantrag ist nicht mal durch...