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Rückforderung Leistungen

Begonnen von Frau G, 29. Dezember 2023, 18:06:26

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Frau G

Hallo Community, ich bin neu hier und kenne mich nicht so aus, so please bare with me 😅
Ich habe heute eine Anhörung mit beabsichtigter Festsetzung mit Rückforderung von Leistungen bekommen. Zeitraum 01.03.23-31.08.23. Ich bin Aufstocker, habe einen Sohn, welcher aber aus gesundheitlichen Gründen meinerseits die meiste Zeit bei meinen Eltern ist. Diesbezüglich auch alle Leistungen für ihn gestrichen wurden, sogar Bildung und Teilhabe was ich nicht in Ordnung finde, aber das ist ein anderes Thema... Ich bekomme das Kindergeld und leite dies monatlich an an meine Eltern weiter. Die Weiterleitung des Kindergeldes plus Verdienstnachweis wird jeden Monat dem Jobcenter vorgelegt. Im Mai habe ich 45 Euro vom Kindergeld einbehalten, da ich für meinen Sohn einen neuen Ausweis und Anmeldung zum Schwimmkurs bezahlt habe und somit nur 205 Euro überwiesen. Mit meinen Eltern ist dies abgesprochen. Denn sonst müssten sie mir das Geld nur wieder überweisen, Unterhalt geht direkt an meine Eltern. Ich habe extra bei der Vorlage der Weiterleitung des Kindergeldes den Kassenzettel für den neuen Ausweis meines Sohnes plus die Anmeldung für den Schwimmkurs als Anhang beigefügt. Trotzdem erhielt ich ein Schreiben meiner Sachbearbeiterin
dass die Weiterleitung der 250 Euro KG nicht korrekt war. Daraufhin habe ich ihr den Sachverhalt erklärt und nochmals auf die ihr bereits vorliegenden Unterlagen verwiesen, dass ich für meinen Sohn keinerlei Leistungen bekomme nur weil er bei meinen Eltern wohnlich untergebracht ist ich aber trotzdem laufende Kosten für ihn habe und die 45 Euro für Ausgaben für meinen Sohn wären. Trotzdem haben sie mir jetzt für 05/23 als einzusetzendes Einkommen die 45,00 Euro als Sonstige Einnahmen - zu berücksichtigendes Kindergeld angerechnet
Des Weiteren habe ich im April von meinem Arbeitgeber ein Familienbudget in Höhe von 130.58 € Brutto ausgezahlt bekommen zu meinem regulären Verdienst, welches sie auch als einzusetzendes Einkommen als Einmalzahlung aus LA 04/23 verrechnet haben
Somit berechneten sie die Leistungen für 05/23 auf 34,84 und errechneten eine Differenz von -118,31.
Mit den anderen Monaten verrechnete Leistungen soll ich nun 108,60 Euro zurückzahlen. Nun meine Frage darf das Familienbudget angerechnet werden. Finde diesbezüglich nichts im Internet und das mit dem Kindergeld finde ich dreist. Ist das wirklich Rechtens obwohl ich die Unterlagen der Sachbearbeiterin vorgelegt hatte.

hko

ob Familienbudget angerechnet werden darf kann ich nicht beantworten. Wenn der Arbeitgeber diese Zahlung als Inflationsausgleichprämie bezeichnet hätte, dann wäre dieser Betrag weder vom Jobcenter noch vom Finanzamt anzurechnen.
Übrigens, das mit den 45 € war wirklich ungeschickt. Besser wäre gewesen, das gesamte Kindergeld weiterzuleiten und anschließend die 45 € bar entgegenzunehmen.
Ebenfalls als Tipp: Keine Geldgeschenke überweisen sondern bar abliefern.

Gruß hko