Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Unzulässige Aufrechnung - Überprüfungsantrag

Begonnen von Rick, 10. Dezember 2023, 15:59:51

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rick

@Fettnäpfchen
Vielleicht habe ich etwas überreagiert, dafür entschuldige ich mich bei beiden wirklich. Es geht nicht explizit um mich oder meiner Familie aber aus meinem erweiterten Familienkreis. Ich versuche nur zu helfen, weil ich die Probleme die Jobcenter machen selber all zu gut aus der Vergangenheit kenne.

Das Problem wurde hier schon einmal angesprochen, aber nicht von mir, und es wurde um Hilfe gebeten. Daraufhin wurde sie arg belästigt und es wurden ihr Dinge unterstellt, auch in Privat Nachrichten, von einem anderen User hier. Der User wurde gemeldet aber leider wurde erst nichts dagegen unternommen. Erst eine längere Zeit später wurde der User gesperrt. Das war Ende letzten Jahres. Das hinterlässt natürlich Spuren und das Misstrauen wächst. Leider wird man das Gefühl auch nicht los, das SB sich in Foren wie diese anmelden um gezielt Personen mit bestimmten Themen anzugreifen.

Es war nicht böse gemeint, wenn ich schroff reagiert habe, dafür entschuldige ich mich. Ich möchte nicht weiter tiefer ins Detail der Aufrechnung eingehen um die Betroffene zu schützen und bedanke mich trotzdem für die gute Hilfe die ich bis jetzt hier erfahren durfte.

Ja, die Nachweise sind alle Nachweislich eingegangen per Jobcenter Digital. Ich denke, wir werden es dann so angehen, alles mit Datum aufzulisten, wie, wann und wie oft erneut Beweise erbracht wurden. Wenn dann wieder alles vom Jobcenter abgelehnt wird, wissen wir wo man sich dann zu melden hat um gegen das Jobcenter diesmal rechtzeitig vorzugehen. Die Anwältin haben wir ja jetzt bereits.

Eine Frage hätte ich da noch was vielleicht für das Anschreiben auf Ü-Antrag wichtig für uns sein könnte. Ich hoffe, ich bin jetzt nicht gebrannt marked hier. Es war keine böse Absicht, nur Unsicherheit.

Darf ein Jobcenter weiterhin unnötige Daten verlangen/abfragen, obwohl rechtssichere Beweise, wie die genannten Beispiele oben, vom Bürgergeld Empfänger bereits vorgelegt und eindeutig widerlegen, das dass Jobcenter Unrecht hatte?
Ist da die Mitwirkungspflicht bzw. Mitteilungspflicht weiterhin gegeben oder ist das Verhalten vom Jobcenter eher dann rechtswidrig?
Gibt es da vielleicht eine Rechtsprechung oder Paragraphen?

- Rick

Ottokar

Zitat von: Rick am 14. Dezember 2023, 11:11:27Es geht hier nicht um mich und natürlich hat eine Aufrechnung in diesem Fall etwas mit Nachweise zu tun. Jobcenter stellt eine Behauptung auf, darauf wird vom Bürgergeld Empfänger mehrmals Stellung genommen und mit Nachweisen wieder legt, dass deren Behauptung falsch ist. Diese rechtsgültigen Beweise werden rigoros ignoriert und es wird im Anschluss nach Aktenlage gegen den Empfänger entschieden. Das Jobcenter rechnet nun über 100 Euro monatlich vom Regelsatz auf.
Dann wäre hier der Widerspruch gegen diese Aufrechnung das erforderliche Rechtsmittel. Dieser entfaltet aufschiebende Wirkung, sodass die Aufrechnung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nicht mehr vollzogen werden darf.
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann dagegen Klage erhoben werden. Auch diese Klage entfaltet aufschiebende Wirkung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TripleH

Scheint ja nicht mehr möglich zu sein, deshalb Ü-Antrag. Allerdings ist eine Aufrechnung ja letztlich nur das Ergebnis eines (bestandskräftigen) Erstattungsbescheides (ob nun nach § 50 SGB X oder nach 41a Abs. 6 SGB II sei dahingestellt), so dass vorrangig der Erstattungsbescheid mit Ü-Antrag angegriffen werden müsste.

Daher auch meine Nachfrage, was die Aufrechnung jetzt mit Nachweisen zu tun haben soll. Nachweise reicht man eigentlich ein, wenn man eine Aufhebung und Erstattung abwenden/mindern oder eine endgültige Festsetzung haben möchte. Die Aufrechnung ist doch nur die Folge dieser behördlichen Entscheidungen.

Rick

@Ottokar Widerspruch wurde eingelegt. Das Jobcenter hat diesen als unbegründet zurückgewiesen. Nachweise, die auch rechtsgültig sind, lagen dem Jobcenter von Anfang an in mehrfacher Ausführung vor. Diese will man nicht anerkennen. Daraus schließt das Jobcenter, das sie keine Nachweise erbracht hat. Das heisst, das Jobcenter bastelte aus Nachweisen, die sie nicht anerkennen will, Nicht-Nachweise, um so, in meinen Augen, rechtswidrig aufzurechnen. Ich meine man kann doch nicht einfach erst Beweise ablehnen und dann behaupten man hätte gar keine Nachweise erhalten um so dann einen Grund zu haben einfach aufrechnen zu können.

Das grosse Problem, wie gesagt ist, das die Zeit, um vor das SG zu ziehen, verstrichen ist. So versuchen wir jetzt über diesen Überprüfungsantrag doch noch dagegen vorgehen zu können. Schwieriger Fall ich weiß, aber ich versuche so gut wie es geht zu helfen und bin über jegliche Hilfe dankbar, muss aber auch vorsichtig sein.

Grüße - Rick

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 14. Dezember 2023, 15:46:31Vielleicht habe ich etwas überreagiert, dafür entschuldige ich mich bei beiden wirklich.......bedanke mich trotzdem für die gute Hilfe die ich bis jetzt hier erfahren durfte. .
:ok: Wenns einen Smiley mit "Hut ab" geben würde hätte ich den genommen!

Und ja das Problem mit diversen Usern sieht man ja immer wieder mal wobei in letzter Zeit hat es GsD nachgelassen. So etwas muss man halt als Fragesteller erkennen und wenn es sehr pro JC oder deren "Redensart"ist dann sollte man schon hellhörig werden in einem Forum das gegenhartz heißt.

Zitat von: Rick am 14. Dezember 2023, 15:46:31Darf ein Jobcenter weiterhin unnötige Daten verlangen/abfragen, obwohl rechtssichere Beweise, wie die genannten Beispiele oben, vom Bürgergeld Empfänger bereits vorgelegt und eindeutig widerlegen, das dass Jobcenter Unrecht hatte?
Ist da die Mitwirkungspflicht bzw. Mitteilungspflicht weiterhin gegeben oder ist das Verhalten vom Jobcenter eher dann rechtswidrig?
Gibt es da vielleicht eine Rechtsprechung oder Paragraphen?
Hmmh ohne entsprechende Anforderungsschreiben schwierig zu beurteilen, aber
Im Prinzip nein.
Doppelte Datenerhebung ist nicht erlaubt und Datensparsamkeit ist einzuhalten.

Zur weiteren Datenerfassung muss ein Grund angegeben werden.

Und ja wenn das schon vorliegt und bei der Mitwirkung kein Grund angegeben wird dann ist das rechtswidrig
und § muss ich mal in meine Sammlung schauen. Dann im Anhang.

Da Ottokar inzwischen involviert ist kommt da sicherlich noch was von ihm, aber für den Anfang hast du schon mal was zum informieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Rick am 14. Dezember 2023, 19:08:34So versuchen wir jetzt über diesen Überprüfungsantrag doch noch dagegen vorgehen zu können.
Dann kann man zeitgleich zum Ü-Antrag beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Aufrechnung stellen. Dieser Antrag sollte dann aber auch gut begründet werden.
Vielleicht sollte man dazu einen Anwalt hinzuziehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rick

@Fettnäpfchen :smile: :sehrgut: Auch ich mache Fehler und dafür stehe ich ein und entschuldige mich auch. Ist auch ein sensibles Thema was mir sehr nahe geht, denn hier ist wirklich absolute Willkür seitens des Jobcenters am Werk.

Bei dem Brief 'Aufforderung zur Mitwirkung' steht nur der übliche Textbaustein. "..Sie beziehen derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).."

Nachdem die Nachweise nach 'eigenen Jobcenter Gesetzen' nicht anerkannt werden, schreibt und fordert man plötzlich weiter:

"Es ist zu prüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt: - lückenlose und ungeschwärzte Kontoauszüge vom 01. 11. 2021 bis 30. 09. 2022 (keine Umsatzübersicht)"

Darauf kam wieder eine Stellungnahme in der gebeten wird, das dass Jobcenter zu erklären hat, warum plötzlich Kontoauszüge von über 10 Monaten verlangt werden obwohl Nachweise, die Zahlungen bestätigen, bereits eingereicht wurden.

Die Antwort vom Jobcenter kam darauf dann als 'Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung' in der stand:

"..Mit Schreiben vom 26. 01. 2023 habe ich Sie gebeten, bei der abschließenden Klärung Ihres Anspruches auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mitzuwirken. Bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor: lückenlose und ungeschwärzte Kontoauszüge vom 01. 11. 2021 bis 30. 09. 2022 (keine Umsatzübersicht) Die Vorlage der Kontoauszüge wird benötigt um die Angaben in ihrem Schreiben vom 20. 01. 2023 (Stellungsnahme zur Anhörung vom 05. 01. 2023) zu prüfen. Ohne die angeforderten Unterlagen muss ich nach Aktenlage entscheiden."

Das ist in meinen Augen kein Grund das dem Jobcenter das Recht gibt, weitere Daten zu erheben obwohl Nachweise/Beweise bereits vorliegen und die Unschuld des Bürgergeldempfängers beweisen.

Gibt es vielleicht irgend ein Gesetz bzw Paragraphen, der besagt, das es Jobcenter untersagt weitere Daten zu erheben obwohl die Sache durch die Beweise eigentlich schon längst geklärt sein müsste? Ich sehe gerade deinen Anhang, den sauge ich gleich einmal auf!

Wenn das Jobcenter sich maßgeblich stur stellt und die Beweise nicht anerkennt - Es geht um Quittungen die nicht anerkannt werden, die aber laut Gesetz alle Mindestangaben beinhalten und rechtsgültig sind. Das wollte hier die Sachbearbeiterin augenscheinlich nicht wahrhaben und bezog sich nun darauf, das keine Kontoauszüge eingereicht wurden und nahm das zum Anlass aufzurechnen. Von bereits eingereichten Nachweisen ist natürlich keine Rede mehr.

@Ottokar Das ist ein guter Tip. Bei der momentanen Anwältin, mit der wir in Kontakt sind, wird gemeint, das sie bei Überprüfungsanträgen keine Beratungshilfe gibt. Jetzt müssen wir uns auch noch nach einem neuen Anwalt umsehen und die sind hier so rarr. Ich hoffe, ich kriege den Ü-Antrag so einigermaßen hin. Ich kann mir aber vorstellen, das der genau wie die anderen Widersprüche nicht einmal angeschaut und sofort ablehnt wird. :wand: Aber dann kann der neue Anwalt den angreifen, hoffentlich! Und können so gegen das Aufrechnen vorgehen.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 15. Dezember 2023, 20:43:32Die Vorlage der Kontoauszüge wird benötigt um die Angaben in ihrem Schreiben vom 20. 01. 2023 (Stellungsnahme zur Anhörung vom 05. 01. 2023) zu prüfen. Ohne die angeforderten Unterlagen muss ich nach Aktenlage entscheiden."
Nun zumindest ist ein Grund für diese Datenerhebung angegeben worden.

Da ich zu sehr Laie bin um zu wissen ob das auch ein rechtskräftiger Grund ist lasse ich das gerne Ottokar zur Beantwortung nicht das ich ein "Schmarrn" schreibe.

Zitat von: Rick am 15. Dezember 2023, 20:43:32Ich hoffe, ich kriege den Ü-Antrag so einigermaßen hin.
Das schaffst du sicherlich zumindest hinterlässt du den Eindruck wenn man das so formulieren kann.
Dann stellst du es zum querlesen (anonymisiert natürlich) einfach mal hier ein und dann sehen wir ja ob es passt.

Wie schon erwähnt:
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2023, 14:17:29und in dem Antrag listest du die Bescheide auf die den Zeitraum der Überprüfung betreffen und auch die Zwischenbescheide sowie alle Schreiben die du abgegeben hast, (Das braucht es theoretisch nicht aber besser als wenn eine unbefriedigende Rückantwort kommt.) dann schreibst du dazu dass was du hier nicht ausführlich schreibst.
Das in Klammer hat Ottokar mal erläutert, den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr im Kopf. Sinngemäß ist es überflüssig weil eh alle Anträge in dem Zeitraum gemeint sind.

Ich hatte das mal vor Jahren, vllt. gab es die Regelung noch nicht denn mein JC lehnte ab weil ich nicht konkret übermittelt habe um was für Anträge es sich handelt, oder so ähnlich.

Ich mach mal mein Muster in den Anhang, denke aber das wenn Ottokar nochmal antwortet es anders/bzw besser ausführt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rick

@Fettnäpfchen Erst einmal, ich muss noch einmal betonen, bin ich Dir sehr dankbar für die freundliche und sachliche Hilfe und deine Zeit, die Du dir nimmst, um hier zu helfen. Ich schätze das wirklich sehr.

Ich werde mich morgen, okay heute, es ist ja schon Sonntag. :sleep: dann im laufe des Tages an das Anschreiben ran setzten. Ich bin zuversichtlich.

Habe mich heute noch einmal mit ihr unterhalten. Sie hat es echt nicht leicht. Von Aufgeben war die Rede, von zu viel Stress wegen dieser Sache, zu viel Willkür. Einfach das Unrecht über einen ergehen lassen in der Hoffnung das es besser wird. Sie leidet auch gesundheitlich (Panikstörung mit Panikattacken und Kreislaufprobleme) Nur wann ist es Zeit aufzugeben. Man kann doch nicht einfach aufgeben, denn wenn Unrecht zu Recht wird, dann sollte doch Widerstand zur Pflicht werden. Ich für meinen Teil weiß, ich lass sie nicht im Stich, und ich bin euch echt Dankbar für die Hilfe, auch wenn sie noch so klein ist. :ok: Wünsche Dir, euch, noch einen wunderschönes Restwochenende.

-Rick
 






Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 17. Dezember 2023, 00:23:44Einfach das Unrecht über einen ergehen lassen in der Hoffnung das es besser wird.
Dann hört es nie auf.
Ich könnte jetzt eine lange Kurzgeschichte dazu schreiben aber .......
Meine Erfahrung ist das man erst Ruhe bekommt wenn man sich permanent wehrt.
Auch das Einschalten von dem Datenschutz und das KRM gehört dazu, genauso wie das SG!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rick

Ich melde mich wieder zurück. Überprüfungsantrag wurde eingereicht. Ich habe den Bewilligungsbescheid und den Aufrechnungs Bescheid, der die Aufrechnung beinhaltet, angegeben. Ich hoffe, das war richtig. Hatte hier wo gelesen, das Anträge abgelehnt wurden weil Bescheide nicht richtig genannt waren. Obwohl ich in diesem Fall, egal ob richtig oder falsch, mir so oder so hundert prozentig sicher bin, dass es abgelehnt wird. Dieses Jobcenter hat kein Interesse an einer Aufklärung.

Wir waren ebenfalls noch einmal beim Jobcenter zusammen, hatten ein letztes Mal versucht die Sache zu klären, die neue Sachbearbeiterin hat gleich abgeblockt "Ist nicht mein Gebiet" Sie hat uns zwar widerwillig den Namen der Abteilungschefin gegeben, wir sollten der doch noch einmal einen Brief schreiben, aber ob das was gebracht hätte?! Somit haben die jetzt den Überprüfungsantrag bekommen. Ich habe auch eine Frist von 4 Wochen angesetzt. Raus ging er über Fax mit Sendungsbericht und ebenfalls über Jobcenter Digital hochgeladen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2023, 14:16:36Dann hört es nie auf.

Ja, Recht hast Du! Sehe ich genau so.

Ich bin gespannt was da kommt, und besonders wann!

Grüße - Rick



Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 28. Dezember 2023, 20:59:14Ich habe den Bewilligungsbescheid und den Aufrechnungs Bescheid, der die Aufrechnung beinhaltet, angegeben. Ich hoffe, das war richtig. Hatte hier wo gelesen, das Anträge abgelehnt wurden weil Bescheide nicht richtig genannt waren. Obwohl ich in diesem Fall, egal ob richtig oder falsch, mir so oder so hundert prozentig sicher bin, dass es abgelehnt wird. Dieses Jobcenter hat kein Interesse an einer Aufklärung.
Ja wenn nur die zwei Schreiben und dazwischen kein anderes kam dann ist das richtig.
Das mit der Ablehnung ist mir selber passiert hat aber ein anderer erwähnt und so wie ich es von Ottokar gelesen habe war das so auch nicht korrekt. Liegt vllt. am Einzelfall (oder am JC).

Zitat von: Rick am 28. Dezember 2023, 20:59:14Ich bin gespannt was da kommt, und besonders wann!
Dann einfach wieder melden und bei Ablehnung gleich das Schreiben hier einstellen.

Einen guten Rutsch ins Neue
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rick

Ich habe Neuigkeiten. Ehrlich gesagt, weiss ich nicht, was ich von diesem Blödsinn halten soll.

Hatte nun das Schreiben Ende Dezember aufgesetzt. Wir haben es per Fax, mit Sendungsbericht, und per Jobcenter Digital hochgeladen. Ich habe explizit angeben, "hiermit stelle ich einen Überprüfungsantrag nach Paragraf (ich glaube es war 44) ect" Habe die Sachlage auch erklärt und um Bestätigung des Antrages gebeten - obwohl darauf hätte ich auch verzichten können, da der Sendungsbericht eigentlich reicht. Somit also ein gültig gestellter Antrag auf Überprüfung.

Wir hatten eigentlich gedacht, das Jobcenter lässt sich jetzt 6 Monate Zeit und kommt dann am Ende mit einem plumpen Ablehnungsbescheid. Nun kam aber gestern ein Schreiben vom Jobcenter, genauer gesagt vom "Kundenreaktionsmanagement" und man hat kurzerhand aus dem Überprüfungsantrag eine Beschwerde gemacht. Darin steht das übliche Bla Bla, sie nehmen Bezug auf die "Beschwerde"und weißen darauf hin, das man nichts machen kann, da man die Frist für das Sozialgericht verpasst hat. Kein Ablehungs Bescheid, nichts.

Nun, wir sind echt Fassungslos. Man macht aus einen deutlichen Antrag auf Überprüfung eine Beschwerde. Was machen wir da jetzt? 6 Monate warten und dann Anwalt einschalten zwecks Untätigkeitsklage?

Ich könnte dem Jobcenter - oder dem "Kundenreaktionsmanagement - noch einmal schreiben, und 'diese' SB darauf hinweisen, das ein Antrag auf Überprüfung gestellt und keine Beschwerde eingereicht wurde. Ich bezweifle aber, das weitere Kontaktaufnahmen mit diesem Jobcenter noch irgend etwas erreichen. Hier macht man sich offensichtlich seine eigenen Gesetze.

Grüße,
-Rick

Rotti

Zitat von: Rick am 16. Januar 2024, 21:06:47hiermit stelle ich einen Überprüfungsantrag nach Paragraf (ich glaube es war 44) ect" H

falscher § vielleicht?
Grundsätzlich liegt die Frist für einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGX X bei 4 Jahren. Diese Frist wird aber bei Verfahren rund um Bürgergeld aufgrund des § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II auf ein Jahr reduziert.

Ottokar

Ich würde das JC schriftlich darauf hinweisen, dass es sich beim Schreiben vom ... unverkennbar um einen mit Verwaltungsakt zu bescheidenden Antrag nach § 44 SGB X handelt und keine Beschwerde, und man nach Ablauf der 6monatsfrist Untätigkeitsklage stellen wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.