Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum

Begonnen von tokmur, 12. September 2023, 21:28:48

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Pyramus

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2024, 17:40:16
Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:40:16Bedeutet mann muss die vorherigen 3 Monate aller Konten einreichen sowie aller Vermögenswerte nachweisen.
Nur vom Girokonto, was es sicher auch jetzt noch gibt.
Nicht aber aufgelöste Sparbücher usw.

Wenn 2021 keiner aus der BG Leistungen beim JC bezogen hatte, dann muss man auch nichts Nachweisen.
Liest sich aber in dem Schreiben vom JC irgendwie anders.

Es sei denn, die Höhe der Kapitalerträge (steht ja nicht dabei) ist extrem hoch.

Doch man muss die 3 Monate Nachweise. Alle Konten! Wenn das Konto am 01.10.2021 aufgelöst wurde, ist es innerhalb der 3 Monate, dann muss nachgewiesen werden wie viel man sich da eventuell sogar Bar auszahlen lassen hat. Bei schwerem Verdacht auf Verheimlichung von finanziellen Mitteln darf sogar nach 6 Monaten gefargt werden. Das Jahr ist dabei völlig egal, es gilt immer 3 Monate vor Bewilligungszeitraum.

Zudem war 2022 noch Harz4 und hatte viel strengere regeln als Bürgergeld.

Fettnäpfchen

Pyramus

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 18:37:40Zudem war 2022 noch Harz4 und hatte viel strengere regeln als Bürgergeld.
nicht für Erstantragsteller da gab es die Corona Sonderregelung und da durfte man sogar deutlich mehr VM haben als es jetzt mit Bürgergeld der Fall ist. Die ersten sechs Monate war die VM Höhe sogar total egal.
 
Eingeführt wurde es ja von der alten Regierung da zähle ich die CSU dazu.
Und genau die wollte dann nicht das die 60 000.- / 30 000.- die sie eingeführt haben übernommen wird mit der Begründung das dies viel zu viel sei und hat auch durchgesetzt das es jetzt 40 000.- / 15 000.- Euro sind.
Ansonsten wäre das Bürgergeldgesetz im Bundestag nicht beschlossen worden. Und das wollte die jetzige Regierung ja weil es so viel besser und jetzt auch auf "Augenhöhe" mit dem Bürger ist. Neben bei wollten sie ja von dem schlechten Ruf "Hartz 4" weg und dem Kind einen schönen neuen Namen geben.

Nur seltsam das genau die Regierung jetzt so unzufrieden ist mit Ihrem tollen neuen Bürgergeldgesetz das sie selber über alles mögliche lästern und es ganz dringend ändern müssen.

Ein Schelm wer schlimmes denkt und keine Sorge die Volksverarschung geht weiter....

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Pyramus

Fettnäpfchen

von einer Sonderregelung wusste ich nichts. Habe während Corona durchgehen gearbeitet.

Aber generell auch bei Erstantrag müssen alle Konten 3 Monate vor beginn des Leistungsanspruchs eingereicht werden. Wenn es durch Corona andere Regeln gab, dann muss sich tokmur darauf beziehen.

Zitat Agentur für Arbeit:
In der Regel kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vorlage für einen kürzeren oder längeren Zeitraum erforderlich sein.

Juristisch geregelt ist die Vorlage der Kontoauszüge in §7 Sozialgesetzbuch II (SGB) und in §9 SGB II. Ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hat die Vorgehensweise des Jobcenters zudem bestätigt.

Fettnäpfchen

Pyramus

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:28:41Aber generell auch bei Erstantrag müssen alle Konten 3 Monate vor beginn des Leistungsanspruchs eingereicht werden. Wenn es durch Corona andere Regeln gab, dann muss sich tokmur darauf beziehen.
Ja und Ja

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:28:41In der Regel kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werden.
auch ein Ja

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:28:41Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vorlage für einen kürzeren oder längeren Zeitraum erforderlich sein.
Länger zurück als drei Monate nur wenn ein Verdacht vorliegt und dann muss diese Datenerfassung begründet werden. Einfach so "wir wollen jetzt..." geht nicht.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 19:18:27Und genau die wollte dann nicht das die 60 000.- / 30 000.- die sie eingeführt haben übernommen wird mit der Begründung das dies viel zu viel sei und hat auch durchgesetzt das es jetzt 40 000.- / 15 000.- Euro sind
ja und beim Wohngeld ist die Grenze auch so viel was ja richtig sein kann.
Was erhebliches Vermögen ist, wird in der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift ausgeführt. Danach kann in der Regel das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 30.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 19:18:27Ein Schelm wer schlimmes denkt und keine Sorge die Volksverarschung geht weiter..
man trommelt mit Beihilfen und Unterstützungen und wenn betroffene dies Einfordern wird das schnell wieder zurückgefahren.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu