Pflegebedürftige Person

Begonnen von Veronika, 17. Dezember 2023, 12:39:15

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Veronika

Hallo Forum

Vielleicht kann man mir hier helfen.

Eine Verwandte (74) ist geistig eingeschränkt und schon immer im mehr oder weniger betreuten wohnen untergebracht. Bisher klappte das gut, aber mit zunehmendem Alter wird es problematisch. So bestehT z. B. eine Inkontinenz und sie hat wohl ein Messie-Syndrom entwickelt (vermüllt ihr Zimmer, reinigt nichts). Im Sommer würde sie nach einer Ohnmacht (zu wenig getrunken) ins KH gebracht. Dort wurde eine leichte Verwahrlosung festgestellt und großer Ausschlag auf der Haut behandelt. (mangelnde Hygiene).
Es wurde eine Pflegestufe beantragt und abgelehnt. Widerspruch und wieder abgelehnt. Der dritte Widerspruch läuft.
Sie sollte dringend in eine Pflege kommen, aber ohne Pflegestufe hat sie wohl keine Chance, da unbezahlbar.
Gibt es irgendetwas was man noch "versuchen" könnte? An wen kann man sich wenden, gibt es irgendwo Hilfe?

Danke fürs lesen und eure Zeit.

begees


Veronika

Hallo
Ja, gibt es. 0 Punkte beim ersten und zweiten

begees

O Punkte passen aber nicht zu der Ausgangsbeschreibung  :nea:

Veronika

Das finde ich auch. Daher die Frage was man tun kann.

begees

Kannst du das anonymisiert hier einstellen:
- letztes Pflegegutachten
- letzter Widerspruchsbescheid
- letzter Ablehnungsbescheid und
- Widerspruchsschreiben gegen den letzten Ablehnungsbescheid.

september23

Zitat von: Veronika am 17. Dezember 2023, 12:39:15Es wurde eine Pflegestufe beantragt und abgelehnt. Widerspruch und wieder abgelehnt. Der dritte Widerspruch läuft.

ein dritter Widerspruch? kenne ich nicht. Nach Ablehnung gehts ans Sozialgericht.

Veronika

Sorry, habe mich verschrieben. Der 2. Widerspruch läuft.

september23

Zitat von: Veronika am 18. Dezember 2023, 08:27:22Sorry, habe mich verschrieben. Der 2. Widerspruch läuft.
m.E. nach gibt es eine Art Schlichtungsstelle der KK selbst (die man vergessen kann, denn die halten sich an das noch so widersinnige Gutachten des MDK), danach gehts zum Sozialgericht.

Sophiagirl

Moin,

War den jemand immer bei den Gutachten dabei?

Den neuerdings ist immer die Frage was noch eigenständig geht. :weisnich:

Das Recht auf Verwahrlosung gibt es leider. Da kann man nicht sehr viel machen.

Und daran denken für jeden Widerspruch wenn es zum ersten eine Klage gibt daran eine anhangsklage mit fest zu machen, nicht dass es plötzlich mitten drin aufhört und das alte Gutachten wieder zählt.  :schaem:

LG


Veronika

@Sylvergirl
Danke und ja, es war jemand von der Familie dabei.

Was ich nicht verstehe ist: wenn niemand darauf achtet ob die Leute genug essen/trinken und sich sauber halten, warum sind sie dann im "betreuten Wohnen"?

PaulHilft

Es gibt die Pflegewächter. Sind Anwälte die darauf spezialisiert sind. Habe auch auf YouTube ein Interview.

Veronika

@PaulHilft

Sehr interessant, danke!

september23

Zitat von: Veronika am 18. Dezember 2023, 11:05:53Was ich nicht verstehe ist: wenn niemand darauf achtet ob die Leute genug essen/trinken und sich sauber halten, warum sind sie dann im "betreuten Wohnen"?

anders gefragt: Wenn die Frau doch schon im Betreuten Wohnen ist, warum passiert von dort nichts?

Bimimaus5421

Zitat von: september23 am 18. Dezember 2023, 22:02:05
Zitat von: Veronika am 18. Dezember 2023, 11:05:53Was ich nicht verstehe ist: wenn niemand darauf achtet ob die Leute genug essen/trinken und sich sauber halten, warum sind sie dann im "betreuten Wohnen"?

anders gefragt: Wenn die Frau doch schon im Betreuten Wohnen ist, warum passiert von dort nichts?
Vielleicht weil unsere Gesellschaft so krank ist und das egal zu scheinen scheit , ausser an das Betreutes Wohnen kann man schön daran mit verdienen, genauso wie man sich bei den  Aslybewerbe r
mit verdienen dran mit den Unterkünften.
Es geht nur noch ums Geld nicht um das Individuum...