Ortsabwesenheit zum Jahreswechsel - was zählt wie?

Begonnen von Hansejunge, 14. November 2023, 20:10:29

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Schnuffel01

Vergiss nicht, die Fahrtkosten beim Termin einzufordern. Diese stehen dir zu.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Hansejunge

Zitat von: Schnuffel01 am 20. Dezember 2023, 15:43:16Vergiss nicht, die Fahrtkosten beim Termin einzufordern. Diese stehen dir zu.

Fahrtkosten wird nichts mit mir: Keinen Führerschein, kein Auto. Nur das Deutschlandticket und ein Fahrrad. ;-)

180

Dann fahr mit dem Fahrrad. Es gab schon Urteile, dass fürs Fahrrad auch Fahrtkosten bezahlt werden müssen. Schon kann man wieder etwas Papier schmutzig machen zusammen mit dem JC bei der Diskussion über die Fahrtkosten.

Hansejunge

Mir hat damals, Jahre her, jemand von einem Hilfeverein gesagt, dass das mit dem Fahrrad nichts wird.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-fahrtkostenerstattung-der-radtour-zum-jobcenter

Das JC hat hier also Ermessensspielraum.


Und falls ja / kurz OffTopic:

Inwieweit kann man so eine Abrechnung im Nachhinein einreichen? Ich hatte im Februar dieses Jahres hier meinen ersten Termin vor Ort.

Kann ich also Ende Dezember eine "Abrechnung" für 2023 fertig machen?

Und das JC kann ja so selbst festlegen, was es mir zahlen möchte: Ich kann sagen 40 Euro, die können sagen, nö, 5 Euro - und das wars.

180


Hansejunge

Zitat von: lappa am 20. Dezember 2023, 19:14:52Bei Ablehnung Widerspruch

Widerspruch gegen was?

Dass mir der Betrag zu niedrig ist, den, nach Gerichtsurteil, jedes JC selbst bestimmen kann?

Zitat: "Das Urteil des 17. Senats überlässt es jedoch dem Ermessen des Jobcenters Leipzig, welche konkreten Kosten für die Fahrt mit dem Fahrrad zu einem Meldetermin zu erstatten sind."

Rotti

Zitat von: Hansejunge am 20. Dezember 2023, 19:21:23Zitat: "Das Urteil des 17. Senats überlässt es jedoch dem Ermessen des Jobcenters Leipzig, welche konkreten Kosten für die Fahrt mit dem Fahrrad zu einem Meldetermin zu erstatten sind."
wenn du einen Platten bekommst, zur Fahrt zum JC dann ist das schon relevant, Flickzeug kostet ja auch was.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Hansejunge

So ein Blödsinn.

"Hiermit beantrage ich Fahrtkosten in Höhe von, keine Ahnung, dass darf das JC entscheiden, nach höchst richterlicher Sprechung. - Liebes JC, zahlt mir also, was ihr wollt."

___

Ok, das wird hier Off Topic. Es ging ja um die Ortsabwesenheit und das ist geklärt und ich bedanke mich noch einmal für die hilfreichen Antworten dazu.

september23

Zitat von: lappa am 20. Dezember 2023, 19:14:52Wichtiger ist der Papieraufwand für die SBs als die 20 Cent, die man dir auszahlt.
In der Zeit könnte er auch wirklich wichtige Dinge bearbeiten als eine reine Trotzreaktion, aber was solls. Für ein wenig Genugtuung kann man darauf keine Rücksicht nehmen.  :mail: