Ex im Mietvertrag, aber woanders gemeldet

Begonnen von avatar, 23. Dezember 2023, 14:12:42

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avatar

Hallo zusammen.

Meine Exfrau (geschieden 2016) steht immer noch mit mir zusammen im Mietvertrag meiner Wohnung, sie wohnt aber seit der Scheidung in der Riesenwohnung einer Freundin und ist dort seit Jahren gemeldet.

Bei Anträgen auf Grundsicherung (die ich zusätzlich zur Rente beziehe) hat die Sachbearbeiterin bisher nie ein Problem daraus gemacht, d.h. an die Exfrau wurde nie irgendein Anspruch gerichtet (Mietbeitrag).

Nun bin ich mir beim neuen Sachbearbeiter nicht sicher, ob er das genauso handhabt, da mir die rechtliche Situation unklar ist. Dass meine Ex auf dem Papier Mit-Mieterin ist, geht aus einzureichenden Dokumenten hervor.

Hat die Teilhabe am Mietvertrag tatsächlich keine Bedeutung für meinen Antrag auf Grundsicherung, wenn die Ex seit Jahren woanders wohnt und gemeldet ist?

Danke im Voraus.


Rotti

#1
Zitat von: avatar am 23. Dezember 2023, 14:12:42Bei Anträgen auf Grundsicherung (die ich zusätzlich zur Rente beziehe) hat die Sachbearbeiterin bisher nie ein Problem daraus gemacht, d.h. an die Exfrau wurde nie irgendein Anspruch gerichtet (Mietbeitrag).
ob das Sozialamt jetzt nur den Regelsatz oder Miete zahlt oder beides wird an der Höhe der Rente liegen, die du erhältst deshalb wird dein SB die Ex heraushalten die ja auch ihren Wohnsitz geändert hat.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Kopfbahnhof

Zitat von: avatar am 23. Dezember 2023, 14:12:42und ist dort seit Jahren gemeldet.
Sollte ja Nachweisbar sein, im Fall es gibt ein Problem wegen deiner Ex.

Der VM weiß aber Bescheid, dass du nur noch allein da wohnst?

Sheherazade

Zitat von: avatar am 23. Dezember 2023, 14:12:42Hat die Teilhabe am Mietvertrag tatsächlich keine Bedeutung für meinen Antrag auf Grundsicherung, wenn die Ex seit Jahren woanders wohnt und gemeldet ist?

Sollte keine für das Sozialamt keine Bedeutung haben, denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mietvertrag umzuschreiben. Im Zweifel reicht dann einfach eine Meldebestätigung für deinen Haushalt, da sieht man ja, das deine Ex da nicht mehr gemeldet ist. Und dieser Sachverhalt steht ja auch so in deiner Akte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"