JC rechnet in Weiterbewilligung mehr an als vorläufige EKS

Begonnen von Zara, 25. Dezember 2023, 09:46:46

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Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 06. Februar 2024, 21:42:40Ja. Warum?
Im SGB II sind unter anderem die 30€-Versicherungspauschale, die KfZ-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung und Riester-Beiträge absetzbar. Bei euch wurden aber nur die Versicherungspauschale abgezogen.

Ob dies überhaupt angerechnet werden darf, die Heizkosten (KdU) mindert etc. müsste man aber erst mal klären.

Aber: Sehe ich es richtig, dass euch ein "fiktiver" Betrag im April angerechnet wurde? Einkommen kann erst beim tatsächlichen Zufluss berücksichtigt werden. Wenn dem so wäre, dann wäre ein weiterer Widerspruch sinnvoll.

Zitat von: Zara am 07. Februar 2024, 14:54:02Müssen wir wohl bis morgen warten. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum das SG nicht (zumindest vorab!) faxt. Das hatte ich ja extra so mitgeteilt. Ist aber laut Brieffenster das gleiche AZ wie aus der Sache mit dem aktuellen Bescheid. Also dürfte es sich darum handeln.

Ruf morgen einfach mal beim Sozialgericht an, frag nach dem Sachstand und wenn man dir mitteilt, dass da Post raus ist, bitte darum, dass man dir das faxt, weil derzeit ein langer Postlauf ist.
Zur Akteneinsicht antworte ich dir im anderen Thema.

Zara

#121
Zitat von: Jimmy Neutron am 07. Februar 2024, 20:25:25Im SGB II sind unter anderem die 30€-Versicherungspauschale, die KfZ-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung und Riester-Beiträge absetzbar. Bei euch wurden aber nur die Versicherungspauschale abgezogen.

Also die 50 Euro KlimaBonus werden angerechnet und dann nochmal 30 Euro abgesetzt. Was heißt das denn?
Die Kfz-versicherung hatte ich mal angegeben bei irgendeiner Weiterbewilligung, wurde aber nie in irgendeiner Form berücksichtigt.

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. Februar 2024, 20:25:25Ob dies überhaupt angerechnet werden darf, die Heizkosten (KdU) mindert etc. müsste man aber erst mal klären.

Das frage ich mich auch.

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. Februar 2024, 20:25:25Aber: Sehe ich es richtig, dass euch ein "fiktiver" Betrag im April angerechnet wurde? Einkommen kann erst beim tatsächlichen Zufluss berücksichtigt werden. Wenn dem so wäre, dann wäre ein weiterer Widerspruch sinnvoll.

Ja, der Betrag ist fiktiv. Denn wenn wir den Versorger vor Ablauf des Vertrages nun kündigen, wird er uns gar nicht erst gutgeschrieben! Es ist einfach ein Witz, da sucht man Jahr um Jahr den für einen günstigsten Anbieter raus und wird dann noch bestraft. Zudem wird dieser Bonus - wenn überhaupt - erst zum 30.04.2024 überwiesen und der Gasabschlag ist schon vorher fällig! Das Geld fehlt dann also erstmal.

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. Februar 2024, 20:25:25Ruf morgen einfach mal beim Sozialgericht an, frag nach dem Sachstand und wenn man dir mitteilt, dass da Post raus ist, bitte darum, dass man dir das faxt, weil derzeit ein langer Postlauf ist.

Schätze mal, da erreiche ich eh keinen, denn morgen haben die ihren Fasching! Aber ich versuche es.

Zitat von: Jimmy Neutron am 07. Februar 2024, 20:25:25Zur Akteneinsicht antworte ich dir im anderen Thema.

Okay. Vielen Dank.
 

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 07. Februar 2024, 20:55:06Also die 50 Euro KlimaBonus werden angerechnet und dann nochmal 30 Euro abgesetzt. Was heißt das denn?
Beim Erwerbseinkommen aus deiner gewerblichen Tätigkeit wurde der Freibetrag von 100 € berücksichtigt. Da ist die Versicherungspauschale schon enthalten. Beim Bonus wird aber die Versicherungspauschale (30 €) abgezogen. Hier wäre m.E. noch die Kfz-Versicherung (1/12) abzuziehen.

Zitat von: Zara am 07. Februar 2024, 20:55:06Ja, der Betrag ist fiktiv.
Dann darf der Betrag ohnehin nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Vielmehr muss erst beim tatsächlichen Zufluss ein Änderungsbescheid ergehen.

Zara

#123
Post ist da. So langsam bin ich es leid.
Wo habe ich Kontoauszüge geschwärzt? Wenn, dann nur private Ausgaben.
Und was soll ich betreffend der Umsatzsteuer noch vorlegen? Es existiert sonst nichts!
Und weitere Zahlungsmethoden gibt es nicht. Etsy läuft über Etsy Payments, da bekomme ich gar nicht mit, wer wie bezahlt. Paypal liegt vor und wenn sie nun vom neuen Onlineshop ausgehen, wo ich auch Kreditkarte anbiete, das läuft über Stripe, geht dann auf mein Girokonto, aber da hatte ich erst einen Verkauf im Dezember über rund 15 Euro!

Ich kann eine CSV Liste über Etsy-Verkäufe bzw. Einstellgebühren downloaden. Das ist aber ein Wirrwarr hoch 3! Wenn sie sich da durchwühlen möchten, bitteschön. Bleibt die Frage, wie übermittle ich das? Denn wenn ich die Listen drucke, blickt kein Mensch durch.
Habe aber die Verkaufsbestätigungen immer für mich ausgedruckt und an den Rechnungsbeleg angehängt und für mich abgeheftet. Sind aber alles meine Originale, die ich schlecht so abgeben kann. Wären pro Hj. Mindestens 3 fette Ordner, die bei mir rumstehen. Aber das belegt dennoch nicht die einzelnen Gebühren oder gar die Umsatzsteuer, die nunmal von mir zu zahlen ist! Daran ändert auch kein JC mehr was. Es ist eben gesetzlich so!

Die wollen mir ganz einfach das Thema Etsy versauen, weil es eben viele Verkäufe und für sie damit mit Arbeit verbunden sind. Wenn ich da nicht mehr verkaufen kann, kann ich mein Gewerbe direkt schließen.

Jimmy Neutron

Hast du dem Gericht zum Nachweis Kontoauszüge geschickt? Wenn ja, was genau hast du da geschwärzt? Kannst du da ein Beispiel nennen?
In der genannten Entscheidung geht es um ein Geschäftskonto und um die Schwärzung von Einnahmen.
Hast du deins bereits abgeschlossen?
 
Die Sache mit der Umsatzsteuer ist jedenfalls ein Witz!
Die anderen Zahlungdienstleister lass uns im Einzelnen mal durchgehen. Was genau du da an Unterlagen vorliegen hast bzw. bekommst. Ist die Auszahlung automatisch und wenn, in welchem Abstand?

Das Gericht hat nur was von Kenntnisnahme geschrieben. Ich finde aber, dass man da dennoch kurzfristig darauf reagieren sollte.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 13:47:34Hast du dem Gericht zum Nachweis Kontoauszüge geschickt? Wenn ja, was genau hast du da geschwärzt? Kannst du da ein Beispiel nennen?

Ich habe in der Paypal Gebühren Übersicht fürs Gericht lediglich die Kundenanschriften geschwärzt, die wurden da nämlich mit angezeigt. In den Apple Rechnungen meine Kundennummer. Und bei der Kasuwa Rechnung auch meine Kundennummer, bei den Umsatzsteuervoranmeldungen meine E-Mail. Sonst nichts.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 13:47:34In der genannten Entscheidung geht es um ein Geschäftskonto und um die Schwärzung von Einnahmen. Hast du deins bereits abgeschlossen?

Nein. Habe noch immer mein Girokonto. Und Einnahmen habe ich da nie geschwärzt. Ich weiß also nicht, von welchem Geschäftskonto die reden? Wo steht denn das? Hab ich wohl überlesen, aber habe keins!

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 13:47:34Die Sache mit der Umsatzsteuer ist jedenfalls ein Witz!

Eben. Ich werde dem FA ja wohl kaum aus reiner Lustigkeit Geld überweisen!

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 13:47:34Die anderen Zahlungdienstleister lass uns im Einzelnen mal durchgehen. Was genau du da an Unterlagen vorliegen hast bzw. bekommst. Ist die Auszahlung automatisch und wenn, in welchem Abstand?

Zahlungsdienstleister habe ich Paypal, da geht nur selten was drauf. In der Regel vom Onlineshop oder Kasuwa. Kasuwa ist mal eins bis zwei Bestellungen im Monat, Onlineshop auch. Und da wurden stets alle Belege OHNE Schwärzungen vorgelegt.

Ganz neu biete ich im neuen Onlineshop nun ja auch Kreditkarte und Giropay an. Das läuft wie gesagt über den Zahlungsanbieter Stripe. Da hatte ich wie gesagt aber erst einen kleinen Verkauf drüber. Schätze mal, die haben im Shop gestöbert und denken nun, dass ich da wie wild Geld auf Seite packe. Wäre ja schön, wenn der Onlineshop mal laufen würde, tut er aber nicht! Und zu verbergen habe ich da erst recht nichts! Ach ja, Barzahlung bei Abholung biete ich da auch an. Aber ist noch nie passiert, denn hier bei uns im Kaff kann man eh nirgendwo Anerkennung finden.

Etsy läuft über Etsy-Payments, das Geld geht da ein, es werden aber direkt alle Gebühren abgezogen. Man kann sich sein Guthaben dann auszahlen lassen aufs Konto wie man möchte. Ich mache es in der Regel einmal pro Woche. Da sind dann aber wie gesagt schon alle Gebühren ab!

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 13:47:34Das Gericht hat nur was von Kenntnisnahme geschrieben. Ich finde aber, dass man da dennoch kurzfristig darauf reagieren sollte.

Ja, das finde ich auch. Wenn es nicht schon zu spät ist, dank der lieben Post!  :wand:

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 08. Februar 2024, 13:58:05Nein. Habe noch immer mein Girokonto. Und Einnahmen habe ich da nie geschwärzt. Ich weiß also nicht, von welchem Geschäftskonto die reden? Habe keins!
In der genannten Entscheidung (LSG Sachsen-Anhalt) geht es um ein Geschäftskonto. Die Entscheidung zeigt aber auch wie wichtig es ist, dass du für dein Gewerbe ein Geschäftskonto hast.

Dem Gericht hast du aber keine Kontoauszüge eingereicht?
Kann man sich auf Etsy Payment auch Teilbeträge auszahlen lassen?

Zara

#127
Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 14:05:26In der genannten Entscheidung (LSG Sachsen-Anhalt) geht es um ein Geschäftskonto. Die Entscheidung zeigt aber auch wie wichtig es ist, dass du für dein Gewerbe ein Geschäftskonto hast.

Achso. Aber wie gesagt, ich habe meine Girokontoauszüge NIE geschwärzt bei Einnahmen! Oftmals war ich sogar so nachlässig und habe gar nichts geschwärzt. Und mein Partner hat seine sogar immer ganz ohne Schwärzungen vorgelegt. Weswegen das JC dann ja auch erst auf seine Kreditkarte kam! Weil die eben da abbucht!  :wand: Das ist nun der Lohn für unsere Ehrlichkeit!

Und wieso bitte darf man private Ausgaben nicht schwärzen?! Ich habe nie Ausgaben geschwärzt, die ich in der EKS als Ausgabe angebe! Wo wir unterm Strich aber auch wieder beim Thema fehlende Beratung wären.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 14:05:26Dem Gericht hast du aber keine Kontoauszüge eingereicht?

Vom Girokonto? Nein, war ja nicht gefordert. Vorgelegt habe ich Paypal (wegen der Gebühren), Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Formular aus Elster), Etsy-Gebührenrechnungen, Kasuwa-Gebührenrechnungen, Apple-Gebühren, Stripe-Gebührenrechnung über sage und schreibe 50 Cent!

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 14:05:26Kann man sich auf Etsy Payment auch Teilbeträge auszahlen lassen?

Nein, nur immer das, was gerade verfügbar ist. Einnahmen sind nach Buchung auch immer erst 24 Stunden später verfügbar. Und da ist wie gesagt dann schon alles ab.

Die Umsatzsteuer wird nicht anerkannt. Heißt für mich: Ich kann/darf keine mehr zahlen und werde vom JC zur Kriminalität getrieben = Steuerhinterzug. Für mich ist nun endgültig Schicht im Schacht. Denn DAS ist ein Fall für die Medien!

Und ich sehe es jetzt schon, dass das Gericht dem JC Recht geben wird. Somit sind die letzten 1,5 Jahre auch Arbeit für nichts gewesen. Darf ich dann alles zurückzahlen, was in deren Augen unangemessen und nicht notwendig war.

Zara

Gerade mal gegoogelt. Besagte SB ist Datenschutzbeauftragte des JC. Wieso schreibt sie dann bitte so einen Müll und lügt, dass sich die Balken biegen?

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 08. Februar 2024, 13:58:05Paypal Gebühren Übersicht
Ist dies die Entgeltaufstellung oder der Paypal-Kontoauszug?

Zitat von: Zara am 08. Februar 2024, 14:14:33Die Umsatzsteuer wird nicht anerkannt. Heißt für mich: Ich kann/darf keine mehr zahlen und werde vom JC zur Kriminalität getrieben = Steuerhinterzug. Für mich ist nun endgültig Schicht im Schacht. Denn DAS ist ein Fall für die Medien!
Die Sache mit der Umsatzsteuer ist ein Witz, hatte ich ja aber auch schon geschrieben. Gerade auch, weil ja gar keine Möglichkeit genannt wird, wie man die Umsatzsteuer nachweisen könnte.

Zitat von: Zara am 08. Februar 2024, 14:14:33Und ich sehe es jetzt schon, dass das Gericht dem JC Recht geben wird. Somit sind die letzten 1,5 Jahre auch Arbeit für nichts gewesen. Darf ich dann alles zurückzahlen, was in deren Augen unangemessen und nicht notwendig war.
Das einzige was Probleme machen könnte, wäre der Anordnungsgrund. Im Endeffekt verliert ihr derzeit wohl nur ca. 50 €  im Monat. Hier könnte das Sozialgericht ein Problem sehen und das erwartende Einkommen von der Anrechnung abziehen. Wo wir dann auf knapp 50,- kommen. Daher hatte ich auch im Antrag geschrieben, dass, sollten noch weitere Nachweise benötigt werden, um entsprechenden Hinweis gebeten wird. Das Gericht hat den Grund aber bisher nicht hinterfragt bzw. nur insoweit hinterfragt, als du ja problemlos die Unterlagen hättest einreichen können. Bei solchen "kleinen" Beträgen muss glaubhaft gemacht werden, dass dies zu Problemen führt. Daher würde ich das Gericht jetzt nochmal um entsprechenden Hinweis bitten. Die Stellungnahme des JC ist dir auch "nur" zur Kenntnis übersandt worden und nicht zur Stellungnahme. Was ein Anzeichen für eine zeitnahe Entscheidung sein könnte.

Selbst wenn der Eilantrag nicht erfolgreich ist, bedeutet dies nicht, dass man die Flinte ins Korn werfen muss. Die Argumentation des JC ist jedenfalls schlecht. Ich sitze schon an einem Beispiel für eine kurzfristige Stellungnahme.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 22:41:18Ist dies die Entgeltaufstellung oder der Paypal-Kontoauszug?

Auf der Übersicht steht:
Transaktionsdetails für Transaktionsgebühren

Da steht alles drin:
Datum, Typ, Transaktionscode, Empfänger, E-Mail-ID, Brutto, Netto, Gebühr

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 22:41:18Die Sache mit der Umsatzsteuer ist ein Witz, hatte ich ja aber auch schon geschrieben. Gerade auch, weil ja gar keine Möglichkeit genannt wird, wie man die Umsatzsteuer nachweisen könnte.

Eben. Die USt. errechnet sich aus den Etsy-Rechnungen, wo eindeutig 0% USt. zu erkennen ist. Und die Voranmeldungen aus Elster habe ich auch vorgelegt. Die Zahlungen ergeben sich aus den Kontoauszügen des Girokontos. Gut, da hat das JC ja nicht alle, denn für die Weiterbewilligung habe ich ja nur die letzten 3 Monate vorlegen müssen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 08. Februar 2024, 22:41:18Das einzige was Probleme machen könnte, wäre der Anordnungsgrund. Im Endeffekt verliert ihr derzeit wohl nur ca. 50 €  im Monat. Hier könnte das Sozialgericht ein Problem sehen und das erwartende Einkommen von der Anrechnung abziehen. Wo wir dann auf knapp 50,- kommen. Daher hatte ich auch im Antrag geschrieben, dass, sollten noch weitere Nachweise benötigt werden, um entsprechenden Hinweis gebeten wird. Das Gericht hat den Grund aber bisher nicht hinterfragt bzw. nur insoweit hinterfragt, als du ja problemlos die Unterlagen hättest einreichen können. Bei solchen "kleinen" Beträgen muss glaubhaft gemacht werden, dass dies zu Problemen führt. Daher würde ich das Gericht jetzt nochmal um entsprechenden Hinweis bitten. Die Stellungnahme des JC ist dir auch "nur" zur Kenntnis übersandt worden und nicht zur Stellungnahme. Was ein Anzeichen für eine zeitnahe Entscheidung sein könnte. Selbst wenn der Eilantrag nicht erfolgreich ist, bedeutet dies nicht, dass man die Flinte ins Korn werfen muss. Die Argumentation des JC ist jedenfalls schlecht. Ich sitze schon an einem Beispiel für eine kurzfristige Stellungnahme.

Das mit den 50€ verstehe ich nicht, was Du da meinst.  :weisnich:

Ja, ich finde die Argumentation des JC auch mehr als dürftig und sowieso fragwürdig.
Genau, das Gericht hätte ja weitere Belege von mir fordern können.
 
 

Jimmy Neutron

Ich habe erst mal noch eine kurze Frage zu den "Zahlungskonten". So wie ich das von Stripe verstanden habe, bekommst du da gar keinen Kontoauszug, sondern nur die Gebührenrechnung. Die Sache mit dem Konto wäre wohl nur der Fall bei Lastschrift etc.
Seit wann bist du bei Stripe?

Zara

#132
Zitat von: Jimmy Neutron am 09. Februar 2024, 00:52:44Ich habe erst mal noch eine kurze Frage zu den "Zahlungskonten". So wie ich das von Stripe verstanden habe, bekommst du da gar keinen Kontoauszug, sondern nur die Gebührenrechnung. Die Sache mit dem Konto wäre wohl nur der Fall bei Lastschrift etc.
Seit wann bist du bei Stripe?

Ich habe mich am 23.11.2023 bei Stripe registriert. Wenn jemand da bezahlt hat, bekommt man eine E-Mail. Da steht dann auch, wann das Geld aufs Girokonto gebucht wird.

Und ich glaube, falls ein Verkauf war, bekommt man monatlich eine Gebührenrechnung. Ich bekam jedenfalls erst eine, am 05.01.2024. Der Verkauf erfolgte am 05.12.2023 über 17,60€ inkl. Versand abzgl. Gebühren von 50 Cent. Überwiesen wurde mir die Summe von 17,10€ am 12.12.2023. (Da hatte ich den Antrag auf Weiterbewilligung ja bereits gestellt. Konnte dies also gar nicht vorlegen.)
Über die Zahlung gab es auch eine Mail. Und ich sehe gerade, die Kundin hat per Giropay und nicht per Kreditkarte bezahlt. Also bei Stripe ist beides wie gesagt möglich. Deswegen habe ich das. Um noch flexibler für Kunden zu sein. Paypal oder Banküberweisung läuft ja extra. Bei Paypal werden Kunden direkt zu Paypal geleitet, bei Banküberweisung erhalten sie die Bankdaten nach Kauf und müssen selbst über ihr Banking anweisen. Giropay über Stripe ist praktischer, da das Geld dann bei Stripe direkt eingeht.

P.S. Downloaden kann man eine Saldenübersicht, einen Auszahlungsabgleich sowie einen Abschlusssaldenabgleich.

Jimmy Neutron

Ist auf deine Seite selbst erkennbar, dass der Zahlungsvorgang über Stripe abgewickelt wird oder stellen die nur das Modul zur Einbettung?

Zara

#134
Anbei zwei Screenshots. Der erste mit den Logos ist vom Footer der Webseite als Hinweis und der zweite ist aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen.

In den AGB steht dann noch zusätzlich:

Zitat4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

4.4 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst ,,Stripe" angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend "Stripe"). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.

4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: ,,Stripe"). In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: ,,Stripe"). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

P.S. Habe soeben ein Fax erhalten. Verstehe ich nun nicht ganz, was ich auf einem Datenträger vorlegen sollte. Und ich habe dem Gericht doch alles geschickt zu Etsy und der Umsatzsteuer. Wollen die nun alle Rechnungen? Wie soll ich die übermitteln?