JC rechnet in Weiterbewilligung mehr an als vorläufige EKS

Begonnen von Zara, 25. Dezember 2023, 09:46:46

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Zara

Bisher hat das JC in den vorläufigen Weiterwilligungsbescheiden nie etwas angerechnet, was mein Kleingewerbe betrifft. Nun bin ich ja mit verschiedenen letzten Zeiträumen meiner EKS im Widerspruch". Zuletzt korrekt abgerechnet wurde das 1. HJ. 2022.

Da ich nie weiß, was mein Kleingewerbe abwirft, habe ich die vorläufige EKS immer mit "Null" angegeben. Dies wurde auch immer so akzeptiert. Jedoch ab 01.01.2024 rechnet man uns jetzt 260 Euro Einnahmen an, davon 132,00 Euro Freibetrag, so dass 128,00 als Einkommen berechnet werden.

Nun ist es aber so, dass mir das Geld erstmal fehlt, denn ich weiß nie, wie sich die Einnahmen bei mir entwickeln. Seit 3 Tagen vor Weihnachten z.B. sind sie nun gen NULL. Habe jetzt Sorge, dass es im Januar so weitergeht und ich meine Kosten nicht bestreiten kann.

Kann man irgendwie gegen diese vorläufige Berechnung vorgehen? Ist für mich klar ersichtlich, warum man das nun macht, nämlich aufgrund der anderen Dispute (siehe >>hier)

Sheherazade

Wie hoch ist denn dein durchschnittliches anrechenbares Einkommen der letzten Bewilligungszeiträume gewesen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Bei so vielen Baustellen, die du hier aufmachst, solltest du dir vielleicht einen Anwalt suchen und den das regeln lassen.
Ohne dass hier Laien reinfunken.

Ottokar

@DerGreif
Was genau verstehst du unter "dass hier Laien reinfunken"?
Offenbar hast du den Forumzweck nicht verstanden:
ZitatDieses Forum verfolgt den Zweck, Mitgliedern die öffentliche unentgeltliche Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen mit anderen Mitgliedern zu ermöglichen, insbesondere im Bereich Sozialrecht, und bietet diesen dazu Anonymität, sofern sie das wünschen.

Ob und wann Zara einen Anwalt beauftragt, ist ihre Entscheidung. Davon würde ihr hier niemand abraten.
Und wenn Sie sich (zuvor) über andere Sichtweisen und alternative Lösungswege informieren möchte, ist das auch ihre Entscheidung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 10:16:45Wie hoch ist denn dein durchschnittliches anrechenbares Einkommen der letzten Bewilligungszeiträume gewesen?

Für genau Angaben müsste ich nachsehen. Das Letzte, was angerechnet wurde, ist das 1. Hj. 2022, da ich mit allen anderen Zeiträumen ja im "Disput" bin. Habe für 6 Monate um die 400 Euro erstattet, aber da war noch eine Überzahlung von Heizkosten dabei. Schätze also um die 300 Euro aus Gewerbe.

Zitat von: Ottokar am 25. Dezember 2023, 11:12:02@DerGreif Was genau verstehst du unter "dass hier Laien reinfunken"? Offenbar hast du den Forumzweck nicht verstanden: Zitat Dieses Forum verfolgt den Zweck, Mitgliedern die öffentliche unentgeltliche Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen mit anderen Mitgliedern zu ermöglichen, insbesondere im Bereich Sozialrecht, und bietet diesen dazu Anonymität, sofern sie das wünschen. Ob und wann Zara einen Anwalt beauftragt, ist ihre Entscheidung. Davon würde ihr hier niemand abraten. Und wenn Sie sich (zuvor) über andere Sichtweisen und alternative Lösungswege informieren möchte, ist das auch ihre Entscheidung.

Danke, Ottokar. Sehe ich auch so.
Und ja, ich bin bereits auf der Suche nach einem RA. Ist aber nicht so leicht bei uns hier, da sich keiner wirklich annehmen möchte. Insofern bin ich sehr froh, dieses Forum hier zu haben.  :sehrgut:

Sheherazade

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 11:48:39
Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 10:16:45Wie hoch ist denn dein durchschnittliches anrechenbares Einkommen der letzten Bewilligungszeiträume gewesen?

Für genau Angaben müsste ich nachsehen. Das Letzte, was angerechnet wurde, ist das 1. Hj. 2022, da ich mit allen anderen Zeiträumen ja im "Disput" bin. Habe für 6 Monate um die 400 Euro erstattet, aber da war noch eine Überzahlung von Heizkosten dabei. Schätze also um die 300 Euro aus Gewerbe.

Dann ist das
Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 09:46:46Jedoch ab 01.01.2024 rechnet man uns jetzt 260 Euro Einnahmen an, davon 132,00 Euro Freibetrag, so dass 128,00 als Einkommen berechnet werden.
eigentlich noch im Rahmen. Wenn du in den Bewilligungszeiträumen davor auch immer so im Schnitt gelegen hast, sehe ich da keine Rechtswidrigkeit vom Jobcenter, nur weil du in der vorausschauenden EKS immer 0€ Einnahmen angegeben hast. Du kannst bestenfalls auf dem tatsächlichen Durchschnitt der letzten Bewilligungszeiträume abstellen, so dass euch monatlich etwas weniger angerechnet wird.
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Jimmy Neutron

Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 12:41:36eigentlich noch im Rahmen. Wenn du in den Bewilligungszeiträumen davor auch immer so im Schnitt gelegen hast, sehe ich da keine Rechtswidrigkeit vom Jobcenter, nur weil du in der vorausschauenden EKS immer 0€ Einnahmen angegeben hast. Du kannst bestenfalls auf dem tatsächlichen Durchschnitt der letzten Bewilligungszeiträume abstellen, so dass euch monatlich etwas weniger angerechnet wird.
Die Zahlen aus dem 1. Halbjahr 2022 können nicht für die Ermittlung des Einkommens für das 1. Halbjahr 2024 dienen. Wenn das Einkommen nicht prognostiziert werden kann, dann ist es immer sicher die Einnahmen sehr niedrig anzusetzen oder auf "Null" zu reduzieren. Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf gedeckt ist. Das vorläufige Einkommen darf nicht um Sicherheitszuschläge erhöht werden.
Im Zweifel ist der Gewerbetreibende zu befragen. Was hier nicht erfolgte.

@Zara
Ist die Abweichung in irgendeiner Form begründet worden?

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 09:46:46Nun ist es aber so, dass mir das Geld erstmal fehlt, denn ich weiß nie, wie sich die Einnahmen bei mir entwickeln.
Erläutere dies bitte etwas näher. Die "Null-Prognose" muss etwas mehr begründet werden. Fühle dich diesbezüglich aber bitte nicht angegriffen oder dass du dich hier dafür rechtfertigen musst. Geht nur um deine Situation und warum du keine Prognose treffen kannst.

Sollte es keine Begründung gegeben haben und die "Null-Prognose" schlüssig sein, dann würde ich sagen, liegt hier ein Fall von Anrechnung eines fiktiven Einkommens vor.

Die 128,- sind 13 % des Regelsatzes eurer Bedarfsgemeinschaft und 25 % deines Regelsatzes. Es wäre also grundsätzlich möglich, einen Anspruch im Eilverfahren zu begründen, sofern man sich nicht nur auf die pure Höhe bezieht, sondern darstellt, welche Folgen die fehlenden Leistungen konkret in diesem Fall haben. Der allg. Verweis auf "kein Vermögen" und die Leistungspflicht reicht nicht.
Sollte hier die Anrechnung eines fiktiven Einkommens erfolgt sein, würde ich das Eilverfahren vor dem Sozialgericht eröffnen. Analog zum Widerspruchsverfahren (unbegründeten Widerspruch).

Sheherazade

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Dezember 2023, 13:32:34Die Zahlen aus dem 1. Halbjahr 2022 können nicht für die Ermittlung des Einkommens für das 1. Halbjahr 2024 dienen.

Wo habe ich das geschrieben? Ich schrieb explizit "die letzten Bewilligungszeiträume", das wären in diesem Fall das 2. Halbjahr 2023 und das 1. Halbjahr 2023, ggf. noch das 1. und 2. Halbjahr 2022 als Vergleichswert, sofern saisonal bedingt schwankende Einnahmen begründet werden. Immerhin ist die TE seit 2015 in dem Gewerbe tätig und es sollten einigermaßen verlässliche Zahlen aus den zumindest letzten beiden Zahlen vorliegen, wenn man dem Jobcenter keinen Grund liefern kann, warum jedes Mal eine 0€-Prognose eingereicht wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 09:46:46Da ich nie weiß, was mein Kleingewerbe abwirft, habe ich die vorläufige EKS immer mit "Null" angegeben. Dies wurde auch immer so akzeptiert. Jedoch ab 01.01.2024 rechnet man uns jetzt 260 Euro Einnahmen an, davon 132,00 Euro Freibetrag, so dass 128,00 als Einkommen berechnet werden.
"Nie weiß und daher Null" für ein Gewerbe, dass seit 2015 läuft und im kleinen Rahmen einen Gewinn ergibt, ist halt angreifbar.

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 09:46:46Nun ist es aber so, dass mir das Geld erstmal fehlt, denn ich weiß nie, wie sich die Einnahmen bei mir entwickeln. Seit 3 Tagen vor Weihnachten z.B. sind sie nun gen NULL.
naja, dass man 3 Tage vor Weihnachten keine Einnahmen hat ist keine Begründung für den ganzen Monat 0 anzugeben. Wenn man z.B. Schausteller betrachtet, die bauen am 21.12. ab, haben aber vorher 3 Wochen täglich und teils nicht zu knapp Einnahmen. Nur als Beispiel.

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 09:46:46Habe jetzt Sorge, dass es im Januar so weitergeht und ich meine Kosten nicht bestreiten kann.
Du musst dem JC vermutlich etwas verlässlichere Angaben machen. Aus Sorge voraussichtliche Einnahmen auf Null setzen, während Du im Schnitte 200 euro (oder so) hast, geht halt nicht  :weisnich:

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 09:46:46Kann man irgendwie gegen diese vorläufige Berechnung vorgehen? Ist für mich klar ersichtlich, warum man das nun macht, nämlich aufgrund der anderen Dispute (siehe
Die Frage, was mit der EÜR von 2022 ist, ist offen geblieben. Wenn ich hier mitlese läuft im JC zwar einiges rechtswidrig, im Gegenzug müsstest Du aber z.B. wenigstens die EÜR von 2022 einreichen können. Kann ja vorläufig sein.

Falls ich was durch die diversen Threads verpasst habe und das Geschriebene nicht gilt, ignoriere das bitte einfach.

Jimmy Neutron

Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 14:27:56Wo habe ich das geschrieben? Ich schrieb explizit "die letzten Bewilligungszeiträume", das wären in diesem Fall das 2. Halbjahr 2023 und das 1. Halbjahr 2023, ggf. noch das 1. und 2. Halbjahr 2022 als Vergleichswert, sofern saisonal bedingt schwankende Einnahmen begründet werden. Immerhin ist die TE seit 2015 in dem Gewerbe tätig und es sollten einigermaßen verlässliche Zahlen aus den zumindest letzten beiden Zahlen vorliegen, wenn man dem Jobcenter keinen Grund liefern kann, warum jedes Mal eine 0€-Prognose eingereicht wird.

Steht denn irgendwo, dass du dies geschrieben hast?! Das JC hat nur die Zahlen vom ersten Halbjahr 2022. Wie kommst du darauf dass kein Grund für die Prognose geliefert werden kann? Das JC hat doch keinen Grund bzw. Begründung bzw. ergänzende Informationen eingefordert.

@september
Die EUR muss nicht eingereicht werden. Es kommt auf das Gewerbe an wie Prognose gestaltet werden kann, aber das JC muss ermitteln, was hier nicht erfolgte.

Sheherazade

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Dezember 2023, 15:01:58Das JC hat nur die Zahlen vom ersten Halbjahr 2022.

Und das steht wo? Wäre auch sehr ungewöhnlich, wenn seit 1,5 Jahren keine abschließende EKS von der TE abgegeben wurde. Demnach sollte wenigstens die TE anhand ihrer Buchführung verlässliche Zahlen zur Hand haben bezüglich halb- und/oder ganzjährlichen Einnahmen und Ausgaben bzw. Gewinn, da nur dieser nach Abzug der Freibeträge anrechenbares Einkommen darstellen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 11:48:39Habe für 6 Monate um die 400 Euro erstattet, aber da war noch eine Überzahlung von Heizkosten dabei. Schätze also um die 300 Euro aus Gewerbe.
300€ Erstattung bei 6 Monaten Leistungsbezug wären 50€ je Monat.
Ausgehend von § 11b SGB II komme ich da auf ein monatliches Brutto von 162,50€.
Angenommen es liegt über mehrere Jahre eine entsprechende Kontinuität vor, wäre es plausibel, wenn das JC von 162,50€ ausgeht statt von Null Euro und im Ergebnis monatlich 50€ mindernd berücksichtig.
Da das JC hier aber 260€ anrechnet, und das ohne jede Grundlage, ist die vorläufige Bewilligung rechtswidrig, da leistungserhebliche Tatsachen zugunsten der leistungsberechtigten Person nicht oder falsch berücksichtigt wurden. Die vorläufige Bewilligung muss vom JC entsprechend korrigiert werden.
Also: umgehend Widerspruch einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Dezember 2023, 13:32:34Ist die Abweichung in irgendeiner Form begründet worden?

Nein, die Abweichung wird nicht begründet.
Stattdessen werde ich neuerdings schon mit meinem Vornamen betitelt.

So in dem Satz:
"Aufgrund der bestehenden Selbständigkeit von "Vorname" (KEIN Nachname) wird zunächst vorläufig entschieden."

Ist besagter SB nun schon öfter passiert und ich kann mich nicht erinnern, dass wir miteinander mal Honig gegessen oder gemeinsam in der Badewanne gesungen haben. Für mich ist das einfach respektlos! Bedenklich auch deshalb, weil mein Name des Onlineshops lautet: "XXX by (Vorname)". Die werte SB scheint mich ja sehr gut zu "kennen", dass sie mich beim Vornamen nennt.

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Dezember 2023, 13:32:34Erläutere dies bitte etwas näher. Die "Null-Prognose" muss etwas mehr begründet werden. Fühle dich diesbezüglich aber bitte nicht angegriffen oder dass du dich hier dafür rechtfertigen musst. Geht nur um deine Situation und warum du keine Prognose treffen kannst.

Das kann ich gerne tun:
Und zwar erziele ich die meisten Verkäufe über den Onlinemarktplatz Etsy. Ich habe zwar von Beginn an auch einen eigenen Onlineshop, jedoch muss man richtig viel Geld investieren, damit ein Shop bei der Google-Suche sozusagen an erster Stelle steht. Dies ist mir in den letzten Jahren nicht gelungen, trotz tollem Design, Produktinfos und regelmäßigen Aktualisierungen. Der Webhostinganbieter war auch nicht das Wahre, wodurch der Shop oft offline war und damit im Ranking bei Google auch immer wieder zurückgestuft wurde. Aus dem Grund bin ich seit knapp 2 Jahren nebenbei auch noch bei Etsy. Dort jedoch ist es so, dass man auch da nicht von heute auf morgen gefunden wird. Es steckt richtig viel Arbeit dahinter! Bin da auch in einigen Etsy-Info-Gruppen unterwegs und es geht ganz vielen, sogar großen Anbietern so, dass der Verkauf heute noch super laufen kann und morgen gen "Null" geht. Algorithmus sei Dank! Und genau so geht es mir aktuell mehr oder weniger: Hatte ich in den Vormonaten noch täglich mindestens 200 Besucher pro Tag auf meiner Etsy-Statistik, bin ich nun kurz vor Weihnachten auf unter 50 gesunken. Warum kann ich mir nicht erklären. Im Gegenteil, ich habe durchweg positive Bewertungen, versende pünktlich, bin freundlich und beantworte alle Fragen binnen 24 Stunden (ja, auch das wird von Etsy so vorgeschrieben, ansonsten rutscht man ganz schnell nach hinten).

Seit ein paar Wochen habe ich, um nicht vollständig von Etsy abhängig zu sein, zu einem anderen Webhoster gewechselt und meine Seiten neu gestaltet. Meine Produktpalette habe ich auch erweitert und die ebenso in den neuen Shop gesetzt. Bei dem neuen Shopsystem kümmert sich der Hoster im Hintergrund auch darum, dass die Shops besser gefunden werden. Natürlich muss auch dieser Shop zuerst einmal anlaufen. Vor Ort zu verkaufen ist mir bisher nicht gelungen, bin nicht von hier und habe damit schon "verschissen". Hat man keinen Bekanntenkreis kann man einpacken, von den Neidern mal ganz abgesehen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe es ganz einfach nicht in der Hand, wie meine Verkäufe laufen. Da kann ich noch so korrekt arbeiten, pfuscht Etsy grundlos dazwischen, gehen die Verkäufe auf Null... um ein paar Tage, Wochen oder Monate später nochmal nach oben zu schießen. So ist es leider.

Und als Onlineanbieter hat man sehr viele feste Ausgaben... Egal, ob man nun aktuell Verkäufe erzielt oder nicht. So z.B. Rechtstexte, Webhoster, Verpackungslizenz, Buchhaltungssoftware, Fotospeicher usw. Wenn ich das nun alles rechne, wird es schwierig über die Monate zu kommen, sollten die Einnahmen ausbleiben oder sich stark verringern.

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Dezember 2023, 13:32:34Sollte es keine Begründung gegeben haben und die "Null-Prognose" schlüssig sein, dann würde ich sagen, liegt hier ein Fall von Anrechnung eines fiktiven Einkommens vor.

Das denke ich auch.
Das JC denkt: Was wir haben, haben wir.

Zitat von: september23 am 25. Dezember 2023, 14:56:50Du musst dem JC vermutlich etwas verlässlichere Angaben machen. Aus Sorge voraussichtliche Einnahmen auf Null setzen, während Du im Schnitte 200 euro (oder so) hast, geht halt nich

Meine EKS, EÜR, Kontoauszüge, Einnahmen- und Ausgabenlisten habe ich bisher immer PÜNKTLICH abgegeben. Das JC reitet aktuell einzig und allein auf den einzelnen Einnamen- und Ausgabenbelegen rum.

Ganz auf "NULL" war meine aktuelle EKS-Prognose (genau wie die anderen) auch nicht gesetzt. Sondern so, dass monatlich vielleicht 100-150 Euro hängen bleiben. Aber keine 260,00 Euro. Vorher war das nie ein Problem, erst seit der neuen SB.

september23

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 16:43:24Nein, die Abweichung wird nicht begründet.
Stattdessen werde ich neuerdings schon mit meinem Vornamen betitelt.
So in dem Satz:
"Aufgrund der bestehenden Selbständigkeit von "Vorname" (KEIN Nachname) wird zunächst vorläufig entschieden."

Ist besagter SB nun schon öfter passiert und ich kann mich nicht erinnern, dass wir miteinander mal Honig gegessen oder gemeinsam in der Badewanne gesungen haben. Für mich ist das einfach respektlos! Bedenklich auch deshalb, weil mein Name des Onlineshops lautet: "XXX by (Vorname)". Die werte SB scheint mich ja sehr gut zu "kennen", dass sie mich beim Vornamen nennt.
Zweifelsohne nicht aufmerksam. Der Name des Onlineshops beinhaltet Deinen Vornamen und den nimmt sie irrtümlich als Nachname. Wie genannt, unaufmerksam, aber nicht bedenklich. Würde mich nicht daran aufhängen.



Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 16:43:24Meine EKS, EÜR, Kontoauszüge, Einnahmen- und Ausgabenlisten habe ich bisher immer PÜNKTLICH abgegeben. Das JC reitet aktuell einzig und allein auf den einzelnen Einnamen- und Ausgabenbelegen rum.
irgendwo steht, die wollten EÜR 2022 und das ginge bei Dir nicht, vielleicht habe ich mich auch verlesen

Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 16:43:24Ganz auf "NULL" war meine aktuelle EKS-Prognose (genau wie die anderen) auch nicht gesetzt. Sondern so, dass monatlich vielleicht 100-150 Euro hängen bleiben. Aber keine 260,00 Euro. Vorher war das nie ein Problem, erst seit der neuen SB.
Sorry, aber Du musst Dich schon entscheiden, was denn nun gilt oder nicht widersprüchlich und missverständlich hier Infos geben, denn im Eingangsbeitrag steht
Zitat von: Zara am 25. Dezember 2023, 16:43:24Da ich nie weiß, was mein Kleingewerbe abwirft, habe ich die vorläufige EKS immer mit "Null" angegeben.

"Vorläugige EKS MIT Null" ist nun mal null und nicht "nicht ganz auf null, sondern 100-150 Euro".


Zara


Zitat von: september23 am 25. Dezember 2023, 23:30:28irgendwo steht, die wollten EÜR 2022 und das ginge bei Dir nicht, vielleicht habe ich mich auch verlesen

EÜR liegen alle vor. Was die wollen sind einzelne Rechnungen der Einnahmen und Ausgaben, die ich auch längst übermittelt hätte, wenn ich wüsste wie. Aber dazu musst Du den Beitrag dann lesen. Möchte das nicht wieder zum xten Mal erzählen.

Zitat von: september23 am 25. Dezember 2023, 23:30:28Sorry, aber Du musst Dich schon entscheiden, was denn nun gilt oder nicht widersprüchlich und missverständlich hier Infos geben, denn im Eingangsbeitrag steht

Sorry, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Mit Null meinte ich anrechnungsfreie Summen, da ich eben im Voraus nicht kalkulieren kann, wie die Verkäufe laufen. Erklärung dazu habe ich bereits geschrieben.

Bisher wurde ich beim JC bei vorläufigen EKS mit höchstens 100€ Einkommen festgesetzt. Im letzten vorl. Bescheid aus Juni 2023 sogar nur mit 78,85€. Dies war anrechnungsfrei. Da darf man sich doch wundern, wie die plötzlich auf 260€ kommen.

Und wegen der Anrede mit meinem Vornamen halte ich schon für bedenklich. Auch in Bezug auf die Befangenheit der SB hatte ich schon etwas geschrieben. Außerdem existiert mein Name im Gewerbenamen bzw. Titel meines Onlineshops erst seit Ende November diesen Jahres. Davon kann sie noch gar keine Unterlagen haben. Sie muss also schon recherchiert haben.

Unterm Strich ist es mehr als respektlos. Aber da merkt man halt wieder, wo sie her kommt. Ja, auch ich habe recherchiert.