JC rechnet in Weiterbewilligung mehr an als vorläufige EKS

Begonnen von Zara, 25. Dezember 2023, 09:46:46

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Bimimaus5421

Zitat von: Jimmy Neutron am 05. Januar 2024, 00:01:20Die Dauer der Eilverfahren ist in der Regel abhängig von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falles. Es kann tatsächlich auch vorkommen, dass es deutlich länger als 4 Wochen dauert.

Genau , dies ist aber nocht dem Kläger anzulasten , wenn die Gerichte überlastet sind oder eben keine Richter einstellen Warum soll @Zara da jetzt Druck beim Sozialgericht machen?

Wie soll der Druck aussehen? Damit das Geld schneller fliest . Wozu gibt es Gesetze wenn man sich nicht daran hält . Die Leistungen sollen im. Voraus bezahlt werden und nicht Monate später . Wir können nichts dafür das dass system ausgeartet ist .Ein harscher Anruf bei den Rechtspfleger:innen? Nein sachlich und freundlich und ja wenn es nicht anders geht auch so . In einer Notlage und wenn die Akte schon ein paar Tage auf dem Tisch des Richters oder Richterin liegt, kann man darum bitten, darauf hinzuweisen, damit es weitergeht.Genau ubd mitteilen wie ich schon schrieb das man Hunger hat und Anspruch auf das Existenz minum im voraus und nicht Monate später. Die Richterin/ Richter kann wenn Sie keine  Lust haben zu entscheiden ,beim Jc anzurufen ob das Jc nun bezahlt . ist einen Beschluss zu erstellen und Es gibt bei einer tatsächlichen Verzögerung auch die Möglichkeit der Verzögerungsrüge. Genau das ist mir bekannt ,ich spreche da aus eigner Erfahrung und hatte da mein Geld innerhalb eines Tages . Es ist möglich kommt darauf eben an wie sehr sich hier die Leute an der Nase einführen lassen ohne Druck läuft warten die Betroffene Monate.
Natürlich ist es auch ein politisches Problem ..

Zara

Update 05.01.2024

Digitale Mitteilung: JC bestätigt den Eingang des Widerspruchs.

In der Briefpostankündigung sind zwei Briefe vom SG. Schätze mal, es handelt sich auch um Eingangsbestätigungen. Mehr dazu, sobald die Briefe da sind.

Zara

#32
Update 12.01.2024

Antwort vom Sozialgericht. Hört sich ja nicht schlecht an, jedoch wie soll ich bis Montag darauf reagieren?
Ich warte ja noch immer auf die Beratung und da ist heute Stichtag fürs JC! Ich weiß ja noch immer nicht, wie und was ich schwärzen darf.
Außerdem hat das JC ja mit den Unterlagen aus 2022 in dieser Woche bereits zurück gerudert und mir Zeit bis 12.03.2024 eingeräumt. Das weiss aber das SG offensichtlich nicht! Zudem gehe ich davon aus, dass Unterlagen aus 2022 nicht für den aktuellen Leistungszeitraum maßgeblich sind, oder?
Was das JC mit den 790,00 EUR Nebenkosten des Geldverkehrs meint, weiss ich auch nicht. Davon war nie die Rede. Meine NK des Geldverkehrs sind davon ab viel höher als 790,00 Euro. Dazu zählen neben Paypal- und Bankgebühren insbesondere auch die Etsy-Gebühren. Diese sind aber als Buchungen inkl. der entsprechenden Belegnummern auch in den Lexoffice-Unterlagen aufgeführt.

Mich erstaunt ja, wie schnell das JC an meine neue Webseiten-URL kam. Meine Vermutung, dass besagte SB tiefer spioniert als notwendig, hat sich also bestätigt.

Anbei die Schriftstücke von SG und die Stellungnahme des JC.

Ottokar

Ich lese das so:
Pack die geforderten Unterlagen umgehend auf einen USB-Stick und übersende diesen nachweislich dem JC.
Dann teilst du dem SG mit, dass
1. du - auch wenn das JC bislang nicht auf das Angebot der digitalen Datenübermittlung reagiert hat - dem JC alle geforderten Unterlagen am ... auf einem USB-Stick übermittelt hast (damit ist das JC dann gegenüber dem SG im Zugzwang),
2. die Angaben des JC zu angeblich nicht nachgewiesenen Betriebskosten falsch sind, insbesondere die Nachweise zu den Kosten des Geldverkehrs (Paypal- und Bankgebühren, Etsy-Gebühren) liegen dem JC nachweislich vor,
3. du mit dem Vergleichsangebot einverstanden bist.

Bsp
ZitatAbsender

Empfänger SG

Rechtsstreit JC ./. Zara, Az xyz


Den Schriftsatz des Antragsgegners vom 08.01.2024 sowie die Hinweise des Gerichts vom 09.01.2024 habe ich erhalten und nehme dazu nachfolgend Stellung.

Auch wenn das JC bislang nicht auf das Angebot der digitalen Datenübermittlung reagiert hat, habe ich dem JC am 15.01.2024 alle geforderten Unterlagen nachweislich auf einem USB-Stick übermittelt.

Die Angaben des JC über angeblich nicht nachgewiesene Betriebskosten sind unrichtig, insbesondere die Nachweise zu den Kosten des Geldverkehrs (Paypal- und Bankgebühren, Etsy-Gebühren etc.) liegen dem JC nachweislich vor.

Mit dem Vergleichsangebot des Gerichts bin ich einverstanden.

MfG
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2024, 13:29:52Ich lese das so:
Pack die geforderten Unterlagen umgehend auf einen USB-Stick und übersende diesen nachweislich dem JC.
Dann teilst du dem SG mit, dass
1. du - auch wenn das JC bislang nicht auf das Angebot der digitalen Datenübermittlung reagiert hat - dem JC alle geforderten Unterlagen am ... auf einem USB-Stick übermittelt hast (damit ist das JC dann gegenüber dem SG im Zugzwang),
2. die Angaben des JC zu angeblich nicht nachgewiesenen Betriebskosten falsch sind, insbesondere die Nachweise zu den Kosten des Geldverkehrs (Paypal- und Bankgebühren, Etsy-Gebühren) liegen dem JC nachweislich vor,
3. du mit dem Vergleichsangebot einverstanden bist.

Bsp
ZitatAbsender

Empfänger SG

Rechtsstreit JC ./. Zara, Az xyz


Den Schriftsatz des Antragsgegners vom 08.01.2024 sowie die Hinweise des Gerichts vom 09.01.2024 habe ich erhalten und nehme dazu nachfolgend Stellung.

Auch wenn das JC bislang nicht auf das Angebot der digitalen Datenübermittlung reagiert hat, habe ich dem JC am 15.01.2024 alle geforderten Unterlagen nachweislich auf einem USB-Stick übermittelt.

Die Angaben des JC über angeblich nicht nachgewiesene Betriebskosten sind unrichtig, insbesondere die Nachweise zu den Kosten des Geldverkehrs (Paypal- und Bankgebühren, Etsy-Gebühren etc.) liegen dem JC nachweislich vor.

Mit dem Vergleichsangebot des Gerichts bin ich einverstanden.

MfG

Das schaffe ich aber nicht bis Montag. Es ist noch nichts ausreichend geschwärzt bzw. warte ich ja noch darauf, was ich schwärzen darf.

Ottokar

Ich dachte, die Unterlagen sind längst geschwärzt?

Dann schreib statt
ZitatAuch wenn das JC bislang nicht auf das Angebot der digitalen Datenübermittlung reagiert hat, habe ich dem JC am 15.01.2024 alle geforderten Unterlagen nachweislich auf einem USB-Stick übermittelt.
sowas:
ZitatDas ich die geforderte Unterlagen vorlegen muss, ist mir bekannt. Leider hat das JC bislang jedoch weder mitgeteilt, auf welchem Datenträger es diese Unterlagen lesen kann, denn ungeeignete dürfen zurückgewiesen werden, noch in welchem Umfang ich die aus Datenschutzgründen erforderlichen Schwärzungen von Kundendaten vornehmen darf.
Es liegt somit allein an der fehlenden Mitwirkung des JC, also der fehlenden Konkretisierung der Datenerhebung, dass diesem die geforderten Unterlagen noch nicht vorliegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2024, 14:15:09Ich dachte, die Unterlagen sind längst geschwärzt?

Nein, deswegen habe ich ja diesbezüglich um Beratung gebeten. Hatte damit mal begonnen, aber dem JC seinerzeit ja geschrieben, dass dies nicht in 2 Wochen gemacht ist. Danach wurde ich ja eingehend vom JC ,,beschäftigt". Die Beratung blieb bis heute aus. Sonst wäre ich längst durch damit. Mein Tag hat aber auch nur 24 Stunden und die Aufträge aus den Shops machen sich auch nicht von allein.
Deswegen, 15.01.2024, also Montag ist unmöglich. Und den Stick lasse ich auch nicht dort. Müssen sie direkt erledigen, wenn ich damit antanze. Und das geht nur mit Termin hier. Sofern sie einen Stick überhaupt annehmen, was ich bezweifle.
 

Zara

Ich habe nun mal einen Entwurf verfasst. Denn - wie gesagt - fehlt mir ja nach wie vor noch die Beratung. Dafür hatte ich bis 12.01.2024 eine Frist gesetzt.

Irgendwie fehlt mir auch noch was in meinem Text, denn kann es ja eigentlich nicht sein, dass Zahlen aus dem Jahr 2022 relevant sind für einen laufenden Leistungsbezug in 2024. Das hatte ich ja auch in meinem Widerspruch so geschrieben. Damit macht das JC ja jetzt schon eine ganz andere Sache zum Thema. Hat damit ja eigentlich absolut nichts zu tun.

Zudem möchte das JC nach wie vor Kreditkartenauszüge haben und diese sind absolut nicht relevant für mein Kleingewerbe, da die Kreditkarte meinem Lebensgefährten gehört und gewerblich nicht genutzt wird.

Wenn ich nun also dem Vergleich des Gerichts zustimme, wären ja auch diese Dokumente vorzulegen. Und mache ich das nicht, kommt das JC wieder ums Eck mit "fehlender Mitwirkung".

Hier also mein Text:

ZitatRechtsstreit
XXX u.a. ./. Jobcenter XXX
Ihre Zeichen: XXX / Schreiben vom 09.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Schriftsatz des Antragsgegners vom 08.01.2024 sowie die Hinweise des Sozialgerichts vom 09.01.2024 haben wir erhalten und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Dass wir die geforderten Unterlagen zur kleingewerblichen Tätigkeit der Frau XXX vorlegen müssen, ist uns bekannt. Leider hat das Jobcenter XXX bislang jedoch weder mitgeteilt, auf welchem Datenträger die Dokumente lesbar sind (denn ungeeignete dürfen zurückgewiesen werden), noch in welchem Umfang wir die aus Datenschutzgründen erforderlichen Schwärzungen von Kunden- und Lieferantendaten vornehmen dürfen.

Es liegt somit allein an der fehlenden Mitwirkung des Jobcenters, also der fehlenden Konkretisierung der Datenerhebung, dass die geforderten Unterlagen bisher noch nicht von uns eingereicht wurden.

In dieser Sache haben wir bereits mehrmals um Beratung gebeten und verweisen deshalb auf unsere Schreiben vom 07.01.2024, 12.12.2023 sowie 16.11.2023 an das Jobcenter XXX, welche bis dato unbeantwortet blieben.
Stattdessen wirft uns das Jobcenter ,,fehlende Mitwirkung" vor und hat bereits am 08.12.2023 den Leistungsanspruch für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2022 abschließend (auf Null) festgesetzt und mit Datum vom 20.12.2023 die beiden Erstattungsbescheide verfasst. Wonach von uns alle Leistungen zurück zu zahlen wären.

Weil wir dagegen Widerspruch eingelegt haben, räumt uns das Jobcenter nunmehr mit Schreiben vom 10.01.2024 eine Frist bis 12.03.2024 ein.

Die Angaben des Jobcenter über angeblich nicht nachgewiesene Betriebskosten sind unrichtig, insbesondere die Nachweise zu den Kosten des Geldverkehrs (Paypal- und Bankgebühren, Etsy-Gebühren etc.) liegen dem JC nachweislich vor und waren bisher auch in keinem Schriftverkehr konkret bemängelt worden.

Mit freundlichen Grüßen


Jimmy Neutron

Ich sitze in der Sache gerade am Entwurf für die Leistungsklage bzgl. der Beratung. In Anbetracht des gerichtlichen Hinweises sehe ich hier noch größere Erfolgschancen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 17:03:03Ich sitze in der Sache gerade am Entwurf für die Leistungsklage bzgl. der Beratung. In Anbetracht des gerichtlichen Hinweises sehe ich hier noch größere Erfolgschancen.

Dankeschön. Mir geht es auch so, denn das Gericht schreibt ja sogar schon, dass die eingereichten Unterlagen aus deren Sicht eigentlich genügen sollten. Deswegen bin ich mir unsicher, was ich nun am Montag dem Gericht antworten soll. Wie gesagt, das Jobcenter zieht nun eigentlich in dieser Sache hier schon die "alte" Sache 2022 mit rein. Offensichtlich hatte es sonst keine Argumente parat. Ach ja... in Bezug auf die offensichtliche Recherche besagter SB möchte ich schon auch noch eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde machen. Denn die URL meines neuen Shops kann das JC nur durch Recherche herausgefunden haben. In 2022 und auch 2023 war die URL eine andere! Die neue URL existiert erst seit Dezember 2023.

Jimmy Neutron

Was sind das denn für Kosten des Geldverkehrs? Sind die Kosten auch in den vorherigen Zeiträumen angefallen?

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 20:28:11Was sind das denn für Kosten des Geldverkehrs? Sind die Kosten auch in den vorherigen Zeiträumen angefallen?

Das sind eigentlich die Bank- und Paypalgebühren sowie die von Etsy. Keine Ahnung, wie das JC auf 790€ kommt. Davon war ja bisher auch nie die Rede.
Die Etsy-Gebühren buche ich bei Lexoffice immer nach Eingang der Monatsrechnung (30./31.). Darüber gibt es aber keine Bankbuchung als solches, da die Gebühren direkt beim Verkauf schon abgezogen werden. Da Etsy die Gebührenrechnungen ohne USt. berechnet (Sitz in Irland), muss ich alle 3 Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung aus den letzten 3 Monaten ans FA machen und überweisen. So ist es mit dem FA abgesprochen.
Wenn das JC es ganz genau mit den Gebühren haben möchte, müsste ich csv-Dateien aus Etsy raus ziehen über die einzelnen Verkäufe. Glaube kaum, dass die da noch durchblicken würden. Tut übrigens kaum einer, der bei Etsy verkauft! Weil der Kurs ständig wechselt und jeder handhabt es so wie ich. Wenn das JC mal nachrechnet, was ich an Eingang von Etsy auf mein Bank-Konto (Geldtransit) bekomme, im Gegensatz zu den verbuchten Rechnungen, wird es ja selbst feststellen, dass dieser Betrag geringer ist als die Rechnungssummen.
Außerdem habe ich noch Werbung bei Etsy laufen, kostet mich monatlich auch noch einiges und fliest auch in die Gebührenrechnungen mit ein.

Jimmy Neutron

Ich ziehe den Entwurf für das Sozialgericht erst mal vor.
Unter welcher Kategorie hast du die Gebühren in lexoffice gebucht?
Wo/wie hast du die Gebühren in der Anlage EKS angegeben?
Bank, Paypal und Etsy.

Ich habe jetzt das zweite Mal hier im Forum gelesen, dass das JC die Umsatzsteuerzahlungen nicht akzeptieren will. Das JC hat aber auch in der Hinsicht nicht ermittelt oder um weitere Unterlagen gebeten.

Wie lange bist du jetzt im Leistungsbezug und wie lange übst du das Gewerbe aus?
Für den Zeitraum 01/2023 bis 06/2023 wird es dennoch Zeit sich an die Belege zu machen und diese zu schwärzen.


Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 21:45:28Ich ziehe den Entwurf für das Sozialgericht erst mal vor.

Okay.

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 21:45:28Unter welcher Kategorie hast du die Gebühren in lexoffice gebucht?

Unter Zinsen/Gebühren.

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 21:45:28Wo/wie hast du die Gebühren in der Anlage EKS angegeben? Bank, Paypal und Etsy.

Nebenkosten des Geldverkehrs.
Es ist für das JC aber auch zusätzlich nochmal über die Einnahmen-/Ausgaben-Listen von Lexoffice ersichtlich. Da steht bei jeder der Buchungen dabei, um was es sich handelt. (Bspw. Etsy-Gebühren Dezember 2022 (Netto- Rg.), USt. = 55,50 EUR oder Bankgebühren. Die Paypalgebühren sieht man im Paypal-Kontoauszug.

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 21:45:28Ich habe jetzt das zweite Mal hier im Forum gelesen, dass das JC die Umsatzsteuerzahlungen nicht akzeptieren will. Das JC hat aber auch in der Hinsicht nicht ermittelt oder um weitere Unterlagen gebeten.

Das JC fordert  einen Nachweis vom FA über die Zahlung der Umsatzsteuer. Gibt es aber nicht. Ich erhalte lediglich (NACH Erstellung meiner jährlichen Umsatzsteuererklärung, die ich meist erst im September eines Folgejahres erledige) ein elektronisches Schreiben, dass kein gesonderter Bescheid zugeht, sofern es zu keinen Abweichungen kam.

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 21:45:28Wie lange bist du jetzt im Leistungsbezug und wie lange übst du das Gewerbe aus?

Ich bin schon vor Hartz 4 im Leistungsbezug gewesen. Genaues Datum weiß ich gerade nicht.
Dieses Gewerbe übe ich seit März 2015 aus. Hatte aber davor (seit Sept. 2012) bereits ein anderes Kleingewerbe.
Da dies in meiner Umgebung nicht gefragt war und ich nur alle paar Monate mal einen Auftrag hatte, habe ich mich auf die Herstellung von Produkten und Onlineverkauf umorientiert.

Das lief dann auch schleppend, bis ich meine Produkte bei Etsy einstellte. Aber auch das geht erfolgsmäßig nicht von heute auf morgen. Bin momentan (um Arbeitszeit und Ausgaben zu sparen) sogar wieder an einer weiteren Umsetzung, nämlich dem Onlineverkauf von digitalen Dateien aus meinem Tätigkeitsbereich. Wenn dies anlaufen würde, wäre perfekt und die Ausgaben wären auch nicht mehr so hoch, da kein Material benötigt wird. Etsy-Gebühren würden auch - zumindest in diesem Bereich - nicht anfallen, da ich meine digitalen Dateien ausschließlich über meinen Onlineshop anbieten möchte.

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. Januar 2024, 21:45:28Für den Zeitraum 01/2023 bis 06/2023 wird es dennoch Zeit sich an die Belege zu machen und diese zu schwärzen.

Ist der Termin 06.02.2024 nicht etwas kurzfristig? Normalerweise hat man mindestens 2 Monate Zeit. Und schon sowieso bei dieser Masse an Belegen. Was ich nun genau schwärzen darf/muss weiß ich ja auch noch nicht. Oder ich muss die Einnahmenrechnungen im Original ungeschwärzt vorlegen. Ich drucke diese nämlich seit einiger Zeit wegen der Masse an Bestellungen aus, damit ich einen Überblick behalte, was ich herstellen und verschicken muss. Ausgaben allerdings habe ich nicht in Papierform, da mir diese zu 99% digital zugehen, schickt ja kaum noch Jemand Papierrechnungen in den Lieferungen mit.

Edit: Ach, Du meinst das 1. Hj. 2023. Sorry. Ich war gerade bei dem 2. Hj. 2023. :wand:
Ich denke, da wird ja nun der nächste Festsetzungsbescheid kommen, da wir ja zum 08.01.2024 nochmal 14 Fragen gestellt und die Unterlagen nicht mitgeschickt haben.

Und auch das Thema Kreditkarte ist noch nicht vom Tisch. Das JC sucht einfach immer weiter in den Krümeln und wenn es nichts erreicht, wird noch weiter gesucht. Frage mich, was als nächstes kommt? Wann ich frühstücke und wie viel ich esse?

Ich hätte in den letzten Wochen/Monaten durchaus noch mehr Umsatz machen können; das JC hat dies mit Erfolg verhindert, weil ich nur noch mit Schriftverkehr beschäftigt bin. Denen scheint jedenfalls mächtig langweilig zu sein.


Jimmy Neutron

Bis auf Etsy Payments dürften die Gebühren keine Gebühren des Geldtransfers sein. Die EÜR für 2023 hast du sehr wahrscheinlich bislang nicht abgegeben haben. Die Kategorie wäre nicht nur für das JC, sondern auch für das Finanzamt zu ändern. Stell bitte mal irgendeine der Rechnungen von Etsy anonymisiert ein. Geht mir da nicht um Beträge oder so, sondern um die Bezeichnungen der Rechnungsposten usw.

Zitat von: Zara am 13. Januar 2024, 23:14:54Ich bin schon vor Hartz 4 im Leistungsbezug gewesen. Genaues Datum weiß ich gerade nicht. Dieses Gewerbe übe ich seit März 2015 aus. Hatte aber davor (seit Sept. 2012) bereits ein anderes Kleingewerbe. Da dies in meiner Umgebung nicht gefragt war und ich nur alle paar Monate mal einen Auftrag hatte, habe ich mich auf die Herstellung von Produkten und Onlineverkauf umorientiert.
Und wie lange warst du davon im Leistungsbezug? Es geht mir um den Fakt, wie lange das JC eigentlich die EKS ohne Belege akzeptiert hat, wie lange mit dem aktuellen Gewerbe und wie lange die Gebühren von Etsy als Gebühren für den Geldtransfer akzeptiert wurden.

Den Vorwurf, dass du bisher keine Belege eingereicht hast, kann man so nicht stehen lassen, wenn das JC vorher keine Belege eingefordert hat.

Der Termin am 06.02. hat nur eine geringe Relevanz für mich, da auch die Frist unangemessen ist. Du sollst, wenn es nach dem JC geht innerhalb ca. 5 Wochen für ein ganzes Jahr die Belege und EKS fertig machen. Dennoch solltest du bei der Masse an Belegen mal so langsam anfangen zu schwärzen. Außerdem halte ich es für notwendig, die gesamte EKS durchzugehen, weil u.a. auch die Raumkosten bisher nicht enthalten oder falsch berechnet sind.

Ich würde dich dafür bitten, ein getrenntes Thema nur alleine für das Erstellen der EKS zu eröffnen. Da soll es dann auch darum gehen, wie, was wo geschwärzt werden kann. Was man wo einträgt. Was die Arbeit erleichtert. Welche Mittel dir zur Verfügung stehen etc. Ich hoffe darauf, dass auch noch andere Ihre Erfahrungen mit der EKS teilen etc..

PS: Wenn du etwas für das Forum einscannst, stell den Dokumenten-Scan mal um auf Schwarz-Weiß und ruhig 600dpi (nicht graustufe). Die Dateien werden dadurch sehr viel kleiner und für das Online-Fax ist es auch besser. Für lexoffice reicht dies in der Regel auch. Der Text scheint dann auch nicht mehr durch, die Falten sind quasi nicht mehr sichtbar usw.