JC rechnet in Weiterbewilligung mehr an als vorläufige EKS

Begonnen von Zara, 25. Dezember 2023, 09:46:46

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Sheherazade

Du begibst dich immer wieder sehr emotionsgeladen auf ein unsachliches Schlachtfeld und lenkst dich selbst von den wichtigen Sachen ab. Lies bitte mal Beitrag #11 und handle entsprechend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 26. Dezember 2023, 09:30:13Du begibst dich immer wieder sehr emotionsgeladen auf ein unsachliches Schlachtfeld und lenkst dich selbst von den wichtigen Sachen ab. Lies bitte mal Beitrag #11 und handle entsprechend.

Ja, geb ich zu. Ist aber auch kein Wunder mehr mittlerweile. Ottokars Tipp  :sehrgut:  habe ich gelesen und werde diesen auch umsetzen. So langsam entsteht mir halt der Eindruck, als würde das JC mit Absicht solche Fehler machen, damit ich den Überblick verliere und mein Gewerbe abmelde. Oder die SB ist schlichtweg dumm.

Sheherazade

Letztendlich spielt es keine Rolle, warum wer beim Jobcenter was falsch macht. Wichtig ist, dass du den Forderungen sachlich und präzise (bitte präziser als hier im Forum) begegnest. Dann entstehen auf beiden Seiten vielleicht keine dummen Fehler oder Missverständnisse.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Zara am 26. Dezember 2023, 10:55:41So langsam entsteht mir halt der Eindruck, als würde das JC mit Absicht solche Fehler machen
Anhand deiner Schilderungen gehe ich da eher von Inkompetenz aus, sowohl fachlich als auch menschlich.
Die 260€ die da vom JC zugrunde gelegt werden, sehen doch sehr nach einem heftigen Logikfehler aus. Als ob jemand die gleiche Rechnung zum Durchschnittseinkommen gemacht hat, wie ich sie vorgenommen habe, und dann die 100€ Freibetrag erneut draufgeschlagen hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Zitat von: september23 am 25. Dezember 2023, 23:30:28Zweifelsohne nicht aufmerksam. Der Name des Onlineshops beinhaltet Deinen Vornamen und den nimmt sie irrtümlich als Nachname. Wie genannt, unaufmerksam, aber nicht bedenklich. Würde mich nicht daran aufhängen.
In der Gesamtschau aber ein weiteres Indiz für die unprofessionelle Arbeit.

Zitat von: september23 am 25. Dezember 2023, 23:30:28irgendwo steht, die wollten EÜR 2022 und das ginge bei Dir nicht, vielleicht habe ich mich auch verlesen
Warum ständig diese Diskussion um die EUR? Die EUR wird anhand steuerlicher Kriterien erstellt. Für das JC also absolut uninteressant und kann auch nicht gefordert werden.

Zitat von: Sheherazade am 26. Dezember 2023, 11:34:26Letztendlich spielt es keine Rolle, warum wer beim Jobcenter was falsch macht. Wichtig ist, dass du den Forderungen sachlich und präzise (bitte präziser als hier im Forum) begegnest. Dann entstehen auf beiden Seiten vielleicht keine dummen Fehler oder Missverständnisse.
Natürlich spielt es eine Rolle warum wer beim JC etwas falsch macht. Insbesondere die zuständige SB schießt einen Bock nach dem Anderen und spielt mit Existenzen. Der Großteil der Baustellen von @Zara betrifft die Handlungsweise dieser einen SB. Ja, @Zara hat mit der "Null-Prognose" einen Fehler gemacht. Sollte nicht passieren, aber ist halt passiert. Ihr jetzt aber eine Mitschuld für das rechtswidrige und einfach dumme Handeln der SB vorzuwerfen (Stichwort: dumme Fehler) halte ich für darüber. Da sitzt immer noch ein Mensch auf der anderen Seite, dem die Sache an die Substanz geht.

@Zara
Hier ein Entwurf für den Widerspruch:
Zitatwir erheben hiermit Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom xx.12.20223 und die unzulässige Anrechnung des Einkommens aus der gewerblichen Tätigkeit in fiktiver Höhe im Rahmen der Weiterbewilligung. Im Zuge meiner Antragsstellung wurde die Anlage EKS vollständig ausgefüllt und eingereicht, aus der eine Prognose mit einem durchschnittlichen Gewinn von 150,00? EUR hervorgeht. Ohne ausreichende Ermittlungen wurde jedoch ein Einkommen von 260,00 EUR angerechnet, was dazu führt, dass das Existenzminimum der Bedarfsgemeinschaft nicht gesichert ist.
Diese Vorgehensweise verstößt nicht nur gegen gesetzliche Vorschriften, sondern auch gegen direkte fachliche Weisungen.

Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist. Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts ist das Einkommen im BWZ deshalb an Hand der bekannten und erwarteten Verhältnisse zu prognostizieren. Das vorläufige Einkommen darf nicht um Sicherheitszuschläge erhöht werden.
(FW § 41a SGB II, Rn. 41a.18)


Das Handeln der zuständigen Sachverständigen steht somit im Widerspruch zu den klaren Vorgaben und führt zu einer unzutreffenden Berechnung meines Anspruchs.

Ich bitte um eine umgehende Überprüfung der getroffenen Entscheidung sowie eine Korrektur der Anrechnung meines Einkommens gemäß der korrekten Prognose aus der Anlage EKS.

?
Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass wir davon ausgehen, dass die zuständige Sachbearbeiterin gemäß § 17 SGB X befangen ist. Nachdem die Beratung unterlassen wurde bzw. wird und ein offensichtlich rechtswidriger Festsetzungsbescheid erlassen wurde, erfolgte unserer Meinung nach eine bewusste Verzögerung bei der Antragsbearbeitung zur Weiterbewilligung. Aktuell wird zudem das Einkommen aus meiner gewerblichen Tätigkeit in fiktiver Höhe angerechnet. Wir ersuchen höflich darum, dem Verwaltungsverfahren eine andere Sachbearbeiterin zuzuordnen und einen dauerhaften Wechsel in Erwägung zu ziehen.
?

Für Ihre zeitnahe Bearbeitung und Klärung des Sachverhalts danke ich im Voraus.

Das analoge Eilverfahren vor dem Sozialgericht würde ich auch noch führen. Nicht selten kommt es vor, dass die JC bei der vorläufigen Bewilligung auf Zeit spielen. Jedenfalls dann, wenn die vorläufige Bewilligung aufgrund der EKS erfolgte. Der Widerspruch hätte sich mit Erlass einer abschließenden Entscheidung oder Festsetzung erledigt, da der neue Bescheid den vorläufigen Bescheid ersetzt. Dem wäre mit dem Eilverfahren entgegengewirkt. Außerdem fehlt das Geld ja auch.

Entwurf Eilantrag
ZitatAntrag auf einstweilige Anordnung

der Zara und besser Hälfte von Zara
(Antragssteller)

gegen

das Jocbenter
(Antragsgegner)


Wir beantragen im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes den Antragsgegner dazu zu verpflichten, vorläufige Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch II zu gewähren. Dabei sollen die Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Prognose für den Weiterbewilligungszeitraum von 01/2024 bis 06/2024 angerechnet werden.

Begründung:
Wir beziehen laufende Leistungen nach dem SGB II. Der Antragsgegner bewilligte Leistungen nach dem SGB II bis Ende Dezember 2023. Mit Antrag vom xx.12.2024 beantragten wir die Weiterbewilligung der Leistungen ab Januar 2024. Dies zusammen mit der Prognose (Anlage EKS) des Einkommens aus der gewerblichen Tätigkeit. Mit Bescheid vom xx.12.2023 (Zugang am xx.12.2023) bewilligte der Antragsgegner vorläufige Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum 01/2024 bis 06/2024 und rechnete statt der prognostizierten durchschnittlichen xxx,xx EUR einen Betrag in Höhe von 260,00 EUR an.

Mit Schreiben vom xx.xx.xxxx legten wir Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein.

Gemäß § 1 Abs. 3 Nummer 2 SGB II ist der Antragsgegner des SGB II dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. Nach § 17 SGB I hat der Antragsgegner sicherzustellen, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II ist der Antragsgegner dazu verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen. Sollte zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich sein, muss der Antragsgegner gemäß § 41a Absatz 1 Satz 1 SGB II vorläufig über die Leistung entscheiden. Die vorläufige Leistung ist in einer Höhe festzusetzen, die den monatlichen Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts abdeckt. Um die Sicherstellung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, soll das Einkommen im Bewilligungszeitraum daher anhand der bekannten und erwarteten Verhältnisse prognostiziert werden. Es ist nicht zulässig, das vorläufige Einkommen durch Sicherheitszuschläge zu erhöhen.

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wurden wir aufgefordert, weitere Unterlagen (Kontoauszüge eines Kreditkartenkontos der letzten drei Monate) vorzulegen. Um ergänzende Informationen oder Nachweise bzgl. der Prognose des Einkommens aus der gewerblichen Tätigkeit wurde dabei nicht gebeten. Der Anrechnungsbetrag erscheint daher vollkommen willkürlich.

Wir haben den Antragsgegner im Widerspruch erneut darauf hinweisen, dass wir davon ausgehen, dass die zuständige Sachbearbeiterin gemäß § 17 SGB X befangen ist.  Nachdem die Beratung vollständig unterlassen wurde bzw. wird und stattdessen ein offensichtlich rechtswidriger Festsetzungsbescheid erlassen wurde, erfolgte unserer Meinung nach eine bewusste Verzögerung bei der Antragsbearbeitung zur Weiterbewilligung. Aktuell wird jetzt das Einkommen aus meiner gewerblichen Tätigkeit in fiktiver Höhe angerechnet. Wir ersuchten den Antragsgegner höflich darum, dem Verwaltungsverfahren eine andere Sachbearbeiterin zuzuordnen und einen dauerhaften Wechsel in Erwägung zu ziehen, da solche Problematiken erst mit der zuständigen Sachbearbeiterin auftreten.

Wir sind nicht in der Lage, auf Rücklagen, Vermögen oder zumutbare Hilfe Dritter zurückzugreifen, um die bestehende Differenz zum Existenzminimum auszugleichen. Unsere vollständige Abhängigkeit von den zustehenden Leistungen lässt keine Spielräume zu. Ein Abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung ist für uns unzumutbar, daher ersuchen wir um eine vorläufige Regelung, um wesentliche Nachteile abzuwenden. Falls das Gericht zusätzliche Erläuterungen und Nachweise benötigt, bitten wir, höflich um einen entsprechenden Hinweis.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 26. Dezember 2023, 23:46:33In der Gesamtschau aber ein weiteres Indiz für die unprofessionelle Arbeit.

Eben. Besagte SB schießt ja einen Bock nach dem anderen ab und ich frage mich, ob sie dazu angehalten wird oder ihr eigenes Ding macht und keiner davon etwas mitbekommt? Wie läuft sowas denn bei den JC?

Zitat von: Jimmy Neutron am 26. Dezember 2023, 23:46:33Warum ständig diese Diskussion um die EUR? Die EUR wird anhand steuerlicher Kriterien erstellt. Für das JC also absolut uninteressant und kann auch nicht gefordert werden.

Die EÜR lege ich aber immer detailliert vor. Was irgendwann mal gefordert wurde, war eine Gewinn- und Verlustrechnung, die ich als Kleingewerbe ja gar nicht machen muss. Oder verstehe ich nun wieder was falsch?

Zitat von: Jimmy Neutron am 26. Dezember 2023, 23:46:33Da sitzt immer noch ein Mensch auf der anderen Seite, dem die Sache an die Substanz geht.

Scheint das JC null zu interessieren. Im Gegenteil, fühle mich mittlerweile massiv gemobbt und möchte eigentlich mit dieser SB gar nicht mehr kommunizieren.

Danke für die Entwürfe.  :sehrgut:  Müssen diese noch im alten Jahr losgeschickt werden oder kann ich noch etwas durchatmen? Weiß momentan nämlich überhaupt nicht mehr, wo mir der Kopf steht. :sad:



Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 27. Dezember 2023, 09:37:24Müssen diese noch im alten Jahr losgeschickt werden oder kann ich noch etwas durchatmen? Weiß momentan nämlich überhaupt nicht mehr, wo mir der Kopf steht.
Das Problem ist, dass im Eilverfahren in der Regel keine rückwirkenden Leistungen zugesprochen werden. 2. oder spätestens 3. Januar sollte es schon sein.

september23

Zitat von: Jimmy Neutron am 26. Dezember 2023, 23:46:33Warum ständig diese Diskussion um die EUR? Die EUR wird anhand steuerlicher Kriterien erstellt. Für das JC also absolut uninteressant und kann auch nicht gefordert werden.
das war keine Diskussion, sondern eine Frage. Ich dachte, das wäre eine Möglichkeit seinen Gewinn oder eben die abzugsfähigen Kosten zu belegen  :weisnich:

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 26. Dezember 2023, 23:46:33@Zara Hier ein Entwurf für den Widerspruch: Zitat [Erweitern] wir erheben hiermit Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom xx.12.20223 und die unzulässige Anrechnung des Einkommens aus der gewerblichen Tätigkeit in fiktiver Höhe im Rahmen der Weiterbewilligung. Im Zuge meiner Antragsstellung wurde die Anlage EKS vollständig ausgefüllt und eingereicht, aus der eine Prognose mit einem durchschnittlichen Gewinn von 150,00? EUR hervorgeht. Ohne ausreichende Ermittlungen wurde jedoch ein Einkommen von 260,00 EUR angerechnet, was dazu führt, dass das Existenzminimum der Bedarfsgemeinschaft nicht gesichert ist. Diese Vorgehensweise verstößt nicht nur gegen gesetzliche Vorschriften, sondern auch gegen direkte fachliche Weisungen. Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist. Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts ist das Einkommen im BWZ deshalb an Hand der bekannten und erwarteten Verhältnisse zu prognostizieren. Das vorläufige Einkommen darf nicht um Sicherheitszuschläge erhöht werden. (FW § 41a SGB II, Rn. 41a.18) Das Handeln der zuständigen Sachverständigen steht somit im Widerspruch zu den klaren Vorgaben und führt zu einer unzutreffenden Berechnung meines Anspruchs. Ich bitte um eine umgehende Überprüfung der getroffenen Entscheidung sowie eine Korrektur der Anrechnung meines Einkommens gemäß der korrekten Prognose aus der Anlage EKS. ? Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass wir davon ausgehen, dass die zuständige Sachbearbeiterin gemäß § 17 SGB X befangen ist. Nachdem die Beratung unterlassen wurde bzw. wird und ein offensichtlich rechtswidriger Festsetzungsbescheid erlassen wurde, erfolgte unserer Meinung nach eine bewusste Verzögerung bei der Antragsbearbeitung zur Weiterbewilligung. Aktuell wird zudem das Einkommen aus meiner gewerblichen Tätigkeit in fiktiver Höhe angerechnet. Wir ersuchen höflich darum, dem Verwaltungsverfahren eine andere Sachbearbeiterin zuzuordnen und einen dauerhaften Wechsel in Erwägung zu ziehen. ? Für Ihre zeitnahe Bearbeitung und Klärung des Sachverhalts danke ich im Voraus. Das analoge Eilverfahren vor dem Sozialgericht würde ich auch noch führen. Nicht selten kommt es vor, dass die JC bei der vorläufigen Bewilligung auf Zeit spielen. Jedenfalls dann, wenn die vorläufige Bewilligung aufgrund der EKS erfolgte. Der Widerspruch hätte sich mit Erlass einer abschließenden Entscheidung oder Festsetzung erledigt, da der neue Bescheid den vorläufigen Bescheid ersetzt. Dem wäre mit dem Eilverfahren entgegengewirkt. Außerdem fehlt das Geld ja auch. Entwurf Eilantrag Zitat [Erweitern] Antrag auf einstweilige Anordnung der Zara und besser Hälfte von Zara (Antragssteller) gegen das Jocbenter (Antragsgegner) Wir beantragen im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes den Antragsgegner dazu zu verpflichten, vorläufige Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch II zu gewähren. Dabei sollen die Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Prognose für den Weiterbewilligungszeitraum von 01/2024 bis 06/2024 angerechnet werden. Begründung: Wir beziehen laufende Leistungen nach dem SGB II. Der Antragsgegner bewilligte Leistungen nach dem SGB II bis Ende Dezember 2023. Mit Antrag vom xx.12.2024 beantragten wir die Weiterbewilligung der Leistungen ab Januar 2024. Dies zusammen mit der Prognose (Anlage EKS) des Einkommens aus der gewerblichen Tätigkeit. Mit Bescheid vom xx.12.2023 (Zugang am xx.12.2023) bewilligte der Antragsgegner vorläufige Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum 01/2024 bis 06/2024 und rechnete statt der prognostizierten durchschnittlichen xxx,xx EUR einen Betrag in Höhe von 260,00 EUR an. Mit Schreiben vom xx.xx.xxxx legten wir Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein. Gemäß § 1 Abs. 3 Nummer 2 SGB II ist der Antragsgegner des SGB II dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. Nach § 17 SGB I hat der Antragsgegner sicherzustellen, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II ist der Antragsgegner dazu verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen. Sollte zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich sein, muss der Antragsgegner gemäß § 41a Absatz 1 Satz 1 SGB II vorläufig über die Leistung entscheiden. Die vorläufige Leistung ist in einer Höhe festzusetzen, die den monatlichen Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts abdeckt. Um die Sicherstellung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, soll das Einkommen im Bewilligungszeitraum daher anhand der bekannten und erwarteten Verhältnisse prognostiziert werden. Es ist nicht zulässig, das vorläufige Einkommen durch Sicherheitszuschläge zu erhöhen. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wurden wir aufgefordert, weitere Unterlagen (Kontoauszüge eines Kreditkartenkontos der letzten drei Monate) vorzulegen. Um ergänzende Informationen oder Nachweise bzgl. der Prognose des Einkommens aus der gewerblichen Tätigkeit wurde dabei nicht gebeten. Der Anrechnungsbetrag erscheint daher vollkommen willkürlich. Wir haben den Antragsgegner im Widerspruch erneut darauf hinweisen, dass wir davon ausgehen, dass die zuständige Sachbearbeiterin gemäß § 17 SGB X befangen ist.  Nachdem die Beratung vollständig unterlassen wurde bzw. wird und stattdessen ein offensichtlich rechtswidriger Festsetzungsbescheid erlassen wurde, erfolgte unserer Meinung nach eine bewusste Verzögerung bei der Antragsbearbeitung zur Weiterbewilligung. Aktuell wird jetzt das Einkommen aus meiner gewerblichen Tätigkeit in fiktiver Höhe angerechnet. Wir ersuchten den Antragsgegner höflich darum, dem Verwaltungsverfahren eine andere Sachbearbeiterin zuzuordnen und einen dauerhaften Wechsel in Erwägung zu ziehen, da solche Problematiken erst mit der zuständigen Sachbearbeiterin auftreten. Wir sind nicht in der Lage, auf Rücklagen, Vermögen oder zumutbare Hilfe Dritter zurückzugreifen, um die bestehende Differenz zum Existenzminimum auszugleichen. Unsere vollständige Abhängigkeit von den zustehenden Leistungen lässt keine Spielräume zu. Ein Abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung ist für uns unzumutbar, daher ersuchen wir um eine vorläufige Regelung, um wesentliche Nachteile abzuwenden. Falls das Gericht zusätzliche Erläuterungen und Nachweise benötigt, bitten wir, höflich um einen entsprechenden Hinweis.

Ich habe diese beiden Schreiben nun verfasst. Als Prognose hatte ich diesmal sogar nur 68,10 Euro Einkommen (durchschnittlich pro Monat) angegeben. Wie die SB nun auf 260 Euro kommt, ist mir schleierhaft.

@Jimmy Neutron: Soll ich das Fax ans SG zeitgleich schicken, oder warte ich damit ab, ob sich das JC meldet?

P.S. Im Übrigen ist ein Einloggen auf jobcenter.digital mal wieder nicht möglich, wegen "Wartungsarbeiten". So geht es mir seit Monaten ständig und ich sehe absolut nicht ein, dass ich dafür zahlen soll, weil diese Behörde nicht fähig ist, ihr so hoch angepriesenes Internetportal funktionsfähig zu halten. Hätte ich die Unterlagen nicht direkt nach Pushmeldung heruntergeladen, käme ich heute noch nichtmal an den Schriftverkehr, um entsprechend zu reagieren. Vom Übermitteln mehrerer tausend Seiten mal ganz zu schweigen!

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 31. Dezember 2023, 11:53:22@Jimmy Neutron: Soll ich das Fax ans SG zeitgleich schicken, oder warte ich damit ab, ob sich das JC meldet?
Zeitgleich. Der Widerspruch ist notwendig für das Verfahren beim Sozialgericht. Bestenfalls wird sich durch das Eilverfahren das Jobcenter zeitnah mit dem Widerspruch auseinandersetzen und den Bewilligungsbescheid entsprechend abändern. Damit wäre das Eilverfahren erledigt.

Zara

Ich habe am 01.01.2024 beides gefaxt. Natürlich ist bis dato noch keine Änderung des Bescheides erfolgt. Wie läuft das denn mit dem zusätzlichen Fax / Eilantrag ans SG ab? Setzen die sich mit dem JC in Verbindung?

Jimmy Neutron

Ja, die setzen sich mit dem JC in Verbindung. Die sind in dem Gerichtsverfahren Antragsgegner.
In der Regel wird das JC zur Stellungnahme aufgefordert. Frist je nach Situation in der Regel von 1-2 Wochen. Je nach Fall erfolgt in der Forderung zur Stellungnahme auch bereits einen gerichtlichen Hinweis.  Auch wird dabei oft bereits die Akte eingefordert.
Du selbst bekommst Post über den Eingang des Antrags mit Aktenzeichen. Ich weiß, du verschickst Faxe. Wenn du auch eine eigene Faxnummer hast, kannst du selbst bei Gericht anrufen, dir das Aktenzeichen geben lassen, nach dem aktuellen Stand fragen und die Faxnummer hinterlegen lassen. Dann bekommst du die Sachen per Fax geschickt. Geht auch über eine De-Mail-Adresse.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 04. Januar 2024, 14:26:43Ja, die setzen sich mit dem JC in Verbindung. Die sind in dem Gerichtsverfahren Antragsgegner.
In der Regel wird das JC zur Stellungnahme aufgefordert. Frist je nach Situation in der Regel von 1-2 Wochen. Je nach Fall erfolgt in der Forderung zur Stellungnahme auch bereits einen gerichtlichen Hinweis.  Auch wird dabei oft bereits die Akte eingefordert.
Du selbst bekommst Post über den Eingang des Antrags mit Aktenzeichen. Ich weiß, du verschickst Faxe. Wenn du auch eine eigene Faxnummer hast, kannst du selbst bei Gericht anrufen, dir das Aktenzeichen geben lassen, nach dem aktuellen Stand fragen und die Faxnummer hinterlegen lassen. Dann bekommst du die Sachen per Fax geschickt. Geht auch über eine De-Mail-Adresse.

Okay, danke. Noch habe ich keine eigene Faxnummer. Aber ich werde mich bei dem von dir vorgeschlagenen Link registrieren.

Bimimaus5421

@ Zara ,ein ER ( Einstweiliger Rechtschutz ) kann bis zu 4 Wochen dauern,weil das Gericht das Jc anschreibt Akte anfordert und das kann sich in die Länge ziehen .
Willst du nicht so lange warten mache Druck beim Sozialgericht rufe an ,der / die Richterin soll entscheiden .Das Existenz Minium soll ja im Voraus zeitnah gewährt werden so steht es im Gesetz  und nicht Wochen später . Ich faxe seit Jahren Kostenlos mit der Fritz Fax Software funktioniert nur über Windows ab win 7 ,dazu braucht man eine Fritzbox Einfach installieren und das Telefon danach einstellen . Avm gibt Tips auf deren Seite

Jimmy Neutron

Die Dauer der Eilverfahren ist in der Regel abhängig von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falles. Es kann tatsächlich auch vorkommen, dass es deutlich länger als 4 Wochen dauert. Warum soll @Zara da jetzt Druck beim Sozialgericht machen? Wie soll der Druck aussehen? Ein harscher Anruf bei den Rechtspfleger:innen? In einer Notlage und wenn die Akte schon ein paar Tage auf dem Tisch des Richters oder Richterin liegt, kann man darum bitten, darauf hinzuweisen, damit es weitergeht. Es gibt bei einer tatsächlichen Verzögerung auch die Möglichkeit der Verzögerungsrüge.