Bewilligung auslaufen lassen

Begonnen von Bettwanze, 24. Dezember 2023, 21:49:14

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Bettwanze

Okay, ich habe zwar in der Suche ein paar ähnliche Fälle gefunden, um aber ganz auf Nummer sicher zu gehen, frage ich lieber nochmal individuell nach:

Men letzter (also aktueller) Bewilligungsbescheid wurde wegen eines Disputs mit dem SB diesmal nur auf sechs Monate und nur vorläufig ausgestellt. Der Bewilligungszeitraum endet am 29.02.2024.

Zum 01.03. trete ich nun eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle an. Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen oder ist eine Begründung bzw. eine formlose Abmeldung vom Bezug notwendig?

:: BW ::

Ottokar

Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen
klar doch

Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14ist eine Begründung bzw. eine formlose Abmeldung vom Bezug notwendig?
nein
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bettwanze

Besten Dank und schöne Feiertage weiterhin.

:: BW ::

Sheherazade

Das Jobcenter wird sich aber trotzdem bei dir melden. Soweit ich das verfolgt habe, hast du doch im November ein Kautionsdarlehen bewilligt bekommen. Das Geld möchten die natürlich zurück haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Und abhängig von den Gründen für die aktuelle vorläufige Bewilligung wird das JC zur abschließenden Festsetzung noch Unterlagen fordern.
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Bettwanze

Zitat von: Sheherazade am 25. Dezember 2023, 10:15:18Das Jobcenter wird sich aber trotzdem bei dir melden. Soweit ich das verfolgt habe, hast du doch im November ein Kautionsdarlehen bewilligt bekommen. Das Geld möchten die natürlich zurück haben.

Das versteht sich von selbst. Es war ein Darlehen, das sie direkt an den Vermieter überwiesen haben und entweder fordern sie es von denen zurück oder von mir. Mit beidem habe ich kein Problem.

Mir ging's nur darum, ob ich mich explizit abmelden muss.

:: BW ::

Bettwanze

Zitat von: Ottokar am 25. Dezember 2023, 11:01:58Und abhängig von den Gründen für die aktuelle vorläufige Bewilligung wird das JC zur abschließenden Festsetzung noch Unterlagen fordern.

Fordern können sie gerne, den Vorgang habe ich mittlerweile an einen Rechtsanwalt übergeben und nur der kommuniziert noch diesbezüglich mit dem JC.

:: BW ::

Hary

Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14Zum 01.03. trete ich nun eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle an. Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen

Die wohl wichtigste Frage ist, ob du diesen einen Monat bis zur Lohnzahlung überbrücken kannst.

Bettwanze

Zitat von: Hary am 27. Dezember 2023, 14:20:19
Zitat von: Bettwanze am 24. Dezember 2023, 21:49:14Zum 01.03. trete ich nun eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle an. Kann ich die Bewilligung somit einfach "wortlos" auslaufen lassen

Die wohl wichtigste Frage ist, ob du diesen einen Monat bis zur Lohnzahlung überbrücken kannst.

Das kann ich, mithilfe eines privaten kleinen Darlehens von Freunden.

:: BW ::