Vermietete eigene Immobilie und Bürgergeld

Begonnen von manuha71, 27. Dezember 2023, 18:44:03

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manuha71

Hallo,

Ich bin ab Januar arbeitslos und möchte Bürgergeld beantragen. Nun habe ich eine Frage zu den mir zustehenden Leistungen.
Ich bin im Besitz einer Immobilie, die vermietet wird und aktuell noch abbezahlt wird (Kauf der Wohnung erst vor 2 Jahren). Die eigene Immobilie wird also nicht selbst bewohnt.

Folgende Fragen tun sich nun auf:

Werden die Mieteinnahmen als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Werden die laufenden Darlehenszinsen vom Jobcenter übernommen?

Ganz konkret betragen die Mieteinnahmen in diesem Fall ca. 615 Euro. Die monatlich anfallenden Darlehenszinsen ca. 115 Euro, die Tilgungsraten 612 Euro. Ich habe also Ausgaben von 727 Euro und Mieteinnahmen von 615 Euro. Ich sehe also effektiv nichts von den Mieteinnahmen.
Zudem beträgt meine eigene zu bezahlende Miete zusätzlich noch ca.650 Euro.

Wie werden diese Summen verrechnet?

Ich denke darüber nach selbst in die eigene Wohnung einzuziehen, da ich die Sorge habe, dass die Einnahmen der Miete (auch wenn ich von dieser Miete nichts habe) auf das Bürgergeld angerechnet werden und ich quasi kein Bürgergeld bekomme.

Vielleicht habt ihr ja Ideen wie das angerechnet wird?
Danke!

DerGreif

Kaltmiete wird abzgl. Zinsen, abzgl 11% (Instandhaltung) und abzgl. 30,00 als Einnahme angerechnet.

Allerdings wirst du die Tilgung auf Dauer nicht bedienen können,  auch nicht, wenn du selber dort wohnst. Denn bei selbstgenutztem Wohneigentum wird auch keine Tilgung gewährt.

Wenn die Wohnung erst vor zwei Jahren gekauft wurde, dürfte zumindest der Vermögenswert nicht zu hoch sein,  wenn nicht weiteres VM vorhanden ist.

Was ist denn mit Arbeitslosengeld?

september23

Zitat von: manuha71 am 27. Dezember 2023, 18:44:03Ganz konkret betragen die Mieteinnahmen in diesem Fall ca. 615 Euro. Die monatlich anfallenden Darlehenszinsen ca. 115 Euro, die Tilgungsraten 612 Euro. Ich habe also Ausgaben von 727 Euro und Mieteinnahmen von 615 Euro. Ich sehe also effektiv nichts von den Mieteinnahmen.
sicher siehst Du die Mieteinnahmen (HABEN jeden Monat auf dem Kontoauszug), nur kannst Du sie nicht vom Konto holen, da Du sie direkt in die Abzahlung Deiner Immobilie weiterleitest

Zitat von: manuha71 am 27. Dezember 2023, 18:44:03Ich denke darüber nach selbst in die eigene Wohnung einzuziehen, da ich die Sorge habe, dass die Einnahmen der Miete (auch wenn ich von dieser Miete nichts habe) auf das Bürgergeld angerechnet werden und ich quasi kein Bürgergeld bekomme.
Natürlich hast Du was davon, Du baust Vermögen auf.

Man kann Dir mit dem Bürgergeld nicht Deine Miete zahlen und zusätzlich noch die Abzahlung einer erst vor 2 Jahren erworbenen Immobilie finanzieren.

Zitat von: manuha71 am 27. Dezember 2023, 18:44:03Vielleicht habt ihr ja Ideen wie das angerechnet wird?
Wenn man sich vor 2 Jahren eine Wohnung gekauft hat, macht man das in der Regel mit einer gewissen langfristigen Sicherheit diese abzahlen zu können, also guter und fester Job. Ok, Dinge können sich ändern. Aber wie sieht der Anspruch auf ALG-I aus?

Ansonsten wirst Du um ein Gespräch mit Deiner Bank, Umschuldung, Stundung, was auch immer es da gibt nicht herum kommen oder gar  verkaufen müssen.