Kein Bürgergeld mehr für Job-Verweigerer

Begonnen von Marco1982, 28. Dezember 2023, 13:26:00

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Torsten37

Was ich schon alles mit Zeitarbeitsfirmen damals im Hartz IV schon durch habe.  :sad:  Zu 99 % war es meißtens negativ. Am Anfang war ich ja meißtens noch top motiviert und habe mir richtig viel mühe gegeben. Doch aller Anstrengungen zum trotz kam dann nach ein paar Monaten, wir brauchen Sie nicht mehr in der Produktion. Bums weg war man wieder. Konnte man sich wieder beim Jobcenter anmelden und mußte sich dort noch unverschämter Weiße irgendwelche Vorwürfe anhören man hätte sich nicht richtig bemüht. Igendwann wurde mir dann klar das es mit dieser Zeitarbeit eigentlich nur verarsche ist :no: . Heute lehne ich solche "Jobangebote" ab. Also ich bewerbe mich nicht freiwillig darauf.Sollte ich heute ein "Vermittlungsvorschlag" vom Jobcenter bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen dann bewerbe ich mich dort Zwangsweise mit einer derartig lausigen Bewerbung ( mit extra Vielen Rechtsschreibefehlern :lachen: ) das die mich nie Einstellen. Sollte sie mich doch zu einen Vorstellungsgespräch einladen dann sage ich zwar erst mal zu. Doch dann plötzlich am nächsten Tag erkrankt man. Die Au geht natürlich sofort an das Jobcenter. :blum:  :blum:  :blum:  :blum:  :blum:

ichbrauchgeld

Zitat von: Unwissender am 15. Januar 2024, 09:42:06Oh, das geht schon! ich z.B. wurde zu einem Vorstellungespräch eingeladen (das ist aber schon 20 Jahre her) und es lief aus meiner Sicht recht gut! Tage später bekam ich eine "Vorladung". Im Amt wurde mir gesagt, das es Rückmeldung vom potentiellen AG gab (wo ich beim Vorstellen war) er hätte den Eindruck gehabt, das ich nicht arbeiten wolle!



Dann verstoßen die gegen den Datenschutz, Stichwort dsgvo oder BDSG. Ohne deine Einwilligung hat der potenzielle Arbeitgeber keine Erlaubnis, vertrauliche Inhalte des Bewerbungsgespräch oder den Grund der Absage dem Jobcenter mitzuteilen. Der AG kann sich ja auch irgendetwas zusammen spinnen und dann steht Aussage gegen Aussage und 3 mal darfst du raten, wem das JC er glaubt bei der Aussage.
Lediglich eine einfache Infos, wie ob der Bewerber erschienen ist oder ob der AG beabsichtigt, den Bewerber einzustellen, sind erlaubt. Ich empfehle hier eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragten

Rotti

Zitat von: Unwissender am 15. Januar 2024, 09:42:06Oh, das geht schon! ich z.B. wurde zu einem Vorstellungespräch eingeladen (das ist aber schon 20 Jahre her) und es lief aus meiner Sicht recht gut! Tage später bekam ich eine "Vorladung". Im Amt wurde mir gesagt, das es Rückmeldung vom potentiellen AG gab (wo ich beim Vorstellen war) er hätte den Eindruck gehabt, das ich nicht arbeiten wolle!
das stimmt und bei der BA schon beim SGB III gefüllt 40 Jahren.
Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 19:39:41Dann verstoßen die gegen den Datenschutz, Stichwort dsgvo oder BDSG. Ohne deine Einwilligung hat der potenzielle Arbeitgeber keine Erlaubnis, vertrauliche Inhalte des Bewerbungsgespräch oder den Grund der Absage dem Jobcenter mitzuteilen.
wie sich doch die Zeiten ändern-
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.


Bimimaus5421


Thomé Newsletter 02/2024 vom 14.01.2024
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Grundrechtaushebelphantasien für Erwerbslose á la Spahn und CDU – Grundrechte, Demokratie und Verfassung verteidigen!
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Dazu aus unserer die heutigen Tachelespressemitteilung:

In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet (siehe Ziff. 2 des heutigen Newsletters). Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtsicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

 

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

,,Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ,,unwürdiges" Verhalten nicht verloren."

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

,,Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

 

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

 

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.
Hier nun die Infos zum CDU Vorstoß: https://t1p.de/j15tf

Hier die Tacheles PM:  https://t1p.de/a9zcg

Zur sog. Ewigkeitsklausel eine kurze Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: https://t1p.de/6zxgc



2. Tacheles Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zu den 100%-Sanktionen
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Die Bundesregierung hatte letzte Woche die abschließende Fassung des "Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024" mit u.a. den Regelungen zu 100%-Sanktionen im SGB II beschlossen und veröffentlicht. Es war vonseiten der Regierung keine vorherige Anhörung mit Fachstellungnahmen der Verbände vorgesehen.

 

Tacheles hat trotzdem dazu eine Stellungnahme an den Haushaltsausschuss abgegeben und klargemacht, dass wir die geplante Regelung als verfassungswidrig und zudem ungeeignet ansehen.

Diese Stellungnahme ist hier zum Download zu finden: https://t1p.de/npabt

Gleichzeitig hat der Paritätische Gesamtverband massive Kritik an geplanter Verschärfung von Sanktionen gegen Erwerbslose geäußert und unter anderem eine Pressemeldung und einen Brief an die Abgeordneten geschrieben: https://t1p.de/y97u7

Pari, wie Tacheles sind der klaren Überzeugung, 100%-Sanktionen sind verfassungswidrig.ep:

Torsten37


Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 15. Januar 2024, 23:00:27Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.
Da irren Tacheles und Herr Thomé.
Natürlich sind Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 20 Abs. 1 GG veränderbar, man muss nur zunächst Art. 79 Abs. 3 GG ändern. Und Art. 79 Abs. 3 GG ist veränderbar, da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
Das mit einer Änderung des Art. 79 Abs. 3 GG der diesem innewohnende Grundgedanke konterkariert und der Schutzzweck des GG, ja das GG an sich gleichsam für wirkungslos erklärt würde, ist nur ein moralisches Hindernis, welches die Regierungsparteien und die CDU kaum abhalten dürfte, nach deren Selbstverständnis ohnehin der Zweck jegliche Mittel heiligt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


AlterGaul

Zitat von: Ottokar am 16. Januar 2024, 13:27:10
Zitat von: Bimimaus5421 am 15. Januar 2024, 23:00:27Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.
Da irren Tacheles und Herr Thomé.
Natürlich sind Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 20 Abs. 1 GG veränderbar, man muss nur zunächst Art. 79 Abs. 3 GG ändern. Und Art. 79 Abs. 3 GG ist veränderbar, da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
Das mit einer Änderung des Art. 79 Abs. 3 GG der diesem innewohnende Grundgedanke konterkariert und der Schutzzweck des GG, ja das GG an sich gleichsam für wirkungslos erklärt würde, ist nur ein moralisches Hindernis, welches die Regierungsparteien und die CDU kaum abhalten dürfte, nach deren Selbstverständnis ohnehin der Zweck jegliche Mittel heiligt.

Hast du eine Quelle für deine Aussage, dass der Art. 79 Abs. 3 änderbar ist?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ottokar

#128
Zitat von: AlterGaul am 16. Januar 2024, 14:14:48Hast du eine Quelle für deine Aussage, dass der Art. 79 Abs. 3 änderbar ist?
Ja, das GG selbst. Da steht nirgendwo, das Art. 79 Abs. 3 nicht geändert werden darf.
Wurde mir inzwischen auch von anderer Seite bestätigt. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt dazu abschließend, dass letztlich allein das Parlament entscheidet:
https://www.bundestag.de/resource/blob/951984/51e47ae46ab4ce7246e288e47fedd0bb/WD-3-048-23-pdf-data.pdf
Entscheidet das Parlament dafür, ist es damit legitimiert.

Offenbar hielten es die Gründerväter nach ihren damaligen strengen moralischen Normen und Überzeugungen für absolut unmöglich, das jemand so unmoralisch sein könnte, Art. 79 Abs. 3 GG zu ändern und verzichteten darin auf eine Selbstschutzklausel (wozu man dort einfach nur zusätzlich Art. 79 Abs. 3 selbst als unveränderlich hätte nennen können).
Genau so wie es die Gründerväter für unmöglich hielten, das die für den Fall einer Wiedervereinigung beider deutscher Staaten vorgesehene Ersetzung des GG durch eine vom Gesamdeutschen Volk gewählte Verfassung durch den juristischen Winkelzug eines Beitrittsvertrages umgangen und stattdessen das GG zur Verfassung erhoben würde, wozu es nie gedacht war.
Auch über die Gründe dieses Vorgehens muss man sich keine Illusionen machen: Nur so ist es weiter möglich, das GG nach Belieben ohne das Volk zu ändern, was dem Parlament weiterhin absolute Macht garantiert.
Das BVerfG hat dabei im Übrigen kein Mitspracherecht, d.h. ein Gesetz, welches das GG ändert, kann nicht mit einer Normenkontrollklage vom BVerfG vor dessen in Kraft treten überprüft werden. Und nach seinem in Kraft treten, d.h der erfolgten Änderung des GG, ist das BVerfG an eben diese Änderung gebunden.
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selbiger

davon habe ich immer geredet..was nützt das gg..wenn jeder dieses zu seinen gunsten ändern kann wies beliebt..auch nur nen zahnloser tiger..und ja..wenn das die gründer wüsten was die kurupten da oben mit deren werk alles annstellen und anstellen werden..die würden wie turbinen im kreise drehen..waahhnnsinn.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: Torsten37 am 16. Januar 2024, 15:24:36Einige sehen das anders!!
Von mir aus, noch haben wir Meinungsfreiheit.
Wie ich bereits dargelegt habe, sind derartige Überlegungen jedoch erkennbar zu kurz gegriffen.
Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 20 Abs. 1 GG sind zwar in der aktuellen Fassung des GG vor Änderungen oder Eingriffen geschützt, aber Art. 79 Abs. 3 GG, der diesen Schutz regelt, ist nicht vor Änderungen geschützt. Das ist ein Fakt.
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Torsten37

Morgen Abend gegen 18.25 Uhr wird der Entwurf von Herrn Heil im Bundestag besprochen. Dann wissen wir vielleicht etwas mehr. Bin ja mal gespannt wie sich die Grünen verhalten.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-zweites-haushaltsfinanzierungsgesetz-986276