Klage gegen Stadtgemeinde

Begonnen von Susssanne, 29. Dezember 2023, 16:43:20

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Susssanne

Hallo: Was für einen Anwalt wäre richtig, wenn man gegen eine Stadtgemeinde, in Berlin heißen sie, Bezirksamt, klagen würde?
Es geht um Unterbringung von einer Wohnungslosen.
Die Stadtgemeinde verweigert ihr, ein Heim für Wohnungslose zu verlassen und sich privat bei privaten Anbietern der Unterkunft Etwas zu suchen. Die Stadtgemeinde sagt, dass der Anbieter der Unterkunft eine Genehmigung durch die Stadt haben muss, nur dann würden sie zustimmen.
Dies ist aber unmöglich, privat Jemanden zu finden, der eine solche Genehmigung hat. Das ist eine anders ausgedrückte Ablehnung.
Die Gründe der Betroffenen liegen schwer, glaubt sie daher an eine Ausnahme. Zumal andere Stadtgemeinden, andere Bezirke, eine Unterbringung privat auch machen, wie auch diese Stadtgemeinde. Aber in diesem Fall der Frau lehnen sie es ab.
Was für einen Anwalt und welche Fachrichtung von Anwalt wäre richtig?
Eine Klage bei Sozialgericht ist, glaube ich nicht möglich, denn die Entscheidung der Stadtgemeinde ist nicht Sache des Sozialgerichts. Das wäre dann das Landesgericht, eine Klage wegen Schmerzensgeld/Schadenersatz.

Dank.

Hary

Zitat von: Susssanne am 29. Dezember 2023, 16:43:20Was für einen Anwalt und welche Fachrichtung von Anwalt wäre richtig?
Sinnvoll wäre die Anfrage in der Kanzlei deines Vertrauens. Die Juristen dort wissen vermutlich um welches Rechtsgebiet es geht. Könnte meiner Meinung nach sogar mehrere Bereiche betreffen. Verwaltungsrecht dürfte dabei sein?

Susssanne


jens123

In Berlin gibt es keine Stadtgemeinden, sondern Stadtbezirke. Die gewählte Bezeichnung ist deshalb unnötig verwirrend.

Um das Problem weniger diffus anzugehen und die Lösungsmöglichkeiten einzuschränken, sollte man evtl. vorab eine Sozialberatung aufsuchen, die sich thematisch damit befasst. In Berlin gibt es tradtitionell eher viele Beratungseinrichtungen. Die arbeiten auch teilweise direkt mit Anwälten zusammen.