Auto ohne TÜV wie anmelden?

Begonnen von börgie, 01. Januar 2024, 22:33:44

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börgie

Ich versuche also zuerst die TÜV zu bekommen. Wie gesagt ich kann wohl nicht überall zum TÜV sondern muss zu einem bestimmten.

Einhorn

wenn der alte Brief da ist....
kannst Du zu jeder Prüfstelle gehen
ob Tüv Dekra GTÜ etc ist egal !!

aber so vorgehen wie ich in #14 geschrieben hatte


börgie

Zitat von: Einhorn am 02. Januar 2024, 19:50:22wenn der alte Brief da ist....
kannst Du zu jeder Prüfstelle gehen
ob Tüv Dekra GTÜ etc ist egal !!

aber so vorgehen wie ich in #14 geschrieben hatte

Ah ok, dann wurde mir Blödsinn erzählt. Mit alten Brief meinst du den letzten TÜV Bericht? Den habe ich.

amare

Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 20:15:53
Zitat von: Einhorn am 02. Januar 2024, 19:50:22wenn der alte Brief da ist....
kannst Du zu jeder Prüfstelle gehen
ob Tüv Dekra GTÜ etc ist egal !!

aber so vorgehen wie ich in #14 geschrieben hatte

Er meint eher den Fahrzeugbrief.
Und natürlich kannst du zu jeder Prüfstelle fahren.Dadurch dass das Auto schon eine Weile kein TÜV mehr hat,fällt die Hauptuntersuchung auch größer aus,was auch mehr kostet.Glaube um die 20% Mehrkosten im Vergleich zum "normalen" TÜV kommen da auf Dich zu.

Ah ok, dann wurde mir Blödsinn erzählt. Mit alten Brief meinst du den letzten TÜV Bericht? Den habe ich.


Einhorn

nicht der letzte Tüv bericht.... der ist ja abgelaufen

den Fahrzeugbrief brauchste oder halt ZB1 & ZB2


Kopfbahnhof

Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 19:45:03Ich versuche also zuerst die TÜV zu bekommen
Ich würde sagen, bedenke deine Entscheidung mit dem vorher Versichern.

Es kann durchaus sein, es gibt evtl. keine Plakette, was dann?

börgie

Zitat von: Einhorn am 03. Januar 2024, 00:31:55nicht der letzte Tüv bericht.... der ist ja abgelaufen

den Fahrzeugbrief brauchste oder halt ZB1 & ZB2



Ja den Brief habe ich natürlich sowohl den großen als auch den kleinen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2024, 00:44:20
Zitat von: börgie am 02. Januar 2024, 19:45:03Ich versuche also zuerst die TÜV zu bekommen
Ich würde sagen, bedenke deine Entscheidung mit dem vorher Versichern.

Es kann durchaus sein, es gibt evtl. keine Plakette, was dann?

Ja davor habe ich auch leicht bammel :(

Einhorn

ohne Versicherung darfste keinen Meter fahren!!

Kopfbahnhof

Mit rotem Kennzeichen schon!

Nur darum geht es hier, Versicherung vorher oder rotes Kennzeichen.

amare

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2024, 16:19:56Mit rotem Kennzeichen schon!

Nur darum geht es hier, Versicherung vorher oder rotes Kennzeichen.

Ein rotes Kennzeichen bekommt man als Privatperson gar nicht!

Erster Gang bzw. Anruf sollte bei der Versicherung sein um sich ein Kurzkennzeichen zu besorgen.

So wie es Einhorn schon geschrieben hatte.

begees

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Januar 2024, 16:19:56Mit rotem Kennzeichen schon!

Nur darum geht es hier, Versicherung vorher oder rotes Kennzeichen.

Ein rotes Kennzeichen bekommt er doch nicht, hatten wir schon geklärt, s. #13.

Einhorn

rotes Kennzeichen kriegt er net..... nur für Gewerbe!!

und die Kosten für Kurzzeitkennzeichen können vermieden werden.....so wie ich das schon erklärt hatte....

warum wird mir net zugehört..... da kann ichs ja gleich ner Parkuhr erzählen....

immer dieses Halbwissen.....

Jimmy Neutron

@Einhorn
So kann dies m.E. nicht funktionieren. Diese bloße Reservierung des Kennzeichens reicht nicht aus. Auch nicht in Verbindung mit dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zitat(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
§ 12 Absatz 4 FZV

ZitatDer Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.
§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV

Die Zulassungsstelle muss also vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben bzw. kann es auch das im Rahmen einer Wiederzulassung (gleiches Fahrzeug - selber Halter), das bei der Außerbetriebsetzung reservierte Kennzeichen sein.

terrier

irgendwie ist das hier die unendliche Geschichte.....dem TE muss ja der Kopf schwirren inzwischen. Ich empfehle folgende abschliessende Verfahrensweise:

Der TE klemmt sich an Telefon und ruft die KFZ-Zulassungsstelle an und trägt sein Anliegen vor. Er erhält eine Auskunft, nach der er/sie sich richten kann. Sicher der einfachste und zielführendste Weg.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Kopfbahnhof

Zitat von: begees am 03. Januar 2024, 22:32:17Ein rotes Kennzeichen bekommt er doch nicht
Ja, eigentlich hatte ich auch das Kurzzeitkennzeichen gemeint.

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