Jc droht mit Mitwirkung Unterlagen

Begonnen von Bimimaus5421, 04. Januar 2024, 14:50:34

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Bimimaus5421

@ jimmy Neutron, danke ja haste Recht sie versuchen ja immer an mehr Daten ranzukommen .
Ich bin in HH und der Datenschützer ist auf der Seite der Ämter . Eine Datenschutzentscheidung liegt bereits schon in anderer Sache beim BSG.
Die Formulierung von Ottokar nehme ich dann ,wenns die dann Stress machen gehe ich wieder zum Sg .

Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Januar 2024, 17:53:54Könnte man stattdessen nicht besser schreiben... Ich möchte einfach nicht, dass der VM von meinem Bürgergeldbezug erfährt?
Was ein Leistungsbezieher "möchte", ist dem JC sowas schon sch...egal.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

@ Ottokar, das Jc hat das Schreiben von dir leider nicht akzeptiert und fordert wieder die Mietbescheinigung bis zum 23.01.2024 ein obwohl ich um Eingangsbestätigung gebeten habe das die Unterlagen zur Berechnung nocheinmal eingereicht wurden .
Jc schreibt mit Schreiben vom 02.01.202024 habe ich Sie gebeten ,bei der abschließenden Klärung Ihres Anspruches auf Leistungen zur Sicherung  des Lebensunterhaltes mitzuwirken   Bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor  Ihre Mitteilung bezüglich der angeforderten Mietbescheinigung, beziehungsweise aller Mietänderungsschreiben ab 01.01.23 haben wir erhalten .
Sie nötigen mich die Mietbescheinigung einzureichen ..obwohl ich nicht die Mieterin bin sondern meine Mutter

Ottokar

Dann würde ich dem JC folgendes mitteilen:

Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, gibt es keine Rechtsgrundlage, wonach ich eine Mietbescheinigung vom Vermieter fordern kann. Mieterhöhungsschreiben habe ich keine erhalten.
Ich kann Ihnen nicht geben, was nicht existiert, damit liegt eine tatsächliche Unmöglichkeit der Mitwirkung i.S.d. § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I vor.
Die Nachweise über die aktuellen Kosten für Unterkunft und Heizung haben Sie nachweislich vorliegen.
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Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 11:55:20Sie nötigen mich die Mietbescheinigung einzureichen ..obwohl ich nicht die Mieterin bin sondern meine Mutter

Mal etwas abstrakter gedacht: Deine Mutter ist die alleinige Mieterin der Wohnung. Du wohnst bei deiner Mutter gegen Entgelt, also ist deine Mutter deine Vermieterin - da müsste es regulär entweder einen Untermietvertrag geben oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung als Nachweis für DEINE Kosten der Unterkunft. Insofern es diesen Nachweis nicht gibt, müsste deine Mutter dir die geforderte Mietbescheinigung ausstellen dürfen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Gute Idee  :grins:

@Bimimaus5421
Lass die Mutter die Mietbescheinigung ausfüllen, denn die ist rechtlich dein Vermieter.
Vielleicht ist es sogar das, was das JC will, und der SB nur zu inkompetent, es zu formulieren.
Mal sehen, ob das JC sich danach nochmal meldet.
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Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 18. Januar 2024, 14:02:06
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 11:55:20Sie nötigen mich die Mietbescheinigung einzureichen ..obwohl ich nicht die Mieterin bin sondern meine Mutter

Mal etwas abstrakter gedacht: Deine Mutter ist die alleinige Mieterin der Wohnung. Du wohnst bei deiner Mutter gegen Entgelt, also ist deine Mutter deine Vermieterin - da müsste es regulär entweder einen Untermietvertrag geben oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung als Nachweis für DEINE Kosten der Unterkunft. Insofern es diesen Nachweis nicht gibt, müsste deine Mutter dir die geforderte Mietbescheinigung ausstellen dürfen.
Nein es gibt keine Mietvereinbarungen und keinen Mietvertrag zweischen mir und meine Mutter.

Das ist Schikane und Willkür.
Ich vermute da wir Sie bei was ertappt haben das dies der zusammenhang ist .
Hier wird das BSG Urteil zur Mietbescheinigung  vorsätzlich nicht akzeptiert.
Wie man auf solchen Trichter kommt ist mir unverständlich zumal die Wissen das ich mich wehre

Bimimaus5421

@ ottokar ,mir fällt gerade auf das im Epressungsschreiben drin steht : Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden , ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.

Was hat eine Mietbescheinigung für die Leistungen zu tun ,zumal alle Unterlagen für die für Mietzahlungen revant sind eingeteicht wurden und auch hier wurde es bestätigt das ab 01.01.23 alle Unterlagen eingereicht wurden

september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 11:55:20Sie nötigen mich die Mietbescheinigung einzureichen ..obwohl ich nicht die Mieterin bin sondern meine Mutter
...
Nein es gibt keine Mietvereinbarungen und keinen Mietvertrag zweischen mir und meine Mutter.
was liegt dem JC dann vor? Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung?

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 16:24:12Ich vermute da wir Sie bei was ertappt haben das dies der zusammenhang ist .
wobei willst Du die ertappt haben?

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 16:24:12Hier wird das BSG Urteil zur Mietbescheinigung  vorsätzlich nicht akzeptiert.
Wie man auf solchen Trichter kommt ist mir unverständlich zumal die Wissen das ich mich wehre
wogegen? Was genau liegt denen denn vor, aus dem ersichtlich ist, wie hoch die Miete ist, die ihr euch teilt oder sonst die Kostenbeteiligung, die Deine Mutter von Dir fordert?

Bimimaus5421

Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:02:20wogegen?

Falls du alles gelesen  hast  ,ich soll  die  Vermieterbescheinigung bringen  Was genau liegt denen denn vor, aus dem ersichtlich ist, wie hoch die Miete ist, die ihr euch teilt oder sonst die Kostenbeteiligung, die Deine Mutter von Dir fordert?

Meine  Mutter  fordert nichts  von mir  sondern  das SG hat  vor 2 Jahren  entscheiden das die  Kopfteilige KDU also genauer gesagt nichts entschieden die  Vernatwortung auf mich abgeschoben  ,das ich beim JC die Hälftige KDU Kosten  beantragen soll,weil das Sozialamt  einfach die  Zahlung der KDU eingestellt  hatte  ,bei meiner  Mutter  die sie 8 Jahre lang voll erhalten  hatte  .



september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 23:09:46Meine  Mutter  fordert nichts  von mir 
Wenn der (Unter)Vermieter keine Forderungen stellt, gibt es keine Grundlage eine KDU zu übernehmen

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 23:09:46sondern  das SG hat  vor 2 Jahren  entscheiden das die  Kopfteilige KDU also genauer gesagt nichts entschieden die  Vernatwortung auf mich abgeschoben  ,das ich beim JC die Hälftige KDU Kosten  beantragen soll,weil das Sozialamt  einfach die  Zahlung der KDU eingestellt  hatte  ,bei meiner  Mutter  die sie 8 Jahre lang voll erhalten  hatte  .
Das hat nichts mit Verantwortung abschieben zu tun. Jeder bekommt bei Bedürftigkeit nur für sich die KDU, so man keine BG ist.

Ihr seid keine, Deine Mutter bekommt ihre Sozialleistungen, Du Deine. Du musst Dich in Sachen Antrag unabhängig von Deiner Mutter sehen.

Nun bekommt sie eben keine Miete für Dich, die müsstest Du von Deinem JC erhalten. Denn eure Anträge sind unabhängig voneinander.

Voraussetzung dass Dun das bekommt, ist aber eine KBV oder ein Untermietvertrag, irgendwas aus dem hervorgeht, dass Deine Mutter Kosten von Dir für die Miete fordert und Du damit auch eine Pflicht hast, welche zu zahlen.

Dass Deine Mutter Sozialleistungen bekommt, macht es vielleicht schwieriger zu verstehen. Aber nehmen wir an, sie würde keine beziehen. Zahlt ihre Miete, lässt Dich kostenfrei wohnen. Dann gäbe es ebenso keine Mietforderung und keine Grundlage, Dir welche zu bewilligen.

Nun bezieht Deine Mutter aber selbst Sozialleistungen. Die zahlen nicht für alle Bewohner die Miete mit.
Wenn Deine Mutter keine Mietbeteiligung von Dir fordern möchte, kann sie das natürlich tun. Nur gibt es dann eben keine Begründung, Dir diese Miete zu zahlen.

Ihr benötigt meiner Ansicht nach irgendeinen Schrieb Deiner Mutter, sei es KBV oder Untermietvertrag.

Bimimaus5421

Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:21:48
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 23:09:46Meine  Mutter  fordert nichts  von mir 
Wenn der (Unter)Vermieter keine Forderungen stellt, gibt es keine Grundlage eine KDU zu übernehmen

Das siehst du  falsch  ,denn  das nennt man Kopfteilprinzip  und wird seit Jahren  angewandt

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 23:09:46sondern  das SG hat  vor 2 Jahren  entscheiden das die  Kopfteilige KDU also genauer gesagt nichts entschieden die  Vernatwortung auf mich abgeschoben  ,das ich beim JC die Hälftige KDU Kosten  beantragen soll,weil das Sozialamt  einfach die  Zahlung der KDU eingestellt  hatte  ,bei meiner  Mutter  die sie 8 Jahre lang voll erhalten  hatte  .
Das hat nichts mit Verantwortung abschieben zu tun.Doch  hat es ,du hast leider nicht verstanden  das dass Sozialgericht selber nichts  entschieden hatte ,sondern  mich aufforderte beim JC die  Hälftigen  Kosten  zu beantragen  .Das war die  Entscheidung des SGs . Jeder bekommt bei Bedürftigkeit nur für sich die KDU, so man keine BG ist.
Das stimmt zum Teil  denn  genau anders wenden  die  Behörden  diese Verfahren  an .Das Kopfteilprinzip   

Ihr seid keine, Deine Mutter bekommt ihre Sozialleistungen, Du Deine. Du musst Dich in Sachen Antrag unabhängig von Deiner Mutter sehen. Aha  ,dann erkläre mal warum das Sozialamt  meine Mutter  uns als Haushaltsgemeinschaft  und Bedarfsgemeinschaft sieht ?

Nun bekommt sie eben keine Miete für Dich, die müsstest Du von Deinem JC erhalten. Genau  und das habe  ich gemacht wie  das SG empfohlen hat   :lol: Denn eure Anträge sind unabhängig voneinander.

Voraussetzung dass Dun das bekommt, ist aber eine KBV oder ein Untermietvertrag, irgendwas aus dem hervorgeht, dass Deine Mutter Kosten von Dir für die Miete fordert und Du damit auch eine Pflicht hast, welche zu zahlen.

Dass Deine Mutter Sozialleistungen bekommt, macht es vielleicht schwieriger zu verstehen.Nee ich verstehe das sehr  gut  ...  Aber nehmen wir an, sie würde keine beziehen. Zahlt ihre Miete, lässt Dich kostenfrei wohnen. Dann gäbe es ebenso keine Mietforderung und keine Grundlage, Dir welche zu bewilligen. Gesetzesgrundlage ?

Nun bezieht Deine Mutter aber selbst Sozialleistungen. Die zahlen nicht für alle Bewohner die Miete mit. Deswegen  wenden Sie  immer das Kopfteilprinzip an  ..
Wenn Deine Mutter keine Mietbeteiligung von Dir fordern möchte, kann sie das natürlich tun.  Wo steht  im Gesetz z.b das meine  Mutter  verpflichtet wäre mit mir einen Mietvertrag  abzuschließen  ? Nur gibt es dann eben keine Begründung, Dir diese Miete zu zahlen.

Ihr benötigt meiner Ansicht nach irgendeinen Schrieb Deiner Mutter, sei es KBV oder Untermietvertrag.
Komisch ich hatte  mal dazu ein  Gespräch mit  einen Anwalt der sowas garnicht erwähnt hatte  ..

september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Januar 2024, 00:24:55Komisch ich hatte  mal dazu ein  Gespräch mit  einen Anwalt der sowas garnicht erwähnt hatte  ..
na prima, wenn der Anwalt nicht erwähnt hat, dass es eine Mietforderung= Zahlungspflicht geben muss, damit es einen Grund zur Übernahme gibt, dann hast Du ja alle Antworten, die Du brauchst  :bye:

Sheherazade

Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:21:48Ihr benötigt meiner Ansicht nach irgendeinen Schrieb Deiner Mutter, sei es KBV oder Untermietvertrag.

So ist es. Oder aber eine von der Mutter als Vermieterin ausgefüllte Mietbescheinigung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jimmy Neutron

Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Januar 2024, 23:09:46Meine  Mutter  fordert nichts  von mir  sondern  das SG hat  vor 2 Jahren  entscheiden das die  Kopfteilige KDU also genauer gesagt nichts entschieden die  Vernatwortung auf mich abgeschoben 
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es keine Kostenteilungsvereinbarung oder einen Untermietvertrag gibt bzw. deine Mutter auch gar keine anteilige Miete von dir fordert oder du den Anteil an deine Mutter abgibst? Wenn dies der Fall ist, gibt es m.E. keine tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Damit wurden die Leistungen bisher zu Unrecht erbracht. Ich stelle mir dann die Frage, auf welcher Grundlage die Kosten der Unterkunft bisher übernommen wurden. Alle aufgrund einer Entscheidung in einer anderen Sache beim Sozialgericht (da anderer Rechtskreis sehr wahrscheinlich sogar andere Kammer), kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Stelle bitte mal die Aufforderungen zur Mitwirkung anonymisiert hier ein. Ich habe das Gefühl, dass da wichtige Informationen fehlen.