Jc droht mit Mitwirkung Unterlagen

Begonnen von Bimimaus5421, 04. Januar 2024, 14:50:34

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Bimimaus5421

Hallo Forumsmitglieder, das Jc droht mir mit Mitwirkung die Kosten der Unterkunft bei Ausbleiben der Nachweise nicht länger berücksichtigt werden ,obwohl ich alles eingereicht habe und Sie mir in der Aufforderung bestätigen das alle Unterlagen ab 01 .01.2023 erhalten haben.
Wortlaut des Jc Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:

Ihre Mitteilung bezüglich der angeforderten Mietbescheinigung , beziehungsweise aller Mietänderungsschreiben ab 01.01.2023 haben wir erhalten .
Wir teilen Ihnen erneut mit, dass Sie gemäß pragraf 60 Sgb 1 dazu verpflichtet sind ,alle Tatsachen anzugeben ,die für die Leistung erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen  unverzüglich mitzuteilen! Da sich ihre Mietkosten verändert haben ,sind Sie dazu aufgefordert entsprechende Nachweise unverzüglich einzureichen!  Wir erinnern  Sie ferner erneut daran , dass wir Ihre Kosten der Unterkunft bei Ausbleiben der Nachweise nicht länger berücksichtigen  werden .
Bitte reichen Sie diese bis zum 15.01.2024 ein .


september23

 :scratch: Sie fordern das ein, was laut dem vorher gehenden eigenen Satz bereits vorliegt???

Jimmy Neutron

Kannst du bitte auch den Wortlaut der ursprünglichen Forderung posten oder alternativ das Schreiben hier anonymisiert einstellen.

turbulent

Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 14:50:34Ihre Mitteilung bezüglich der angeforderten Mietbescheinigung , beziehungsweise aller Mietänderungsschreiben ab 01.01.2023 haben wir erhalten .
Nein, sie haben nur Deine Mitteilung erhalten. In der stand eventuell, dass Du nicht lieferst, was sie wollen?

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 14:50:34Da sich ihre Mietkosten verändert haben ,sind Sie dazu aufgefordert entsprechende Nachweise unverzüglich einzureichen!
Und, hast du die Nachweise über die geänderten Mietkosten eingereicht? Und kannst du nachweisen, das und wann du sie eingereicht hast?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

Zitat von: turbulent am 04. Januar 2024, 15:01:30
Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 14:50:34Ihre Mitteilung bezüglich der angeforderten Mietbescheinigung , beziehungsweise aller Mietänderungsschreiben ab 01.01.2023 haben wir erhalten .
Nein, sie haben nur Deine Mitteilung erhalten. In der stand eventuell, dass Du nicht lieferst, was sie wollen?
Sie forderten eine Mietbescheinigung an und lt. Bsg Urteil B14 As 65/11 unzulässig darauf habe ich aufmerksam gemacht und die Mietänderungen eingereicht nur nicht eine Mietbescheinigung vom Vermieter,da es dann gegen Datenschutz verstössen wird. Damit wüsste dann der Vermieter das man Sozialleistungen bezieht

Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 15:12:32
Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 14:50:34Da sich ihre Mietkosten verändert haben ,sind Sie dazu aufgefordert entsprechende Nachweise unverzüglich einzureichen!
Und, hast du die Nachweise über die geänderten Mietkosten eingereicht? Und kannst du nachweisen, das und wann du sie eingereicht hast?
Ja, kann ich mit Faxprotokoll Nachweis.

Ottokar

Dann würde ich dem JC folgendes mitteilen:

Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...

Den Nachweis über die aktuelle Mietänderung haben Sie nachweislich am ... per Fax erhalten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es keine Rechtsgrundlage, wonach ein Vermieter verpflichtet ist, seinem Mieter oder dem Jobcenter eine Mietbescheinigung auszustellen. So liegt der Fall auch hier: mein Vermieter weigert sich, eine Mietbescheinigung auszustellen, und verweist stattdessen auf die Unterlagen, die auch Ihnen vorliegen.
Da ich keine Möglichkeit habe, eine Mietbescheinigung zu erhalten, sich dies vielmehr zur Gänze meinem Einfluss entzieht, liegt eine tatsächliche Unmöglichkeit der Mitwirkung i.S.d. § 65 SGB I vor.
Sollten Sie trotzdem meine Leistung einstellen, obwohl Ihnen die zur Feststellung der Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung erforderlichen Nachweise vorliegen, werde ich dagegen mit allen mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vorgehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 17:01:14mein Vermieter weigert sich, eine Mietbescheinigung auszustellen
Könnte man stattdessen nicht besser schreiben...

Ich möchte einfach nicht, dass der VM von meinem Bürgergeldbezug erfährt?

Muss dem JC doch auch reichen, möglich die haben von dem VM schon so was von anderen Mietern.

Bimimaus5421

Ich hatte doch denen das BSG urteil gennant  ,das wäre dann ein Datenschutz Verstoß.
Sie wissen das ich dort bei meiner Mutter wohne und übernehmen die hälftigen Kosten .
Klar machen Sie Stress gehe ich wieder zum SG
Was kann ich dafür wenn ein Sb nicht in der Lage ist das BSG Urteil zu lesen das werde ich denen nocheinmal auskopiert mitteilen
Unglaublich wie man hier mit Arbeit von denen zugeschüttet wird
Klar mit Sicherheit haben die eine Mietbescheinigung von anderen Mietern.

Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 18:05:20mit Sicherheit haben die eine Mietbescheinigung von anderen Mietern
Darum eben, wäre ich vorsichtig mit der Aussage.

Trotzdem braucht es diese Bescheinigung nicht, auch wenn andere womöglich eine haben.

Änderung der Miete ist ein Schreiben vom VM, nehme ich an.
Nicht evtl. nur eins von dir selbst?

Jimmy Neutron

Wohnst du bei deiner Mutter zur Untermiete oder teilt ihr euch die Kosten?
Auf welcher Grundlage hat das JC bisher die Kosten der Unterkunft anerkannt?
Gibt es bzgl. der Kosten der Unterkunft bereits eine Entscheidung durch das Sozialgericht?

turbulent

Was hast Du ihnen geschickt? "Alle Mietänderungen seit 01.01.23"? Das verstehe ich nicht. Hast Du letztes Jahr mehrere Miet-/Nebenkostenerhöhungsschreiben bekommen?

Deine Mutter ist Deine Vermieterin? Deine Mutter hat auch noch andere Mieter, die auch JC-Kunden sind? Was hat die Höhe der Miete anderer Mieter Deiner Mutter mit Deiner eigenen Miete zu tun?

Also: Von wann ist Dein Mietvertrag? Wie viele Änderungen gab es seitdem? Wenn dem JC sowohl Dein Mietvertrag als auch alle Änderungsschreiben Deiner Mutter vorliegen, hast Du recht.

Bimimaus5421

#13
Zitat von: Jimmy Neutron am 04. Januar 2024, 18:24:31Wohnst du bei deiner Mutter zur Untermiete oder teilt ihr euch die Kosten? Nein nicht zur Untermiete .
Nein ,meine Mutter ist alleinige Mieterin .
Auf welcher Grundlage hat das JC bisher die Kosten der Unterkunft anerkannt?

Durch Sozialgericht ,weil das keine Lust hatte zu entscheiden ob meine Mutter weiter die volle Miete die sie seit über 8 Jahren vom Grundsicherungsamt erhalten hatte ,weiter erhält zu entscheiden .
Lehnte obwohl Grundsicherungsamt behauptet das Jc zahlt die Hälfte und meine Mutter die Hälfte kürzte das Sg und LSG ablehnte und meinte ich könnte für die Hälfte den Antrag beim Jc stellen ,was ich dann auch tat und den SG Beschluss dem Jc zusandte . Vorher aber dem Jc anfragte ob Sie ohne Mietvertrag die Hälftige Kdu übernehmen ? Antwort ja im angemessen Rahmen . Und die Miete ist angemessen liegt sogar daunter.Seit dem jahr 22 der Entscheidung zahlen Sie die Hälftige Kosten der Kdu .
Gibt es bzgl. der Kosten der Unterkunft bereits eine Entscheidung durch das Sozialgericht?

Jimmy Neutron

Bezüglich der Kosten der Unterkunft gibt es die verschiedensten Entscheidungen.

Wenn du nicht im Mietvertrag bist, hat das JC nicht einmal Anspruch auf Kopien des Mietvertrages oder Kopien der Schreiben bzgl. der Mitänderung. Du bist kein Vertragspartner. Von einer Mietbescheinigung mal ganz abgesehen.

Du kannst dich jetzt auf deinen Standpunkt bzgl. der Mietbescheinigung stellen und daran festhalten oder aber du gehst den Weg wie von @Ottokar vorgeschlagen. Dadurch, dass du das JC bereits auf die Rechtsprechung bzgl. der Mietbescheinigung hingewiesen hast und man dennoch an der Forderung festhält, kannst mit der Begründung von @Ottokar einer Menge Stress aus dem Weg gehen. Was will das JC danach noch fordern? Eine Bescheinigung vom VM, dass er keine Bescheinigung ausstellt? Manchmal ist es ganz gut praktisch zu denken.

Bzgl. der Forderung der Mietbescheinigung kannst du dich zusätzlich auch beim Bundesdatenschutzbeauftragen bzw. bei einer Optionskommune beim Landesdatenschutzbeauftragten beschweren.
Liste der Optionskommunen