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ALG abgelehnt weil nicht arbeitslos gemeldet . Vorgehen ?!

Begonnen von robo90hl, 05. Januar 2024, 22:08:00

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robo90hl

Hallo,

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Ich habe im Oktober meine Kündigung ( Probezeit ) erhalten.
Die Kündigung wurde vom Unternehmen in den Briefkasten gesteckt und ich hatte in der Zeit auch Urlaub.

Ich habe mich dann telefonisch beim JobCenter gemeldet, weil ich im Juni 23 noch Bürgergeld erhalten habe.
JobCenter meinte, ich solle einfach einen WBA Antrag stellen, was ich auch getan habe.
Nach 4 Wochen kam dann ein Schreiben, dass ich bitte versuchen soll ALG1 zu beantragen, was ich auch getan habe.

-Ich habe einen Antrag auf ALG1 einen Monat nach beendigung des Arbeitsverhältnis gestellt-

Als ich einen Antrag auf ALG1 gestellt habe, hatte ich schon einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben ( für Jan 2024 ).
Dass ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, gab ich auch bei der Antragsstellung an.
Nun bekam ich einen Ablehnungsbescheid von der Agentur für Arbeit.

Im Ablehnungsbescheid heißt es, dass mein Antrag abgelehnt wird, weil ich mich nicht arbeitssuchend gemeldet habe.

Nun habe ich noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Telefonisch habe ich mich schon bei der AfA gemeldet und dort sagte man mir, dass die Ablehnung wahrscheinlich endgültig ist und ich nun Sozialhilfe beantragen muss.

Meine Frage nach diesem langen Roman.

Ist mein Anspruch auf ALG1 nun verwirkt ?
Muss ich nun mit dem Ablehnungsbescheid Sozialhilfe beantragen oder doch noch Widerspruch einlegen ?


Liebe Grüße

Oberfrank


Hättest du denn überhaupt einen Anspruch auf ALG1 gehabt?
Gruss aus Oberfranken
Frank

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

robo90hl

Hallo,

Ich entschuldige mich hiermit, dass ich die Frage doppelt gestellt habe.
Ich habe sie hier nochmals gestellt, weil es jetzt direkt eine ALG1 Frage und keine Bürgergeld Frage ist.

Trotzdem entschuldige ich mich und gelobe Besserung.


Ich denke, dass ich keinen Anspruch auf ALG1 habe, da die Anwartszeit nicht gegeben ist.
Das JC weiß dies auch, sie möchten aber eine Ablehnung von der AfA haben.


Da ich nun aber eine Ablehnung erhalten habe ( weil ich mich nicht Arbeitslos gemeldet habe ) denke ich aber mal nicht, dass die für das JC ausreichend ist.

Ich denke mal nicht, dass es funktioniert, dass ich mich rückwirkend arbeitslos melde und dann ggf. nochmals einen Antrag auf ALG1 stellen kann ?

Sheherazade

Hör mal kurz auf zu denken und reiche einfach den Bescheid über ALGI beim Jobcenter ein, dann wirst du schon weitersehen.

VERMUTLICH wäre die Anwartschaft für ALGI durch die Umschulung/Weiterbildung erfüllt, wissen kann man es jetzt nicht. Für die verspätete Arbeitslosenmeldung hättest du ohnehin eine Sperre bekommen, in der Regel so lang wie die Verspätung ist.

Zitat von: robo90hl am 06. Januar 2024, 22:41:23Ich denke mal nicht, dass es funktioniert, dass ich mich rückwirkend arbeitslos melde und dann ggf. nochmals einen Antrag auf ALG1 stellen kann ?


Nein, funktioniert nicht, du bist seit 7 Tagen nicht mehr arbeitslos.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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