Sachen verkaufen

Begonnen von Bärchen71, 08. Januar 2024, 16:11:07

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Bärchen71

Hallo, ich möchte Sachen verkaufen die ich in den letzten Jahrzehnten gesammelt habe. Muss ich die Einnahmen dem Jobcenter melden?


Marco1982

Weiß nicht obs bei euch so was wie Flohmarkt gibt, bei uns hier gibts jedes WE einen, da kannste auch Privat verkaufen und zwar alles in Bar, wenn du verstehst was ich meine.




Schnuffel01

Nö, das ist Vermögensumwandlung.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

jens123

Nein. Trotzdem würde ich die Verkäufe, falls es nicht wenig und evtl. höherpreisig ist, für mich dokumentieren, falls sinnlose Nachfragen Monate später kommen (Kontobewegungen)... Wenn die Dinge bar bezahlt werden, ist es sowieso egal.

ichbrauchgeld

Solange du nichts mit Gewinn verkaufst ist es egal. Nie mit internem bezahlsystem wie sicher bezahlen verkaufen, am besten auch nicht über eBay direkt. Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert

Taxima

Wie Vorredner bereits sagte, es ist nur eine Vermögensumwandlung. Das Jobcenter verlangt da keine gezahlten Leistungen zurück. Du musst deine Einnahmen (<100€) durch Verkauf von Eigentum auch nicht sofort dem Jobcenter melden. Spätestens aber zum Ende des Bewilligungszeitraums. Um auf Nummer sicher zu gehen ab welchem Betrag genau man es direkt melden soll, würde ich das Jobcenter fragen. Da passiert auch nichts. Es ist ja dein Eigentum. 

Bärchen71


Hary

Am wenigsten Ärger verursachen würden Kleinanzeigen, wo der Käufer die Ware mitnimmt und die das Geld in die Hand drückt. Vermögenshandlung müsste im Zweifel ja belegt werden und dürfte beim Verkauf keinen höheren Wert haben als beim Kauf. Die Rechnungen für die acht Jahre alte Konsole hat man meist aber nicht mehr. Wenn du einen Gewinn machst würde es angerechnet werden (Freibetrag). Beispiel du hast auf dem Flohmarkt mal für zehn Euro eine Tasse gekauft und ein Sammler zahlt dir jetzt 30 Euro. Praktisch hättest du aber keinen Beleg vom Flohmarktkauf. Du siehst das Problem?

Rotti

Zitat von: Bärchen71 am 08. Januar 2024, 16:11:07Hallo, ich möchte Sachen verkaufen die ich in den letzten Jahrzehnten gesammelt habe. Muss ich die Einnahmen dem Jobcenter melden?
nur dem Finanzamt das meldet sich bei dir bei Online Verkäufen, wenn mehr als 30 Sachen verkauft wurden und oder 2000 € zusammenkommen im Jahr.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

fizzy

Bitte bedenke die neue Regelung mit 30 Verkäufen pro Jahr oder 2000 Euro Umsatz. Ab dann Meldung an Finanzamt ggf bekommt man dann noch mit denen Stress... Private Verkäufe aus Bestand sind Vermögensumschichtung, immer zusehen, dass man unter dem EK Preis mit den Sachen liegt...bei neueren Sachen wie Handy,PC usw.. bei sonstigen Sachen die man seit Jahren im Besitz hat, ist ja kein EK Preis mehr nachweisbar.

Rotti

auch gut zu wissen wenn neue Sachen wieder verkauft werden mit Gewinn 600-2000 €
ZitatSie verkaufen gebrauchte Kleidung Ihrer eigenen Kinder oder lösen beispielsweise aufgrund eines Erbfalls einen Haushalt auf und stellen die genutzte Innenausstattung auf einer Plattform zum Verkauf ein? Diese Vorgänge werden je nach Größenordnung dem Finanzamt gemeldet. Dabei handelt es sich jedoch grundsätzlich um nicht steuerpflichtige Umsätze.
Zudem sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. Was länger gehalten wurde, kann steuerfrei veräußert werden.
Hier gilt der Grundsatz, dass private Veräußerungsgeschäfte von insgesamt unter 600 Euro jährlich in jedem Fall steuerfrei sind. Übersteigt der Gewinn diesen Betrag, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (Freigrenze).
Höhere Gewinne aus Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt allerdings nicht für die gelegentliche Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel:
getragene Kleidung
gebrauchte Bücher
genutzte Inneneinrichtung oder Ausstattung
Diese Verkäufe fallen nicht unter die Steuerpflicht.
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

terrier

die Frage des TE wurde bereits in Beitrag Nr. 1 und 3 schlüssig beantwortet. Das Finanzamt hat mit dem Sachverhalt nu wirklich nix zu tun.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Fettnäpfchen

Taxima

Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Du musst deine Einnahmen (<100€) durch Verkauf von Eigentum auch nicht sofort dem Jobcenter melden.
Die 100.- Grenze (Freibetrag) sind für Einkommen und nicht für eine Vermögensumwandlung.

Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Spätestens aber zum Ende des Bewilligungszeitraums.
auch nicht weil nicht leistungsrelevant.

Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Um auf Nummer sicher zu gehen ab welchem Betrag genau man es direkt melden soll, würde ich das Jobcenter fragen.
Auf keinen Fall würde ich den Fragen der mich uU angelogen hat oder anlügen wird.

Solltest du mal VOR der Situation stehen solltest du dem JC nichts glauben und dich anderweitig z.B.: hier schlau machen.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Taxima am 08. Januar 2024, 20:22:16Du musst deine Einnahmen (<100€) durch Verkauf von Eigentum auch nicht sofort dem Jobcenter melden.
was denn für Einnahmen wertvolle Antiquitäten die man nie angegeben hat im Bezug.  :wand:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.