Sachen verkaufen

Begonnen von Bärchen71, 08. Januar 2024, 16:11:07

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PetraL

Zitat von: terrier am 10. Januar 2024, 13:35:03die Frage des TE wurde bereits in Beitrag Nr. 1 und 3 schlüssig beantwortet. Das Finanzamt hat mit dem Sachverhalt nu wirklich nix zu tun.
JEIN - da meines Wissens ein Datenabgleich zwischen Finanzamt und Jobcenter in regelmäßigen Abständen stattfindet.
Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Solange du nichts mit Gewinn verkaufst ist es egal. Nie mit internem bezahlsystem wie sicher bezahlen verkaufen, am besten auch nicht über eBay direkt. Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
Das mit den Multi-Accounts ist SEHR bedenklich, da so etwas durch Datenabgleich leicht auffliegen kann.
Das Erstellen von "Fake-Accounts" unter falschen Namen und Adressen ist im Übrigen nicht zulässig - ganz dünnes Eis!

@Bärchen71: Wenn sich bargeldlose Zahlungen nicht vermeiden lassen, kannst du diese Kontobewegungen  erklären (Vermögensumwandlung), wenn du diese beim JC vorlegen musst UND das JC DANACH FRAGT.
Allerdings: Wenn es sich um höhere Beträge handelt, musst du auf den Freibetrag achten, weil es sich sonst um "verwertbares Vermögen" handelt. Z.B. Einbauküche = kein "verwertbares Vermögen" sondern Hausrat, Verkauf für 8.000 Euro = Umwandlung in Geld => Geld ist verwertbar.

Natürlich kannst du versuchen, alles in bar am JC vorbei zu "schmuggeln", ABER: Es kommt halt einfach auf die Höhe der Beträge und die Anzahl der Verkäufe an: Wenn du eh so wenig verkaufst, dass die Verkaufsplattform (auch Kleinanzeigen, WhatsApp, Facebook und Co gehören da dazu, auch bei Barzahlung!) dich sowieso nicht an das Finanzamt meldet, hast du nichts zu befürchten und kannst deine Vermögensumwandlung auch ruhig dem JC offenlegen (falls es fragt).
Falls du aber sowieso an das Finanzamt gemeldet wirst, machst du dich strafbar, wenn du deine Verkäufe beim JC nicht angegeben hast. Das dauert zwar eine ganze Weile, bis es raus kommt, aber dürfte dann höchst unschön werden ("Sozialleistungsbetrug" oder so) ...
Also, so ganz "ohne" ist das mit den Online-Verkäufen und -Anzeigen nicht. Was du privat und ohne irgendwelche Online-Aktivität in bar bei dir oder sonstwem zuhause oder auf einem Flohmarkt abwickelst, kann kein Finanzamt und kein JC feststellen - da kann dich allerhöchstens irgendein "Neider" bei JC oder FA anschwärzen ...

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29Das mit den Multi-Accounts ist SEHR bedenklich, da so etwas durch Datenabgleich leicht auffliegen kann. Das Erstellen von "Fake-Accounts" unter falschen Namen und Adressen ist im Übrigen nicht zulässig - ganz dünnes Eis!
Ja, wäre ziemlich dämlich.

Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29machst du dich strafbar, wenn du deine Verkäufe beim JC nicht angegeben hast
Nicht, wenn es um ganz normalen Haushaltskram geht, dann muss ich dem JC gar nichts Offen legen.
Auch nicht wenn ein SB, neugierig danach fragen sollte.
Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29Falls du aber sowieso an das Finanzamt gemeldet wirst
Erst mal weiß ich am Anfang des Jahres gar nicht wie oft ich was Verkaufe und auch nicht, ob es gemeldet wird.

Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 15:42:29Natürlich kannst du versuchen, alles in bar am JC vorbei zu "schmuggeln"
Der einfachste Weg :grins:

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:22:37Erst mal weiß ich am Anfang des Jahres gar nicht wie oft ich was Verkaufe und auch nicht, ob es gemeldet wird.
Das stimmt nur bedingt: Ich weiß ja eigentlich, was ich so alles verkaufen möchte und zu welchem Preis, wenn ich schon "gesammelt" habe
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:22:37Der einfachste Weg
Das schon - aber: der einfachste Weg ist nicht immer auch der beste. Und, wie gesagt: Auch bar abgewickelte Transaktionen werden gemeldet, wenn der Gesamt-Umfang über dem Limit liegt, sofern da irgendwas irgendwie Online eingestellt wurde ...  :weisnich: 

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 16:31:29Ich weiß ja eigentlich, was ich so alles verkaufen möchte
Ein Jahr im voraus, werden sicher die Wenigsten wissen was man mal Verkaufen will.
Ich jedenfalls nicht.

Zitat von: PetraL am 10. Januar 2024, 16:31:29Auch bar abgewickelte Transaktionen werden gemeldet
Wie soll das gehen, wenn ich die bunten Zettel zu Hause entgegen nehme?
Keine Sau weiß ob der Verkauf zu Stande kam, oder auch nicht.
Man sollte die sich nur genauer Ansehen, um keinen Blütenstrauß zu bekommen.

Anzeige wird einfach gelöscht und fertig ist.

Rotti

ich hatte letztes Jahr viel verkauft von meinen alten Sachen z.b. altes Handy, Schachcomputer und andere Sachen, die ich schon Jahre hatte da kommen, sehr schnell über das Jahr 30 Sachen und mehr zusammen da ich nur bei eBay verkaufe, sehe ich das natürlich wie viel über das Jahr verkaufe und die anderen Sachen stellt man dann eben nächstes Jahr ein.

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:41:49Keine Sau weiß ob der Verkauf zu Stande kam, oder auch nicht.
wenn nicht deine 40 Zuchthühner sind dann alles ok.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Januar 2024, 16:41:49Wie soll das gehen, wenn ich die bunten Zettel zu Hause entgegen nehme? Keine Sau weiß ob der Verkauf zu Stande kam, oder auch nicht.
Soweit ich das System verstanden habe, werden deine ANZEIGEN - z.B. auch über Facebook und andere Social Media Kanäle - gemeldet, wenn sie das Limit überschreiten. Wie da die Grenze von 2.000 Euro greifen soll, wenn du in der Anzeige z.B. nur VB ohne Betrag angegeben hast, ist mir schleierhaft - bei der Anzahl ist es allerdings einfach. Und tatsächlich musst du dann ggf. nachweisen, dass der Verkauf nicht zustande gekommen ist bzw. zu welchem Bar-Betrag. Das sollte in der Regel schwierig werden, d.h., wenn Finanzamt und/oder Jobcenter dann einfach Beträge SCHÄTZEN, hast du das Problem, diese Beträge zu widerlegen.
Wie gesagt: ALLES, was irgendwie über das Internet läuft, ist von daher nicht so ganz unproblematisch und ich wollte nur auf diese Risiken hinweisen, da ich mich wegen meiner eigenen Verkäufe ziemlich intensiv mit dem Thema beschäftigt habe.
Bei "gebrauchten" Artikeln wird - meines Wissens - auch überhaupt weniger geschaut. Aber auch da kommt es wohl auf das Volumen und die Art der Artikel an und ggf. wird überprüft, ob der "Gebraucht"-Zustand tatsächlich zutreffend ist etc.. (Was nach meinem Verständnis erst nach Meldung an das FA überhaupt möglich ist?)
Was jeder Einzelne tatsächlich tut, wie offen und ehrlich jemand mit seinen Verkäufen und daraus erzielten Einnahmen (gegenüber Finanzamt und Jobcenter) umgeht oder auch nicht, bleibt selbstverständlich jedem Einzelnen überlassen. Da kommt es natürlich auch auf die persönliche "Risikofreudigkeit" und das eigene "Gewissen" an (d.h., wie wohl fühlt man sich mit seinem eigenen Vorgehen), das muss halt jeder für sich selbst entscheiden...  :zwinker:

september23

Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
ja, wenn man den Tatbestand des Betrugs erfüllen und sich strafbar machen möchte. Sonst eher nicht.

PetraL

Zitat von: september23 am 14. Januar 2024, 14:01:03
Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
ja, wenn man den Tatbestand des Betrugs erfüllen und sich strafbar machen möchte. Sonst eher nicht.
Yes!  :ok:

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 14. Januar 2024, 13:43:40tatsächlich musst du dann ggf. nachweisen, dass der Verkauf nicht zustande gekommen ist bzw. zu welchem Bar-Betrag.


Dass der Muss ich gar nicht, schon gar nicht wenn ich alten Krempel verkauft habe oder auch nicht.

Kleinanzeigen laufen meist so ab, da kommt jemand zu dir nach Hause (oder anderer Treffpunkt) gibt Geld gegen Ware und fertig.

Dazu muss ich mich auch nicht selbst Belasten, wäre ja schön Dämlich.

Ist natürlich was anderes, wenn du jeden Monat z.B. 40 Sachen verkaufst.

https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/

(Abschnitt was passiert bei Kleinanzeigen)

Im übrigen gibt es diese bescheuerte Minigrenze, nur in Deutschland.


PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Januar 2024, 16:20:43Dass der Muss ich gar nicht, schon gar nicht wenn ich alten Krempel verkauft habe oder auch nicht.
Mag sein. Das hatte ich allerdings letztlich erst noch anders gelesen.
Man sollte ja auch unterscheiden zwischen steuerlichen Konsequenzen (durch das Finanzamt), sonstigen rechtlichen Konsequenzen (wegen gewerblichem Handel) und Problemen, die einem das Jobcenter bereiten kann (und vermutlich auch wird, wenn es kann).
Ich persönlich bin kein sehr risikofreudiger Mensch und würde es deshalb nicht darauf ankommen lassen wollen. Aber, wie ich schon sagte: das muss ja jeder für sich selbst entscheiden  :zwinker:

ichbrauchgeld

Zitat von: september23 am 14. Januar 2024, 14:01:03
Zitat von: ichbrauchgeld am 08. Januar 2024, 20:16:56Mehrere Kleinanzeigen Accounts mit verschiedenen Namen und Adressen ist auch empfehlenswert
ja, wenn man den Tatbestand des Betrugs erfüllen und sich strafbar machen möchte. Sonst eher nicht.

wo im Gesetz steht denn, dass man nicht mehrere Kleinanzeigen accounts haben darf? Wenn dann verstößt man nur gegen die Kleinanzeigen Richtlinien, dass man nicht mehrere Accounts haben darf. Bitte vorher informieren, bevor man Fakenews und Angst verbreitet.
Und wenn man sich schon dumm anstellt, dann lässt man halt der Mutter, Schwester, seinem Hamster einen account eröffnen. Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.

september23

Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23wo im Gesetz steht denn, dass man nicht mehrere Kleinanzeigen accounts haben darf? Wenn dann verstößt man nur gegen die Kleinanzeigen Richtlinien, dass man nicht mehrere Accounts haben darf. Bitte vorher informieren, bevor man Fakenews und Angst verbreitet.
Du hast nicht nur von mehreren Accounts, sondern von mehreren NAMEN und ADRESSEN geschrieben. Damit falsche Identität und Adresse im besten Fall von jemand anders.

Die mehrere Accounts verstoßen meist nur gegen die Regeln des Anbieters solcher Plattformen, aber die Adressen? wie soll man sich das vorstellen? wer bitte hat mehrere ladefähige Adressen, vor allem im Bezug?

Bitte erst nachdenken, was Du empfiehlst, ehe Du dann zurückrudern musst und anderen vorwirfst, Fakenews zu verbreiten und sich nicht informiert zu haben.


Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23Und wenn man sich schon dumm anstellt, dann lässt man halt der Mutter, Schwester, seinem Hamster einen account eröffnen. Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.
und genau das nennt sich dann u.U. Betrug. Halte Dich an Deinen eigenen Tipp und informiere Dich besser.
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PetraL

Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.
Im Moment vielleicht noch nicht, ist aber nur eine Frage der Zeit: Bei Ebay z.B. muss man jetzt schon seine persönliche Steuer-ID angeben, wenn man ein neues Konto eröffnet.
Zitat von: september23 am 15. Januar 2024, 09:34:44Du hast nicht nur von mehreren Accounts, sondern von mehreren NAMEN und ADRESSEN geschrieben. Damit falsche Identität und Adresse im besten Fall von jemand anders.
Desweiteren werden auf Verkaufsportalen die Konto-Informationen gefordert. Diese werden auch überprüft. Spätestens an dieser Stelle gibt's Probleme mit Fake-Accounts.

Egal wie hoch die effektive Wahrscheinlichkeit ist, dass ein solcher Betrug auffliegt: Ich kann nur ganz entschieden davon abraten, sich solcher Betrugs-Maschen zu bedienen, das Echo kann sehr sehr unangenehm werden.
Und ich denke, gerade als Bürgergeld-Bezieher hat man schon genug Probleme und Unannehmlichkeiten, als dass man sich zusätzlich auch noch mutwillig Betrugsverfahren aufhalsen muss!
Wer diesen "Nervenkitzel" mag oder vielleicht sogar braucht, kann das ja ruhig machen - bleibt jedem selbst überlassen, aber raten sollte man dazu nicht ...  :weisnich:

ichbrauchgeld

Zitat von: september23 am 15. Januar 2024, 09:34:44
Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23wo im Gesetz steht denn, dass man nicht mehrere Kleinanzeigen accounts haben darf? Wenn dann verstößt man nur gegen die Kleinanzeigen Richtlinien, dass man nicht mehrere Accounts haben darf. Bitte vorher informieren, bevor man Fakenews und Angst verbreitet.
Du hast nicht nur von mehreren Accounts, sondern von mehreren NAMEN und ADRESSEN geschrieben. Damit falsche Identität und Adresse im besten Fall von jemand anders.

Die mehrere Accounts verstoßen meist nur gegen die Regeln des Anbieters solcher Plattformen, aber die Adressen? wie soll man sich das vorstellen? wer bitte hat mehrere ladefähige Adressen, vor allem im Bezug?

Bitte erst nachdenken, was Du empfiehlst, ehe Du dann zurückrudern musst und anderen vorwirfst, Fakenews zu verbreiten und sich nicht informiert zu haben.


Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 08:01:23Und wenn man sich schon dumm anstellt, dann lässt man halt der Mutter, Schwester, seinem Hamster einen account eröffnen. Es gibt keinen Identitätsnachweis auf den Portalen.
und genau das nennt sich dann u.U. Betrug. Halte Dich an Deinen eigenen Tipp und informiere Dich besser.

Du hast absolut keine Ahnung von was du redest, geschweige was ein Betrug ist. Daher lieber auf die ignoreliste, da hier jegliche Argumente ins leere laufen.


september23

Zitat von: ichbrauchgeld am 15. Januar 2024, 19:48:37Du hast absolut keine Ahnung von was du redest, geschweige was ein Betrug ist.
Daher lieber auf die ignoreliste, da hier jegliche Argumente ins leere laufen.
So kann man mit berechtigter Kritik natürlich auch umgehen.

Und Dein "Tipp" lässt andere ins Messer laufen. Du müsstest das ja nicht ausbaden.

Und ob Du das liest oder nicht, ist egal, es ging darum darauf hinzuweisen, welche Konsequenz Deine Aussage zum Faken von Accounts hätte.