Sachen verkaufen

Begonnen von Bärchen71, 08. Januar 2024, 16:11:07

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PetraL

Danke, @september23
Ich halte solche "Empfehlungen" auch für etwas verantwortungslos.

@ichbrauchgeld:
Solche Hinweise sind kein Angriff auf jemanden als Person, auch keine Anklage, geschweige denn sollte jemand wegen seiner etwas "unbekümmerten Einstellung" dazu angeschwärzt werden. Es besteht also gar kein Grund, sich zu verteidigen oder gar andere anzugreifen.

Natürlich muss das letztendlich jeder für sich selber entscheiden, was er macht - aber dazu muss man halt auch ganz klar auf die entsprechenden Risiken hinweisen. Nur mit möglichst umfassenden (und korrekten) Informationen ist so eine Entscheidung ja überhaupt möglich. Betrug mit Fake-Accounts und Betrug durch Verschleiern von Einkünften ist halt nun einmal mit Risiken verbunden und sollte nicht verharmlost und auf die leichte Schulter genommen werden.
Das Problem ist doch: Sämtliche Kontrollen werden immer weiter verschärft, so dass auch das Risiko "erwischt" zu werden, immer weiter steigt. Und man sollte sich fragen, ob einem die Sache dieses Risiko tatsächlich wert ist. Dafür muss man das Risiko aber natürlich erst einmal kennen...

Ich gehe aber mal davon aus, dass @Bärchen71 gar nicht betrügen will, sondern ganz legal ihre/seine gebrauchten Sachen verkaufen möchte ohne beim JC in irgendein offenes Messer zu rennen.
Dazu sind auch keine Tricks, Schummeleien oder gar Betrug notwendig - einfache Ehrlichkeit reicht: Auf Nachfragen (Aufforderung zur Mitwirkung) antworten und Vermögensumwandlung angeben und fertig. Sollte eigentlich keine größere Schwierigkeit darstellen. Wer will, kann das sogar direkt machen, damit gar nicht erst irgendein Verdacht aufkommt beim JC. Tatsächlich angeben MUSS man aber nur Einkommen, und das ist eine Vermögensumwandlung nicht, wie schon ganz zu Anfang dargelegt. Ich selber habe immer nur meine Kontoauszüge vorgelegt und hatte bisher noch nie Nachfragen, waren allerdings auch immer nur Mini-Beträge.

ichbrauchgeld

Zitat von: PetraL am 16. Januar 2024, 11:08:08Danke, @september23
Ich halte solche "Empfehlungen" auch für etwas verantwortungslos.

@ichbrauchgeld:
Solche Hinweise sind kein Angriff auf jemanden als Person, auch keine Anklage, geschweige denn sollte jemand wegen seiner etwas "unbekümmerten Einstellung" dazu angeschwärzt werden. Es besteht also gar kein Grund, sich zu verteidigen oder gar andere anzugreifen.

Natürlich muss das letztendlich jeder für sich selber entscheiden, was er macht - aber dazu muss man halt auch ganz klar auf die entsprechenden Risiken hinweisen. Nur mit möglichst umfassenden (und korrekten) Informationen ist so eine Entscheidung ja überhaupt möglich. Betrug mit Fake-Accounts und Betrug durch Verschleiern von Einkünften ist halt nun einmal mit Risiken verbunden und sollte nicht verharmlost und auf die leichte Schulter genommen werden.
Das Problem ist doch: Sämtliche Kontrollen werden immer weiter verschärft, so dass auch das Risiko "erwischt" zu werden, immer weiter steigt. Und man sollte sich fragen, ob einem die Sache dieses Risiko tatsächlich wert ist. Dafür muss man das Risiko aber natürlich erst einmal kennen...

Ich gehe aber mal davon aus, dass @Bärchen71 gar nicht betrügen will, sondern ganz legal ihre/seine gebrauchten Sachen verkaufen möchte ohne beim JC in irgendein offenes Messer zu rennen.
Dazu sind auch keine Tricks, Schummeleien oder gar Betrug notwendig - einfache Ehrlichkeit reicht: Auf Nachfragen (Aufforderung zur Mitwirkung) antworten und Vermögensumwandlung angeben und fertig. Sollte eigentlich keine größere Schwierigkeit darstellen. Wer will, kann das sogar direkt machen, damit gar nicht erst irgendein Verdacht aufkommt beim JC. Tatsächlich angeben MUSS man aber nur Einkommen, und das ist eine Vermögensumwandlung nicht, wie schon ganz zu Anfang dargelegt. Ich selber habe immer nur meine Kontoauszüge vorgelegt und hatte bisher noch nie Nachfragen, waren allerdings auch immer nur Mini-Beträge.


Und der nächste auf die ignorelist, der absolut keine Ahnung davon hat, was Betrug ist und das fakeaccounts keinen Betrug darstellen. Jegliche Argumente sind hier sinnlos

Rotti

wenn jemand eine große Familie hat kann man auch mehrere Accounts in einer Bg haben und ganz legal Verkaufen. Da fragt dann niemand warum die Tochter jetzt Papas Pantoffel verkauft hat.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

september23

Zitat von: Rotti am 16. Januar 2024, 23:07:31wenn jemand eine große Familie hat kann man auch mehrere Accounts in einer Bg haben und ganz legal Verkaufen. Da fragt dann niemand warum die Tochter jetzt Papas Pantoffel verkauft hat.
In dem fraglichen Beitrag war von mehreren Namen und mehreren Adressen die Rede. Nicht davon, dass die Gegenstände auf die (eventuell vorhandene) BG verteilt wird.
Wenn die Tochter in der BG des Vaters ist, dürfte es auch schwierig werden mit den realen verschiedenen Adressen.

Es darf jeder selbst entscheiden, was er mit heißen Tipp von jemand macht, der es für ein "Argument" hält, das vorzuschlagen (um völlig unnötig Einnahmen zu verschleiern).

Sobald man darauf hinweist, dass das mit den Namen und Adressen meist gegen die Regeln der Verkaufsportale, unlauter und u.U. die Kriterien des Betrugs erfüllen könnte, wird der User auf die Ignoreliste gesetzt.
Da hat es uns einer aber gegeben  :lol:

ichbrauchgeld

Zitat von: Rotti am 16. Januar 2024, 23:07:31wenn jemand eine große Familie hat kann man auch mehrere Accounts in einer Bg haben und ganz legal Verkaufen. Da fragt dann niemand warum die Tochter jetzt Papas Pantoffel verkauft hat.

Nochmal, da es keine Adressen und Namensverifizierung auf z.b. Kleinanzeigen oder Facebook gibt, kannst du jeden Namen angeben. Es ist kein Betrug nach dem STGB, dass man sich mit "falschen" Namen bei Kleinanzeigen oder Facebook anmeldet. Das würde jediglich gegen die sog. "grundsätze" der Seite verstoßen und dein Account würde gesperrt werden. Oder wenn du halt gestohlene Sachen verkaufst z.b. dann wird natürlich die IP gespeichert.
Mir ist kein Fall vor Gericht bekannt bis Heute, dass jemand aufgrund von mehreren Kleinanzeigenaccounts wegen Betrug vor einem deutschen Gericht verurteilt wurde. Es kann auch Freund 1 einen account eröffnen und dein Zeug verkaufen oder sonst was. Einfach nicht auf die Internetanfänger hören, die direkt typisch Deutsch Betrug rufen, obwohl sie keine Ahnung von nichts haben :D Die haben wahrscheinlich selbst noch nie auf diesen Portalen verkauft, sonst wüssten sie, dass man keine Adresse angeben muss und keine Verifizierung ansteht.. Aber naja, man kennts ja, hauptsache irgendwas gepostet, damit der Beiträgezähler nach oben geht und man ein "wertvolles" Mitglied der Community ist.

september23

Zitat von: ichbrauchgeld am 17. Januar 2024, 16:13:08Nochmal, da es keine Adressen und Namensverifizierung auf z.b. Kleinanzeigen oder Facebook gibt, kannst du jeden Namen angeben. Es ist kein Betrug nach dem STGB, dass man sich mit "falschen" Namen bei Kleinanzeigen oder Facebook anmeldet. Das würde jediglich gegen die sog. "grundsätze" der Seite verstoßen und dein Account würde gesperrt werden. Oder wenn du halt gestohlene Sachen verkaufst z.b. dann wird natürlich die IP gespeichert.
Mir ist kein Fall vor Gericht bekannt bis Heute, dass jemand aufgrund von mehreren Kleinanzeigenaccounts wegen Betrug vor einem deutschen Gericht verurteilt wurde. Es kann auch Freund 1 einen account eröffnen und dein Zeug verkaufen oder sonst was. Einfach nicht auf die Internetanfänger hören, die direkt typisch Deutsch Betrug rufen, obwohl sie keine Ahnung von nichts haben :D Die haben wahrscheinlich selbst noch nie auf diesen Portalen verkauft, sonst wüssten sie, dass man keine Adresse angeben muss und keine Verifizierung ansteht.. Aber naja, man kennts ja, hauptsache irgendwas gepostet, damit der Beiträgezähler nach oben geht und man ein "wertvolles" Mitglied der Community ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 21.07.2020 – 5 StR 146/19) vertritt hierzu die Auffassung, dass es maßgeblich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Internetplattformen ankomme.

Soweit man bei der Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen unter falschen Personalien angemeldet hat, fällt zwar nicht schon die Einrichtung eines entsprechenden Nutzerkontos unter § 269 Abs. 1 StGB. Vielmehr kommt es maßgeblich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Bei eBay-Kleinanzeigen werden die persönlichen Daten zunächst nicht abgefragt, vielmehr genügen für die Registrierung die Eingabe einer E-Mail-Adresse sowie ein Passwort. Die Übermittlung der persönlichen Angaben erfolgt zwischen den Vertragspartnern selbst und in der Regel erst dann, wenn sich die Parteien über die Abwicklung des Geschäftes einig geworden sind. Laut BGH gilt dies derzeit ebenfalls für die Online-Plattform chrono24, bei der nach den aktuell geltenden Plattformbedingungen zur Anmeldung eine E-Mail-Adresse und ein Passwort ausreichen.

Anders zu bewerten ist die bei Anmeldung sowie Erstellung von Verkaufsangeboten bei der Auktionsplattform eBay.
Mit dem Einrichten des Mitgliedskontos bei eBay sowie durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden online-Formulars gibt der jeweilige Kunde die Gedankenerklärung ab, dass die angegebene Person mit den angegebenen Personalien einen Nutzungsvertrag mit eBay abschließen möchte, die AGB des Unternehmens anerkennt und beim Handel auf der Plattform unter dem gewählten Mitgliedsnamen auftritt (BGH, Besch. v. 21.07.2020 – 5 StR 146/19, Rn. 29; Singelnstein, JR 2011, 375)

Durch dieses Verhalten könnte sich bereits derjenige wegen Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar machen, der sich unter falschen Namen ein Mitgliedkonto einrichtet und mit eBay einen Nutzungsvertrag abschließt.

Dadurch erkennt er nämlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von eBay an und tritt bei Auktionen unter dem gewählten Namen auf.


Das wäre übrigens ein echtes Argument und kein unflätiges und unterstellendes Gepampe gewesen: Wenn man sagt, dass es nur unter bestimmten Bedingungen des AGB eine Fälschung sein kann, aber eben nicht den Tatbestand des Betrugs oder Fälschung beweissichernder Daten erfüllt, so lange der Kauf soweit in Ordnung geht.

Genauso wenig hat "mir ist kein Urteil bekannt" eines Nicht-Juristen irgendeine Aussagekraft.

PetraL

Also, da auch Anzeigen- und Verkaufsaktivitäten auf Kleinanzeigen, Facebook, WhatsApp und ich weiss nicht wo sonst noch gemeldet werden sollen (zumindest lt. Auskunft z.B. einer IT-RA-Kanzlei), denke ich mal schon, dass die da auch irgendwelche Verifizierungen durchführen - wie sollen die Verkäufe denn sonst einer realen Person zugeordnet und an das FA gemeldet werden können?  :weisnich:
Ich hab zwar auch schon seit etlichen Jahren einen privaten Kleinanzeigen-Account (vorher eBay-Kleinanzeigen), da aber nur gekauft.
Auf eBay kaufe und verkaufe ich seit 2010 privat - ohne irgendein Bank- und/oder PayPal-Konto ging da aber nichts - und seit November letzten Jahres gewerblich (habe mein vormals privates in ein gewerbliches Konto umgewandelt).
Als ich jetzt (vor wenigen Wochen) für mich als Privat-Person ein neues privates Konto bei eBay angemeldet habe (um Geschäfts- und private Einnahmen und Ausgaben korrekt zu trennen), musste ich sogar meine persönliche Steuer-ID angeben, ein Bankkonto und Adresse sowieso (genauso wie schon vor 13,5 Jahren).
Für die Eröffnung von Bank- und PayPal-Konten muss man sich legitimieren, die in eBay hinterlegten Konten werden von eBay verifiziert - das ist auch schon länger so ...  :weisnich:
Nun wundert es mich allerdings auch nicht mehr, dass die Bestimmungen und Kontrollen immer strenger werden...
P.S.: Chrono24 war mir bis gerade gar kein Begriff - aber da kann ich mir ganz besonders irgendeinen Kontroll- und Verifizierungsvorgang vorstellen, denn diese Plattform dürfte für die Steuerbehörden ja ganz besonders interessant sein.