Führerschein sparen fürs Kind mit privat insolvenz bzw. Kind SGB 2

Begonnen von Sophiagirl, 11. Januar 2024, 16:33:37

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Sophiagirl

 Moin,

Nun Brauche ich selbst nochmal Hilfe, es passt irgendwie zu allen Themen und zu keinem.

Ich habe nun mehr meine Nachzahlung erhalten und bin ja auch schon länger raus aus dem Alg 2.

So nun wollte ich für mein Kind ja Führerschein sparen machen oder ähnliches.

So weit so gut bzw. Schlecht.  :weisnich:

Konto anlegen fürs Kind wäre nun die eine Sache, dafür bräuchte ich das Zugeständnis vom Jugendamt, so weit so klar weil derzeit noch immer kein Sorgerecht.

Mein Kind hängt aber beim Vater im Rechtskreis SGB 2.

Damit wäre die Frage der Anrechnung gegeben? Außer man nimmt ein Konto wo mein kleiner erst ab 16 Ran kann, laut Aussage meiner Bank.

Da ist halt die Frage wie das Jugendamt das sieht.

Ich selbst darf laut meiner Bank nicht wirklich sparen, wegen der laufenden privat Insolvenz.

Die läuft noch knapp 1 Jahr und paar Wochen.

Verfahrenskosten sind beglichen. Diese waren nur zerknirscht weil die Nachzahlung nun im neuen Jahr kam und das ganze dann in die unpfändbarkeit fällt, nach dem neuen SGB 14.

Daher wohl auch keine Chance diese noch vorher abzuschließen.  :flag:

Ich bin jetzt auch nicht ganz so bewandert wenn es auf ein zum Beispiel normales spar Konto geht, die Freibeträge sind ja hoch und Zweck gebunden wäre es theoretisch zumindest ja auch. Nämlich ja für den Führerschein.

Ich wollte meinen Kind dafür 5.000 Euro zur Verfügung stellen.  :grins:

Vllt hat hier jemand auch solche Erfahrungen?

Ganz liebe Grüße

september23

Zitat von: Sylvergirl am 11. Januar 2024, 16:33:37Ich selbst darf laut meiner Bank nicht wirklich sparen, wegen der laufenden privat Insolvenz.

Die läuft noch knapp 1 Jahr und paar Wochen.

dann warte halt noch ein Jahr, dann ist Dein Kind 2 Jahre alt, wenn ich es recht im Kopf habe und Du hast noch mindestens 14 Jahre Zeit für seinen Führerschein anzusparen. :bye:

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 11. Januar 2024, 21:01:17dann warte halt noch ein Jahr, dann ist Dein Kind 2 Jahre alt,

Fast richtig mein Kind wird dann 3.  :sehrgut:

Die Zeit rennt.

 :cool:

september23

Zitat von: Sylvergirl am 11. Januar 2024, 21:11:11Fast richtig mein Kind wird dann 3.  :sehrgut:

Die Zeit rennt.

 :cool:
gut, dann hast Du halt 13 Jahre, wenn er den Führerschein mit 16 machen soll.

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 11. Januar 2024, 16:33:37Ich wollte meinen Kind dafür 5.000 Euro zur Verfügung stellen.  :grins:

Zur Verfügung stellen bedeutet tatsächlich in kleinen Raten ansparen oder aus deiner Nachzahlung sofort diese Summe für dein Kind befristet anlegen? Wenn letzteres, frag mal bei deiner Bank nach den entsprechenden Möglichkeiten. Dann hast du auch gleich die richtigen Informationen für das Jugendamt, die sich bestimmt nicht verweigern werden, wenn du finanziell für dein Kind vorsorgen willst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Pack das Kleingeld ins Sparschwein, bis deine Privatinsolvenz beendet ist.
Dann kannst du ein Sparbuch oder weiteres Konto auf deinen Namen eröffnen, von welchem aus du die Rechnungen der Fahrschule begleichst, wenn es soweit ist. Oder du kaufst dir ein größeres Sparschwein, die Zinsen sind ohnehin kaum der Rede Wert.
Schenken kannst du deinem Kind das Geld nicht und auch nicht auf einem Kinderkonto ansparen, wenn und solange das Kind Leistungen des SGB II bekommt, sonst würde dieses Geld beim Kind als Einkommen angerechnet. Du kannst nur die Fahrschulrechnungen direkt an die Fahrschule bezahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Eine Frage interessehalber, weil ich bei meiner Antwort vergessen habe, dass das Kind derzeit nicht bei der TE lebt.
Zitat von: Ottokar am 12. Januar 2024, 13:51:52Schenken kannst du deinem Kind das Geld nicht und auch nicht auf einem Kinderkonto ansparen, wenn und solange das Kind Leistungen des SGB II bekommt, sonst würde dieses Geld beim Kind als Einkommen angerechnet.

Das gilt aber nur, solange das Kind nicht bei der TE lebt, richtig?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Ottokar

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft kann man Vermögen zwischen den Personen der BG umverteilen.
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Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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september23

ZitatSchenken kannst du deinem Kind das Geld nicht und auch nicht auf einem Kinderkonto ansparen, wenn und solange das Kind Leistungen des SGB II bekommt, sonst würde dieses Geld beim Kind als Einkommen angerechnet. Du kannst nur die Fahrschulrechnungen direkt an die Fahrschule bezahlen.
Eventuell ändern sich ja die Lebensverhältnisse des sehr jungen Vaters in den nächsten 13 Jahren. Dann ist das wieder kein Problem.

Sophiagirl

Moin,

Lieben Dank für eure Antworten.

Wenn mein Kind bei mir gemeldet wäre, dann wäre es ja auch kein Problem. 😅

Aber dann warte ich halt ab.  :zwinker:

Da es beim Jugendamt auch bald weiter geht Mal sehen wie es dann überhaupt bleibt.

Ganz liebe Grüße