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Vaterschaftsanerkennung

Begonnen von kazama, 10. Januar 2024, 01:28:02

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kazama

Hallo Forum,
habe eine Frage zu einem mir sehr heklen Thema.
Ich habe meine damalige Lebensgefährten 2022 geschwängert und bin sein 2023 Vater, habe die Vaterschaft auch anerkannt.
Ich bin mit der Kindsmutter nicht mehr zusammen, wir leben in der selben Region aber nicht selben Stadt.
Die Mutter wünscht leider keinen Kontakt mehr.

Sie erhält laut meiner letzten Info ELterngeld bis März und etwas Wohngeld.

Meine Frage ist, muss ich dem Jobcenter mitteilen das ich Vater geworden bin ?
Hat das auswirkungen auf mich ?
Auswirkungen auf die Kindsmutter ?

liebe grüße


Hary

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 01:28:02Meine Frage ist, muss ich dem Jobcenter mitteilen das ich Vater geworden bin ?
Nein, dies hat keine Relevanz für deinen Anspruch. So lange das Kind nicht in deiner BG ist, ist es für das Jobcenter belanglos zu wissen. Es könnte ganz im Gegenteil unnötiges Interesse wecken.

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 01:28:02Auswirkungen auf die Kindsmutter ?
Auch nein. Durch die Vaterschaftsanerkennung ist juristisch klar dass du der Vater bist und da ihr getrennt lebt bist du zum Unterhalt verpflichtet. Es läuft also vermutlich ohnehin schon der Unterhaltsvorschuss. Für den betreuenden Teil ergeben sich keine weiteren Ansprüche.

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 01:28:02Hat das auswirkungen auf mich ?
Und nocheinmal nein. Ausnahme wäre wenn regelmäßiger Kontakt besteht, dann hättest du z.b Anspruch auf eine höhere KdU wegen dem Kind und weil es z.b ja auch einen Platz bei dir braucht. Auch Fahrtkosten zum Umgang können beantragt werden. Da aber kein Kontakt besteht, bestehen natürlich auch keine Ansprüche.

kazama

Hallo Hary,
danke für die Antworten.

vg