Klinische Studie mit Aufwandsentschädigung und Bürgergeld

Begonnen von reini18, 10. Januar 2024, 13:12:57

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

september23

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Das Amt gönnt aber echt wenig.
Das Amt hat keine Gefühle, sondern handelt nach Zahlen. Du hast Zufluss, also brauchst Du weniger vom JC.

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst.
Für den Job muss man fahren. Für eine freiwillige Studie, die 90 bzw. 180 km weit weg ist, nicht.
Du bahnst damit ja, anders als im Job, auch nicht langfristig die Reduzierung Deiner Hilfebedürftigkeit an. Es wäre also schon ein Zugeständnis, wenn Du das Geld erstattet bekommst.

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?
Ja. Denn sonst würde einem das Amt indirekt Deine Schulden abzahlen.
Zum Abzahlen ist ein regulärer (Mini)Job besser, denn dann wird verrechnet und Du hast deutlich mehr als nur die 30 euro übrig.

reini18

Zitat von: september23 am 11. Januar 2024, 21:10:07
Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Das Amt gönnt aber echt wenig.
Das Amt hat keine Gefühle, sondern handelt nach Zahlen. Du hast Zufluss, also brauchst Du weniger vom JC.

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Was ist mit den Rückfahrten? Die sind nicht umsonst.
Für den Job muss man fahren. Für eine freiwillige Studie, die 90 bzw. 180 km weit weg ist, nicht.
Du bahnst damit ja, anders als im Job, auch nicht langfristig die Reduzierung Deiner Hilfebedürftigkeit an. Es wäre also schon ein Zugeständnis, wenn Du das Geld erstattet bekommst.

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 19:35:06Warum ich das überhaupt mache sind wegen Schulden, die abbezahlt werden müssen. Ist das dem Amt so egal?
Ja. Denn sonst würde einem das Amt indirekt Deine Schulden abzahlen.
Zum Abzahlen ist ein regulärer (Mini)Job besser, denn dann wird verrechnet und Du hast deutlich mehr als nur die 30 euro übrig.

Ja, ich habe vor Kurzem mit einem Minijob angefangen. Wie viel würde mir noch zusätzlich zu einem 520€ Minijob zustehen? Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Zusätzlich kommen noch 350€ Bildungsförderung. Darf mir das Amt das auch wegnehmen? Diese Förderung ist einmalig für das ganze Jahr.

Valaskjalf

Das Amt nimmt dir nichts weg, du hast halt nur deinen Bedarf verringert und bekommst dadurch weniger ausgezahlt.

Milla

Immer diese Wortspiele. Es ist egal ob einem das Amt was wegnimmt oder weniger auszahlt. Die Zahlen bleiben gleich - nämlich weniger Geld in der Tasche.

Rotti

Zitat von: september23 am 11. Januar 2024, 21:10:07Das Amt hat keine Gefühle, sondern handelt nach Zahlen.
Es heißt ja auch Jobcenter, da wird nur Arbeit belohnt, alles andere wird angerechnet.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

september23

Zitat von: Milla am 11. Januar 2024, 22:53:03Immer diese Wortspiele.
Das ist kein Wortspiel. Der Lohn wird zu 100% ausgezahlt. Da nimmt das JC nichts weg.

Zitat von: Milla am 11. Januar 2024, 22:53:03Es ist egal ob einem das Amt was wegnimmt oder weniger auszahlt. Die Zahlen bleiben gleich - nämlich weniger Geld in der Tasche.
Ist es nicht. Durch ALG-II hat man erstmal überhaupt "was in der Tasche".

Klappt es mit einem Job, egal wieviel, hat man durch die Freibeträge immer etwas oder etwas mehr, als nur mit ALG-II.

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 21:43:08Ja, ich habe vor Kurzem mit einem Minijob angefangen. Wie viel würde mir noch zusätzlich zu einem 520€ Minijob zustehen?
100 euro bleiben so oder so frei, von den verbleibenden 420 werden 84 Euro nicht angerechnet. Der Rest wird von Deinem Bedarf, also das was Du bekommst, abgezogen und Du bekommst den Rest. Du hast in jedem Fall mehr, als ohne Job.

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 21:43:08Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Zusätzlich kommen noch 350€ Bildungsförderung. Darf mir das Amt das auch wegnehmen? Diese Förderung ist einmalig für das ganze Jahr.
wie bereits genannt, nichts wird weggenommen. Weder Dein Gehalt, noch die Aufwandsentschädigung und auch nicht die Bildungsförderung. Von wem bekommst Du die? und für was setzt Du sie ein?

reini18

Zitat von: reini18 am 11. Januar 2024, 21:43:08Kenne mich damit überhaupt nicht aus. Zusätzlich kommen noch 350€ Bildungsförderung. Darf mir das Amt das auch wegnehmen? Diese Förderung ist einmalig für das ganze Jahr.
wie bereits genannt, nichts wird weggenommen. Weder Dein Gehalt, noch die Aufwandsentschädigung und auch nicht die Bildungsförderung. Von wem bekommst Du die? und für was setzt Du sie ein?
[/quote]

Von einem Verein. Diese sind für schulische Fortbildung wie anstehende Ausbildung. Diese Vergütung ist nur einmalig und soll für die gesamte Ausbildungszeit sein. Gelten eigentlich Rückzahlungen (durch zurückgegebene Ware) als zusätzliches Einkommen?

Ottokar

Zitat von: reini18 am 12. Januar 2024, 19:08:20Gelten eigentlich Rückzahlungen (durch zurückgegebene Ware) als zusätzliches Einkommen?
Nein.
Sofern sich Bezahlung und Erstattung nicht aus Buchungen auf dem Kontoauszug ergeben, sollte man zur Absicherung die entsprechenden Belege aufbewahren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


reini18

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2024, 09:56:46
Zitat von: reini18 am 12. Januar 2024, 19:08:20Gelten eigentlich Rückzahlungen (durch zurückgegebene Ware) als zusätzliches Einkommen?
Nein.
Sofern sich Bezahlung und Erstattung nicht aus Buchungen auf dem Kontoauszug ergeben, sollte man zur Absicherung die entsprechenden Belege aufbewahren.

Was mich halt nervt ist, dass ich die Studie in einer Zeit gemacht habe, in der ich kein Bürgergeld bezogen habe. Das Geld kam erst verspätet an. Kann ich das Geld zurückschicken, so, dass die das einbehalten und ich es auszahlen lassen kann, wenn ich kein Bürgergeld mehr will?

Ottokar

Zitat von: reini18 am 13. Januar 2024, 12:01:55Kann ich das Geld zurückschicken, so, dass die das einbehalten und ich es auszahlen lassen kann, wenn ich kein Bürgergeld mehr will?
Nein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.