Aufhebungsbescheid Jc macht immer wieder gleiche Schikane

Begonnen von Bimimaus5421, 11. Januar 2024, 13:47:11

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TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Januar 2024, 14:40:30da das Verfahren noch anhängig ist

Wie denn, wenn ein Urteil ergangen ist?

Wenn das Gericht im Urteil nur eine fehlende Ermessensausübung gerügt hat und deshalb den Bescheid aufgehoben hat, kann das Jobcenter natürlich zu einer gleichlautenden Entscheidung kommen und dann jetzt eben ihre Ermessensgründe darlegen.

Natürlich geht dann das Spiel von vorne los.

Ottokar

Auf der 2. Kopie steht 2014??? Wir haben 2023. Kannst du das mal erklären?
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Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2024, 19:18:06Auf der 2. Kopie steht 2014??? Wir haben 2023. Kannst du das mal erklären?
Weil die Versagung Ottokar von 2014 ist ,deswegen

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 13. Januar 2024, 18:13:04
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Januar 2024, 14:40:30da das Verfahren noch anhängig ist

Wie denn, wenn ein Urteil ergangen ist? Weil nach der Versagung Widerspruch und Klage eingereicht wurde.
Oder was hast du nicht verstanden?

Wenn das Gericht im Urteil nur eine fehlende Ermessensausübung gerügt hat und deshalb den Bescheid aufgehoben hat, kann das Jobcenter natürlich zu einer gleichlautenden Entscheidung kommen und dann jetzt eben ihre Ermessensgründe darlegen.

Natürlich geht dann das Spiel von vorne los.
Dann wäre dies eine Dauerschleife und hört nie auf .

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Januar 2024, 19:57:31
Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2024, 19:18:06Auf der 2. Kopie steht 2014??? Wir haben 2023. Kannst du das mal erklären?
Weil die Versagung Ottokar von 2014 ist ,deswegen
Das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn.
Weder dauert ein Verfahren beim SG 9 Jahre, noch hat der Versagensbescheid von 2014 aktuell irgendeine Wirkung und kann auch schon lange nicht mehr angefochten werden. Bezogen auf deine Frage:
Zitat von: Bimimaus5421 am 11. Januar 2024, 13:47:11wie kommt man dann an die vorenthaltende Zustehendes Existenzminimum?
lautet die Antwort somit: an die Leistung aus 2014 kommst du nicht mehr, der Zug ist schon lange abgefahren.

Das ganze Thema hat also nichts mit deiner aktuellen Leistung zu tun, die du ja wohl offenbar erhälst: https://hartz.info/index.php/topic,133185.0.html
Entweder du lieferst hier was Aktuelles (Versagensbescheid+SG Beschluss/Urteil) nach, oder ich mache hier zu.
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Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 14. Januar 2024, 11:25:17
Zitat von: Bimimaus5421 am 13. Januar 2024, 19:57:31
Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2024, 19:18:06Auf der 2. Kopie steht 2014??? Wir haben 2023. Kannst du das mal erklären?
Weil die Versagung Ottokar von 2014 ist ,deswegen
Das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn.
Weder dauert ein Verfahren beim SG 9 Jahre, noch hat der Versagensbescheid von 2014 aktuell irgendeine Wirkung und kann auch schon lange nicht mehr angefochten werden.

Das verfahren hatte auch keine 9 Jahre gedauert sondern 5 jahre und ist aufgrund  des Versagungsbescheid wieder anhängig.
Bezogen auf deine Frage:
Zitat von: Bimimaus5421 am 11. Januar 2024, 13:47:11wie kommt man dann an die vorenthaltende Zustehendes Existenzminimum?
lautet die Antwort somit: an die Leistung aus 2014 kommst du nicht mehr, der Zug ist schon lange abgefahren.
Das sagst du ? Das Verfahren liegt noch beim Sg.


Das ganze Thema hat also nichts mit deiner aktuellen Leistung zu tun, die du ja wohl offenbar erhälst: https://hartz.info/index.php/topic,133185.0.html

Ich habe auch nicht behauptet das es mit der akutellen Existenzminimum zu tun hat .
Sondern im Eingangsthread geschrieben , wenn Jc immer wieder versagen wie man dann an das Existenzminimun kommt ?
Ich habe nicht geschrieben aktuell,das ist der Unterschied.

Entweder du lieferst hier was Aktuelles (Versagensbescheid+SG Beschluss/Urteil) nach, oder ich mache hier zu.
Warum man hier persönlich Emotional wird kann ich nicht verstehen .
Ich wiederhole mich gerne nocheinmal das Verfahren ist noch anhängig .
Willst du das Az wo du damit nichts anfangen kannst haben ?
Dann kannste gerne eine Sachstandsanfrage beim SG machen warum noch nichts entschieden ist .
Oder mal nachfragen warum keine Richter eingestellt werden ?


Ich habe den Versagungsgescheid hier geliefert und Auszüge aus dem Urteil .
Ich wiederhole mich gerne noch mal das Sg hat den Versagungsbescheid aufgehoben  ,weil das Jc kein Ermessen ausgeübt hatte und geschrieben das die Anfechtsklage  die richtige Klageart ist mit verweis auf 54 sgg und das dann die Leistung wie du auch selber schriebst mit der Leistungsklage die richtige Klageart ist.

Und wie du im Versagungsbescheid gelesen hast wurde wieder versagt ,oder möchtest du mir unterstellen ich habe den Versagungsbrscheid erstellt ?
Das man mich hier runtermacht als anstatt Hilfeformulierung zu geben ist voll daneben ,als anstatt sachlich an die Sache anzugehen und sich damit auseinander zu setzen und dann Tips zu geben oder was man nicht versteht bei mir nachzufragen .

Ich wiederhole mich gerne noch mal zum Verständnis.
Jc hat die Leistungen im Jahr 2014 / 2015 versagt und zwar nicht einmal sondern mehrmals um Gehorsam zu erzwingen ,weil der Gesundheitsbogen und Schweigepflicht nicht eingereicht wurde , man wollte Zwanguntersuchung erzwigen .
Das die Jc nicht auf Augenhöhe agieren muss ich hier nicht noch schreiben das wisst ihr selber .
Nur nebenbei was zum Thread nicht dazu gehört: Gerichte gewähren Existenzminimum und Jc gehen wieder in Berufung wird ausgehoben und zwar so lange wie sie möchten
War bei meinen Bekannten so ,erst nach 5 Einstweiligen Rechtschutz hat das Jc aufgegeben
Eigentlich geht dich das garnichts an ,schreibe ich hier aber einen Auszug davon:
Dreimal hat das Gericht einen Riegel davor geschoben zweimal leider nicht und das Verfahren ist noch anhängig .
Das Jc vorsätzlich solche Fehler machen , soll hier nun mich als Lügerin hinstellen?
Das widerspricht eure Beratung hier zumal das Forum voll von Rechtsverstöße ist ..

Möchtest du mehr als 7 Vollen Aktenordner lesen ?
Was willst du haben den vorherigen ablehnenden Er der mehrmals gestellt wurde ,oder  mich hier als Lügnerin hinstellen ? Oder soll ich meinen Anwalt in Niedersachsen hier nennen?🙈😡
Zur Information Verfahren beim Sg dauern 4 Jahre und länger,  das ist die Regel das Verfahren beim Sozialgericht 4 Jahre und länger dauern  dann kommt noch das Lsg , Bsg und Bverfg und Eugh dazu .Wenn ein Verfahren zum beim Bsg anhängig ist und zurück zum Lsg geht ,was glaubst du wie lange dies dauert?Da glaubst du das es innerhalb eins oder zwei Jahre die Hauptsache beim Sg durch ist ? Das Gerichte nicht wollen z.b kannste dir auch nicht vorstellen? Dann unterhalte dich mal mit Rechtsanwälten
All das muss ich hier garnicht erwähnen ,denn ihr wisst das selber das Verfahren lange dauern und auf Zeit gespielt wird.
Das man nicht glauben kann das Jc so agieren ,kann ich nicht nachvollziehen zumal seit über 15 Jahren diese Willkür und Schikane läuft der Ämter um Gelder einzusparen oder warum möchte Hubertus Heil das Bürgergeld auf 2 Monate kürzen ?



september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Januar 2024, 14:57:53Warum man hier persönlich Emotional wird kann ich nicht verstehen .
Niemand wird emotional. Dein Thema ist leider zu komplex, als dass man es hier lösen könnte. Wenn dann für denjenigen, der das beantworten möchte, widersprüchliche Info kommt oder fehlt, geht es noch weniger.
Du hast alle Info, die hier Helfenden sind darauf angewiesen, sie zu erhalten.

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Januar 2024, 14:57:53Das die Jc nicht auf Augenhöhe agieren muss ich hier nicht noch schreiben das wisst ihr selber .
Allerdings! Manchmal ist es denen schlicht unmöglich die Augenhöhe einzunehmen.

nur hier noch
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Januar 2024, 14:57:53Oder mal nachfragen warum keine Richter eingestellt werden ?
Richter ist kein Job, den man in 2 Monaten anlernen erledigen kann. Könnte mit einer der Gründe sein, warum man nicht einfach "mehr Richter" einstellen kann.
 :bye:

Bimimaus5421

Zitat von: september23 am 14. Januar 2024, 15:18:11
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Januar 2024, 14:57:53Warum man hier persönlich Emotional wird kann ich nicht verstehen .
Niemand wird emotional. Dein Thema ist leider zu komplex, als dass man es hier lösen könnte. Wenn dann für denjenigen, der das beantworten möchte, widersprüchliche Info kommt oder fehlt, geht es noch weniger.
Du hast alle Info, die hier Helfenden sind darauf angewiesen, sie zu erhalten.

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Januar 2024, 14:57:53Das die Jc nicht auf Augenhöhe agieren muss ich hier nicht noch schreiben das wisst ihr selber .
Allerdings! Manchmal ist es denen schlicht unmöglich die Augenhöhe einzunehmen.

nur hier noch
Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Januar 2024, 14:57:53Oder mal nachfragen warum keine Richter eingestellt werden ?
Richter ist kein Job, den man in 2 Monaten anlernen erledigen kann. Könnte mit einer der Gründe sein, warum man nicht einfach "mehr Richter" einstellen kann.
 :bye:
Wie oft soll ich mich denn noch wiederholen? 
Jc hatte versagt weil Schweigepflichtsentbindung und Gesundheitsbogen nicht eingereicht worden sind und  den Inhalt der Au nocht mitgeteilt wurde um ins Sgb 12 abzuschieben.
Das wird so regelmäßig gemacht um Steuer Gelder Verschiebung .
Was soll daran komplex sein ?
Au gewesen jc nicht akzeptiert wir wollen die Erwerbsfähig prüfen und keine Schweigepflichtsentbindung und Gesundheitsbogen nicht eingereicht Versagung nach 60/ 66 .
Das machen die Jc gerne damit kann man rechtswidrig  alles einfordern ,die meisten beugen sich dem ja auch .


Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. Januar 2024, 14:57:53Warum man hier persönlich Emotional wird kann ich nicht verstehen .
:lachen: <<-- das war jetzt emotional.

Natürlich darf man im Forum auch alte Fälle diskutieren, sogar fiktive. Allerdings sollte man dies aus Respekt den Helfenden gegenüber unbedingt auch erkennbar machen, da diese ansonsten davon ausgehen, dass es sich um einen aktuellen Fall handelt, bei dem jemand dringend Hilfe benötigt wird.

Wenn das JC einen vom SG aufgehobenen Verwaltungsakt ohne inhaltliche Änderung neu erlässt, ist dieser Wiederholungs-Verwaltungsakt per se rechtswidrig. Das SG wird ihn somit erneut für rechtswidrig erklären.
Gegen den fortgesetzten Rechtsmissbrauch, den ein JC damit praktiziert, kann man nur mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen.
Weder kann das SG dem JC verbieten, neue rechtswidrige Verwaltungsakte zu erlassen, noch es dafür bestrafen, das kann nur der Dienstherr.
Allerdings hätte ich hier schon bei der ersten Klage neben der Aufhebung des Verwaltungsaktes auch die Feststellung beantragt, dass die zugrunde liegende Datenerhebung unzulässig ist. Damit wäre jedem Wiederholungs-Verwaltungsakt die rechtliche Grundlage für seinen Erlass entzogen. Kein JC/SB der noch bei Verstand ist, hätte danach einen Wiederholungs-Verwaltungsakt erlassen.
Diese Feststellung ist hier offenbar nicht passiert, sodass das JC die selbe rechtliche Grundlage immer wieder genutzt hat.
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