JC fordert Bescheinung das vom Vermieter keine Nebenkosten verlangt werden

Begonnen von Mostrich84, 31. Januar 2024, 19:38:45

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Mostrich84

Hallo zusammen,

kleines Problem und kurz erklärt

Das JC verlangt von uns - schon seit einer Weile - Bescheinigungen vom VM, dass dieser keine Nebenkostenabrechnungen veranschlagt hat.


Heute kam wieder ein Schreiben vom JC nun mit dem Hinweis, dass Leistungen versagt werden können, sollte entsprechende Bescheinigung vom VM nicht vorgelegt werden.

Fakt ist, dass wir - wie so gut wie jeder andere auch - Nebenkosten zahlen, eine Nebenkostenabrechnung hat es aber hier nie gegeben, somit auch keine Rück oder Nachzahlung.

Der VM wurde dazu bereits informiert, meldet sich aber diesbezüglich nicht und haben nun auch keine Bescheinigung oder etwas was darauf hindeuten kann, das wir eben nie eine erhalten haben.


Nun meine Frage dazu:

Darf das JC eine entsprechende Bescheinigung verlangen?
Wenn nein - Worauf beruft sich das? Gegebenenfalls Urteil dazu?



Lieben Dank vorab  :sehrgut:



Sheherazade

Zitat von: Mostrich84 am 31. Januar 2024, 19:38:45Der VM wurde dazu bereits informiert, meldet sich aber diesbezüglich nicht und haben nun auch keine Bescheinigung oder etwas was darauf hindeuten kann, das wir eben nie eine erhalten haben.

Der VM wird euch auch nichts dergleichen bestätigen, sollte er laut Mietvertrag zu einer jährlichen Betriebskostenabrechnung verpflichtet sein - also wenn im Mietvertrag Abschlagszahlungen für die Betriebskosten stehen und das Wort Pauschalmiete NICHT da drin steht.

Bereite doch einfach eine kurze Bestätigung vor, in dem dein Vermieter bestätigt, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt. Das braucht er dann nur noch unterschreiben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Wie soll der Vermieter denn das bestätigen, wenn ggf. lt. Mietvertrag Vorauszahlungen vereinbart sind, wonach eine Abrechnung natürlich zwingend zu machen ist? Und was soll das bringen? Das JC kennt ja sicherlich den Mietvertrag und weiß, dass es eben keine Pauschalmiete ist.

BO177

Im Beitrag "Zahlung" von Manager3018 gehts um dasselbe Problem. Siehe Lösungsvorschläge dort!
https://hartz.info/index.php/topic,133383.0.html

Rotti

Zitat von: Mostrich84 am 31. Januar 2024, 19:38:45Das JC verlangt von uns - schon seit einer Weile - Bescheinigungen vom VM, dass dieser keine Nebenkostenabrechnungen veranschlagt hat.
Und das Nebenkostenabrechnung-Guthaben steckt der VM in seine Tasche.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

TripleH

Zitat von: Mostrich84 am 31. Januar 2024, 19:38:45Das JC verlangt von uns - schon seit einer Weile - Bescheinigungen vom VM, dass dieser keine Nebenkostenabrechnungen veranschlagt hat.

Klingt eher danach, dass ihr aufgrund der fehlenden Abrechnungen von eurem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen sollt.

Wenn der Vermieter trotz Pflicht nicht abrechnet, habt ihr nach § 273 BGB das Recht, die Vorauszahlungen zurück zu halten. Bürgergeld ist kein Rundumsorglospaket. Man muss auch da seine Rechte gegen Dritte prüfen und durchsetzen, insbesondere, wenn sie nunmal leistungsrelevant sind.
 

Fettnäpfchen

Mostrich84

Zitat von: Mostrich84 am 31. Januar 2024, 19:38:45Darf das JC eine entsprechende Bescheinigung verlangen?
Natürlich dürfen die das. Es gehört zu den Mitwirkungspflichten der 60er §

Zitat von: Mostrich84 am 31. Januar 2024, 19:38:45Heute kam wieder ein Schreiben vom JC nun mit dem Hinweis, dass Leistungen versagt werden können, sollte entsprechende Bescheinigung vom VM nicht vorgelegt werden. Fakt ist, dass wir - wie so gut wie jeder andere auch - Nebenkosten zahlen, eine Nebenkostenabrechnung hat es aber hier nie gegeben, somit auch keine Rück oder Nachzahlung. Der VM wurde dazu bereits informiert, meldet sich aber diesbezüglich nicht und haben nun auch keine Bescheinigung oder etwas was darauf hindeuten kann, das wir eben nie eine erhalten haben.
Schön für dich.
Dann schreibe das JC an dass du das bereits erklärt hast, mit Datum vom.., und sie das wissen müssten.

Sie sollen in deine Akte schauen
und dann ins Gesetzbuch unter dem § 65 SGB 2
und sich daran halten und im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht mit dem VM Ihre Informationen einholen,
da er auf deine Bitten und Forderungen nach einer Abrechnung nicht nachkommt und damit deiner Mitwirkungspflicht im möglichen Rahmen nachgekommen bist.

Edit
und du solltest noch erwähnen das du umgehend eine EA beim SG einreichst denn eine Leistungseinstellung ist aufgrund einer fehlenden Abrechnung kein Grund dafür
und wenn du noch einen draufsetzen willst kannst du ja sogar noch weitere rechtl. Schritte wie Klage gegen den SB erwähnen.
Nachzulesen in der Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN
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Mostrich84

Zitat von: TripleH am 01. Februar 2024, 13:15:05Wenn der Vermieter trotz Pflicht nicht abrechnet, habt ihr nach § 273 BGB das Recht, die Vorauszahlungen zurück zu halten. Bürgergeld ist kein Rundumsorglospaket. Man muss auch da seine Rechte gegen Dritte prüfen und durchsetzen, insbesondere, wenn sie nunmal leistungsrelevant sind.


Das ist ein super Gedanke! Nun frage ich mich, ob ich das Recht habe vom Vermieter die Nebenkostenabrechnungen einzusehen? Bzw zu sehen, ob diese Deckungsgleich mit den Nebenkosten sind, die wir bezahlen?

Wenn Nebenkosten in Höhe von XY verlangt werden, müssen die doch auch tatsächlich Betrag XY entsprechen und nicht XYZ? Oder sehe ich das falsch?

Wir haben nämlich nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten oder einen Beleg, der darüber hinausgeht und zeigt, dass die Zahlung tatsächlich für Nebenkosten gezahlt werden?

Was fällt denn darunter? In unserem Fall zahlen wir Gas und Strom selber, das dürfte dann ja nur Abfall, Wasser und Müll, evtl noch Hausverwaltung sein, was da überbleibt? Oder? Und diese Kosten dann auf die im Haus lebenden Parteien verteilt?

Hat jemand eine Idee, wie ich das anfordern könnte?


Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Februar 2024, 15:48:28Natürlich dürfen die das. Es gehört zu den Mitwirkungspflichten der 60er §

Bei dem verlinkten Beitrag von Ottokar steht was anderes? Wie deckt sich das?
Bei dem Beitrag heißt es dürfen sie nicht:

Zitat von: BO177 am 01. Februar 2024, 12:31:39Im Beitrag "Zahlung" von Manager3018 gehts um dasselbe Problem. Siehe Lösungsvorschläge dort! https://hartz.info/index.php/topic,133383.0.html


Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2024, 08:44:56Pauschalmiete NICHT da drin steht.
Kein Wort von Pauschalmiete :nea:


Anbei noch die entsprechende Stelle von Ottokar


Zitat von: Ottokar am 31. Januar 2024, 11:13:19Bitte Mietrecht und Sozialrecht trennen.

Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach das JC die Leistung von der Vorlage einer Betriebskostenabrechnung abhängig machen kann.
Das JC kann den Leistungsempfänger jedoch auffordern, sein Recht auf eine Betriebskostenabrechnung in zumutbarem Umfang einzufordern, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Abrechnung zu einer Betriebskostenrückzahlung führt.
D.h. hier, dass das JC vom Leistungsempfänger verlangen kann, den Vermieter schriftlich aufzufordern, gemäß § 556 BGB über die Betriebskostenvorauszahlungen abzurechnen. Mehr aber nicht!
Erstellt der Vermieter trotzdem keine Betriebskostenabrechnung, kann das JC vom Leistungsempfänger nicht verlangen, diese Abrechnung einzuklagen, da die Kosten einer solchen Klage nicht vom Bürgergeld gedeckt sind.
Daran ändert die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen ebensowenig etwas wie die Möglichkeit, das bei erfolgreicher Klage der Vermieter diese Kosten zu erstatten hat.
Ohne rechtverbindliche Zusicherung des JC, die für den Leistungsempfänger infolge einer solchen Klage entstehenden Kosten zu tragen, ist die Forderung des JC nach einer solchen Klage eben wegen des Kostenrisikos für den Leistungsempfänger unzumutbar.



Sheherazade

Zitat von: Mostrich84 am 01. Februar 2024, 16:10:33Hat jemand eine Idee, wie ich das anfordern könnte?

Lies dich mal hier durch, da werden viele deiner Fragen beantwortet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mostrich84

Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2024, 17:31:42Lies dich mal hier durch, da werden viele deiner Fragen beantwortet.


Huhu und ganz lieben Dank!

Besonders die Verjährungsfrist ist hier interessant! Bedeutet dass, das ich die Endkostenabrechnung nur für ein Jahr rückwirkend einholen kann? zB von Jan.24 auf Jan.23?

Zudem auch interessant für das JC, die fordern nämlich konkret die Endkostenabrechnung aus den Jahren:
18
19
20
21
22


Hast du da eine Idee zu? Die Beantwortung der Frage fehlt mir leider in deinem Link

Lieben Dank  :ok:


Sheherazade

Zitat von: Mostrich84 am 01. Februar 2024, 17:46:37Besonders die Verjährungsfrist ist hier interessant! Bedeutet dass, das ich die Endkostenabrechnung nur für ein Jahr rückwirkend einholen kann? zB von Jan.24 auf Jan.23?

Zudem auch interessant für das JC, die fordern nämlich konkret die Endkostenabrechnung aus den Jahren:
18
19
20
21
22


Hast du da eine Idee zu? Die Beantwortung der Frage fehlt mir leider in deinem Link

Du kannst und solltest sogar alle Betriebskostenabrechnungen (verwende bitte den richtigen Begriff im Schriftverkehr mit deinem Vermieter) der letzten Jahre anfordern. Dein Vermieter kann nur keine Nachzahlung mehr verlangen nach Verjährung, Guthaben müsste er auszahlen. Mehr dazu hier https://www.haufe.de/thema/nebenkostenabrechnung/

Dieses Schreiben an deinen Vermieter schickst du in Kopie zum Jobcenter, damit deine Mitwirkungspflicht registriert wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Mostrich84

Zitat von: Mostrich84 am 01. Februar 2024, 16:10:33
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 15:48:28 Natürlich dürfen die das. Es gehört zu den Mitwirkungspflichten der 60er §
Bei dem verlinkten Beitrag von Ottokar steht was anderes? Wie deckt sich das? Bei dem Beitrag heißt es dürfen sie nicht:
Ich lese doch keine drei Seiten um einen Beitrag zu suchen.
Im Endeffekt habe ich nichts anderes geschrieben als das was du da von Ottokar ins Zitat gesetzt hast.

Zitat von: Mostrich84 am 01. Februar 2024, 17:46:37Zudem auch interessant für das JC, die fordern nämlich konkret die Endkostenabrechnung aus den Jahren: 18 19 20 21 22
Das fällt deinem JC sauber zu spät ein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Mostrich84

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Februar 2024, 17:58:32Das fällt deinem JC sauber zu spät ein.

Absolut, wundert mich genau so




Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2024, 17:56:33Du kannst und solltest sogar alle Betriebskostenabrechnungen (verwende bitte den richtigen Begriff im Schriftverkehr mit deinem Vermieter) der letzten Jahre anfordern.

Mach ich so, lieben Dank dir