Verkehrswert, Kaufvertrag, Grundbuchauszüge, Darlehensunterlagen, Notarverträge,

Begonnen von charlieM, 16. Januar 2024, 21:04:26

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charlieM

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und bei dem Interview angegeben das ich in meinem Heimatland in Asien ein kleines Grundstück besitze. Wert ca. 5000.- Euro. Jetzt schreibt der Sachbearbeiter folgendes:

Hierzu werden Nachweise über dem Verkehrswert, Kaufvertrag, Grundbuchauszüge, Darlehensunterlagen, Notarverträge, aktueller Verkehrswert - beglaubigt in Deutsch übersetzt - wenn Vermietet / Verpachtet auch über dies Nachweise.

Da ich in Deutschland (mit Niederlassungserlaubnis) lebe ist es mir gar nicht möglich diese Unterlagen zu besorgen. Was soll ich jetzt machen ?  :wand:


Danke für jeden Tipp


TripleH

Zitat von: charlieM am 16. Januar 2024, 21:04:26Da ich in Deutschland (mit Niederlassungserlaubnis) lebe ist es mir gar nicht möglich diese Unterlagen zu besorgen.

Warum nicht? Was hast du überhaupt, das beweist, dass du ein Grundstück besitzt?
 

september23

Zitat von: charlieM am 16. Januar 2024, 21:04:26Da ich in Deutschland (mit Niederlassungserlaubnis) lebe ist es mir gar nicht möglich diese Unterlagen zu besorgen. Was soll ich jetzt machen ?  :wand:
Nur weil man mit Niederlassungserlaubnis hier lebt, ist es ja nicht unmöglich die Unterlagen in dem Land in Asien anzufordern, wenn man kurioserweise nicht irgendwas davon in seinen Papieren hier hat.

Da man aus der Ecke stammt, gibt es doch sicher Verwandte oder Freunde, die einem helfen können, wenn man wegen Geldmangel jetzt nicht dorthin kann.




PetraL

Zitat von: charlieM am 16. Januar 2024, 21:04:26Hierzu werden Nachweise über dem Verkehrswert, Kaufvertrag, Grundbuchauszüge, Darlehensunterlagen, Notarverträge, aktueller Verkehrswert - beglaubigt in Deutsch übersetzt - wenn Vermietet / Verpachtet auch über dies Nachweise. Da ich in Deutschland (mit Niederlassungserlaubnis) lebe ist es mir gar nicht möglich diese Unterlagen zu besorgen. Was soll ich jetzt machen ?
Meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema liegen zwar schon 10-13 Jahre zurück, aber aus meiner Erfahrung ist das der maximale "Wunschkatalog" des JC - Unterlagen, die vielleicht hier in Deutschland "Standard" sind, aber nicht in jedem anderen Land der Welt (zumindest war es bei mir nicht so). Ich hatte zwar ein paar rudimentäre Unterlagen mit nach Deutschland genommen, aber noch Familie dort, die den Rest vor Ort besorgt haben - eben so weit es ging. Das JC war damit zufrieden.
Wegen Übersetzung: Das ist hier in Deutschland wahnsinnig teuer, ich hab das da vor Ort machen und auch dort beglaubigen lassen.
Die genauen Details weiß ich leider nicht mehr - ist einfach schon zu lange her - und bei mir waren es auch noch eine Reihe anderer Dokumente.
Allerdings hatten wir auch einen sehr lieben, sozial engagierten und sehr kompetenten Rechtsanwalt dort vor Ort, der uns ebenfalls bei dem ganzen formellen Kram sehr unterstützt hat.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg. LG

Rotti

Zitat von: charlieM am 16. Januar 2024, 21:04:26Ich habe einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und bei dem Interview angegeben das ich in meinem Heimatland in Asien ein kleines Grundstück besitze. Wert ca. 5000.- Euro. Jetzt schreibt der Sachbearbeiter folgendes
Der Kaufvertrag sollte den Wert bestätigen hat man keinen, sollte das JC auch nicht interessieren außer es fließen Einnahmen aufs Konto oder Abgaben (Steuern) von dem Grundstück.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.