Beitragsrückerstattung aus der freiwilligen Krankenkasse

Begonnen von Rotti, 17. Januar 2024, 15:46:37

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Rotti

Hallo,
wer kennt sich bitte aus, mit zu viel bezahlten Beiträgen aus meiner früheren freiwillig in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung wird das Guthaben auf mein Konto vom JC oder Sozialamt angerechnet?
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Fettnäpfchen

Rotti

Fällt für mich unter anderem zum Berechnungskram von dem ich aufgrund der vielen Möglichkeiten nicht wirklich viel Ahnung habe.
Schau doch mal im Ratgeber Einkommensanrechnung nach oder über das www in dem https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html oder über die Datenbank der BA

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

ich könnte mir vorstellen, dass die das wie mit Guthaben Betriebskosten Zufluss im Bürgergeld auch bei der Krankenversicherung einkassieren. Muss ich das überhaupt dem JC melden?
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

In der Regel sind erstattete Versicherungsbeiträge kein anrechenbares Einkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"