Kostensenkungsaufforderung unterschreiben sonst einstellung der Leistungen?

Begonnen von bamhamer, 24. Januar 2024, 23:49:40

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bamhamer

Hallo liebes Forum,

muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?
Will nichts unterschreiben ohne vorher zu wissen ob ich es tatsächlich muss.

Ich bin froh überhaupt eine Wohnung zu haben und deren Richtwerte sind komplett utopisch für oberbayern...

Jimmy Neutron

Worunter genau sollst du denn da deine Unterschrift setzen? Welches Datum trägt das aktuelle Schreiben? Kannst du, was du da unterschreiben sollst vielleicht auch einstellen? Ich selbst habe davon noch nie gehört. Klingt schon sehr absurd.

Inwieweit soll denn deine aktuelle Wohnung unangemessen sein?


Rotti

Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?

Die sind aber früh mit dem Schreiben Karenzzeit bis 30.06.24 gekommen, wo wohl keine Sendungsnummer auf dem Brief oder warum wollen sie eine Unterschrift kenne das auch nicht so. Du hast also noch bis 31.12.24 Zeit eine neue Wohnung dir zu suchen und Unterschreiben muss da niemand. Auch können sie dir nicht einfach dein Geld sperren.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

bamhamer

Zitat von: Rotti am 25. Januar 2024, 11:40:37
Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?

Die sind aber früh mit dem Schreiben Karenzzeit bis 30.06.24 gekommen, wo wohl keine Sendungsnummer auf dem Brief oder warum wollen sie eine Unterschrift kenne das auch nicht so. Du hast also noch bis 31.12.24 Zeit eine neue Wohnung dir zu suchen und Unterschreiben muss da niemand. Auch können sie dir nicht einfach dein Geld sperren.

aber in dem schreiben steht dass sie ab dem 1.7.24 nur noch die bruttokaltmiete in angemessener höhe übernehmen...

Rotti

Zitat von: bamhamer am 25. Januar 2024, 11:47:37aber in dem schreiben steht dass sie ab dem 1.7.24 nur noch die bruttokaltmiete in angemessener höhe übernehmen...
ja das ist so richtig kam da vor der Karenzzeit auch schon ein schreiben wegen so einer Prüfung? Bei mir war das der Fall.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ulrike2023

Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40Hallo liebes Forum,


muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?
Will nichts unterschreiben ohne vorher zu wissen ob ich es tatsächlich muss.

Ich bin froh überhaupt eine Wohnung zu haben und deren Richtwerte sind komplett utopisch für oberbayern...


Ja genau so ein Schreiben war auch bei mir im Kasten, ebenfalls bis Ende Juni 24, habe dazu auch ein Thema gestern hier gepostet und ich stimme da vollkommen zu, die Richtwerte der Mietstufen vom JC sind def. eine andere Liga, als wie es wirklich aussieht in den Regionen und man ist ja froh, wenn man eine Wohnung hat. Ich musste auch nix unterschreiben, kam als *normale* Briefpost. Doch stressen lass ich mich jetzt nicht, denke da werden gerade viele Briefe rausgehen wegen der Karenzzeit.

Fettnäpfchen

bamhamer

Zitat von: bamhamer am 24. Januar 2024, 23:49:40muss ich die Kostensenkungsaufforderung tatsächlich unterschreiben?
Nein
Das JC will lediglich eine Bescheinigung dass du die KSA (Kostensenkungsaufforderung) erhalten hast.
Kannst du machen musst du aber nicht denn ein Nachteil kann dadurch nicht passieren. Schließlich kann man gegen eine KSA auch nicht klagen.

Jetzt gilt es halt der geforderten Wohnungssuche nachzukommen und alles fest zu halten und in deinem Fall am besten monatlich dem JC mitzuteilen, dass aber bitte nachweislich nicht das was "verloren" gegangen sein könnte.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine Kostensenkung durchführen kann, ansonsten ist die derzeitige Wohnung als an (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
Da ist alles bestens beschrieben und wenn du es richtig machst und es nichts passendes gibt muss/sollte das JC die KdUH weiterhin übernehmen, ansonsten halt der übliche Rechtsweg der dann ab der Kostensenkung eingehalten werden muss.

MfG FN
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Jimmy Neutron

Ich würde nichts unterschreiben. In Zweifel hat das JC den Zugang nachzuweisen.

Vollloser

"Kostensenkungsaufforderung" (wegen Mietkosten !?) !?!?

Na sowas würde ich random einfach mal zu meinem Vermieter weiterschicken - wenn das Jobcenter findet, dass meine Mietkosten für seine Wohnung (auf einmal ?) zu hoch sind !   Und das dem Jobcenter auch so mitteilen. :grins:  :sehrgut:
Und wenn der sagt (der Vermieter) ,,Tja - Pech" - oder irgend sowas, würde ich auch DAS weiterleiten - wieder zu dem Jobcenter !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

september23

Zitat von: Vollloser am 25. Januar 2024, 14:23:17"Kostensenkungsaufforderung" (wegen Mietkosten !?) !?!?

Na sowas würde ich random einfach mal zu meinem Vermieter weiterschicken - wenn das Jobcenter findet, dass meine Mietkosten für seine Wohnung (auf einmal ?) zu hoch sind !   Und das dem Jobcenter auch so mitteilen. :grins:  :sehrgut:
und was soll dieser Kindergarten bringen?

Im Übrigen sind im geschilderten Fall die Kosten nicht "auf einmal" zu hoch.

Zitat von: Vollloser am 25. Januar 2024, 14:23:17Und wenn der sagt (der Vermieter) ,,Tja - Pech" - oder irgend sowas, würde ich auch DAS weiterleiten - wieder zu dem Jobcenter !
und dann hast Du was gewonnen, wenn die Aufforderung zur Kostensenkung rechtlich korrekt ist?

Limoflasche

Das Jobcenter möchte sich vermutlich "gerichtsfest" absichern, dass Du das Schreiben erhalten hast.
Unterschreiben und zurücksenden musst Du es allerdings nicht.
Wenn die eine gerichtsfeste Absicherung wollen, müssen sie eben per gelben Brief zustellen, was vermutlich dann auch unweigerlich der Fall sein dürfte, wenn Du nicht unterschreibst.

Ich würde das auch nicht unterschreiben, sehe dafür keine Rechtsgrundlage.

Hier geht es wohl um Fristen, ab wann das Jobcenter die Mietzahlungen auf die "angemessene Höhe" reduzieren darf.

Für den Preis finde ich auf die Schnelle in der Region 7 Wohnungen, davon 5 Studentenzimmer unter 20 Quadratmeter. Die einzige Wohnung mit 35 Quadratmetern wird von Privat für 540 Euro kalt vermietet. Die Vorgaben sind schon "leicht" unrealistisch. Zu dem Preis der Jobcentervorgaben eine Wohnung zu finden, dürfte eher einem Glücksspiel gleichen.

Vollloser

Zitat von: september23 am 25. Januar 2024, 15:10:53wenn die Aufforderung zur Kostensenkung rechtlich korrekt ist?

Rechtlich korrekt, rechtlich korrekt !?!?
Was is denn hier schon rechtlich korrekt ??
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rotti

Zitat von: Vollloser am 25. Januar 2024, 17:57:17Rechtlich korrekt, rechtlich korrekt !?!? Was is denn hier schon rechtlich korrekt ??
so korrekt das Leute Verhungern

"Verhungern hätten die mich lassen!"
Das Jobcenter Rosenheim-Stadt sei angeblich deutschlandweit das "strengste" und habe zwischen Januar und September 2016 die meisten Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt.

https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/jobcenter-rosenheim-verhaengt-harte-sanktionen-gegen-harzvi-empfaenger-diskutieren-unsere-leser-7303302.html
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

bamhamer

Zitat von: Limoflasche am 25. Januar 2024, 15:14:18Für den Preis finde ich auf die Schnelle in der Region 7 Wohnungen, davon 5 Studentenzimmer unter 20 Quadratmeter. Die einzige Wohnung mit 35 Quadratmetern wird von Privat für 540 Euro kalt vermietet. Die Vorgaben sind schon "leicht" unrealistisch. Zu dem Preis der Jobcentervorgaben eine Wohnung zu finden, dürfte eher einem Glücksspiel gleichen.

Ich muss noch dazu erwähnen dass ich Hunde und eine Katze habe. das wird dann darauf rauslaufen dass ich monatlich erfolglose bewerbungen bis in alle ewigkeiten nachweisen muss oder bis meine jetzige miete den angemessenen Wohnkosten entsprechen wird  :wand: