Brauche dringend Hilfe bzgl. Widerspruch und Antrag auf Überprüfung !

Begonnen von Mara, 25. Januar 2024, 21:03:01

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Mara

Hallo Ottokar,
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem!

Ich bin seit Anfang 2020 alleinerziehend und lebe seit2020 mit meinem 5 Jährigen Kind in Oberhausen.
Zu Beginn 2020 erhielt ich nur Unterhalt für mich und mein Kind von meinem getrenntlebenden Ehemann.
Als wir dann unsere Wohnung bekamen, erhielt ich nach 6 Monaten einen geringen Teil an Aufstockung vom Jobcenter.
Als dann Corona kam, bekam ich irgendwann von der Stadt Oberhausen, Post und wurde darüber informiert ,dass ab sofort unser Unterhalt an das Jobcenter geht. Ich bekam dann einfach einen neun Bescheid. Es schaut so aus, als ob ich nur vom Jobcenter Geld erhalte. Es ist doof, da ich nie weiß , wieviel Unterhalt wir erhielten.

Da ich zum Glück weiterhin einen ,,ok,, mit meinem Ex bin, zeigte er mir immer wieviel wir Unterhalt erhalten. Jetzt ist es so, dass ich seit April 2022 in einer Grundschule tätig bin. Ich arbeite 8std.in der Woche(2Tage) auf geringfügiger Basis bzw. ich erhalte  424€.
Das ist unter der Mindestlohngrenze und nicht sehr viel, für das ,was ich da alles mache, aber ich bin froh den Job zu haben und nicht ganz vom Jobcenter abhängig zu sein und mein Ex muss nichts mehr für mich zahlen nur noch für unser Kind ca.350€  !

Anfang 2023, wurde ich von meiner Sachbearbeiterin zum Gespräch eingeladen und sie machte mir etwas ,,Druck,, ich solle etwas mehr arbeiten. Ich muss dazu erwähnen, dass ich keine ,,normale,, Alleinerziehende bin. Ich bin ganz alleine in dieser Stadt,habe keine Hilfe. Ich kümmere mich vollkommen ALLEINE um mein Kind.Mein Kind ist nur Sonntags für paar Stunden bei meinem Ex,da er sich wegen seiner Arbeit nicht um sie kümmern kann,dafür hat er aber am Anfang mehr an Unterhalt gezahlt. Was ich seit 2020 hier erlebt habe, dass wünsche ich niemanden auch nicht meinem Feind. Ich kann froh sein, nicht krank geworden zu sein  :heul: Ich hatte Probleme hier eine Wohnung zu bekommen, dann war ständig mein Kind krank und ich musste ständig mit ihr ins Krankenhaus,ich habe kein Auto und bekam kein Kindergartenplatz. Erst wo ich heulend und total erschöpft die Kindergartenleitung um Hilfe bat,half sie mir. .Ich war einfach total am Ende .Das ist die Kurzfassung und harmlose Version.

In meinem Zustand hätte ich eine Mutterkind-Kur machen müssen und mein Hausarzt hat mir das ständig empfohlen, aber stattdessen bemühte ich mich eine Weiterbildung zu machen, da ich leider keine Ausbildung habe. Ich habe Fachabi und hatte 2007 meine Ausbildung als Bürokauffrau abgebrochen, da meine Bruder schwer erkrankt ist.Das hat uns alle aus der bahn geworfen.Seitdem käpfe ich mich mich mit Zeitverträgen durch .Zudem hat das Jobcenter damals total bei mir versagt.Keiner hat mir geholfen....naja auf jeden Fall waren die ganzen Monate während der Weiterbildung und Corona eine reinste Tortur, aber ich habe es geschafft und arbeite seit April 2022 in einer Grundschule im OGS.

Auf jeden Fall ,wurde ich von dieser Jungen Sachbearbeiterin aufgefordert mehr Stunden zu arbeiten. Die Dame ,war aber überhaupt nicht kompetent. Bis heute ist es mir ein Rätsel, wie so jemand für Alleinerziehende da sein soll und sie beraten soll :wand:  Meine Lage war und ist ein Härtefall und zudem versuchte sie mir klar zu machen, dass ich das gesamte Geld vom Jobcenter erhalte .Das war eine Falschaussage! Sie war total Unwissend und ich eingeschüchtert. Ich hab ihr dann erklärt, dass ich nur ,,geringe,, aufstockende Leistung erhalte und das erst seit kurzem.Davor zahlte alles mein Ex .Wie waren nur angemeldet beim Jobcenter.

Ich war schon mit den 2 Arbeitstagenagen total überfordert,da der Job nicht zu unterschätzen ist und meine Arbeitszeiten, wurden schon netterweise an meine Situation angepasst, weil mir die Schule helfen wollte.Man konnte mir nicht mehr Stunden am Tag geben, da der Ganztag um 12Uhr beginnt und um 16Uhr endet.

Ich denke aber das Problem war,dass ich nicht den Mindestlohn von 520€ verdient habe, sondern nur ca.400€ und anstatt mir das anders zu erklären ,machte sie mir Druck mehr Stunden zu arbeiten.

Wie ich heute erfahren habe,sie hätte mir keinen Druck machen dürfen, da ich sowieso als alleinerziehende nur auf geringfügiger Basis arbeiten kann.Das wären doch 10 Stunden in der Woche oder ? Bis mein Kind 12 Jahre ist, darf mich keiner zwingen mehr zu arbeiten oder liege ich da falsch? Kann mich bitte jemand aufklären :flag:

Ich muss mein Kind um 14.30Uhr abholen und zeitlich ist das alles nicht machbar, da ich nicht mobil bin.Auf den Bus kann ich mich auch nie verlassen. Deshalb laufe ich oft ca.30 Minuten bis zur Schule.  Die fallen auch mal ganz aus ohne Vorwarnung und der Kindergarten und Arbeitsplatz sind nicht in der Nähe. Zudem fange ich erst um 11.15uhr an anstatt um 12Uhr und gehe um 15,15Uhr anstatt um 16Uhr.

Ich habe keine 45Stunden vom Kindergarten erhalten und zahle sogar extra eine Betreuung, die mein Kind um 14,30Uhr abholt und mir um 15.15 Uhr zur Schule bringt. Normalerweise muss ich bis 15.30Uhr da bleiben, aber die Betreuung kann nicht diese 15min länger da bleiben,da sie noch andere Kinder abholen muss.Ich tue also alles, damit ich meinen Job nicht verliere.

Diese dumme Kuh, anstatt das sie Verständnis hat ,obwohl sie von  meine Lage wusste und wie sehr ich mich um die Weiterbildung bemüht habe und wie aufwändig das  alles war zu organisieren und SELBST diese Weiterbildung bezahlt habe, macht sie mir Druck.

 Da ich ich mich überhaupt nicht auskenne, was meine Rechte sind und ich wollte keine Probleme haben, bat ich meinen Chef mir mehr Stunden zu geben, obwohl ich wusste das es nicht möglich ist. Er sagte mir, die Schule könnte mir 4,5 Stunden in der Woche mehr geben also einen zusätzlichen Tag.

Somit arbeite ich,montags,dienstag und mittwochs.Ingesamt also 12,5 Stunden.  Jedoch ist der Mittwoch nur auf Honorarbasis. Wenn Ferien sind oder ich nicht arbeiten kann, wegen Krankheit oder wegen meiner Tochter, erhalte ich kein Honorar :-(
Ich nahm das Angebot an und wusste aber nicht ,dass wenn mir das Honorar fehlt, dass ich das nicht vom Jobcenter erhalte.Sie rechnen mir aber das Honorar bereits an,obwol sie wissen das es variiert und das finde ich total ungerecht.

Jetzt kommen wir zu meinem Problem. Ständig wurde mein Bescheid geändert. Alles was mein Gehalt betrifft, informiere ich das Jobcenter immer im Voraus .Erhielt ich mehr Gehalt, wegen Weihnachtsgeld oder einem Bonus, wurde der Bescheid geändert und gewisse Summen wurden mir dann monatlich von den Leistungen abgezogen. Seit 2023 denke ich, dass irgendetwas da nicht stimmt. Bzw.dieser Sachbearbeiter der Leistungsabteilung übertreibt total bei mir.Ich habe keinen Überblick mehr, was mir bereits monatlich abgezogen wurde und warum ich dann nach Monaten eine Rückzahlungsforderung erhalte. Jetzt erhalte ich zum zweiten Mal eine Rückzahlungsforderung, obwohl ich ja immer alles angegeben habe und zich mal meine Nachweise nachgereicht habe.

So wie ich das sehe, machen die Fehler bei der Berechnung.Zahlen mir dann etwas mehr  und nach Monaten rechnen die alles zusammen und sagen mein Gehalt wäre mehr gewesen und ich muss das dann zurückzahlen und bis jetzt war das ja so ,dass es von meinen Leistungen Monatlich abgezogen wurde und dieses mal soll ich ca.280€ an das Inkasso-Service der Arbeitsagentur senden und im April wird die nächste Rückzahlungsforderung kommen,da ich im November Weihnachtsgeld und im Dezember einen Bonus erhalten habe.Die Schule hält das Geld zurück und ich bekomme weniger Gehalt und sie geben uns das Geld dann im November und  Dezember und ich muss das das ans Jobcenter zurückzahlen. Deshalb werde ich meinen Chef bitten,Dass ich mehr Gehalt bekomme ,wenigstens 520€ dafür sollen sie mir  kein Weihnachtsgeld geben,dass zahle ich eh an das Jobcenter zurück :weisnich:


ich bekomme in meinem Minijob 424,14€ und das Honorar variiert. Angegeben habe ich das ich ca 199€ verdiene aber wie schon oben erklärt ,ich bekomme jeden Monat weniger und wenn Ferien sind kein Honorar.
wenn ich jetzt das Geld in Raten zurück zahle an das Inkasso -Service muss ich sogar 10% drauf zahlen.Also langsam komme ich mir verascht vor.

Jedenfalls , wurde mir geraten ich soll Widerspruch einreichen und zusätzlich einen Antrag auf Überprüfung des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides. Auch wenn alles seine Richtigkeit hat und ich das Geld zurück zahlen muss, möchte ich trotzdem das mal das alles von jemand anderen kontrolliert wird.

Ich werde es auf jeden Fall schriftlich machen und unterschreiben und per E-Mail senden.
Ich weiß aber nicht ,wie ich die beiden schreiben verfassen soll, da ich das noch nie gemacht habe. Deshalb wende ich mich an euch und wäre dankbar, wenn mir jemand, der sich damit auskennt helfen könnte :help:
Hat jedes Jobcenter eine Widerspruchabteilung ?ich möchte nicht ,dass die Leistungsabteilung mein Widerspruch oder den Antrag in die Hände bekommt.

Bitte schaut über meine Schreibfehler hinweg und bitte um Verständnis, falls ich etwas unklar geschrieben habe!

Liebe Grüße
Mara

Rotti

Zitat von: Mara am 25. Januar 2024, 21:03:01Jedenfalls , wurde mir geraten ich soll Widerspruch einreichen und zusätzlich einen Antrag auf Überprüfung des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides. Auch wenn alles seine Richtigkeit hat und ich das Geld zurück zahlen muss, möchte ich trotzdem das mal das alles von jemand anderen kontrolliert wird. Ich werde es auf jeden Fall schriftlich machen und unterschreiben und per E-Mail senden. Ich weiß aber nicht ,wie ich die beiden schreiben verfassen soll, da ich das noch nie gemacht habe. Deshalb wende ich mich an euch und wäre dankbar, wenn mir jemand, der sich damit auskennt helfen könnte :help: Hat jedes Jobcenter eine Widerspruchabteilung ?ich möchte nicht ,dass die Leistungsabteilung mein Widerspruch oder den Antrag in die Hände bekommt.
so ein Widerspruch muss ja gut begründet sein und ohne den Bescheid zu kennen wird es schwierig da was zu schreiben. Am besten den Bescheid hier geschwärzt hochladen.

Beispiele für einen Widerspruch hier im Forum z.b.
https://hartz.info/index.php/topic,60.0.html

Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Mara

Zitat von: Rotti am 25. Januar 2024, 22:56:57so ein Widerspruch muss ja gut begründet sein und ohne den Bescheid zu kennen wird es schwierig da was zu schreiben. Am besten den Bescheid hier geschwärzt hochladen.

Ich werde es versuchen hier alles hochzuladen,weil ich total verwirrt bin...die geben an ,dass sich mein Gehalt erhöht hat in den 4 Monaten und das deswegen eine Überzahlung stattfand ,aber das stimmt nicht ganz ,sondern die haben Fehler bei den Berechnungen gemacht und fordern das Geld zurück.Ich habe heute alles verglichen und Tabellen gemacht.Wie hoch meine Gehälter waren,was ich vom JBC erhalten habe ,dann sehe ich total andere Summen bei dieser
 Rückzahlungsauflistung.Ich blicke überhaupt nicht durch :wand:
 

september23

Zitat von: Mara am 25. Januar 2024, 21:03:01...
Ich denke aber das Problem war,dass ich nicht den Mindestlohn von 520€ verdient habe, sondern nur ca.400€ und anstatt mir das anders zu erklären ,machte sie mir Druck mehr Stunden zu arbeiten.
Du bekommst nicht den Mindestlohn?

Zitat von: Mara am 25. Januar 2024, 21:03:01Wie ich heute erfahren habe,sie hätte mir keinen Druck machen dürfen, da ich sowieso als alleinerziehende nur auf geringfügiger Basis arbeiten kann.Das wären doch 10 Stunden in der Woche oder ? Bis mein Kind 12 Jahre ist, darf mich keiner zwingen mehr zu arbeiten oder liege ich da falsch? Kann mich bitte jemand aufklären :flag:
das weiß ich nicht, zwingen nicht, aber machbar wäre eine Teilzeitstelle mit besseren Bedingungen schon. Allerdings scheinen mir der Arbeitsvertrag nicht ganz sauber zu sein, wenn Du schreibst:

...
Zitat von: Mara am 25. Januar 2024, 21:03:01Somit arbeite ich,montags,dienstag und mittwochs.Ingesamt also 12,5 Stunden.  Jedoch ist der Mittwoch nur auf Honorarbasis. Wenn Ferien sind oder ich nicht arbeiten kann, wegen Krankheit oder wegen meiner Tochter, erhalte ich kein Honorar :-(
das nennt sich m.E. Scheinselbständigkeit. Der Träger/AG kann nicht einen Teil Deiner Arbeitszeit in einen Honorarvertrag umwandeln und das Risiko des Ausfalls wegen der Ferien auf Dich abladen

Zitat von: Mara am 25. Januar 2024, 21:03:01Ich nahm das Angebot an und wusste aber nicht ,dass wenn mir das Honorar fehlt, dass ich das nicht vom Jobcenter erhalte.Sie rechnen mir aber das Honorar bereits an,obwol sie wissen das es variiert und das finde ich total ungerecht.
Sie müssten es bei der Nachberechnung nachzahlen. Allerdings ist der Vertrag bei Deinem AG rechtlich so nicht haltbar.


Zitat von: Mara am 25. Januar 2024, 21:03:01Ich werde es auf jeden Fall schriftlich machen und unterschreiben und per E-Mail senden.
Ich weiß aber nicht ,wie ich die beiden schreiben verfassen soll, da ich das noch nie gemacht habe. Deshalb wende ich mich an euch und wäre dankbar, wenn mir jemand, der sich damit auskennt helfen könnte :help:
Stell dazu am besten den Bescheid (anonymisiert) ein, sonst kann man nicht sinnvoll was formulieren (helfen)

Mara


Ottokar

Wichtig ist erst Mal der Berechnungsbogen der abschließenden Festsetzung.
Du musst die in der Berechnung der abschließenden Festsetzung genannten Einkommen mit deinem tatsächlichen Einkommen vergleichen. Am Besten in Form einer Gegenüberstellung (Bsp. Tabelle, Excel oder Calc).
Wenn die nicht stimmen, legst du Widerspruch gegen die abschließende Festsetzung und die Erstattungsforderung ein.

Was den auf das JC übergeleitete Kindesunterhalt betrifft, ist das solange nicht "gefährlich", wie du oder dein Kind euren SGB II Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken könnt.
Wenn der Kindsvater aber, wie du schreibst, immer regelmäßig Unterhalt gezahlt hat, kann der Unterhaltsanspruch nicht nach § 33 SGB II auf das JC übergegangen sein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mara

Hir ist der Rest des Schreibens.
Die Auflistung meiner Gehälter und der Einnahmen vom JBC lafe ich danach hoch.
Für jede Hilfe bin ich euch dankbar 🙏😔

Rotti

Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Mara

Hier ist ist mein Gehalt zu sehen und was ich vom JBC erhalte :-/
Ich kann immer erst nach 59min etwas hochladen  :scratch:
Der Rest folgt
Ich bin total überfordert.Ich weiss nur,dass das jemand überprüfen soll . Eine Vorlage,wie ich das Schreiben kanm wäre echt super:-(

Rotti

Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit ein Freibetrag von 100 Euro plus 84 Euro (20 Prozent von 100 bis 520 Euro) 30 Prozent von 520 Euro bis 900 Euro) Dieser Betrag wird vom erzielten Nettoeinkommen abgezogen und damit nicht bei der Feststellung der Höhe des Bürgergeldes berücksichtigt. Dieses Geld bleibt also bei den Leistungsberechtigten und erhöht somit das zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen.
 
Fahrtkosten und andere Aufwendungen
Wer mehr als 400 Euro brutto verdient, kann auch noch Fahrtkosten und andere Ausgaben, die den pauschalen Absetzbetrag von 100 Euro überschreiten, von seinen Einkünften abziehen. Für die Fahrt zur Arbeit gilt eine Kilometerpauschale von 20 Cent je Entfernungskilometer, es sei denn, es entstehen nachweislich höhere Kosten. Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar, berücksichtigen die Jobcenter nur die Kosten, die bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmitteln anfallen würden.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Mara

Das Problem ist,dass sie mir keine Teilzeitstelle geben wollen,da ich sie mehr Ausgaben hätten. Ich wollte nur wenigstens meine 538€ haben und dafür kein Weihnachtsgeld bekommen zudem habe ich gehört,dass es ab März eine Gehaltserhöhung gibt,wegen der Anhebung des Mindestlohnes.
Ich habe das aber erst gesagt,ob sie mir 1std mehr geben könnten ,damit ich auf meine 538€ komme und erst im nachtrag gesagt ,dass sie mir dann dafür das Weihnachtsgeld streichen sollen .Jetzt befürcjte ich,dass ich 1std mehr in der Woche arbeiten muss und trotzdem das Weihnachtsgeld weglassen.Ich kann aber nicht an den beiden Tagen jeweils keine 30min länger bleiben,wegen meiner Tochter.Ich müsste dann die 1Std.von meinem Honorartag abziehen und erhalte dann weniger Honorar u. das wäre sch...weil das war ja nicht Sinn der Sache .
Ich hoffe ihr versteht mich:-/ ich rufe am Montag in der Perdonalabteilung an und erkläre das nochmals.Ich bin echt fix und fertig,weil ich sowas noch nie erlebt habe.Ein Minijob ist für mich ein Gehslt von 538€ und nicht sowas aber dieser Träger ist ein kirchlicher Träger,der die Not solcher Leute wie mir ausnutzt.
Und diese Sache mit dem JBC ist auch Sch....ich kenne mich nicht damit aus,wie ich das kontrolieten soll und möchte diesen Widerspruch einlegen für die aktuelle Rückzahlungsforderung und einen Antrag auf Übetprüfung der letzten von Mai 2023,da ich hier keinen Überblick mehr habe :-(
Ich brauche nur einen Text damit ich das Schreiben aufsetzen kann :-(
Bitte hilft mir ;(

TripleH

Zitat von: Mara am 26. Januar 2024, 15:46:50Hir ist der Rest des Schreibens.

Das hilft nicht. Notwendig sind die Berechnungsbögen, aus denen man ersehen kann, was das JC jetzt neu als Einkommen angerechnet hat. Die müssen am Bescheid über die endgültige Festsetzung dran gewesen sein.

Das, was du hochgeladen hast, ist nur die Gegenüberstellung der Beträge, die euch ausgezahlt wurden zu den Beiträgen, die euch nach Berechnung des Jobcenters nur zustehen. Wichtig aber ist die Berechnung der Beträge, die euch nur zustehen.

Das Verfahren mit vorläufiger Bewilligung und endgültiger Festsetzung ist übrigens ganz normal. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.

Zitat von: Mara am 25. Januar 2024, 21:03:01Deshalb werde ich meinen Chef bitten,Dass ich mehr Gehalt bekomme ,wenigstens 520€ dafür sollen sie mir  kein Weihnachtsgeld geben,d

Ich bezweifle, dass das möglich ist. Wenn das eine kirchliche Einrichtung ist, gilt wahrscheinlich ein Tarifvertrag. Und da kann nicht einfach nach Lust und Laune gezahlt werden.

Dass die Vereinbarung mit dem Honorarvertrag wahrscheinlich schon rechtswidrig ist, wurde dir ja schon gesagt. Wahrscheinlich ist selbst der Ansatz des Mindestlohns rechtswidrig, wenn tatsächlich ein Tarifvertrag gilt. Da scheint bei dir einiges im Argen zu liegen, das kann auch durchaus vor dem Arbeitsgericht enden, wenn sich das bestätigt.
 

Ottokar

Zitat von: TripleH am 26. Januar 2024, 18:13:41Wichtig aber ist die Berechnung der Beträge, die euch nur zustehen.
... und das tatsächlich im jeweiligen Monat zugeflossene Einkommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TripleH

Zitat von: Ottokar am 26. Januar 2024, 19:09:22und das tatsächlich im jeweiligen Monat zugeflossene Einkommen.

Die Auflistung wurde ja schon hochgeladen.
 

Mara