Umschulung wird "nicht bearbeitet". Was kann helfen?

Begonnen von ichausJecer, 24. Januar 2024, 11:10:04

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ichausJecer

Hallo,

mein Problem nun: Dezember 2022 (also vor über 1 Jahr) habe ich einen Antrag zur Umschulung beim Jobcenter gestellt (seit dem bin ich auch ALG 2 bzw. Bürgergeldempfänger, die Fa., wo ich 25 Jahre gearbeitet habe hat leider Insolvenz angemeldet und mein damals erlernter Beruf kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben (Atteste liegen natürlich auch vor)).

Nun hat der Träger gleich gesagt, dass ich die Umschulung machen kann, der berufspsychiologische Dienst meinte auch, super Idee und passt zu mir aber, weil die mich nicht so genau kennen haben wir vereinbart, dass die Unterlagen von meinen Ärzten bekommen und dann mal schauen (das war im Februar 2023 und zum Termin hatte ich natürlich auch einen dicken Leitz Ordner mit allen Arztberichten dabei...). Etwa im August hieß es, dass ich immer noch nicht die unterschriebenen Gutachten von meinen Ärzten noch nicht vorlegen. Das habe ich innerhalb von 2 WOchen erledigt (dauerte länger, weil der Arzt Urlaub hatte). Witzig aber, dass der Arzt meinte, dass er die Unterlagen schon im März eingereicht hat incl. einer kleinen Rechnung für das Jobcenter und das Jobcenter das Geld im März auch überwiesen hat (wie geht das, hatten die eine Zeitmaschine?).

Dezember 2023 war ich wieder im Jobcenter (neue Sachbearbeiterin). Die neue "Frau" sagte mir, dass ihre Vorgängerin ende August meinen Antrag auf Weiterbilung kommentarlos gelöscht hat (zuerst, weil vom berufspsychiologischen Dienst eine negative Bewertung kam und bei Nachfrage gab es als Antwort, dass die Frau das so ohne Begründung/Rücksprache gemacht hat). Meine Ärzte sagten übrigens alle, dass die eine Umschulung gut finden.

Wir sind 12/2023 so verblieben, dass meine Arztberichte nochmal zum Ärztlichen Dienst geschickt werden (im extra Umschlag usw). Der berufspsychiologische Dienst hat sich bis Heute noch nicht dazu geäußert (Weihnachtsferien und kollegin ist krank).

Die nächsten Termine zur Umschulung sind am 01.02.2024 und 01.07 oder 08.2024 (also diese Jahr). Ich befürchte aber, dass das dieses Jahr immer noch nicht klappen wird. Im Dezember habe ich der guten Frau vom Jobcenter mitgeteilt, dass ich nicht glaube, dass das am 01.02.2024 klappt (sie sagte doch, dass wird zwar eng aber müsste klappen). Nun habe ich Zweifel, ob das im Juli/August klappt bzw. erst 2025...

By Away. Dezember 2022 habe ich eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen und diese nicht unterschrieben. Danach gab es gemecker von der ex Sachbearbeiterin und Drohung entzug der Leistungen auf 0% aber das ganze nur telefonisch (nach Beschwerde beim KRM war Ruhe). 11/2023 habe ich beim KRM wegen der Umschulung nachgefragt und die meinsten (genauso wie die BA), dass da nur die Sachbearbeiter für zuständig sind. Stellenvorschläge, Aufforderungen zum Bewerbungsschreiben habe ich seit über 1 Jahr auch nichts bekommen (nur in die Eingliederungsvereinbarung, die nicht unterschrieben wurde -Ich habe eine korrigierte EGV vorgeschlagen, dass wurde aber von der damaligen Sachbearbeiterin abgelehnt (Begründuung war: Darüber wird nicht verhandelt)).
 
Hat jemand eine Idee, was ich da noch machen kann um die Umschulung zu bekommen? Eine Ablehnung habe ich nie bekommen, so wie ich das sehe kann ich dagegen auch nicht klagen, weil Umschulungen sind (so wie ich das sehe) wahrscheinlich reine Kulanzangelegenheiten -Oder soll ich nun bis zur Rente Zuhause bleiben (sind noch mindestens 10 Jahre, Jobbe etwas schwarz, aber im erlernten Job bekomme ich nix und ansonsten schaut es aufm regulären Arbeitsmarkt für mich schlecht aus).  Andererseits verstehe ich nicht, wieso man mich trotz angeblicher Weiterbildungsoffensive unbedingt zum Nichtstun verdammen will (höre aus anderen Foren nur, wie stark subventioniert wird aber ich habe den termin im Dezember2023 nur bekommen, weil ich den haben wollte (genauso wie August 2023 -Ansonsten hätte ich Null Kontakt mit dem JC).

Danke schon mal

Ottokar

Das
Zitat von: ichausJecer am 24. Januar 2024, 11:10:04dass ihre Vorgängerin ende August meinen Antrag auf Weiterbilung kommentarlos gelöscht hat
war imho sowohl rechtswidrig als auch pflichtwidrig.

Du kannst einen Bildungsgutschein für eine berufliche Weiterbildung (aka Umschulung) beantragen (§ 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 81 SGB III). In dem Bildungsgutschein wird dann u.a. festgelegt, was für eine Maßnahme das sein soll.
Da es sich hier um den Antrag auf eine Eingliederungsleistung handelt, muss das JC darauf reagieren und diesen Antrag begründet ablehnen, wenn ihm nicht stattgegeben wird, wogegen man dann vorgehen kann.
Alternativ kann man eine berufliche Weiterbildung (aka Umschulung) auch zunächst in den Kooperationsplan als Ziel aufnehmen. Das begründet zwar noch keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein, aber das JC ist dann diesbezüglich in Zugzwang und kann einen entsprechenden Antrag von dir dann schlecht ablehnen.
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TripleH

Wenn du Berufsunfähigkeit bist, wäre der richtige Weg gewesen, einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dann wäre ermittelt worden, wer der zuständige Rehaträger ist (wahrscheinlich Rentenversicherung) und die hätten entschieden, welche Hilfeleistung erforderlich ist. Das kannst du immer noch machen.

Hinsichtlich des Antrags beim Jobcenter ist zwar Untätigkeitsklage möglich, das bedeutet aber nur, dass das JC gezwungen wird, über den Antrag zu entscheiden. Nicht, dass er bewilligt wird.

Ottokar

Das hier konkret eine Berufsunfähigkeit per Attest festgestellt wurde, sehe ich nicht.
Mit Attesten, in denen lediglich gesundheitliche Gründe angeführt werden, die im Ergebnis die Ausübung des erlernten Berufes verunmöglichen, ist noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt.
Hierbei ist wohl der äD aktuell im Zugzwang:
Zitat von: ichausJecer am 24. Januar 2024, 11:10:04Wir sind 12/2023 so verblieben, dass meine Arztberichte nochmal zum Ärztlichen Dienst geschickt werden (im extra Umschlag usw). Der berufspsychiologische Dienst hat sich bis Heute noch nicht dazu geäußert (Weihnachtsferien und kollegin ist krank).

Eine Untätigkeitsklage sehe ich hier eher nicht, da der äD bereits eingebunden wurde, auch wenn er noch nicht tätig geworden ist. Der Vorwurf der Untätigkeit ist damit imho kaum gerechtfertigt.
Erschwerend käme bei einer Klage hinzu, dass der Antrag von der ehem. SB vernichtet wurde und u.U. gar nicht nachgewiesen werden kann.
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ichausJecer

Hallo und Danke für die Antworten,

von einem Kollegen, der auch im JC arbeitet (aber nicht in meinen Unterlagen schauen kann, ganz andere Abteilung) weiß ich inoffiziell, dass die 1. Sachbearbeiterin wegen der Löschung meines Antrags (und auch anderen Dingen, die sie gemacht hat, wie Termine eintragen, ohne dass es tatsächlich Termine gab -Also Arbeitszeitbetrug, was mir aber letztendlich egal ist) zumindest eine Abmahnung bekommen hat.

Naja, offiziell berufsunfähig bin ich nicht (die Chancen einen Job im erlernten Bereich zu bekommen sind halt Null, was Sachbearbeiter und auch Personalchefs so sehen).

Im Kooperationsplan habe ich reinschreiben lassen, dass man sich bemüht eine Umschulung als XXX zu machen (aber leider nicht, dass mich das JC dabei unterstützt, dieser Kooperationsplan wurde auch erst am 12/2023 gemacht (vorher gab es weder einen Kooperationsplan noch eine Eingliederungsvereinbarung). Einen Antrag wegen Umschulung § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 81 SGB III habe ich schon am 01.2023 gestellt (habe ich glatt vergessen zu erwähnen). Bekannter meinte, dass ich die örtliche Presse einschalten sollte (will ich aber nicht, weil dann mein Name Publik gemacht wird). Im kooperationsplan steht sonst auch nichts anderes (weder Pflicht Bewerbungen zu schreiben noch sonstwas Negatives, wie man es sonst so hört (als wenn man mich vergessen hat und nur noch an mich erinnert, wenn ich mich aktiv melde).

Danke schon mal


Ottokar

Also noch nicht offziell berufsunfähig.

Zitat von: ichausJecer am 24. Januar 2024, 17:40:41Einen Antrag wegen Umschulung § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 81 SGB III habe ich schon am 01.2023 gestellt
Ist das der, den die SB gelöscht hatte, oder ein anderer?

Da der ärztliche Dienst ja offenbar wegen der geplanten Umschulung eingeschalten wurde, muss der hier mal aus der Hüfte kommen. Direkt kannst du da aber nichts machen, nur über den Umweg deines Arbeitsvermittlers, der muss dem äD mal auf die Füße treten.
Wenn der das OK gibt, solltest du dann auch den Bildungsgutschein bekommen.
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ichausJecer


Ist das der, den die SB gelöscht hatte, oder ein anderer?

Hallo,

Ja, genau, die ehelmalige Sachbearbeiterin hat das im August gelöscht (wie gesagt ohne schriftliche Begründung, als Aktenvermerk mit Absprache mit mir, was aber unwahrscheinlich ist, weil das war etwa 2 Stunden  nach meiner Schilddrüsen OP und ich lag da noch im Krankenhaus und war etwas betäubt (unwahrscheinlich, dass ich dann in Delirium mit dem JC telefoniert habe),  Also etwas verwirrend. Im August 2023 hat die Frau lt. Kollegen, der auch im Jobcenter arbeitet durch Zufall  erfahren, dass die Sachbearbeiterin wegen mir eine Abmahnung erhalten hat (mit Eintrag in Personalakte und den ganzen Kram), wieso genau wusste er aber auch nicht aber wahrscheinlich lag das daran, dass sie u.a. mich von ihrem Handy angerufen hat (also Verstoß gegen DSGVO, JC Mitarbeiter dürfen Kundendaten nicht aufm eigenen Handy/Geräten speichern, sie hat einen Termin bei mir abgespeichert, wo ich gar nichts von wusste (Arbeitszeitbetrug, habe ich bemerkt, weil im Online Kundenportal der Termin stand incl dem, was angeblich besprochen wurde, sie hat mir versucht eine Eingliederungsvereinbarung aufzuschwatzen (mit mehreren Anrufen, wo sie nur am schreien war und ich habe aufgelegt, mit der Begründung, dass das Gespräch mit der Frau nicht Zielführend ist, was zwar bestritten wurde aber dummerweise war der Leiter vom JC zu den Zeitpunkt mit Abgeordneten im Flur und die haben die gute Frau lauthals gehört...).

Ottokar

Wenn die alte SB den Antrag aus Dezember 2022 irgendwann im Laufe des Jahres 2023 gelöscht hat, wie kommt es dann, dass der äD wegen diesem Antrag eingeschalten wurde? Hat das noch die alte SB gemacht, bevor sie den Antrag löschte, oder hat die neue SB den äD eingeschalten?
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ichausJecer

Hallo,

Jein (verwirrend, ich weiß...). Also als ich den Antrag zur Umschulung bei meiner alten Sachbearbeiterin (Dezember 2022) meinte die Sachbearbeiterin, dass der AD und berufspsychiologischer Dienst eingeschaltet werden muss). Im August 2022 hat sie den Antrag gelöscht und der AD meinte dann, dass eine Antwort nicht mehr nötig ist. Wann was gelöscht wird ist in der E Akte immer sichtbar (Sachbearbeiter kann den Antrag löschen, aber es steht dann immer noch: Antrag XXX am XXX vom Sachbearbeiter gelöscht und dann unter Bemerkung muss der Sachbearbeiter halt den Grund eintragen


Wenn die alte SB den Antrag aus Dezember 2022 irgendwann im Laufe des Jahres 2023 gelöscht hat, wie kommt es dann, dass der äD wegen diesem Antrag eingeschalten wurde? Hat das noch die alte SB gemacht, bevor sie den Antrag löschte, oder hat die neue SB den äD eingeschalten?

TripleH

Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2024, 13:43:35Der Vorwurf der Untätigkeit ist damit imho kaum gerechtfertigt.

Wenn das wirklich stimmt mit Dezember 2022 und "Antrag gelöscht", dann wäre eine Untätigkeitsklage mehr als gerechtfertigt. Normalerweise hätte die SB nicht nur eine Abmahnung verdient, sondern eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung. Sowas geht überhaupt nicht!
 

Ottokar

Zitat von: ichausJecer am 25. Januar 2024, 17:20:25Also als ich den Antrag zur Umschulung bei meiner alten Sachbearbeiterin (Dezember 2022) meinte die Sachbearbeiterin, dass der AD und berufspsychiologischer Dienst eingeschaltet werden muss). Im August 2022 hat sie den Antrag gelöscht und der AD meinte dann, dass eine Antwort nicht mehr nötig ist.
Das erklärt, warum sich von Seiten des äD nichts mehr tut. Das las sich bisher anders.
In diesem Fall rate ich nunmehr auch zu einer Untätigkeitsklage.
Ich würde allerdings zuvor die Bescheidung des Antrages unter Fristsetzung schriftlich beim JC anmahnen (2 Wochen Frist setzen, genaues Datum angeben).

Zitat von: ichausJecer am 25. Januar 2024, 17:20:25Wann was gelöscht wird ist in der E Akte immer sichtbar (Sachbearbeiter kann den Antrag löschen, aber es steht dann immer noch: Antrag XXX am XXX vom Sachbearbeiter gelöscht und dann unter Bemerkung muss der Sachbearbeiter halt den Grund eintragen
Versuch mal, davon im Zuge der Akteneinsicht eine Kopie zu bekommen.
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TripleH

Zitat von: Ottokar am 25. Januar 2024, 20:35:33Versuch mal, davon im Zuge der Akteneinsicht eine Kopie zu bekommen.

Geht nicht. Das ist ein Löschvermerk. Der lässt sich m. W. n. nicht drucken.
 

Ottokar

Auch ein Löschvermerk muss im Rahmen der Akteneinsicht offengelegt werden.
Wenn ein direkter Ausdruck nicht möglich ist, muss davon halt ein Screenshoot angefertigt werden.
Um die Bestimmungen der DSGVO umzusetzen, muss es eine Funktion geben, um die gesamte E-Akte zu exportieren, einschl. solcher Vermerke. Nicht nur für eine Akteneinsicht, auch (u.a.) für ein Gericht. Wenn nicht auf Papier, dann auf einem Datenträger.
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