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Umziehen-Witwenrente-Bürgergeld

Begonnen von Umilak, 19. Dezember 2023, 23:51:05

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Umilak

Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Meine Mutter bekommt Witwenrente plus Bürgergeld. Rente:504 Euro und Bürgergeld: 530 Euro. Miete kalt beträgt 374! Jetzt meine Frage: Ich, 38, ziehe zurück zu meiner Mutter. Fange aber ab dem 1.1. 2024 in Vollzeit an zu arbeiten und ziehe ab dem 1.1. 2024 zu Mutter. Arbeitsvertrag ist unterschrieben und ich arbeite als Erzieher. Verdiene 3123 Brutto, also ungefähr 2000 Netto.
Was passiert mit dem Bürgergeld meiner Mutter? Wir wirtschaften getrennt! Wie viel weniger wird sie bekommen ?
Passiert was mit der Witwenrente?
Was ist mit Strom und Gas? Wird das auch an mein Lohn angerechnet?

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt!
Danke!

Viele Grüße


september23

Zitat von: Umilak am 19. Dezember 2023, 23:51:05Was passiert mit dem Bürgergeld meiner Mutter? Wir wirtschaften getrennt! Wie viel weniger wird sie bekommen ?
Deinen Anteil an der Miete
Zitat von: Umilak am 19. Dezember 2023, 23:51:05Passiert was mit der Witwenrente?
Nichts. Die erhält sie weiter. Da ändert sich erst etwas, wenn man wieder heiratet.

Zitat von: Umilak am 19. Dezember 2023, 23:51:05Was ist mit Strom und Gas? Wird das auch an mein Lohn angerechnet?
Wieso "auch"? Dein Netto-Lohn wird nirgends angerechnet. Du musst davon nur Deinen Anteil an diesen Kosten zahlen, so wie Du es tun würdest, wenn Du allein wohnen würdest.

Umilak

#2
Deinen Anteil an der Miete: Also die Hälfte der Miete? Mutter bekommt dann dementsprechend weniger?

Dankeschön und viele Grüße

Was passiert mit dem Bürgergeld meiner Mutter? Wir wirtschaften getrennt! Wie viel weniger wird sie bekommen ? [/quote]
Deinen Anteil an der Miete
Zitat von: Umilak am 19. Dezember 2023, 23:51:05Passiert was mit der Witwenrente?
Nichts. Die erhält sie weiter. Da ändert sich erst etwas, wenn man wieder heiratet.

Zitat von: Umilak am 19. Dezember 2023, 23:51:05Was ist mit Strom und Gas? Wird das auch an mein Lohn angerechnet?
Wieso "auch"? Dein Netto-Lohn wird nirgends angerechnet. Du musst davon nur Deinen Anteil an diesen Kosten zahlen, so wie Du es tun würdest, wenn Du allein wohnen würdest.
[/quote]

Sheherazade

Zitat von: Umilak am 20. Dezember 2023, 10:39:18Deinen Anteil an der Miete: Also die Hälfte der Miete? Mutter bekommt dann dementsprechend weniger?

Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Umilak am 20. Dezember 2023, 10:39:18Deinen Anteil an der Miete: Also die Hälfte der Miete? Mutter bekommt dann dementsprechend weniger?

Dankeschön und viele Grüße

Deine Mutter bekommt mit dem Bürgergeld den Regelsatz und zusätzlich die ,,Kosten der Unterkunft", also Miete.
Nicht komplett, denn sie hat etwas eigenes Geld, ihre Rente.

Das JC zahlt aber nicht für Dich die Miete mit, denn Du hast genug Geld für alles. Also zieht es den Anteil bei Deiner Mutter ab, den Du an Kostenbeteiligung oder Miete hast.

Abgezogen wird nur an der Miete. Und nur das, was Du ihr zahlen musst.

Und natürlich weniger. Das was dann fehlt an Miete zahlst Du Deiner Mutter. Weil Du da wohnst. Nur deswegen.

Rotti

Zitat von: Umilak am 19. Dezember 2023, 23:51:05Was passiert mit dem Bürgergeld meiner Mutter? Wir wirtschaften getrennt! Wie viel weniger wird sie bekommen ? Passiert was mit der Witwenrente? Was ist mit Strom und Gas? Wird das auch an mein Lohn angerechnet? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt! Danke! Viele Grüße
Das muss die Mutter aber auch in einem VÄM melden das es auch angerechnet wird erst danach kann man alles beantworten.

september23

Zitat von: Rotti am 20. Dezember 2023, 13:56:12Das muss die Mutter aber auch in einem VÄM melden das es auch angerechnet wird erst danach kann man alles beantworten.
wieso soll man erst danach alles beantworten können? Die Veränderungsmitteilung gilt dem einzigen Posten, der sich für die Mutter ändert. Sie erhält weniger KDU. Sonst ändert sich nichts. Und sie muss die Änderung melden, richtig.

Und Strom wird sowieso separat bezahlt, so nicht damit geheizt wird, was bei der Angabe "Gas" unwahrscheinlich ist. Da wird aber genauso wenig was "angerechnet" vom Lohn des Fragestellers, er/sie muss natürlich seinen Anteil bezahlen.

Fettnäpfchen

Zitat von: september23 am 21. Dezember 2023, 00:57:01Und Strom wird sowieso separat bezahlt,
Außer sie schließen eine Pauschalmiete ab. Da wird auch der Strom bezahlt wenn er miteinberechnet ist.
Der Nachteil ist dafür das bei Nachzahlung NK/BK keine Erstattung gefordert werden kann.

MfG FN
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Umilak

Hallo!
Ein weiteres Anliegen: was ist denn mit dem Beitragsservice? Heute Post vom Deutschlandradio bekommen. Zum 29 Februar läuft meine Befreiung aus, noch aus der alten Wohnung! - muss ich den Beitragsservice übernehmen, oder bleibt der weiter bei meiner Mutter? Sie ist ja Hauptmieterin und Bürgergeld-Empfängerin...
Über ein paar Infos würde ich mich freuen! Danke

Rotti

ich würde mein Beitragskonto abmelden und abwarten was sie dir dazu schreiben.

ZitatWenn Sie zusammen�ziehen und jeder bereits ein eigenes Beitrags�konto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitrags�konto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitrags�konten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitrags�kontos abgemeldet werden.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html