Bürgergeld übergangsweise zwischen Krankengeld und ALG1

Begonnen von hotwert, 27. Januar 2024, 09:29:14

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hotwert

Hallo,

ich frage für einen Bekannten, der Fall ist allerdings sehr verzwickt und ich versuche es kurz darzulegen.

Er hat bis 4.1 Krankengeld erhalten.
Nun hat die BG ihn ein Verletzengeld gewährt und die Krankenkasse hat gestern telefonisch mitgeteilt das er kein Krankengeld mehr bekommt da er nach 78 Wochen ausgesteuert sei. Er hat also gestern ALG1 beantragt. für die Zeit vom 5.1 bis 25.1 fehlt ihm jetzt aber Geld.
Bei der Agentur für Arbeit sagte man ihm er solle Bürgergeld beantragen für diese Zeit.

Ist das Bürgergeld rückwirkend überhaupt möglich? Die AfA hat ihn erklärt das sei möglich.
Das Krankengeld bis 4.1 wurde erst am 8.1 überwiesen und beträgt 817€ Zusätzlich hat er im Januar 248€ Wohngeld erhalten. Nach dem Zuflussprinzip würde er vermutlich kein Bürgergeld für den Zeitraum bekommen?
Ich vermute für den Zeitraum muss er die Krankenversicherungsbeiträge auch selbst zahlen?

Der Fall ist deshalb verzwickt weil der Arbeitsunfall irgendwann 22 war, er aber einfach nicht zum Arzt ist sich nicht krankschreiben lassen hat. Also hat er Krankengeld erst ein halbes Jahr später bekommen, da es aber ein Arbeitsunfall war zahlt die KK trotzdem nur 78 Wochen. So genau blick ich da auch nicht durch. Auf jedenfall waren die letzten Krankmeldungen nurnoch wegen Psyche und nicht wegen dem Arbeistunfall. Allerdings war er wegen dem Unfall und Psyche durchgehend krankgeschrieben.

Sheherazade

Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 09:29:14für die Zeit vom 5.1 bis 25.1 fehlt ihm jetzt aber Geld.
Bei der Agentur für Arbeit sagte man ihm er solle Bürgergeld beantragen für diese Zeit.

Ist das Bürgergeld rückwirkend überhaupt möglich?

Wenn er den Antrag bis zum 31.01. stellt, wird der ganze Januar berücksichtigt. Auf keinen Fall angeben, dass er NUR für den Januar Leistungen beantragt, dafür ist der Ausgang des Verfahrens bezüglich Verletztengeld bzw. ALGI zu ungewiss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 09:29:14Der Fall ist deshalb verzwickt weil der Arbeitsunfall irgendwann 22 war, er aber einfach nicht zum Arzt ist sich nicht krankschreiben lassen hat. Also hat er Krankengeld erst ein halbes Jahr später bekommen, da es aber ein Arbeitsunfall war zahlt die KK trotzdem nur 78 Wochen. So genau blick ich da auch nicht durch.
wenn es maximal 78 Wochen sind, dann sind es 78 Wochen ab gemeldeter Arbeitsunfähigkeit.
Ansonsten wie gennant BG nicht nur für einen Monat beantragen und die Zahlungseingänge im Blick haben.


hotwert

Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2024, 09:50:27
Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 09:29:14für die Zeit vom 5.1 bis 25.1 fehlt ihm jetzt aber Geld.
Bei der Agentur für Arbeit sagte man ihm er solle Bürgergeld beantragen für diese Zeit.

Ist das Bürgergeld rückwirkend überhaupt möglich?

Wenn er den Antrag bis zum 31.01. stellt, wird der ganze Januar berücksichtigt. Auf keinen Fall angeben, dass er NUR für den Januar Leistungen beantragt, dafür ist der Ausgang des Verfahrens bezüglich Verletztengeld bzw. ALGI zu ungewiss.

Ok, also hätte er Anspruch für den Januar.
Aber wie ist das mit dem Zuflussprinzip? Am 8. Januar kamen 817€ Krankengeld aufs Konto und Ende Januar kommen nochmal 248€ Wohngeld dazu. Das sind zusammen über 1000€. Und Bürgergeld Anpspruch hätte er ja nur für 20 Tage, Regelsatz + Miete anteilig für 20 Tage wären weitaus geringer als der Zufluss in dem Monat.

Zitat von: september23 am 27. Januar 2024, 11:33:53
Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 09:29:14Der Fall ist deshalb verzwickt weil der Arbeitsunfall irgendwann 22 war, er aber einfach nicht zum Arzt ist sich nicht krankschreiben lassen hat. Also hat er Krankengeld erst ein halbes Jahr später bekommen, da es aber ein Arbeitsunfall war zahlt die KK trotzdem nur 78 Wochen. So genau blick ich da auch nicht durch.
wenn es maximal 78 Wochen sind, dann sind es 78 Wochen ab gemeldeter Arbeitsunfähigkeit.
Ansonsten wie gennant BG nicht nur für einen Monat beantragen und die Zahlungseingänge im Blick haben.

Ja, die KK rechnet ab Unfalltag. Das er sich erst viel später hat Krankschreiben lassen ist seine Sache, haben sie gesagt. Ich frage mich ob sie zahlen müssten wenn er jetzt einen Tag nicht krankgeschrieben wäre und dann nurnoch wegen Psyche weiterhin. Müssten sie dann eventuell wieder zahlen?

Und kann man jetzt davon ausgehen das er von 5.1 bis 25.1 die Krankenversicherung auch selbst zahlen muss?

Sheherazade

Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 12:24:22Ok, also hätte er Anspruch für den Januar. Aber wie ist das mit dem Zuflussprinzip? Am 8. Januar kamen 817€ Krankengeld aufs Konto und Ende Januar kommen nochmal 248€ Wohngeld dazu. Das sind zusammen über 1000€. Und Bürgergeld Anpspruch hätte er ja nur für 20 Tage, Regelsatz + Miete anteilig für 20 Tage wären weitaus geringer als der Zufluss in dem Monat.

Er hätte Anspruch AB 1. Januar (und die Monate darauf) - natürlich wird das im Monat Januar zugeflossene Einkommen entsprechend angerechnet. Selbst, wenn für den Januar kein Anspruch errechnet wird, erhält er in den Folgemonaten seine Leistungen bis die Sache mit dem Verletztengeld bzw. dem ALGI geklärt ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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hotwert

Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2024, 12:35:37
Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 12:24:22Ok, also hätte er Anspruch für den Januar. Aber wie ist das mit dem Zuflussprinzip? Am 8. Januar kamen 817€ Krankengeld aufs Konto und Ende Januar kommen nochmal 248€ Wohngeld dazu. Das sind zusammen über 1000€. Und Bürgergeld Anpspruch hätte er ja nur für 20 Tage, Regelsatz + Miete anteilig für 20 Tage wären weitaus geringer als der Zufluss in dem Monat.

Er hätte Anspruch AB 1. Januar (und die Monate darauf) - natürlich wird das im Monat Januar zugeflossene Einkommen entsprechend angerechnet. Selbst, wenn für den Januar kein Anspruch errechnet wird, erhält er in den Folgemonaten seine Leistungen bis die Sache mit dem Verletztengeld bzw. dem ALGI geklärt ist.

Er hat ab 26.1 ALG1. Die machen keine Probleme und das wird er erstmal 12 Monate bekommen. In dem Zeitraum wird er die em-Rente beantragen, laut seinem Arzt wird er nicht mehr arbeiten können. Also bürgergeld wird er voraussichtlich nur für den genannten Zeitraum im Januar brauchen.

Die Frage ist ob sich ein Antrag auf alg2 lohnt? Selbst wenn er nichts im Januar bekommt, würden die ja trotzdem die Krankenversicherung in dem Zeitraum zahlen?

Sheherazade

Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 12:51:07Selbst wenn er nichts im Januar bekommt, würden die ja trotzdem die Krankenversicherung in dem Zeitraum zahlen?

Wenn es nur um die KV geht, lohnt sich das tatsächlich nicht. Wenn er im Januar einen Teil Krankengeld bekommen hat und seit gestern schon im ALGI-Bezug ist, ist er im Januar versichert.
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hotwert

Also zusammengefasst:
Da zuviel Zufluss im Januar gibt's kein Bürgergeld für 20 Tage.
Und krankenversichert ist er in dem Zeitraum auch da er bis 4.1 Krankengeld erhalten hat und seit 26.1 ALG1 kriegt.

Somit kann man sich den Antrag sparen weil nichts dabei raus kommt?

Sheherazade

Zitat von: hotwert am 27. Januar 2024, 13:41:48Da zuviel Zufluss im Januar gibt's kein Bürgergeld für 20 Tage.
Und krankenversichert ist er in dem Zeitraum auch da er bis 4.1 Krankengeld erhalten hat und seit 26.1 ALG1 kriegt.

Somit kann man sich den Antrag sparen weil nichts dabei raus kommt?

Für 20 Tage hätte es sowieso kein Bürgergeld gegeben, es wird IMMER der ganze Monat gerechnet mit Bedarf und Einkommen. So gesehen, ja, kann man sich sparen.
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