Anhörung wegen einer Überzahlung

Begonnen von börgie, 13. Januar 2024, 01:31:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

börgie

Zitat von: september23 am 17. Januar 2024, 07:51:22
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 22:32:44Das wird aber von seinem Konto immer abgezogen und ich gebe ihm immer die Hälfte oder gleiche das mit Einkauf oder anderen Sachen aus.
Das solltest Du lieber nicht tun. Rechne das sauber ab. Die Hälfte der Energiekosten und fertig.

Sonst wird es eventuell schwierig nachzuweisen, was Du Deinem Vater nun zahlst oder nicht, außerdem kann man ohne exakte Buchführung selten über Einkäufe genau den Betrag solcher Kosten ausgleichen. Das ist ein unnötiger Aufwand.

P.S.
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 20:16:01ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-
Ja, ist ein Fehler, aber da steht ja nicht, dass Du Dich AM 21. melden sollst.

ja wir sind da nicht so genau. stehen uns nah und können top miteinander da gibt und gab es nie probleme. das datum ist ungünstig. hoffe das klärt sich bis freitag.

september23

Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07ja wir sind da nicht so genau. stehen uns nah und können top miteinander da gibt und gab es nie probleme.
das hat nichts mit eurer Verbundenheit zu tun, sondern mit einer nicht klaren Buchführung, die bei Leistungsbezug Probleme machen kann. Es rechnerisch "nicht so genau nehmen" kann man nun mal nur, wenn man nur selbst erwirtschaftetes Geld hat

Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07das datum ist ungünstig. hoffe das klärt sich bis freitag.
Das Datum ist offenbar ein Irrtum. Und Du musst ja nicht bis zum letzten Tag, der auch noch ein Sonntag ist, warten.

börgie

Zitat von: september23 am 17. Januar 2024, 22:44:52
Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07ja wir sind da nicht so genau. stehen uns nah und können top miteinander da gibt und gab es nie probleme.
das hat nichts mit eurer Verbundenheit zu tun, sondern mit einer nicht klaren Buchführung, die bei Leistungsbezug Probleme machen kann. Es rechnerisch "nicht so genau nehmen" kann man nun mal nur, wenn man nur selbst erwirtschaftetes Geld hat

Zitat von: börgie am 17. Januar 2024, 19:27:07das datum ist ungünstig. hoffe das klärt sich bis freitag.
Das Datum ist offenbar ein Irrtum. Und Du musst ja nicht bis zum letzten Tag, der auch noch ein Sonntag ist, warten.

welche probleme können denn auftauchen?

september23

Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07welche probleme können denn auftauchen?
Wenn Du die Hälfte der Energiekosten statt in einer Summe gezahlt in 4x Wocheneinkauf + 3 x Kartoffeln und 2+ Brot begleichst, ist das nicht gut prüfbar. Und dürfte selten in genau der Summe aufgehen. Sagst ja auch selbst
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07wir sind da nicht so genau
Daher nur der Tipp, das konkret abzurechnen. Hälfte der Energiekosten und fertig.
 :bye:

börgie

Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:35:46
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07welche probleme können denn auftauchen?
Wenn Du die Hälfte der Energiekosten statt in einer Summe gezahlt in 4x Wocheneinkauf + 3 x Kartoffeln und 2+ Brot begleichst, ist das nicht gut prüfbar. Und dürfte selten in genau der Summe aufgehen. Sagst ja auch selbst
Zitat von: börgie am 18. Januar 2024, 03:09:07wir sind da nicht so genau
Daher nur der Tipp, das konkret abzurechnen. Hälfte der Energiekosten und fertig.
 :bye:

für wen nicht gut prüfbar? das jc?

september23

Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 03:13:33für wen nicht gut prüfbar? das jc?
Es ist keine klare und saubere Abrechnung. Wenn es keine Probleme macht, gut. Wenn doch, kannst Du den Tipp ja überdenken.  :bye:

börgie

Zitat von: september23 am 19. Januar 2024, 08:17:00
Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 03:13:33für wen nicht gut prüfbar? das jc?
Es ist keine klare und saubere Abrechnung. Wenn es keine Probleme macht, gut. Wenn doch, kannst Du den Tipp ja überdenken.  :bye:

würde gerne verstehen wer probleme machen könnte? unter uns gibt es keine da schaut keiner so pingelig auf jeden cent.. und das jc juckt am ende doch eh nicht wie wir das in der bg aufteilen.

september23

Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 17:22:06würde gerne verstehen wer probleme machen könnte? unter uns gibt es keine da schaut keiner so pingelig auf jeden cent..
und zum dritten Mal, darum ging es zu keinem Zeitpunkt

Zitat von: börgie am 19. Januar 2024, 17:22:06und das jc juckt am ende doch eh nicht wie wir das in der bg aufteilen.
es juckt es soweit, als klar sein muss, was Du Deinem Vater zahlst und was er übernimmt. Wenn etwa ein Guthabe ansteht und Du Dich darauf berufst, dass Du die Hälfte gezahlt hast, im Kontoauszug aber davon nichts zu finden ist, weil Du die Summe in Kartoffeln und Brot "so ungefähr" abgezahlt hast.

Und auch hier wie bereits geschrieben. WENN es keine Probleme gibt, ist gut, wenn es doch mal welche gibt, liegt es an Deiner ungenauen Abrechnung.

Kuramon

Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 03:36:16Aber dann hat man doch nichts übernommen wenn man es am ende gegenrechnet? leicht verwirrend ;(
Gegenfrage: Wo musst du beim Gaspreis denn bitte entlastet werden, wenn das Jobcenter die Heizkosten bereits übernimmt?

Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 02:57:08Die 137,40€ aus dem EWSG auf die Gutschrift zu addieren ist nicht richtig. Ohne diesen Betrag hätte meine Gutschrift nur 170,65 betragen.  Der Beitrag des EWSG ist also schon in der Gutschrift von 308,05 enthalten.
Doch, der nicht gezahlte bzw. zurücküberwiesene Gasabschlag für Dezember 2022 mindert gemäß § 11 EWSG i. V. m. § 22 Abs. 3 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der nächsten Gasabrechnung - neben der ausgewiesenen Gutschrift. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Gasabschlag für Dezember 2022 in die Gasabrechnung mit eingeflossen ist.

Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 19:03:13Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.
Wenn das Jobcenter dir aufgrund der Haushaltsgemeinschaft mit deinem Vater die kopteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkennt, dann werden dir im Gegenzug natürlich auch Rückzahlungen und Gutschriften, die sich darauf beziehen, angerechnet. Was hast du denn gedacht? Und wie ihr das Guthaben dann privat unter euch aufteilt, ist dem Jobcenter völlig egal. Du hast eine Selbsthilfeobliegenheit und das Geld ist für dich auch verfügbar, weil ihr per definitionem gemeinsam wirtschaftet.

Im Übrigen erfolgt die Anrechnung von 137,40 € statt 185,00 € zu deinen Gunsten. Um zu klären, wie es zu der Abweichung kommt, müsste man sich deinen letzten Arbeitslosengeld-II-Bescheid für den Monat Dezember 2022 genauer ansehen. Wenn deine Bedarfe für Unterkunft und Heizung z. B. bereits gekappt waren oder vom Jobcenter in geringerer Höhe berücksichtigt wurden, bleibt der Teil, den du selbst draufzahlen musstest, anrechnungsfrei (§ 22 Abs. 3 Hs. 2 SGB II). Und wegen § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II können für das Jahr 2022 jetzt auch keine Leistungen mehr nachgezahlt werden, selbst wenn das Jobcenter damals zu geringe Bedarfe für Unterkunft und Heizung anerkannt hat.

börgie

hab dem jc geschrieben dass ich mehr zeit brauche um das zu klären. zeitgleich der stadtwerke geschrieben an welche bank/iban die 137€ gezahlt wurden und dass ich diese summe nirgends finde. als antwort kam sparkasse... blöd nur dass wir nie bei der sparkasse waren.

TripleH

Was für 137 Euro? Der Dezemberabschlag war 185 Euro. Wieso das JC nur mit 137,40 Euro rechnet, ist unklar, belastet dich aber nicht, da 137,40 Euro weniger sind als 185 Euro. Wie Kuramon bereits schrieb:

Zitat von: Kuramon am 21. Januar 2024, 23:31:21Im Übrigen erfolgt die Anrechnung von 137,40 € statt 185,00 € zu deinen Gunsten. Um zu klären, wie es zu der Abweichung kommt, müsste man sich deinen letzten Arbeitslosengeld-II-Bescheid für den Monat Dezember 2022 genauer ansehen.

Zitat von: börgie am 26. Januar 2024, 18:07:44hab dem jc geschrieben dass ich mehr zeit brauche um das zu klären.

Für was? Das JC schreibt, dass die 185 Euro Abschlag gesondert zurück überwiesen wurden. Demnach hat es doch darüber Kenntnis (einen Nachweis).
 

börgie

Zitat von: TripleH am 26. Januar 2024, 18:24:44Was für 137 Euro? Der Dezemberabschlag war 185 Euro. Wieso das JC nur mit 137,40 Euro rechnet, ist unklar, belastet dich aber nicht, da 137,40 Euro weniger sind als 185 Euro. Wie Kuramon bereits schrieb:

Zitat von: Kuramon am 21. Januar 2024, 23:31:21Im Übrigen erfolgt die Anrechnung von 137,40 € statt 185,00 € zu deinen Gunsten. Um zu klären, wie es zu der Abweichung kommt, müsste man sich deinen letzten Arbeitslosengeld-II-Bescheid für den Monat Dezember 2022 genauer ansehen.

Zitat von: börgie am 26. Januar 2024, 18:07:44hab dem jc geschrieben dass ich mehr zeit brauche um das zu klären.

Für was? Das JC schreibt, dass die 185 Euro Abschlag gesondert zurück überwiesen wurden. Demnach hat es doch darüber Kenntnis (einen Nachweis).
 

die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.

MAC517

Zitat von: börgie am 27. Januar 2024, 05:23:24die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.

Poste deine Gasabrechnung hier, da sollte man erkennen ob die 137,40€ gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden.
Falls ausgezahlt wurde ist beim JC alles richtig und du musst den Verbleib mit deinem Gasanbieter klären.

Zitat von: TripleH am 26. Januar 2024, 18:24:44Was für 137 Euro? Der Dezemberabschlag war 185 Euro. Wieso das JC nur mit 137,40 Euro rechnet, ist unklar, belastet dich aber nicht, da 137,40 Euro weniger sind als 185 Euro.

Die 137,40€ ist der Betrag den der Staat wegen EWSG an den Gasanbieter gezahlt hat. Das hat mit den 185€ Abschlag nichts zu tun.
 

Rotti

Zitat von: börgie am 27. Januar 2024, 05:23:24die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.

445,45 ist das Guthaben gesamt vom Versorger, das ist jetzt zu prüfen auf deinen oder Papas Kontoauszug.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

börgie

Zitat von: Rotti am 27. Januar 2024, 12:31:02
Zitat von: börgie am 27. Januar 2024, 05:23:24die stadtwerke sagt dass wir 137€ auf unser konto überwiesen wurde. haben diesen betrag nirgendwo gefunden.

445,45 ist das Guthaben gesamt vom Versorger, das ist jetzt zu prüfen auf deinen oder Papas Kontoauszug.

ja die 308 sehe ich aber der rest fehlt ;(