Fahrtenbuch

Begonnen von Limac, 30. Januar 2024, 14:09:35

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Limac

Hallo

Ab dem neuen BWA führe ich (erstmalig) als selbständige Hinzuverdienerin ein Fahrtenbuch.
Als Geschäftsahrzeug gilt ja: wenn mindestens 50% der Fahrten geschäftlich erfolgen.

Wie ist das nun, bezieht sich das auf jeden einzelnen Monat oder nimmt man den Durchschnittswert im Bezugszeitraum, also 6 Monaten?
Was ich meine ist, wenn ich 5 Monate (z.B.) immer mehr als 50% geschäftlich gefahren bin aber in einem Monat weniger als 50%, macht das dann Probleme?
Und wenn ja, welche?

Danke schonmal

Ottokar

Das ist eine steuerrechtliche Regelung, es gilt somit das Steuerjahr.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Wenn es dir um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung geht, dann gilt das von @Ottokar.

Wenn du dich auf die Anlage EKS beziehst und die Ermittlung des Gewinns im Bewilligungszeitraumes, dann gilt, der Durchschnittswert des Bewilligungszeitraumes, also in der Regel 6 Monate.
In der Anlage EKS werden auch die Gesamtkilometer (Privat/Betrieblich) angegeben und nicht auf Monate verteilt.

Es sei denn, du beendest deine Tätigkeit im Laufe des Bewilligungszeitraumes.

Limac

Danke Ottokar und Jimmy Neutron

Habe mich falsch ausgedrückt....meinte natürlich nicht BWA sondern WBA - sorry

Jimmy Neutron
Ja genau, das meinte ich! :smile: