Zahlung

Begonnen von Manager3018, 30. Januar 2024, 17:55:27

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Manager3018

Hallo ihr lieben

Ich habe ende des vergangenen Jahres meinen Folgeantrag gestellt.Vor zwei Wochen kam dann ein Brief von meiner SB .Sie möchte Betriebskosten Abrechnungen haben.
Ich habe aber keine da unser privater Vermieter keine Nebenkostenrechnung erstellt.
Von niemanden im Haus.

Ich habe ihr dann eine Nachricht geschrieben und es erklärt.Auch das ich ihr gern die Tel.Nr unseres Vermieters gebe ,dann könnte Sie selber mit ihm reden.

Heute habe ich auf dem JC angerufen und eine andere SB erreicht.Sie wüsste nicht ob ich morgen eine Leistung bekomme.Ich solle unseren Vermieter dazu bringen eine Nebenkostenrechnung zu erstellen.Das wäre seine Pflicht weil ich Leistungen beziehen würde.
Auf meinen Einwand wie ich das machen solle bekam ich eine patzige Antwort.Und wovon ich Miete bezahlen soll auch.

Ich habe keine Ahnung was ich machen soll wenn morgen kein Geld kommt.

TripleH

Zitat von: Manager3018 am 30. Januar 2024, 17:55:27Ich habe keine Ahnung was ich machen soll wenn morgen kein Geld kommt.

Leistungsklage erheben und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.

Zur BK-Abrechnung: was ist mietvertraglich geregelt? Wenn eine Abrechnung lt. Vertrag gemacht werden muss, hat der Vermieter sich auch an seine Pflichten zu halten und du natürlich das Recht, diese einzufordern. Notfalls auch gerichtlich oder durch Nutzung des sogenannten "Zurückbehaltungsrecht". Liest du z. B. hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/betriebskostenabrechnung-rechte-der-mieter-und-vermieter_idesk_PI17574_HI2613055.html#:~:text=nicht%20fristgerechter%20Abrechnung-,Bei%20nicht%20fristgerechter%20Abrechnung%20kann%20der%20Mieter%20die%20Zahlung%20weiterer,Zur%C3%BCckbehaltungsrecht%2C%20%C2%A7%20273%20BGB).

Ein einfaches "geht mich nichts an" von deiner Seite funktioniert da nicht. Du musst schon was machen.

Manager3018

Es ist nichts geregelt oder vereinbart im Mietvertrag.
Strom und Gas zahlen wir selber an die Versorger.
Abfallgebühren sind in der Miete mit drin.

BO177

Wenn im Mietvertrag keine Abrechnung vereinbart ist, kann man die Vereinbarung einer Pauschale annehmen.

Mein Vermieter hatte trotz Vereinbarung jahrelang keine Nebenkostenabrechnungen erstellt. Da ich mich im Vorteil sah - die Nebenkostenpauschale war sehr niedrig -, habe ich gegenüber dem Vermieter nicht auf Abrechnungen bestanden.

Also habe ich in den SGB-Anträgen immer "pauschal" zum Betrag dazugeschrieben. Das hat dem Jobcenter gereicht. Muss es auch.

Also: Ich sehe keine Vermieterpflicht, wenn es der Mietvertrag nicht hergibt und wenn Du es nicht willst.

TripleH

Sind denn monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart? Oder eine Pauschalmiete? Betriebskosten sind ja mehr als nur Müll.

Manager3018

Wir bezahlen insgesammt 509,Euro Miete,Das müsste dann eine Pauschalmiete sein oder?
Monatliche Vorrauszahlungen auf die Betriebskosten haben wir nicht.

In unserer alten Wohnung hatten wir das Gas,Wasser,Abfall und die Sat Antenne anteilig .
Hier gibt es das aber nicht.Wie schon geschrieben Gas und Strom haben wir eigene Verträge mit den Versorgern.
Bliebe Wasser und Abwasser.Da es im ganzen Haus nur eine einzige Wasseruhr gibt wüsste ich nicht wie er das abrechnen sollte.

Es wurde in den letzten Jahren wir wohnen seit 2018 hier nie eine Nebenkostenabrechnung angefordert.
Wir hatten ja auch keine in den ganzen Jahren.

BO177

"Wir bezahlen insgesammt 509,Euro Miete,Das müsste dann eine Pauschalmiete sein oder?" - Würde ich so sehen.

Ich hatte vereinbarte Nebenkostenvorauszahlungen und der Vermieter hat trotzdem nicht abgerechnet, was mir recht war.

Wasser kann man nach Parteien oder Personen umlegen.

Wenn Du also sicher bist, dass in den nächsten Monaten keine Abrechnung kommt, würde ich an Deiner Stelle sagen/schreiben, dass eine Pauschalmiete vereinbart ist; geht ja auch aus dem Mietvertrag hervor (den Du beilegen oder auf den Du verweisen kannst). Dann sollte das Thema erledigt sein.

Manager3018

Da bin ich mir eigentlich ganz sicher.
Irgent ein Hinweis müsste es ja auf dem Mietvertrag geben bezüglich Nebenkostenabrechnung.
Und ich habe extra nachgesehen da steht nichts.



Rotti

Zitat von: Manager3018 am 30. Januar 2024, 19:18:41Da bin ich mir eigentlich ganz sicher.
Irgent ein Hinweis müsste es ja auf dem Mietvertrag geben bezüglich Nebenkostenabrechnung.
Und ich habe extra nachgesehen da steht nichts.
ich hatte ja auch eine Wohnung, wo ich Gas und Strom selbst beim Versorger angemeldet habe, aber im Mietvertrag stand 60 € Nebenkosten pauschal. Die alte Hütte hatte nämlich keine Wasserzähler.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Manager3018

Hier in unserem steht eine Auflistung Kaltmiete und Warmiete und die Nebenkosten.Sind glaube ich 60 oder 80 Euro.

Wasseruhr gibt es eine.
In der alten Wohnung gab es für jede Wohnung zwei.Einer kalt der andere warm.Dazu solche Lesegeräte an der Heizung.
Da kam einmaljährlich meist im Oktober  der,abgelesen hat.Und dann kam im folgenden Jahr die Nebenkostenrechnung.

Rotti

Zitat von: Manager3018 am 30. Januar 2024, 19:42:10Wasseruhr gibt es eine. In der alten Wohnung gab es für jede Wohnung zwei.Einer kalt der andere warm.Dazu solche Lesegeräte an der Heizung. Da kam einmaljährlich meist im Oktober der,abgelesen hat.Und dann kam im folgenden Jahr die Nebenkostenrechnung.
das ist dann schon gehobener Standard, wenn keine Abrechnung kannst du ja dem VM nur Drohen dir ein Guthaben auszuzahlen das vermutet das JC nämlich.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

TripleH

Wieviel Seiten hat der Mietvertrag? Wenn es nicht zuviele sind, dann lade ihn hoch. Alles andere ist Rätselraten.

Manager3018

Das sind vier seiten.Ich kriege das einstellen von Bildern nicht hin.Kann jemand hrlfen.

Manager3018


TripleH

Das kann niemand lesen. Aber da monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, hat der Vermieter eine jährliche Abrechnung zu machen, § 556 Absatz 3 BGB.