Zahlung

Begonnen von Manager3018, 30. Januar 2024, 17:55:27

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Jimmy Neutron

Der Punkt 3.4 ist zudem unwirksam.

Es kommt bei der Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Absendung am 3. Werktag und nicht auf den Eingang an.

Da eine Vorauszahlung vereinbart ist, muss der VM die Abrechnung erstellen.
Bei jährlicher Abrechnung, kann rückwirkend noch die Abrechnung für das Jahr 2020, 2021, und 2022 verlangt werden.

BO177

#16
Wo kein Kläger, da kein Richter!

Entscheidend ist, ob DU eine Nebenkostenabrechnung (die DEIN Recht ist) verlangst! Es kann (wie in meinem Fall) mithin günstiger sein, keine zu verlangen, nämlich keine evtl. Nachzahlung leisten zu müssen. Wenn die Nebenkostenpauschale hoch angesetzt ist, kann das allerdings auch Zuvielzahlung bedeuten.

Wenn Du seit 2018 keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, halte ich es für legitim, dem Jobcenter gegenüber "Nebenkostenpauschale" zu argumentieren.

So habe ich es auch gehalten und es wurde ohne irgendeine Nachfrage jahrelang anerkannt. Als ich Jahre später mit dem Vermieter übereingekommen war, die niedrige Nebenkostenpauschale zu erhöhen, war natürlich zum Beweis eine Nebenkostenabrechnung erforderlich. Auch das - beides - hat das Jobcenter fraglos anerkannt. Muss es ja auch.

Also mein Tipp, um schnell die Sozialleistungen zu erhalten, ist, dem Jobcenter zu erklären, dass eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist. Sollte es weiter nachfragen, solltest Du wahrheitsgemäß antworten, dass Du seit 2018 keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast und dass deshalb eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist.

Dein Rechtsverhältnis mit dem Vermieter ist eines, Dein Rechtsverhältnis mit dem Jobcenter ist ein anderes. Das Jobcenter darf nicht in Dein Rechtsverhältnis mit dem Vermieter eingreifen! Wenn Du aber eine Nebenkostenabrechnung erhältst, dann hast Du diese, wenn Du vom Jobcenter Unterkunftskosten erhältst, dem Jobcenter offenzulegen!

Manager3018

Das ist ja klar.Die Jahre in der anderen Wohnung gab es eine Nebenkostenrechnung.Und diese wurde immer dem JC vorgelegt.
Ich habe unseren Vermieter jetzt angeschrieben das ich eine Bescheinigung brauche ,das er keine Nebenkosten Abrechnung erstellt.


september23

Zitat von: Manager3018 am 30. Januar 2024, 17:55:27...Ich solle unseren Vermieter dazu bringen eine Nebenkostenrechnung zu erstellen.Das wäre seine Pflicht weil ich Leistungen beziehen würde.
Das ist auch seine Pflicht, wenn man keine Leistungen bezieht. Macht er das nicht, hat der Mieter ein sog. Zurückbehaltungsrecht weiterer Vorauszahlungen.

Manager3018

Das ist mir völlig klar.Aber ohne die Leistung kann ich auch weder Miete noch Strom oder Gas bezahlen.Die Miete geht morgen vom Konto .

Ottokar

Bitte Mietrecht und Sozialrecht trennen.

Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach das JC die Leistung von der Vorlage einer Betriebskostenabrechnung abhängig machen kann.
Das JC kann den Leistungsempfänger jedoch auffordern, sein Recht auf eine Betriebskostenabrechnung in zumutbarem Umfang einzufordern, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Abrechnung zu einer Betriebskostenrückzahlung führt.
D.h. hier, dass das JC vom Leistungsempfänger verlangen kann, den Vermieter schriftlich aufzufordern, gemäß § 556 BGB über die Betriebskostenvorauszahlungen abzurechnen. Mehr aber nicht!
Erstellt der Vermieter trotzdem keine Betriebskostenabrechnung, kann das JC vom Leistungsempfänger nicht verlangen, diese Abrechnung einzuklagen, da die Kosten einer solchen Klage nicht vom Bürgergeld gedeckt sind.
Daran ändert die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen ebensowenig etwas wie die Möglichkeit, das bei erfolgreicher Klage der Vermieter diese Kosten zu erstatten hat.
Ohne rechtverbindliche Zusicherung des JC, die für den Leistungsempfänger infolge einer solchen Klage entstehenden Kosten zu tragen, ist die Forderung des JC nach einer solchen Klage eben wegen des Kostenrisikos für den Leistungsempfänger unzumutbar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Manager3018

@Ottokar genau das ist jetzt aber passiert.Ich habe keine Leistung bekommen aber eine Aufforderung meiner SB per Mail die Betriebskostenabrechnung anzufordern.
Die Mail wurde heute morgen erst geschrieben.


sollten Sie die BKA Ihres Vermieters für 2022 und 2023 nicht vorliegen haben, weisen Sie bitte bis 31.01.2024 hier nach, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Erstellung der Betriebskostenabrechnungen aufgefordert haben. (Kopie ausreichend).

Ottokar

Die Aufforderung per E-Mail, sofern keine DE-Mail(?), ist aufgrund § 36a Abs. 2a Nr. 3 SGB I rechtswidrig (formwidrig), außerdem ist die Frist "31.01.2024" unerfüllbar.
Statt aber nun deshalb zum SG zu gehen und zu klagen, und weil die Forderung nach der BKA wohl zulässig sein dürfte, würde ich ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen und eine Kopie davon per E-Mail an das JC senden mit der Aufforderung, die Leistung sofort auszuzahlen, da andernfalls ab 01. Februar beim SG Klage erhoben wird weil:
- die Form der Mitwirkungsaufforderung aufgrund § 36a Abs. 2a Nr. 3 SGB I unzulässig und deren Frist unerfüllbar kurz ist, und
- weder die Voraussetzung für eine Leistungseinstellung nach § 66 SGB I (wobei es ohnehin an einem solchen Verwaltungsakt mangelt) noch für eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II vorliegen.

Am 05.02.2024 würde ich mit dem o.g. als Begründung beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


september23

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 11:48:34@Ottokar genau das ist jetzt aber passiert.Ich habe keine Leistung bekommen aber eine Aufforderung meiner SB per Mail die Betriebskostenabrechnung anzufordern.
Die Mail wurde heute morgen erst geschrieben.

ist das denn erfolgt:
ZitatDas JC kann den Leistungsempfänger jedoch auffordern, sein Recht auf eine Betriebskostenabrechnung in zumutbarem Umfang einzufordern, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Abrechnung zu einer Betriebskostenrückzahlung führt.

um das hier zu bejahen bzw. nachweisen zu können?
Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 11:48:34sollten Sie die BKA Ihres Vermieters für 2022 und 2023 nicht vorliegen haben, weisen Sie bitte bis 31.01.2024 hier nach, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Erstellung der Betriebskostenabrechnungen aufgefordert haben. (Kopie ausreichend).


Manager3018

vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen.

Ich habe Ihre Leistungen ab 02/24 vorläufig bis zur Einreichung der offenen Betriebskostenabrechnungen bewilligt, bitte reichen Sie diese ein, sobald sie Ihnen vorliegen


Das kam gerade als Antwort auf die Mail.
Ich weiß aber leider auch das meine Nachbarin die auch keine Nebenkostenrechnung bekommen hat noch heute darauf wartet das unser Vermieter reagiert.
Er macht es einfach nicht.Und ija ch weiß das er es eigentlich machen muss.
Da stelle ich mir dann jetzt natürlich die Frage wie geht es weiter wenn sie mir die Leistung nur vorläufig bewilligen.
Da muß ich dann damit rechnen das ich wenn keine Antwort von ihm kommt eines Tages  keine Leistung bekomme.

Rotti

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 14:28:19Ich habe Ihre Leistungen ab 02/24 vorläufig bis zur Einreichung der offenen Betriebskostenabrechnungen bewilligt, bitte reichen Sie diese ein, sobald sie Ihnen vorliegen
genau was sollten sie sonst machen, du kannst ja nichts für, was man nicht hat, kann man nicht vorlegen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Manager3018


genau was sollten sie sonst machen, du kannst ja nichts für, was man nicht hat, kann man nicht vorlegen.

Ist schon klar und weil ich nichts dafür kann wurde mir heute mal einfach so keine Leistung überwiesen. .Ich hatte Ihr in einer Mail ja sogar angeboten Sie könnte die Tel.Nr. vom Vermieter haben.Dsnn kann er sich ihr gegenüber rechtfertigen warum er keine Nebenkostenrechnung erstellt.

Als ich das Schreiben von ihr bekommen habe,habe ich sie umgehend kontaktiert.Das sind am Freitag 2 Wochen.
Es kann mir keiner vorwerfen ich hätte nicht oder zu spät reagiert.

september23

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 17:08:18genau was sollten sie sonst machen, du kannst ja nichts für, was man nicht hat, kann man nicht vorlegen.
Du solltest nachweisen, dass Du das vom Vermieter angefordert hast. Dann kannst Du nachweisen, dass Du alles zumutbare gemacht hast.

Mit "rufen Sie ihn selbst an", ist das nicht erfüllt.

Manager3018

Sie hat eine Kopie des Schriftstückes erhalten ,das Orginal ist unterwegs an unseren Vermieter.

Rotti

Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 17:08:18Ist schon klar und weil ich nichts dafür kann wurde mir heute mal einfach so keine Leistung überwiesen
Zitat
Zitat von: Manager3018 am 31. Januar 2024, 14:28:19Ich habe Ihre Leistungen ab 02/24 vorläufig bis zur Einreichung der offenen Betriebskostenabrechnungen bewilligt, bitte reichen Sie diese ein, sobald sie Ihnen vorliegen
das hörte sich doch aber positiv an.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.