Nebenkosten guthaben komplett anrechnen?

Begonnen von Karlchen, 04. Februar 2024, 11:47:26

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Karlchen

Hallo,
 ich hab da ein kleines Problem.
Meine Sachbearbeiterin will mein komplettes Nebenkostenguthaben  einfordern. das kann doch nicht  richtig sein oder ?
  Ich bin im Dezember 23 ins  Bürger Geld gerutscht. Vorher  hatte ich Alg1  bekommen. Im Dezember habe ich auch  meine  Nebenkosten Abrechnung  für  das Jahr 22  bekommen. In dem Jahr habe ich nicht einen tag  Bürgergeld-Leistung erhalten. Die  Vermieterin  hat mir mein  guthaben  jetzt im Januar  überwiesen und  ich habe  der  Sachbearbeiterin wie  gefordert die Unterlagen zukommen lassen.
Jetzt kam der Anhörungsbogen wo drin steht das Sie  die komplette Summe  zurückfordert.  Das kann doch nicht rechtens sein.
da ich zu dem Zeitraum wo das Guthaben entstanden ist  ich nichts vom Amt bekommen habe, würde meines empfinden nur die  Einkommensregelung  greifen. Oder sehe ich das  falsch ?

vielen dank  für  die  Hilfe.
Karlchen

Ottokar

Das Nebenkostenguthaben mindert lt. § 22 Abs. 3 SGB II im Folgemonat nach dem Zufluss die Kosten für Unterkunft und Heizung. Das dieses aus Zeiten ohne Leistungsbezug stammt, spielt dabei keine Rolle, so auch das BSG.
D.h. dein Anspruch auf KdUH mindert sich für Februar um das im Januar zurückgezahlte Nebenkostenguthaben.
Den Teil der KdUH, den du danach im Februar zuviel erhalten hast, wird das JC zurückfordern.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Karlchen


Ottokar

Kosten der Unterkunft und Heizung = KdUH
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Rotti

Zitat von: Karlchen am 04. Februar 2024, 11:47:26Jetzt kam der Anhörungsbogen wo drin steht das Sie die komplette Summe zurückfordert. Das kann doch nicht rechtens sein
so ist das du gleichst das wieder aus, wenn du aus dem Bürgergeld bist und ein Guthaben bekommst, wo vom JC bezahlt wurde.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Birgit63

Das nennt sich Zuflussprinzip. Das Geld wird angerechnet, wenn es dir zugeflossen ist. Zugeflossen ist es im Bürgergeldbezug. Wird als beim Bürgergeld angerechnet. Andersherum hätte das JC auch eine Nachzahlung übernommen, wenn du eine Nebenkostennachzahlung erhalten hättest.