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Verdacht der Mietpreisüberhöhung nach §5 Wirtschaftstrafgesetz

Begonnen von porogo, 01. Februar 2024, 02:05:37

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porogo

Hallo an alle,

mehr als vier Monate später habe ich endlich die Bewilligung erhalten, nach viel Ärger, Spannungen und schließlich der Einschaltung des Sozialgerichts, welches alles innerhalb von 10 Tagen erledigt hat. Das Jobcenter musste die Bewilligung schnell ausfertigen, versenden und die Gelder überweisen.

Zudem erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Verdacht der Mietpreisüberhöhung nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz". Darin fordert das Jobcenter mich auf, die Angemessenheit meiner Miete, die ich in den letzten zwei Jahren ohne Unterstützung des Jobcenters bezahlt habe, beim Amt für Wohnungswesen überprüfen zu lassen. Eine Antwort auf meine Anfrage beim Jobcenter für weitere Erläuterungen blieb aus.

Für diese Prüfung verlangen sie Unterlagen wie den Mietvertrag, Zahlungsnachweise über die Miete und eventuellen Schriftverkehr mit dem Vermieter.

Da ich fast sicher bin, dass dies seitens des Jobcenters aus Ärger geschieht und dazu dient, Stress zu verursachen, trotz der Tatsache, dass das Jobcenter die Miete in den ersten 12 Monaten unabhängig von der Höhe übernehmen muss, interessieren mich folgende Punkte:

1. Was ist der Zweck dieses Schreibens vom Jobcenter?
2. Bin ich verpflichtet, auf diese Aufforderung zu reagieren und alle Unterlagen an das Wohnungsamt zu senden?
3. Falls die Miete tatsächlich eine gesetzliche Preisgrenze überschreitet, ist der Vermieter dann verpflichtet, den Mietpreis zu senken, oder könnte dies zu rechtlichen Streitigkeiten führen? Muss der Vermieter einer Mietpreissenkung zustimmen oder könnte er mich einfach kündigen?
4. Falls das Wohnungsamt feststellt, dass die Miete niedriger sein sollte, was bedeutet das für das Jobcenter? Werden sie ab diesem Zeitpunkt die vom Wohnungsamt geschätzte Miete im Rahmen des Bürgergeldes übernehmen?
5. Ist dies eine Methode des Jobcenters, mich aus der Wohnung zu drängen?
6. Falls das Jobcenter sagt, ich müsse eine neue Wohnung finden, muss ich dem Folge leisten, oder kann ich in meiner aktuellen Wohnung bleiben und das Jobcenter zahlt mir die maximal mögliche Miete laut Mietspiegel, unabhängig davon, ob eine Mietüberhöhung beim Wohnungsamt geprüft werden muss oder nicht?
7. Gibt es noch weitere wichtige Aspekte, die ich in diesem Zusammenhang beachten sollte?

Vielen Dank!

Rotti

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 02:05:372. Bin ich verpflichtet, auf diese Aufforderung zu reagieren und alle Unterlagen an das Wohnungsamt zu senden?
ja falls das zutrifft auf die Miete.
Gemäß § 556 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Bei der Mietpreisbremse gibt es einige Ausnahmen.

september23

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 02:05:371. Was ist der Zweck dieses Schreibens vom Jobcenter?
Sie haben offenbar festgestellt, dass die Miete extrem hoch ist. Nicht im Sinne der örtlichen Richtlinien bei Bezug, sondern insgesamt

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 02:05:373. Falls die Miete tatsächlich eine gesetzliche Preisgrenze überschreitet, ist der Vermieter dann verpflichtet, den Mietpreis zu senken, oder könnte dies zu rechtlichen Streitigkeiten führen? Muss der Vermieter einer Mietpreissenkung zustimmen oder könnte er mich einfach kündigen?
Ob der Vermieter es einsieht oder es Stress gibt, wird niemand voraussehen können. Wenn er eine unverhältnismäßig hohe Miete einnimmt und es nicht darf, wird er sie senken müssen.

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 02:05:374. Falls das Wohnungsamt feststellt, dass die Miete niedriger sein sollte, was bedeutet das für das Jobcenter?

noch nichts, aber wenn die Miete gesenkt wird, werden sie nur diese übernehmen, würde ich denken
Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 02:05:375. Ist dies eine Methode des Jobcenters, mich aus der Wohnung zu drängen?
Es ist eine Methode zu verhindern, dass in einem angespannten Wohnungsmarkt die Lage ausgenutzt wird.

porogo

Ich danke Ihnen beiden; Ihre Ausführungen waren sehr hilfreich. Dennoch ergeben sich nun für mich weitere Fragen:

8. Das Jobcenter hat mir diese Anforderung bezüglich der Mieterhöhung nach den ersten 3-4 Monaten meiner Unterstützung durch das Jobcenter zugesandt. Gilt hier nicht für das erste Jahr die sogenannte Karenzzeit, während der sie unabhängig von der Miethöhe verpflichtet sind, den vollständigen Mietbetrag zu übernehmen?

9. Seitdem ich den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen habe, erhielt ich zwei Jahre später eine Mieterhöhung von 4% durch den Vermieter, was mich nicht weiter beunruhigte. Bedeutet dies jedoch, dass ich bereits beim Abschluss des Mietvertrags implizit einer höheren Miete zugestimmt habe? Stellt dies nicht einen ausreichenden Grund für ihn dar, jegliche Forderung nach einer Mietsenkung abzulehnen, oder ist es bereits rechtswidrig, wenn die Miete eventuell zu hoch angesetzt ist?

Mir ist nicht ganz klar, welche Konsequenzen ich hier erwarten kann, da ich nicht in die Situation kommen möchte, die Wohnung verlassen zu müssen.

Vielen Dank!

Fettnäpfchen

porogo

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 02:05:37Zudem erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Verdacht der Mietpreisüberhöhung nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz". Darin fordert das Jobcenter mich auf, die Angemessenheit meiner Miete, die ich in den letzten zwei Jahren ohne Unterstützung des Jobcenters bezahlt habe, beim Amt für Wohnungswesen überprüfen zu lassen. Eine Antwort auf meine Anfrage beim Jobcenter für weitere Erläuterungen blieb aus.
:scratch:  :weisnich:
Hab ich ja noch nie gehört o. gelesen.
Nachgefragt hast du und keine Antwort bekommen?
Wenn es ein Antrag war dann nach sechs Monaten eine Untätigkeits  Klage!

Und seit wann sich ein JC in Mietrecht einmischen kann und so etwas zu fordern erschließt sich mir nicht.
Hast du das auch nachgefragt?
Aber dazu müsste man das Anforderungsschreiben lesen können.

Daher würde ICH das ignorieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

porogo

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Februar 2024, 15:37:57:scratch:  :weisnich:
Hab ich ja noch nie gehört o. gelesen.
Nachgefragt hast du und keine Antwort bekommen?
Wenn es ein Antrag war dann nach sechs Monaten eine Untätigkeits  Klage!

Und seit wann sich ein JC in Mietrecht einmischen kann und so etwas zu fordern erschließt sich mir nicht.
Hast du das auch nachgefragt?
Aber dazu müsste man das Anforderungsschreiben lesen können.

Daher würde ICH das ignorieren.

MfG FN
Dann wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich über dieses Thema auf dem Laufenden halten könnten, falls neue Informationen verfügbar werden. Ich möchte gerne wissen, ob ich wirklich darauf reagieren muss.Vielen Dank!

Fettnäpfchen

porogo

So funktioniert das nicht.
Wenn du was wissen willst musst du im betreffenden Thread schreiben und dann bekommt jeder der hier schreibt es auf die "ungelesenen Antworten" wenn es so aktiviert ist.
Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 15:56:13Ich möchte gerne wissen, ob ich wirklich darauf reagieren muss.Vielen Dank!
Meine Antwort ist ja abweichend von den anderen, wer weiß ob ich recht habe, denke zwar schon aber das heißt ja auch nicht das es so ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 13:35:578. Das Jobcenter hat mir diese Anforderung bezüglich der Mieterhöhung nach den ersten 3-4 Monaten meiner Unterstützung durch das Jobcenter zugesandt. Gilt hier nicht für das erste Jahr die sogenannte Karenzzeit, während der sie unabhängig von der Miethöhe verpflichtet sind, den vollständigen Mietbetrag zu übernehmen?
hast Du einen Ablehnungsbescheid für die KDU? Ansonsten ist das Thema Karenzzeit von der Anfrage im Rahmen dieses § zu trennen.

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 13:35:579. Seitdem ich den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen habe, erhielt ich zwei Jahre später eine Mieterhöhung von 4% durch den Vermieter, was mich nicht weiter beunruhigte. Bedeutet dies jedoch, dass ich bereits beim Abschluss des Mietvertrags implizit einer höheren Miete zugestimmt habe? Stellt dies nicht einen ausreichenden Grund für ihn dar, jegliche Forderung nach einer Mietsenkung abzulehnen, oder ist es bereits rechtswidrig, wenn die Miete eventuell zu hoch angesetzt ist?
Das wird Dir dieses Amt für Wohnungswesen sagen können, das erstmal nur prüfen soll, ob die Miete in Bereich des Wuchers geht. Man kann als VM mehr Miete als der Mietspiegel ist, fordern, man darf als Mieter dem auch zustimmen, aber es gibt dennoch Grenzen.
Denn so wird die Miethöhe in sehr angespannten Gebieten extrem in die Höhe getrieben und dann kann man sich vor allem mit wenig Geld das Wohnen dort nicht mehr leisten.

Zitat von: porogo am 01. Februar 2024, 13:35:57Mir ist nicht ganz klar, welche Konsequenzen ich hier erwarten kann, da ich nicht in die Situation kommen möchte, die Wohnung verlassen zu müssen.
Frag doch erstmal unverbindlich beim Amt für Wohnungswesen  :weisnich: