Nebenkostenüberschuss und Vermieterauskunft

Begonnen von Rockingchair, 02. Februar 2024, 14:48:34

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Rockingchair

Hallo liebe Leute  :smile: ,
folgende Daten möchte das JC haben obwohl fast alle seit 2 Jahren vor Ort liegt. Dies ist mein 2. WBA der bis Oktober 2024 bewilligt ist, es hat sich nichts bez. Vermieter geändert. Ich habe die Fragen mal Nummeriert.
1) Ich habe bereits einen Mietvertrag abgegeben vor 2 Jahren! Dieser hat immer noch Gültigkeit. Mein Vermieter würde stutzig wenn ich ihn plötzlich danach fragen würde.

2) Ich habe eine NK Abrechnung abgegeben letzten Monat von 2022 auf dem alle Eingegangen Mietzahlungen aufgelistet sind und alle NK-Erhöhungen und geplanten Mieterhöhung bis Juni 2024...

3) ...darauf ist eine NK Rückerstattung ersichtlich, die jetzt wohl moniert wird, da ich diese nicht angezeigt habe, jedoch auch nicht meine NK Erhöhung, diese habe ich von meinem Regelsatz beglichen (ca.40€)

4) NK sind wie ich gelesen habe wohl vom JC abzugsfähig auch nachträglich, was ist mit der NK-Erhöhung? Sind diese rückwirkend zu erstatten?

Muss ich denn alles doppelt und dreifach einreichen ? Da mein Vermieter sehr pedantisch ist, ist das nicht nur eine sehr detaillierte NK Aufstellung sondern enthält noch eine ordentliche Litanei an Gejammer, was er nicht alles sparen könnte wenn er selbst diese Wohnung bewohnen würde etc. pp ..

Gab vorher nichts zu beanstanden, ist jetzt eine neue Sachbearbeiterin...wie gesagt, seit Antragsstellung alles o.k.


Über ein bisschen Hilfe :help:  würde ich mich sehr freuen, danke dafür im voraus. :flag:


Fettnäpfchen

Rockingchair

Frage 1+2 bekommt ein Nein.
Es nennt sich doppelte Datenerhebung und ist nicht erlaubt.
Der SB ist zur Datensparsamkeit und zum Aktenstudium angehalten und das solltest du ihm mitteilen.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
ZitatMietverträge
    Hier gilt:
    Es gibt die Möglichkeit, entweder den Mietvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen oder eine Vermieterbescheinigung einzureichen.
    Achtung: Die Forderung von Mietvertrag UND Vermieterbescheinigung wäre eine unzulässige doppelte Datenerhebung, da beide die selben Daten enthalten. Mit der Vorlage des Mietvertrages ist man seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen. Die Vermieterbescheingung kann dann gemäß § 65 SGB I und § 67a SGB X nicht mehr gefordert werden.

Der BfDI sagt u. a: "Die Form der Datenerhebung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen." Das entsprechende Schreiben könnt ihr hier downloaden: BfDI - Datenschutz im Jobcenter (PDF)
Zitat von: Rockingchair am 02. Februar 2024, 14:48:343) ...darauf ist eine NK Rückerstattung ersichtlich, die jetzt wohl moniert wird, da ich diese nicht angezeigt habe, jedoch auch nicht meine NK Erhöhung, diese habe ich von meinem Regelsatz beglichen (ca.40€)
Das hätte dem JC gehört bis auf die im Schreiben erwähnte Verrechnung denn dann hätte dir das Geld nicht zur Verfügung gestanden.
Ich habe den Verdacht das du dich mit der falschen Antwort in die Nesseln setzt und genau das uU so gewollt ist; denn die Guthabenauszahlung ist offensichtlich und da fragt man nicht "scheinheilig" nach ob es verrechnet wurde. Also nicht lügen!
Gab es keine Verrechnung steht es immer noch dem JC zu.
Die NK Erhöhung hättest du melden sollen was auch passiert wäre wenn du dem JC die NK Abrechnung zugesandt hättest wie es deine Pflicht nach den 60er§ ist.

Zitat von: Rockingchair am 02. Februar 2024, 14:48:344) NK sind wie ich gelesen habe wohl vom JC abzugsfähig auch nachträglich, was ist mit der NK-Erhöhung? Sind diese rückwirkend zu erstatten?
Bei Vorlage der NK Abrechnung ja und automatisch und ohne extra Antrag! Bei dir jetzt halt ein kleines bißerl komplizierter aber auch nicht wirklich kompliziert.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rockingchair

Danke erstmal für die prompte Antwort.

Ich habe noch nichts geantwortet und hätte auch nicht gelogen. Die NK habe ich das Jahr davor auch nicht einreichen müssen, das lag wohl an den Kontoauszügen und der erhöhten Mietzins plus der neuen SB. Dachte das wäre nicht Meldepflichtig, wenn ich mehr zahlen muss, weil es zu meinen Nachteil ist.

Ich werde etwas verfassen und hier Posten...

Vielen Dank nochmals :ok:

Rotti

Zitat von: Rockingchair am 02. Februar 2024, 17:05:40Ich habe noch nichts geantwortet
beeile dich Sonntag wollen sie es auf dem Tisch JC Homeoffice
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Rockingchair


Fettnäpfchen

Rockingchair

Zitat von: Rockingchair am 02. Februar 2024, 17:05:40Ich werde etwas verfassen und hier Posten...
Querlesen lassen ist immer empfehlenswert!

Ein schönes WE
FN
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Rockingchair

Puhh, hartes WE (Eltern,alt :(

Hier ist der Brief den ich geschrieben und auch schon losgeschickt habe, jaja ich weiß..ist aber hoffentlich o.k. so...kein Gift gespritze  :flag:   :smile:

Liebe Grüße an euch alle!

Fettnäpfchen

Rockingchair

Zitat von: Rockingchair am 04. Februar 2024, 20:53:16Hier ist der Brief den ich geschrieben und auch schon losgeschickt habe, jaja ich weiß..ist aber hoffentlich o.k. so...kein Gift gespritze
Ja passt denen vom JC hoffentlich.
Viel anders geschrieben würde wahrscheinlich auch nichts ändern.

dann heißt es abwarten

MfG FN
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Rockingchair

Hallöle,
da bin ich wieder  :flag: 
Das JC hat sich selbstverständlich bei mir mit einem kleinen Stapel Papier gemeldet bezüglich des Geldes.
Möglichkeit zur Anhörung und Aufrechnung bzw. Bezahlung  :scratch:
Es wird mir mindestens grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, das stimmt aber nicht, wirklich, denn ich meinte mal gelesen zu haben das diese NK Rückzahlung nicht angezeigt werden muss. Nun ja, das war gestern.

Soll ich dazu Stellung nehmen ?
In dem bereits versandten Brief (Email) habe ich eigentlich schon Stellung genommen und auch erwähnt das dies nicht absichtlich "unterschlagen" wurde.

Ich habe die Doks mal angehängt.

Danke im voraus fürs beachten !

Ottokar

Grob fahrlässige Unkenntnis gibt es nicht.
Ich würde Widerspruch einlegen, Begründung in etwa so:
Wie ich Ihnen bereits in der Anhörung vom ... mitteilte, wurde meine ab dem 01.07.2023 erhöhte Miete von Ihnen bislang nicht berücksichtigt. Diese summiert sich mittlerweile auf einen Betrag i.H.v. 448€.
Hinzu kommen die ab 01.01.2024 erhöhten Nebenkosten. Der Betrag, den Sie mir gemäß § 22 ABs. 1 SGB II schulden, übersteigt Ihre Rückforderung bei weitem.
Diesbezüglich steht mir ein Anspruch auf Aufrechnung zu.
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Rockingchair

#10
Hallo Ottokar,
danke für deine Antwort, in dem Anschreiben habe ich selbst Berechnungsfehler gemacht, die dem Amt vorliegende NK Abrechnung wird denen schon die Richtigkeit der JC Berechnung bestätigen. Kann diese auch noch hier Posten.

Hier habe ich zwei Änderungsbescheide, die mit dem Anhörungsbogen ebenfalls geschickt wurden, als Überblick.


(Frage, habe nur ich einen weißen Cursor im Textfeld? :)

:bye:


P.S
Hier nochmal die NK dazu, das Kreuz markiert meine Abschlagszahlung.
Das JC erstattet mir nur 57€  :weisnich:  weil ich nicht jeden Monat den korrekten Mietzins bezahlt hatte..

Rockingchair

Hier nochmal die Mietzahlungen von mir...von 409 auf 424 weil ich die mittlerweile nur noch elektronisch zugestellte NK (email) nicht mehr hatte und nur wusste es wurde teurer...dann musste ich ausgleichen, damit in der NK 2024 keine Rüge bezüglich nicht angepasster Miete bekomme  :heul: also summa summarum, Erhöhung aus dem Regelsatz bezahlt.

Ottokar

Grundsätzlich kann man die Betriebskostenabrechnung per E-Mail an den Mieter schicken, jedoch muss im Streitfall der Vermieter den Zugang beim Mieter beweisen, was bei einer einfachen E-Mail meist nicht möglich ist. Außerdem hat der Mieter natürlich Anspruch auf eine Zweitschrift. Gerade bei E-Mail sollte das kein Problem sein.
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Rockingchair

Er nutzt De-Mail mit Lesebestätigung und Passwort im PDF das beschränkte Bearbeitungsmöglichkeiten zulässt, d.h nur Drucke usw. und ich drucke selten da immer leer wenn ich mal was drucke will, Epson :sad:

Kann mir die Dame das Geld so abziehen wegen der Überweisungsgeschichte ? So gesehen 252.00€ von Juli bis Dezember und nicht nur 57.00€ erstatten. Das gäbe Gegengerechnet 36,00€ zurück (216€ - 252€)

Sheherazade

Zitat von: Rockingchair am 20. Februar 2024, 14:30:44Er nutzt De-Mail mit Lesebestätigung und Passwort im PDF das beschränkte Bearbeitungsmöglichkeiten zulässt, d.h nur Drucke usw. und ich drucke selten da immer leer wenn ich mal was drucke will, Epson :sad:

Speichern kann man das Dokument aber auch damit. Ich drucke auch schon lange nicht mehr alles aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"