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Hilfe beim Ausfüllen der VM(neue WBA)

Begonnen von Dragon, 02. Februar 2024, 16:50:52

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Dragon

#60
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 17:40:55Du gehst........ dann ist es nichts deinen Worten nach.. Du gehst nicht.. dann ist es nichts deinen Worten nach.. Also entscheide selber was für dich die beste Lösung ist. Unterstützung würdest du hier in beiden Fällen bekommen.
Das liegt daran ich habe Angst/sorgen das ich am ende ohne Geld bin, ich brauche jeden Cent des Bürgergeld,ich unterstütze meine Mutter wo ich nur kann.


Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 16:19:05Sanktion geht ja nur der Versuch der dann am Widerspruch scheitern wird! Und wenn du schon dort bist brauchst du den erwähnten Schmarrn auch nicht durchziehen. Hingehen um zu sagen ich gehe wieder
Also fassen wir zusammen:
Normal sollte mir nichts passieren wegen der fehlenden § +RBL in der Einladung also keine Sanktion soweit richtig?falls sie es doch wagen kann ich/wir sofort= Widerspruch einlegen der gute Chancen auf einen Erfolg hat richtig??? Dann Bin ich jetzt bereit den Termin(1.März)komplett sausen lassen+warten ob sich meine Behörde traut eine Sanktion erlassen!! Damit ich nicht gegen dich/euch hier arbeite du kennt  da bessser aus...
Ich hoffe du bist so nett beim erstellen des Widerspruch für mich gegen die Sanktion falls eine kommt?

Ich hoffe das ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe?? lieber mehrmals fragen als das ich am ende nichts verstanden habe.


Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 21. Februar 2024, 17:48:50Normal sollte mir nichts passieren wegen der fehlenden § +RBL in der Einladung also keine Sanktion soweit richtig?falls sie es doch wagen kann ich/wir sofort= Widerspruch einlegen der gute Chancen auf einen Erfolg hat richtig??? Dann Bin ich jetzt bereit den Termin(1.März)komplett sausen lassen+warten ob sich meine Behörde traut eine Sanktion erlassen!! Damit ich nicht gegen dich/euch hier arbeite du kennt da bessser aus... Ich hoffe du bist so nett beim erstellen des Widerspruch für mich gegen die Sanktion falls eine kommt?
Jetzt ist der Groschen gefallen. Genau so und beim Widerspruch zu helfen ist ganz simple, klar helfe ich da, oder jemand der schneller ist mit.
Der entscheidende und ziemlich einzige Satz wäre das in dem Schreiben keine RfB und keine §59 + §309 angegeben sind und damit keine Sanktionsmöglichkeit besteht.

Nebenbei ergibt das BGGsetz die Möglichkeit auch nicht her zumindest beim ersten versäumten Termin.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 13:36:54Genau so und beim Widerspruch zu helfen ist ganz simple, klar helfe ich da, oder jemand der schneller ist mit.
Hallo Fettnäpfchen Danke im voraus falls du den widerspruch für mich dann erstellst.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 13:36:54Der entscheidende und ziemlich einzige Satz wäre das in dem Schreiben keine RfB und keine §59 + §309 angegeben sind und damit keine Sanktionsmöglichkeit besteht.
Wie du in den #1 sehen kannst! ist in der PDF keine RFB dabei es sind 2 Seiten habe mir das schreiben hier nochmal angeschaut,geschweige das dort die §59+§309 stehen. Du kannst es selber die pdf anschauen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 13:36:54Nebenbei ergibt das BGGsetz die Möglichkeit auch nicht her zumindest beim ersten versäumten Termin.
Ich werde jezt so machen= zum Termin am 1. März gehe ich nicht zum JC!
falls später weiteren Termine von meinen JC kommem, alle ohne eine RFB +die §59+§309 muss man die Termine nicht hin oder ist das nur für den ersten Termin aus deinen zitat abgesichert? Wie gehe um wenn neue Termine kommen wo auch wieder keine RFB steht muss man sie auch nicht war nehmen???

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01Wie du in den #1 sehen kannst! ist in der PDF keine RFB dabei es sind 2 Seiten habe mir das schreiben hier nochmal angeschaut,geschweige das dort die §59+§309 stehen. Du kannst es selber die pdf anschauen.
muss ich nicht insoweit funktioniert mein Kopf noch das ich mich daran noch erinnern kann.

Andererseits weiß ich wie das ist mit
Zitat von: Dragon am 21. Februar 2024, 17:48:50Das liegt daran ich habe Angst/sorgen
auch aus Eigenerfahrung!

MfG FN
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Dragon

Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:36:54 Nebenbei ergibt das BGGsetz die Möglichkeit auch nicht her zumindest beim ersten versäumten Termin.
Sorry wenn ich das hier nochmal anspreche!! Was heißt das jetzt genau für mich= wenn später weitere Termine seiten meiner doofen Behörde kommen (hin gehen oder nicht)??ohne die RFB+(§59+309)wie du das vorher oben gesagt hast?? besteht von mir die Pflicht alle Termine in der Einladung wo keine RFB (§)sind ,sie war nehmen/befolgen verstehe ich das richtig???

Wünsche dir ein schönes Wochende Fettnäpfchen bis dann :cool:




Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01zum Termin am 1. März gehe ich nicht zum JC!
Warum machst du es dir so schwer?

Lässt du diesen Termin fallen, kommt garantiert gleich ein neuer.
Oder die versuchen gleich eine Kürzung anzudrohen. (JC ticken oft so)

Sollten die dir tatsächlich keine Fahrtkosten erstatten, dann kann man Radau machen.
Zusätzlich hast du ein gutes Argument, für zukünftige Einladungen dieser Art.

Dragon

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Februar 2024, 17:16:43Warum machst du es dir so schwer? Lässt du diesen Termin fallen, kommt garantiert gleich ein neuer. Oder die versuchen gleich eine Kürzung anzudrohen. (JC ticken oft so)
Guten Morgen Kopfband
Natürlich es geht mir nicht darum alle JC-Termine ignorieren"es ist mir klar das man nicht jeden Termin einfach nicht sausen lasen! Falls sie doch eine Sanktion aussprechen sind sie rechswidrig
Meine Frage war wie Fettnäpfchen sagte das JC- Termine fehlen in der Einladung z.b die RFB+ §59/309 sollte mir nichts passieren.
Ich habe nochmal gestern meine die alte Einladung für den Termin ( 6.Feb)überprüft. in der Einladung sehe ich es gab auch keine RfB+§59+§309 beides stammt von meiner(neuen) SA ,die neue Einladung findest du im #49 falls du die PDF vorher nicht gesehen hast.

Du siehst selber was für eine Bescheuerte Behörde und bekloppte SA habe

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 16:23:44Sorry wenn ich das hier nochmal anspreche!! Was heißt das jetzt genau für mich= wenn später weitere Termine seiten meiner doofen Behörde kommen (hin gehen oder nicht)??ohne die RFB+(§59+309)wie du das vorher oben gesagt hast?? besteht von mir die Pflicht alle Termine in der Einladung wo keine RFB (§)sind ,sie war nehmen/befolgen verstehe ich das richtig???
Jetzt komm doch mal runter!
Übrigens ist die Frage schon zig mal beantwortet worden und nicht nur von mir sondern von fast jedem der etwas ZUM Thema geschrieben hat.

Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 16:23:44besteht von mir die Pflicht alle Termine in der Einladung wo keine RFB (§)sind ,sie war nehmen/befolgen verstehe ich das richtig???
da die Pflicht nicht existiert hast du es falsch verstanden!

Zitat von: Dragon am 23. Februar 2024, 14:01:01Wie gehe um wenn neue Termine kommen wo auch wieder keine RFB steht muss man sie auch nicht war nehmen???
das wird nicht passieren da dies nur bei der ersten Einladung der nicht nachgekommen wurde so ist.
Danach wirst du mit § und Begründung eingeladen. Zumindest wenn sich SB an das BGGesetz hält.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2024, 16:56:16das wird nicht passieren da dies nur bei der ersten Einladung der nicht nachgekommen wurde so ist. Danach wirst du mit § und Begründung eingeladen. Zumindest wenn sich SB an das BGGesetz hält.
Ok dann weiß ich bescheid! Ich werde wie ich schon sagte einfach abwarten was nach dem Aktuellen Termin jetzt passiert ,ob weitere Einladungen per RfB kommen.

Halte die füße still und halte dich auf laufenden falls in der Richtung wie eine Einladung mit RfB +Sanktion kommen.

Wünsche euch ein schönes Wochende

Ottokar

Diese Einladung hat keine Rechtsfolgenbelehrung (RFB), ohne RFB kann eine Nichtmeldung nicht sanktioniert werden.
Abgesehen davon muss das JC nachweisen, dass und wann dich eine Einladung erreicht hat. Eine Nichtmeldung wegen nicht erhaltener Einladung kann ebenfalls nicht sanktioniert werden.

Unterlagen die das JC bereits hat, oder deren Vorlage freiwillig ist, dürfen vom JC nicht erneut gefordert werden, bzw. kann deren Nichtvorlage nicht bestraft werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Dragon

Zitat von: Ottokar am 26. Februar 2024, 14:33:31Diese Einladung hat keine Rechtsfolgenbelehrung (RFB), ohne RFB kann eine Nichtmeldung nicht sanktioniert werden. Abgesehen davon muss das JC nachweisen, dass und wann dich eine Einladung erreicht hat. Eine Nichtmeldung wegen nicht erhaltener Einladung kann ebenfalls nicht sanktioniert werden.
Danke Ottokar!Ich warte einfach ab was meine Behörde nach dem Termin macht,falls eine Sanktion kommt lege ich sofort Widerspruch ein  :grins:
Die Briefe bekomme ich hier ohne info das der Brief hier seitem meines Postboten eingeworfen wird die Postboten hier wechseln Täglich,der missbrauch ist so sehr groß meiner Behörde. Man findet hier sehr oft die Briefe vor der Haustür oder im Hausflur das am Boden man muss hier leider sehr viel glück haben das Briefe ankommen.

Rotti

Zitat von: Dragon am 26. Februar 2024, 15:02:35falls eine Sanktion kommt lege ich sofort Widerspruch ein :grins:
auch bei Google in den Rezensionen eine negative Bewertung schreiben mache ich immer hab auch schon gute geschrieben und SB mit Namen gelobt da ging dann alles schnell mit dem WBA. Lob und Tadel man darf sich nichts gefallen lassen. :zwinker: Excelente. Un buen trato y todo limpio.

Dragon

#72
Hallo Fettnäpfen
Habe vorher eine Neue JC Einladung(20.März)bekommen" auf der zweiten Seite steht jetzt eine RfB mit §59+309! siehe die PDF im Anhang!
Dazu will man immer noch die hier an den Tag mit bringe.

Kannst du bitte die Einladung mit der Rfb Überprüfung sie rechtens ist?
Natürlich werde ich jetzt zum Termin hin fahren um keine 10% Kürzung bekommen.

1.meine ausgedruckten Bewerbungen
2.Ausgedruckter Lebenslauf
3.Falls vorhanden: Nachweiß Pflegegrad und Bescheinigung der Krankenkasse ,dass Sie als Pflegeperson eingetragen sind ( Pflege einer Angehörigen)!

Punkt.1
Die Bewerbung der SA zeigen??
Punkt.2
Lebenslauf zeigen oder darf sie es nicht verlangen  ??
Punkt.3
Das JC darf  doch meine Mutter nicht zwingen das sie einen Pflegegrad beantragt + dem JC vorlegt?? Schließlich hat sie dem der Behörde nichts am Hut.
Also dem JC die sachen nicht zeigen??

Auf der dritten Seite steht oben warum ich am 1.März nicht zum JC – Termin war,muss ich mich dazu äußern  oder soll ich so tun als hätte ich 1. März Einladung nicht bekommen?

@Fettnäpfchen
Wie verhalte ich beim Termin am 20.März besten vor??Um so gut vorbereitet sein damit ich mich verteidigen kann um der der SA keine Angriffmöglichkeit geben falls sie rechtswidrige sachen versuchen.
Ich weiß der Termin wird nicht ohne streit,Beleidigung,Drohung dort seiten meiner Behörde ablaufen.

@Rotti
Bei meiner Behörde könnte das mir richtig Ärger/Probleme machen wenn man eine negative Google Rezension schreibt,deswegen lasse ich es lieber damit obwohl sie es verdient hätten.

Falls hier fragen sind bitte bescheid sagen!

Bis Später :bye:

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 15:04:01Auf der dritten Seite steht oben warum ich am 1.März nicht zum JC – Termin war

Das steht da nicht, lies noch mal langsam und weniger aufgeregt.

Punkt 1 und 2: Es scheint sich um einen Termin bei der Arbeitsvermittlung zu handeln, die dürfen deine Bewerbungsunterlagen sichten.
Punkt 3: Niemand zwingt deine Mutter, einen Pflegegrad zu beantragen. Solltest du allerdings Einschränkungen bei der Vermittlung wegen Pflegetätigkeiten geltend machen, wäre es gut, du kannst nachweisen, dass du als Pflegeperson eingetragen bist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Dragon


Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 15:04:011.meine ausgedruckten Bewerbungen 2.Ausgedruckter Lebenslauf
So etwas habe ich nie mitgenommen.
Das Ziel der Vorlage ist im Endeffekt dich in eine Bewerbungsmaßnahme zu bringen weil es so ausgelegt wird das du nicht auf dem neusten Stand bist.

Bei mir und auch bei zahllosen Usern denen geraten wurde diese nicht mitzunehmen war es immer dasselbe. Es hat keinen SB interessiert.

Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 15:04:01Wie verhalte ich beim Termin am 20.März besten vor??Um so gut vorbereitet sein damit ich mich verteidigen kann um der der SA keine Angriffmöglichkeit geben falls sie rechtswidrige sachen versuchen. Ich weiß der Termin wird nicht ohne streit,Beleidigung,Drohung dort seiten meiner Behörde ablaufen.
Die Tipps die du schon bekommen hast umzusetzen.
Also einfach noch mal dein Thema durchlesen und sich die Tipps merken!

Einfach gesagt:
erstmal kein Vorurteil, dann freundlich bleiben und wenn etwas unklar ist nachfragen bis es klar ist und zwar solange bis du verstanden hast was SB genau meint.
Und du solltest dich wirklich mal um einen Beistand kümmern, es kann ja nicht sein das du gar niemand kennst der da mitkommt und still daneben sitzt und einfach ein paar Notizen macht wenn es "unverschämt" wird.
Ich habe sogar schon meine Nachbarin gebeten und die hat geholfen. Das Kunststück ist einfach denn die meisten Menschen helfen einem wenn man darum bittet das liegt in der Natur des Menschen. Du musst halt auch Bitte sagen.


Und wenn du das gemacht hast nichts unterschreiben, dir alles in Papierform mit geben lassen und schriftlich darauf antworten. Und bevor du antwortest das schriftliche vom JC hier einstellen und dann weiß man genaueres.
Natürlich auch die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen und wenn mehrere offen sind gleich eine Erstattung sämtlicher Termine!

Zu der Pflegesache:
Zitat von: Sheherazade am 06. März 2024, 15:39:27Punkt 3: Niemand zwingt deine Mutter, einen Pflegegrad zu beantragen. Solltest du allerdings Einschränkungen bei der Vermittlung wegen Pflegetätigkeiten geltend machen, wäre es gut, du kannst nachweisen, dass du als Pflegeperson eingetragen bist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.