Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Hilfe beim Ausfüllen der VM(neue WBA)

Begonnen von Dragon, 02. Februar 2024, 16:50:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Dragon

Hallo Fettnäpchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2024, 16:14:53So etwas habe ich nie mitgenommen. Das Ziel der Vorlage ist im Endeffekt dich in eine Bewerbungsmaßnahme zu bringen weil es so ausgelegt wird das du nicht auf dem neusten Stand bist.
Ja das weiß ich leider man versucht mich seit Jahre in eine sinnlos Maßnahme Stecken/parken  z.b DDA  damit ich nicht mehr raus komme . Hatte früher zich Bewerbungsmaßnahmen+1€ Jobs wo du nicht mehr raus kommst.
Es liegt leider an den großen Lücken im Lebenslauf (Pech:kurze Jobs)! wegen der 15 Jahre langen pflege der beider Eltern(=Jetzt noch meine Mutter),finde ich mit 45j hier nähe kaum noch einen Job habe keinen Führerschein/Auto laufe hier zu 99% Fuß ganz selten mit der Bahn das kostet leider.

Ich hatte 2020 einen Vollzeit Job als ( Wachmann)leider 2x Monate=als in dem moment die Pandemie ausbrach ist der Job wegen stellenabbau futsch,es liegt nicht an dem Bewerbungsschreiben/Lebenslauf! hatte immer Pech +kurze Jobs einfach kein Glück.Den Job fand ich selbst !meine Bewerbung +Lebenslauf  fanden sie sogar sehr gut.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2024, 16:14:53Einfach gesagt: erstmal kein Vorurteil, dann freundlich bleiben und wenn etwas unklar ist nachfragen bis es klar ist und zwar solange bis du verstanden hast was SB genau meint. Und du solltest dich wirklich mal um einen Beistand kümmern, es kann ja nicht sein das du gar niemand kennst der da mitkommt und still daneben sitzt und einfach ein paar Notizen macht wenn es "unverschämt" wird. Ich habe sogar schon meine Nachbarin gebeten und die hat geholfen. Das Kunststück ist einfach denn die meisten Menschen helfen einem wenn man darum bittet das liegt in der Natur des Menschen. Du musst halt auch Bitte sagen.
Hey Ich bin ein sehr Freundlicher netter Kerl hilfsbereiter Mann das sollte hier euch aufgefallen sein :grins:

Leider habe ich hier keinen Nachbarn der mir helfen kann, hier leben alles Idioten wo du keine Hilfe erwarten kannst!!!  das Einziege das ich es selber aufschreibe+ich unterschreibe nie was vor Ort sondern will alles in Ruhe lesen wie du weißt werde ich es dann hier einstellen.
Durch die Pflege habe ich zu fast keinen fremden Menschen  Kontakt außer beim Einkaufen und paar Sachen erledigen danach bin ich den ganzen Tag daheim. Wie den auch :scratch: ohne Geld

ZitatZitat von Fettnäpfchen
Natürlich auch die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen und wenn mehrere offen sind gleich eine Erstattung sämtlicher Termine!
Das will ich auf jeden Fall zurück haben sonst kann ich zu JC - Termin kommen,brauche das Geld.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2024, 16:14:53Punkt 3: Niemand zwingt deine Mutter, einen Pflegegrad zu beantragen. Solltest du allerdings Einschränkungen bei der Vermittlung wegen Pflegetätigkeiten geltend machen, wäre es gut, du kannst nachweisen, dass du als Pflegeperson eingetragen bist.
doch sie versuchen es siehe dazu #37
Beim 6.Feb Termin wo die Vertretung versucht hat eine KooP zu erstellen !
wo steht das Verpflichtet bin mit meine Mutter zu dem Pflegebüro hin,
Danach muss ich meiner Behörde später nachweisen wie das Beratungsgespräch verlief wo die nächsten schritte stehen was gemacht werden muss.

Natürlich Habe ich wie Ottokar #38 gesagt hat! Die KooP ist mit der Forderung Rechtswidrig wäre gesagt
Fassen wir zusammen für den Termin!!! das ich dich euch/dich Richtig verstehe:
1.Ich Bleibe bei dem Termin wie immer Höflich/Freundlich
2.Zeige keine Bewerbung+dem Lebenslauf
(Die absagen kann man aber Ruhig zeigen???) habe davon sehr viele hier liegen
3.Notiere mir alles was sie sagt ins besonders wenn sie unverschämt wird!
4.Nichts Vor Ort unterschreiben alles mit nehmen zur Prüfung!
(Falls sie fragt wie lange ich das Prüfen will! Welche frisst kann man ihr sagen z.b 1-2 Wochen???
5.Die Fahrtkostenerstattung erstatten lassen.
Soweit alles Richtig???

Puh das ist jetzt für mich aber anstrengend die ganze zeit auf dem PC Bildschirm schauen"muss aufpassen das mir nicht wieder schwindlig wird :sad: 
brauche etwas pause bin off bis dann



Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 18:22:43doch sie versuchen es siehe dazu #37 Beim 6.Feb Termin wo die Vertretung versucht hat eine KooP zu erstellen ! wo steht das Verpflichtet bin mit meine Mutter zu dem Pflegebüro hin,,,,,,,

 Natürlich Habe ich wie Ottokar #38 gesagt hat! Die KooP ist mit der Forderung Rechtswidrig wäre gesagt
Eben wegen der Antwort sollte das Thema in dem Sinne erledigt sein dass du dem SB genau das und am besten nur schriftlich mitteilst. Spätestens wenn beim Termin am 20ten das nochmal angesprochen wird bzw. du es nochmal schriftlich bekommst.

Und wenn du das schon weißt damit aufhörst dir überflüssige Sorgen deswegen zu machen! Ganz im Gegenteil sollte das dein Selbstbewusstsein so steigern das du es dem SB am Termin pers. ins Gesicht sagst und wenn er "rumlabbert" sagst du geben sie mir das schriftlich dann bekommen sie eine schriftliche Antwort darauf.
 :ironie: Beim Bürgergeld geht es ja ganz besonders darum das sich SB und Kunde auf Augenhöhe begegnen können und sollen und nicht wie vorher bei Hartz 4!  :mocking:

Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 18:22:43Das will ich auf jeden Fall zurück haben sonst kann ich zu JC - Termin kommen,brauche das Geld.
Dann schreibe dir alle noch nicht erstatten Termine auf und beantragst das gleich am Anfang.
Oder du nimmst einen fertig ausgefüllten Antrag mit und nicht abspeisen lassen denn alle Termine die nach den § gefordert waren müssen auch erstattet werden!

Ich schreib die Antworten in das Zitat:
Zitat von: Dragon am 06. März 2024, 18:22:43Fassen wir zusammen für den Termin!!! das ich dich euch/dich Richtig verstehe:
1.Ich Bleibe bei dem Termin wie immer Höflich/Freundlich
 :yes:
2.Zeige keine Bewerbung+dem Lebenslauf (Die absagen kann man aber Ruhig zeigen???) habe davon sehr viele hier liegen
Nur wenn eine Erstattung der Bewerbungskosten schriftlich geregelt ist, bzw eine schriftl. geforderte Bewerbungspflicht besteht. Aber da müsstest du so etwas wie ein Formblatt bekommen haben. Die Daten gehen ansonsten das JC nichts an und können ohne oben erwähnte schriftl. Forderung nicht gefordert werden.
3.Notiere mir alles was sie sagt ins besonders wenn sie unverschämt wird!
 :yes:
4.Nichts Vor Ort unterschreiben alles mit nehmen zur Prüfung! (Falls sie fragt wie lange ich das Prüfen will! Welche frisst kann man ihr sagen z.b 1-2 Wochen???
Mindestens zwei Wochen wenn es um Maßnahmen geht. Begründen kannst du es das du erst jemand finden musst der so schnell die Zeit dafür hat denn die warten ja nicht nur auf dich um sofort prüfen zu können.
5.Die Fahrtkostenerstattung erstatten lassen. Soweit alles Richtig???  :yes:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 13:13:39Ganz im Gegenteil sollte das dein Selbstbewusstsein so steigern das du es dem SB am Termin pers. ins Gesicht sagst und wenn er "rumlabbert" sagst du geben sie mir das schriftlich dann bekommen sie eine schriftliche Antwort darauf.
Gute Idee werde das so machen falls sie eine KooP so versuchen!
Ich Verlange natürlich das meine SA mir das schriftlich gibt wie du gesagt hast,damit ich ihr  in Schriftform antworte!
Ich brauche dann bitte später aber deine Hilfe beim erstellen des Schreibens!


Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 13:13:39Aber da müsstest du so etwas wie ein Formblatt bekommen haben. Die Daten gehen ansonsten das JC nichts an und können ohne oben erwähn
Nein! man sagte mir es leider nur Mündlich das Onlinebewerbungen nicht erstattet werden,habe nie in Schriftform bekommen warum sie das nicht erstatten.obwohl ich die Sendebestätigung /Absagen ausdrucken lassen muss das kostet leider Geld. Habe seit jahren keinen Cent für Online Bewerbung(die Ausdrucke) erstattet bekommen. habe hier alle Bewerbung seit Jan.24 ausgedruckt sind eine große menge.
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 13:13:39Mindestens zwei Wochen wenn es um Maßnahmen geht. Begründen kannst du es das du erst jemand finden musst der so schnell die Zeit dafür hat denn die warten ja nicht nur auf dich um sofort prüfen zu können.
Thx so mache ich es^^
Danke nochmal wegen das Formular =Fahrtkostenerstattung! Ich hatte letztes mal 6.Feb total vergessen die Fahrkarten einreichen obwohl ich die fertige Fahrtkostenerstattung dabei hatte! Das hat mich letztens so geärgert (Roter Kopf vor Wut)bei der Vertretung das wir schnell gegangen sind. Am liebsten hätte ich ihr eine links und rechts gewatscht aber zum glück bin ich ein netter Kerl XD Das reiche ich jetzt der Behörde mit dem neuen Termin.

Ich hoffe das Termin alles ohne Streit bei der doofen SA abläuft! Nach Termine raucht dir oft der Kopf vor wut ;(

Wenn du diese Behörde selbst vor Ort erlebst" dann kannst dir dir vorstellen das die dich nur Pychisch krank machen. Schlaffe oft nicht gut vor sorgen wegen der dreckigen Behörde!Am liebsten würde ich sagen ich verzichte auf dem mist und können sich das sonst wohin stecken(im Gedanken XD),leider brauchen ich das Geld.

Ich hoffe das ich jetzt nichts vergesse habe auf deinen Beitrag zu anworten. brauche etwas pause melde mich naher wieder :bye:

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 07. März 2024, 13:38:42Nein! man sagte mir es leider nur Mündlich das Onlinebewerbungen nicht erstattet werden,habe nie in Schriftform bekommen warum sie das nicht erstatten.
Ja bei online Bewerbungen kann es so passieren da kommt es auf das JC den SB und den Antragsteller an.

Hast du etwas schriftliches wo steht das Bewerbungen gefordert werden?

Zitat von: Dragon am 07. März 2024, 13:38:42Wenn du diese Behörde selbst vor Ort erlebst" dann kannst dir dir vorstellen das die dich nur Pychisch krank machen.
Ach ja
da hatte ich mal eine übereifrige SB da war egal was von der gekommen ist musste ich entweder einen Widerspruch oder in Folge zum SG weil die absolut Beratungsresistent und eine ausgebildete Hybris hat(te). Und das hat auf jedes Schreiben die fast schon mtl. kamen zugetroffen und über ca. zwei Jahre.
Glaube aber das die entsorgt wurde,letztendlich und entscheidend war wohl die Rüge eines Richters an den JC RA; zumindest ist sie nicht mehr für mich zuständig.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 14:53:59Hast du etwas schriftliches wo steht das Bewerbungen gefordert werden?
Reicht z.b das im #72 der Termin meine SA Bewerbungsschreiben verlangen?
Sonst habe ich nichts anderes das ich Bewerbung zeigen soll.
Bis jetzt haben immer die Online Sendebestätigung/Absagen gesehen,dafür gab es nie Erstattung.

Rotti

wenn du alles Online eingetragen hast, braucht es auch nichts weiter außer du hast Fahrtkosten zu beanspruchen für deine Vorstellungen bei einem Arbeitgeber. Wenn sich ein AG auf deine Bewerbung nicht meldet, ist es immer gut, wenn du dich bei ihm noch einmal nach 4 Wochen ins Gespräch bringst um eine Rückmeldung zu erhalten.

Dragon

Zitat von: Rotti am 07. März 2024, 19:07:19wenn du alles Online eingetragen hast, braucht es auch nichts weiter
Hallo Rotti
Damit wir uns nicht Falsch verstehen! Ich Mache alle meine Online Bewerbungen Entweder Per E-Mail oder direkt über die Webseite der Firmen.
Ich nutze keine Jobbörse der Agentur für Arbeit oder bin dort mit meinen Daten angemeldet, ich habe seit sehr langen (keine Bewerbungspflicht)in einer Schriftform bekommen.Ich schreibe trotzdem 4-6 Bewerbungen im Monat damit sie nicht so eine Sanktion raus hauen ,meine Behörde da verdammt schnell damit!!
Zitat von: Rotti am 07. März 2024, 19:07:19braucht es auch nichts weiter außer du hast Fahrtkosten zu beanspruchen für deine Vorstellungen bei einem Arbeitgeber.
Das muss ich so wieso vorher machen sonst kann ich nicht zum Termin hin ,außer das Vorstellungsgespräch findet in der nähe statt dann laufe ich zu Fuß hin.

Zitat von: Rotti am 07. März 2024, 19:07:19Wenn sich ein AG auf deine Bewerbung nicht meldet, ist es immer gut, wenn du dich bei ihm noch einmal nach 4 Wochen ins Gespräch bringst um eine Rückmeldung zu erhalten.
Bis jetzt hatte ich immer die Firmen- Absagen nach paar Tagen bis 1-2 Wochen!

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. März 2024, 14:53:59Ach ja da hatte ich mal eine übereifrige SB da war egal was von der gekommen ist musste ich entweder einen Widerspruch oder in Folge zum SG weil die absolut Beratungsresistent und eine ausgebildete Hybris hat(te). Und das hat auf jedes Schreiben die fast schon mtl. kamen zugetroffen und über ca. zwei Jahre.
in meine Behörde (JC-Mitte)gibt es nur so welche ob Frauen/Männer! Man müsse den ganzen Saftladen für immer schließen eine der schlimmsten Behörden hier in meiner stadt.

PS: damit sich hier keine Frauen vielleicht angegriffen/beleidigt füllen?
Meine die JC mitarbeiterinnen meiner Behörde die Bekloppt sind!!

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 07. März 2024, 15:14:10Reicht z.b das im #72 der Termin meine SA Bewerbungsschreiben verlangen?
nicht um daraus eine Pflicht zu machen die bei nicht Einhaltung zu einer Sanktion führen kann.

Falls die fragen kannst ja sagen das du die vor lauter Hektik vergessen hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Guten Morgen Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. März 2024, 16:51:19nicht um daraus eine Pflicht zu machen die bei nicht Einhaltung zu einer Sanktion führen kann.
Dann kann man sagen da ich keine Bewerbungspflicht habe, können sie bei alle Termine= keine Bewerbung/ Bewerbungsunterlagen/Lebenslauf von mir verlangen geschweige eine Sanktion aussprechen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. März 2024, 16:51:19Falls die fragen kannst ja sagen das du die vor lauter Hektik vergessen hast.
Das kann ich machen XD obwohl es nichts bringt sie werden wie ich meine Behörde kenne beim 20t Termin die sachen verlangen.
werde aber wie du mir vorher gesagt hast alles in Schriftform verlangen+ alles notieren! Falls sie am Rad drehen breche ich den Termin sofort ab.






Sheherazade

Eine Verständnisfrage
Zitat von: Dragon am 10. März 2024, 11:12:35da ich keine Bewerbungspflicht habe
Warum hast du keine Bewerbungspflicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2024, 11:58:36Warum hast du keine Bewerbungspflicht?
Hatte bis jetzt immer Glück ,das sie nie eine Bewerbungspflicht verlangen😂😂 Natürlich schreibe ich freiwillig wie ich vorher sagte damit sie keine Pflicht erlassen.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 10. März 2024, 11:12:35Dann kann man sagen da ich keine Bewerbungspflicht habe,
Natürlich unterliegst du einer Bewerbungspflicht, das ist der Fall ab Antragstellung Bürgergeld.

Es darf wenn es nicht schriftlich im KOOP festgehalten wird nur kein Nachweis gefordert werden
und bei Nichterfüllung darf auch nicht sanktioniert werden.

Dafür gibt es aber auch keine Kostenerstattung für Bewerbungsschreiben aber du machst es eh elektronisch und dein JC bezahlt das ja nicht, zumindest bei dir nicht. Aber der Vorteil ist eindeutig bei dir.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. März 2024, 15:39:15Natürlich unterliegst du einer Bewerbungspflicht, das ist der Fall ab Antragstellung Bürgergeld. Es darf wenn es nicht schriftlich im KOOP festgehalten wird nur kein Nachweis gefordert werden und bei Nichterfüllung darf auch nicht sanktioniert werden.
Ich Weiß was du meinst! da ich keine KooP habe ,fordern sie bis jetzt keine nachweise von mir.
Mal schauen wie die SA beim Termin abgeht XD. Wünscht mir glück für den Termin :grins:





Dragon

#88
Hallo Fettnäpfchen
Am Mittwoch es soweit mit dem JC Termin wollte dir kurz Bescheid sagen!
Habe auch die ausgefüllte Fahrtkostenerstattung hier liegen. Ich Hoffe meine SA dreht nicht zu sehr am Rad :(
Das JC verlangt normal für den Mittwoch beide Fahrkarten Hin/Rückfahrt,das geht aber nicht ganz die 1x Fahrkarte brauche ich für die Rückfahrt.
Reicht es dem Jobcenter ungestempelte beim Termin vorzeigen oder brauchen sie Original Fahrkarte?Falls ich sie dem JC per post schicken muss kostet mich 1x Einschreiben mit Unterschrift um die 4,85€

Update: 14:18 Uhr

Habe am Mittwoch 3 Stunden Später jetzt Ein Vorstellungsgespräch bei einen unternehmen das ich selber fand! muss den Termin beim Jc sehr kurz halten da ich noch nach Hause muss um mich umziehen. Mal schauen wie ich mit dem Vorstellungsgespräch läuft!!!

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 18. März 2024, 13:39:07Das JC verlangt normal für den Mittwoch beide Fahrkarten Hin/Rückfahrt,das geht aber nicht ganz die 1x Fahrkarte brauche ich für die Rückfahrt. Reicht es dem Jobcenter ungestempelte beim Termin vorzeigen oder brauchen sie Original Fahrkarte?Falls ich sie dem JC per post schicken muss kostet mich 1x Einschreiben mit Unterschrift um die 4,85€
:weisnich: wie das bei Euch gemacht wird. Ich rechne immer nach KM Pauschale da ich mit dem Auto fahre.

Einschreiben mache ich auch nicht da hat man nur den Nachweis das man etwas abgeschickt hat, aber nicht was.
Ich werfe prinzipiell in den Hausbriefkasten mit Anmerkung das ein Zeuge dabei war und der Unterschreibt auf dem Brief und auf dem zugeklebten Kuvert.

Zitat von: Dragon am 18. März 2024, 13:39:07Mal schauen wie ich mit dem Vorstellungsgespräch läuft!!!
DAUMEN DRÜCK !
Wenn es zeitlich zu knapp ist würde ich den JC Termin absagen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.