JC Nebenkostenabrechnung 2022

Begonnen von bob, 08. Februar 2024, 19:04:57

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bob

Hallo,

ich habe ein Problem und finde keine Hilfe im Netz dazu.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen  :smile:

Ich selbst beziehe kein ALGII, wohne aber aufgrund einer Trennung seit dem 01. Oktober 2023 in einer WG, besitze keinen Miet- oder Untermietvertrag.
Die alleinige Mieterin, hat nun im Dez. 2023 die NBK 2022 erhalten.
Heute gab es einen Brief, dass ich, obwohl ich 2022 nicht in der Wohnung gewohnt habe, die Hälfte der Nbk 2022 tragen soll...

Nach Rücksprache mit dem zuständigen JC, muss ich den Betrag zahlen. Das würde der Gesetzesgeber vorsehen.

Habt ihr dazu einen Rat? Irgendwie schon komisch das man bestraft wird, dass andere Menschen Leistungen beziehen.
Ich bin normal am Arbeiten und soll nun für die Kosten von 2022 aufkommen....


Bitte helft mir

Rubus

Wer hat vor dir in der Wohnung gewohnt?

Ich würde sagen, diese Person ist für die Nebenkosten 2022 zuständig und wenn sie alleine gewohnt hat, dann sie alleine bzw. das JobCenter. Würde dort noch mal nachhaken und betonen, dass du 2022 gar nicht in dieser Wohnung gelebt hast.

Ich war selbst Hauptmieterin einer WG und habe das immer den ehemaligen Mitbewohner:innen in Rechnung gestellt oder eben Kaution einbehalten, bis die Angelegenheiten mit den Abrechnungen erledigt waren.

Sheherazade

Zitat von: bob am 08. Februar 2024, 19:04:57Ich selbst beziehe kein ALGII, wohne aber aufgrund einer Trennung seit dem 01. Oktober 2023 in einer WG, besitze keinen Miet- oder Untermietvertrag.
Die alleinige Mieterin, hat nun im Dez. 2023 die NBK 2022 erhalten.

Zahlst du deinen Mietanteil an die Hauptmieterin? Die Nebenkosten gehören selbstverständlich auch dazu. Die Hauptmieterin bekommt von Jobcenter deinen Teil der Miete natürlich nicht.

ZitatHeute gab es einen Brief, dass ich, obwohl ich 2022 nicht in der Wohnung gewohnt habe, die Hälfte der Nbk 2022 tragen soll...

Von wem kam der Brief? Gab es vor dir einen Mitbewohner?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: bob am 08. Februar 2024, 19:04:57Ich selbst beziehe kein ALGII, wohne aber aufgrund einer Trennung seit dem 01. Oktober 2023 in einer WG, besitze keinen Miet- oder Untermietvertrag. Die alleinige Mieterin, hat nun im Dez. 2023 die NBK 2022 erhalten. Heute gab es einen Brief, dass ich, obwohl ich 2022 nicht in der Wohnung gewohnt habe, die Hälfte der Nbk 2022 tragen soll...
wenn du nicht im Alg II bist und ausgezogen solltest du deine Hälfte von den NK auch behalten dürfen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

bob

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 09:48:06Von wem kam der Brief? Gab es vor dir einen Mitbewohner?
Der Brief kam vom zuständigen Sachbearbeiter der Hauptmieterin.
Bild will hier nicht reingehen

Vor mir hat ihr Kind hier gewohnt. Die ist nun zum Vater gezogen.

Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 09:48:06Zahlst du deinen Mietanteil an die Hauptmieterin? Die Nebenkosten gehören selbstverständlich auch dazu. Die Hauptmieterin bekommt von Jobcenter deinen Teil der Miete natürlich nicht.
Ich zahle jeden Monat meinen Anteil der Miete an den Vermieter und die Gas- und Stromrechnung an die Hauptmieterin.

Zitat von: Rotti am 09. Februar 2024, 10:54:18wenn du nicht im Alg II bist und ausgezogen solltest du deine Hälfte von den NK auch behalten dürfen.
Ich glaube du Missverstehst da etwas. Ich bin aus der Wohnung mit meiner Ex aus- und in eine WG eingezogen.
Und die Hauptmieterin der WG hat für 2022 die NBK bekommen, die dem JC eingereicht und die behaupten nun ich müsse die Hälfte zahlen, obwohl ich ja erst zum 01. Oktober 2023 in die WG eingezogen bin.
Hoffe das war Verständlicher  :zwinker:

Sheherazade

Ich nehme an, hier ist die Rede von einer Nebenkostennachzahlung für 2022? Wieso schreibt dich das Jobcenter direkt an, du bist doch nicht im Leistungsbezug? Wie ist euer Status beim Jobcenter so ohne Untermietvertrag?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

bob

Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 12:24:14Ich nehme an, hier ist die Rede von einer Nebenkostennachzahlung für 2022? Wieso schreibt dich das Jobcenter direkt an, du bist doch nicht im Leistungsbezug? Wie ist euer Status beim Jobcenter so ohne Untermietvertrag?

Jawohl, so schaut's aus. Das JC hat nicht mich direkt angeschrieben, sondern die Hauptmieterin. Aber dieser Satz stand in ihrem Schreiben drin und dadurch hab ich den Sachbearbeiter angerufen.

Wir sind als WG beim JC, der Stadt und beim Vermieter gemeldet. Ich wohne hier nur Übergangsweise bis ich eine neue Wohnung gefunden hab. Dadurch wurde ich nicht als Mieter mit eingetragen.

Sheherazade

Sofern ich den Sachverhalt richtig interpretiere: Die Nebenkostennachzahlung ist der Hauptmieterin in einem Zeitraum entstanden, als noch ihr (ich nehme an volljähriges) Kind bei ihr gewohnt hat - da wurden die KdU scheinbar auch schon durch 2 geteilt. Mietrechtlich gesehen hat der vorherige Mitbewohner (also das Kind) die anteilige Nebenkostennachzahlung zu begleichen und nicht du (ausser du willst es). Das Jobcenter ist insofern raus mehr als den Anteil der Leistungsbezieherin zu übernehmen.

Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 14:01:55Aber dieser Satz stand in ihrem Schreiben drin
Welcher Satz genau stand da drin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

bob

In dem kleinen Abriss der NK Abrechnung wird von Dir gar nichts verlangt sondern vom "Mitbewohner" und das kannst du 2022 ja nicht gewesen sein.

Soll also deine VM die Tochter belangen
insofern sie einen Anteil zu zahlen hatte
was aber so nicht feststellbar ist ohne die entsprechenden Unterlagen die du sicher nicht hast.

Wenn das nicht so war und die Tochter keine KdUH anteilig zu zahlen hatte muss es die Mutter bezahlen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

bob

Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2024, 14:43:16Welcher Satz genau stand da drin?
Bitte denken Sie daran, dass ihr Mitbewohner seinen Anteil an der Nachzahlung eigenständig an den Vermieter überweist.

Nachdem ich diesen Satz gelesen habe, hab ich den Sachbearbeiter angerufen und um Aufklärung gebeten.
Dieser teilte mir dann mit, dass ich für den Anteil zuständig bin...

Das Kind ist noch Minderjährig, allerdings Alt genug um nach dem Gesetzt zu entscheiden bei welchem Elternteil es leben will. Und so wie Teenager nun mal sind, werden gute Entscheidungen getroffen  :coffee:

@Fettnäpfchen
Laut dem Sachbearbeiter des JC, bin ich dieser "Mitbewohner".
Die Hauptmieter (Mutter) bezieht seit langem vom JC Leistungen, das Kind ist Minderjährig und Mitte des Jahres zum Kindsvater gezogen. Jetzt versucht das JC wohl die NBK 2022 auf mich abzuwälzen und behauptet, nach Aussage des Sachbearbeiters, das der Gesetzesgeber das so vorgesehen hat und das kann ich nicht glauben

Rotti

Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

TripleH

Das Problem ist, dass die Nachzahlung als Kosten der Unterkunft im Monat der Fälligkeit gelten und es nach BSG nicht auf den Entstehenszeitraum (Abrechnungszeitraum) ankommt. Da die Hauptmieterin jetzt bei Fälligkeit nicht allein wohnt, greift das Kopfteilsprinzip.

Die Entscheidung des SG Halle trifft es sehr gut. Da ist der Mitbewohner auch erst im Februar 2013 eingezogen, trotzdem wird für die Leistungsempfängerin nur die Hälfte der Nachzahlung 2012 übernommen:

https://openjur.de/u/2224734.html

ZitatAngesichts der gesetzlichen Regelung in § 22 SGB II sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung, die den Bevollmächtigten der Klägerin hinlänglich bekannt ist, erhöht die Forderung der Vermieterin aus der Betriebskostenabrechnung den Bedarf der Klägerin sowie des weiteren Mitbewohners hinsichtlich der Kosten der Unterkunft für den Monat der Fälligkeit der Forderung und nicht für den Zeitraum, aus dem die Nachforderung resultiert (§ 22 Abs. 3 SGB II).



MAC517

Zitat von: TripleH am 09. Februar 2024, 20:53:02Die Entscheidung des SG Halle trifft es sehr gut. Da ist der Mitbewohner auch erst im Februar 2013 eingezogen, trotzdem wird für die Leistungsempfängerin nur die Hälfte der Nachzahlung 2012 übernommen:

In den Urteil bezogen beide Bewohner ALGII und das JC hat für beide die Nachzahlung übernommen.

Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 14:01:55Wir sind als WG beim JC, der Stadt und beim Vermieter gemeldet.

Wie ist die Aufteilung, zahlst du Die Hälfte der KDU oder nach Wohnfläche oder Pauschal?


Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 17:34:16Bitte denken Sie daran, dass ihr Mitbewohner seinen Anteil an der Nachzahlung eigenständig an den Vermieter überweist. Nachdem ich diesen Satz gelesen habe, hab ich den Sachbearbeiter angerufen und um Aufklärung gebeten. Dieser teilte mir dann mit, dass ich für den Anteil zuständig bin...

Du hast weder mit Vermieter noch mit JC was zu klären, dein Ansprechpartner ist deine Vermieterin.
Warum solltest du dich für einen Zeitraum an Nebenkosten beteiligen wo du nicht dort gewohnt hast.

TripleH

Zitat von: MAC517 am 10. Februar 2024, 00:24:20In den Urteil bezogen beide Bewohner ALGII und das JC hat für beide die Nachzahlung übernommen.

Das Kopfteilsprinzip hat nichts damit zu tun, ob alle Bewohner Leistungen beziehen oder nur eine Person.

Sheherazade

Zitat von: bob am 09. Februar 2024, 17:34:16das Kind ist Minderjährig und Mitte des Jahres zum Kindsvater gezogen.
Und das Kind ist jetzt nicht mehr im Leistungsbezug?

ZitatJetzt versucht das JC wohl die NBK 2022 auf mich abzuwälzen und behauptet, nach Aussage des Sachbearbeiters, das der Gesetzesgeber das so vorgesehen hat und das kann ich nicht glauben

Da wird nichts auf dich abgewälzt, die Hauptmieterin muss das mit ihrem Kind bzw. mit dessen Vater klären. Oder den Anteil vom Kind selbst tragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"