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Nebenkostenüberschuss und Vermieterauskunft

Begonnen von Rockingchair, 02. Februar 2024, 14:48:34

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Rockingchair

Ja, der sendet die zur meiner Mitbewohnerin. Kann halt mal passieren.
Was mache ich den mit diesen Änderungsbescheiden? Die sind doch fehlerhaft oder kann das JC sagen weil die Miete nicht genau überwiesen wurde, wird nur ein kleiner Teil erstattet, während ich zusätzlich noch die NK abgezogen bekommen soll? Hilfe  :flag:

Ottokar

Ich kann deine Angaben leider nicht nachvollziehen.
Natürlich legt das JC die von ihm gezahlten KdUH zugrunde und nicht die von dir gezahlten geringeren.
Was da rechnerisch herauskommt, kann ich hier nicht ersehen.
Was deine gestiegenen Kosten betrifft, musst du diese separat einfordern.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rockingchair

Hallo,
ja genau darum geht es doch! Ich habe NK wiederbekommen, muss ich zurück zahlen, ok.
Habe aber auch eine Erhöhung bekommen und diese aus meinen Regelbedarf bezahlt, insgesamt 252€.
Erstatten werden mir jedoch nur 57€ mit der im Dokument stehenden Begründung:
"Ihre Mieterhöhung laut Nebenkostenabrechnung von 2022 wurde berücksichtigt. Für die Monate Juli und August
2023 allerdings nur in der Höhe von Ihrer gezahlten Miete in Höhe von 424 Euro. Da Sie erst ab dem 01.09.2023
Ihre Mietzahlungen auf 451 Euro pro Monat laut Kontoauszug erhöht haben."


So gesehen habe ich quasi draufgezahlt und bekomme von 252€ Mieterhöhung nur 57€ wieder erstattet, weil ich nicht direkt durchgehend erhöht habe?

Strange..

Fettnäpfchen

Rockingchair

Zitat von: Rockingchair am 21. Februar 2024, 17:42:18Für die Monate Juli und August 2023 allerdings nur in der Höhe von Ihrer gezahlten Miete in Höhe von 424 Euro. Da Sie erst ab dem 01.09.2023 Ihre Mietzahlungen auf 451 Euro pro Monat laut Kontoauszug erhöht haben."
Wenn es nicht aus den Kontoauszügen ersichtlich ist dann hast du ein Problem.
Wie hast du denn die zwei Monate bezahlt?

Theoretisch geht ja nur in bar und da solltest du Quittungen haben und anhand dieser deine Nachforderung beim JC belegen können.

MfG FN
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Ottokar

Die Erstattung hat mit der Mieterhöhung nichts zu tun, das ist unterschiedliche Vorgänge.
Sieh zu, dass das JC die Mieterhöhung rückwirkend anerkennt und nachzahlt. Dann bekommst du auch das Geld was dir zusteht.
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