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JC möchte nach WBA weitere Kontoauszüge und Details zu Überweisung

Begonnen von zoolander, 11. Februar 2024, 21:50:36

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Maunzi

Zitat von: zoolander am 12. Februar 2024, 15:42:55Hmmm...Lebensmittel kaufe ich auch über die Visa ein. Der Ratenbetrag bleibt natürlich trotzdem immer gleich. Ist es denn theoretisch möglich, dass auch noch Einblick in diesen Kontoauszug gewünscht wird? Die Karte habe ich in einer früheren Nachfrage zum VM schon angegeben
Naja du hast von dir aus von jedem Konto oder dergleichen die Auszüge vorzulegen beim WBA, da nur das "Hauptkonto" vorzulegen und zu sagen, das andere kennt ihr ja aus Antrag xyz wird wenn es einem auffällt schön viel Theater nach sich ziehen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Es gibt keine Pflicht, unaufgefordert Kontoauszüge vorzulegen.
Nur wenn das JC Kontoauszüge fordert, sind diese vorzulegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


zoolander

So, da bin ich wieder.  :smile:
Neuer Brief, neue Arbeit. Bitte seht euch kurz das Schreiben an.
Jetzt wird mit Entziehung der Leistungen gedroht.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

1.
Ich habe es also mit einer SB zu tun, die sich erstmals an meinen Schwärzungen stört.
Das konnte sie natürlich aber nicht schon im allerersten Brief schreiben, nein, sie lässt mich die Unterlagen jetzt wiederholt und immer umfangreicher einreichen. :wand:

Offensichtlich unterbeschäftigt.

Bisher habe ich es immer so gehandhabt, dass es niemanden etwas angeht, bei welcher Tankstelle ich ab und an tanke und ob ich vorzugsweise bei Lidl, Edeka oder Rewe einkaufe und diese Firmennamen dementsprechend unkenntlich gemacht. Entsprach natürlich nicht den offiziellen Richtlinien, war für ihre vier Vorgänger aber voll o.k.

2.
Beharrt sie nach wie vor darauf zu erfahren, wohin diese Kleinbeträge überwiesen wurden.
Dass es Überweisungen waren, genügte ihr nicht.  :smile:  Ich hab den Satz von @Harald53 wirklich so übernommen.

3.
Besteht sie weiterhin auf die zusätzlichen 1,5 Monate vor den klassischen drei Monaten, die standardmäßig an Auszügen zum WBA gehören.

Jetzt soll ich also nochmals alle Kontoauszüge einreichen. Wenn ich ihr die bisher übermittelten jetzt ungeschwärzt schicke, bemängelt sie sicher im nächsten Schritt, dass sie nicht bis zum aktuellsten Datum gehen. Dann hätte sich der Zugriff erneut um einen kompletten Monat verlängert, die Datenerhebung wird noch umfangreicher. Jetzt sind wir dann langsam bei Einsicht von 6 Monaten angelangt.

Danke für eure Zeit
zoolander



Ottokar

Was die Schwärzung betrifft, hatte ich bereits in Beitrag #4 erklärt, dass diese unzulässig war.
Wenn du da nochmal liest, wirst du feststellen, dass das was da steht mit dem übereinstimmt, was das JC nun dazu schreibt.
Was den Zeitraum betrifft, musst du entscheiden, ob du die zusätzlichen 1,5 Monate einreichst, oder dich deshalb mit dem JC vor Gericht herumstreiten willst.
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