Fehlender Monat in der Leistungsberechnung – wie anfordern

Begonnen von Emule72, 13. Februar 2024, 16:53:27

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Emule72

Hallöchen  :flag:

Ich brauche mal wieder eine Info. Kann man fehlende Berechnungsbescheide des Jobcenters beim selbigen anfordern?
Mir fehlt ein Monat des letzten Jahres und irgendwie kriegt man es trotz Widerspruch nicht gebacken.

Braucht man diese Bescheide für die Zukunft für irgendwas, denn man bekommt ja zu Jahresbeginn eine Mitteilung über die Bezugszeiten des vergangen Jahres.

Sheherazade

Es zählt letztendlich der Bewilligungsbescheid, der über 6 oder 12 Monate läuft. Einzelne Berechnungsbögen sind uninteressant.

Zitat von: Emule72 am 13. Februar 2024, 16:53:27man bekommt ja zu Jahresbeginn eine Mitteilung über die Bezugszeiten des vergangen Jahres
Was meinst du damit?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Emule72

Zitat von: Sheherazade am 13. Februar 2024, 16:56:24Es zählt letztendlich der Bewilligungsbescheid, der über 6 oder 12 Monate läuft. Einzelne Berechnungsbögen sind uninteressant.

Zitat von: Emule72 am 13. Februar 2024, 16:53:27man bekommt ja zu Jahresbeginn eine Mitteilung über die Bezugszeiten des vergangen Jahres
Was meinst du damit?

Bei mir hatte es eine Neuberechnung gegeben wegen BK-Abrechnung mit einem Guthaben. Ich habe 2 Bescheide bekommen (Aug. 2023 und dann separat Okt. 2023 bis Juni 2024) Der Monat wo mir das Guthaben angerechnet werden soll fehlt, bzw. ist irgendwie nicht existent, da ich bis heute nichts bekommen habe.

Der Nachweis den ich meine ist der "Nachweis über die Meldung von Zeiten des Bezugs von Bürgergeld f. erwerbsfähige Leistungsberechtigte(§19 Absatz 1 Satz1 SGB II) an die gesetzliche Rentenversicherung

Sheherazade

Zitat von: Emule72 am 13. Februar 2024, 17:23:21Nachweis über die Meldung von Zeiten des Bezugs von Bürgergeld f. erwerbsfähige Leistungsberechtigte(§19 Absatz 1 Satz1 SGB II) an die gesetzliche Rentenversicherung

Die gibt es wieder? Der Bürgergeldbezug fällt doch gar nicht unter die Anrechnungszeiten.  :scratch:
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Emule72

Zitat von: Sheherazade am 13. Februar 2024, 18:16:02
Zitat von: Emule72 am 13. Februar 2024, 17:23:21Nachweis über die Meldung von Zeiten des Bezugs von Bürgergeld f. erwerbsfähige Leistungsberechtigte(§19 Absatz 1 Satz1 SGB II) an die gesetzliche Rentenversicherung

Die gibt es wieder? Der Bürgergeldbezug fällt doch gar nicht unter die Anrechnungszeiten.  :scratch:
 

Anrechnungszeiten sind das sicher nicht. Es werden ja auch keine Beiträge gezahlt. Ich nenne es mal Lückenfüller

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 13. Februar 2024, 18:16:02Die gibt es wieder?
da geht es um
Zitat von: Emule72 am 13. Februar 2024, 17:23:21"Nachweis über die Meldung von Zeiten des Bezugs von Bürgergeld
damit man später keine Lücken hat die man ja sonst extra Nachweisen müsste.
Steht auch dabei das die zu den Unterlagen für die RV geheftet werden sollen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Emule72

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2024, 13:08:50
Zitat von: Sheherazade am 13. Februar 2024, 18:16:02Die gibt es wieder?
da geht es um
Zitat von: Emule72 am 13. Februar 2024, 17:23:21"Nachweis über die Meldung von Zeiten des Bezugs von Bürgergeld
damit man später keine Lücken hat die man ja sonst extra Nachweisen müsste.
Steht auch dabei das die zu den Unterlagen für die RV geheftet werden sollen.

MfG FN

Es steht da das man dieses Schreiben zu seinen Unterlagen nehmen soll.

Aber das war nicht mein Anliegen, auch wenn es etwas seltsam scheint.

Emule

Sheherazade

Zitat von: Emule72 am 14. Februar 2024, 18:30:03Aber das war nicht mein Anliegen, auch wenn es etwas seltsam scheint.

Da hast du Recht. Allerdings verstehe ich dein Anliegen nicht. Geht es dir nur um ein Stück Papier (Berechnungsbogen für September?), wenn ja, wofür brauchst du das oder hast du in dem besagten Monat auch kein Geld bekommen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ehrenamt

Wurde das Guthaben rückwirkend berücksichtigt und es kam dadurch zu einer Überzahlung? Dann gibt es dazu keinen Änderungsbescheid, sondern einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (vorher eine Anhörung). Diesem ist auch der Berechnungsbogen beigefügt.

Emule72

#9
Zitat von: Sheherazade am 14. Februar 2024, 18:34:34
Zitat von: Emule72 am 14. Februar 2024, 18:30:03Aber das war nicht mein Anliegen, auch wenn es etwas seltsam scheint.

Da hast du Recht. Allerdings verstehe ich dein Anliegen nicht. Geht es dir nur um ein Stück Papier (Berechnungsbogen für September?), wenn ja, wofür brauchst du das oder hast du in dem besagten Monat auch kein Geld bekommen?



Zitat von: Ehrenamt am 14. Februar 2024, 18:35:14Wurde das Guthaben rückwirkend berücksichtigt und es kam dadurch zu einer Überzahlung? Dann gibt es dazu keinen Änderungsbescheid, sondern einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (vorher eine Anhörung). Diesem ist auch der Berechnungsbogen beigefügt.

Eigentlich gibt es bei einer Überzahlung (in meinem Fall durch BK-Guthaben) immer eine Rückforderung mit entsprechender Berechnung bzw. Aufrechnung. Nur ist das leider bis jetzt, auch nach Widerspruch, nicht passiert und somit fehlt der Monat für meine Unterlagen und das Geld wurde bis jetzt nicht zurück gefordert oder verrechnet. Meinen normalen Bedarf mit Miete habe ich für den Monat bekommen.
Eigentlich möchte ich Ordnung in meinen Unterlagen haben indem alles abgeschlossen ist. Wahrscheinlich muss ich die ganze Angelegenheit einfach abhaken.

Emule

TripleH

Gegen was bist du denn in Widerspruch gegangen, wenn es keinen Bescheid gibt?

Emule72

Ich bin in Widerspruch gegangen gegen den Bescheid für Monat August 2023 und den für die Monate Oktober 2023 - Juni 2024. Mit der Begründung das in diesen Bescheiden der Monat September 2023 vergessen wurde und das das BK-Guthaben nicht berücksichtigt wurde und ich keine weiteren Bescheide erhalten habe.
Dieser Widerspruch wurde als unbegründet abgelehnt (besagter Monat vom angegriffenen Bescheid nicht erfasst)

Eventuell macht es doch mal klick bei den Verantwortlichen. Meiner Mitwirkungspflicht bin ich auf jeden Fall nachgekommen.


TripleH

Waren die Bescheide für August und Oktober bis Juni Änderungsbescheide?

Emule72

Zitat von: TripleH am 15. Februar 2024, 18:42:43Waren die Bescheide für August und Oktober bis Juni Änderungsbescheide?

Ja, waren sie.


Es hat lange gedauert, aber jetzt hat es bei den Verantwortlichen klick gemacht! :clever:

Heute kam eine Anhörung zu Überzahlungen mit Antwortbogen, Fragebogen zur beabsichtigten Aufrechnung, und dem fehlenden Berechnungsbogen. Das ganze finde ich jetzt ganz schön übertrieben. Ein Änderungsbescheid mit der Aufforderung Betrag X bis zum ... zu zahlen wie sonst hätte gereicht. Hier wartet man dann wieder bis man eine entsprechende Antwort bekommt. Bürokratischer geht es jetzt nun wirklich nicht.
Muss man bei der Anhörung etwas beachten?
Ich würde den Herrschaften auf der Erklärung zum Anhörungsschreiben mitteilen, das ich den Betrag in einer Summe zurück zahlen möchte.
Den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigten Aufrechnung ist mir etwas heikel, da dort keine Angaben zur Summe gemacht werden. Es steht da, "das ausfüllen und Rückgabe freiwillig sind. Beachten Sie bitte, das ohne Rückgabe des vollständig ausgefüllten Fragebogens Umstände, die sich günstig auf Sie auswirken könnten, möglicherweise nicht berücksichtigt werden können." Das scheint eine Blanko Einwilligung zu sein für eventuell kommende Rückzahlungen :weisnich:

Ich will endlich diese Geschichte beenden, denn es kommt bald die nächste BK-Abrechnung. Mal sehen vielleicht schaffe ich es ja bis dahin  :smile:



P.S. Ich finde den Satz in dem Schreiben so schön: "Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln."


TripleH

Zitat von: Emule72 am 17. Februar 2024, 14:20:24Bürokratischer geht es jetzt nun wirklich nicht.

Schon schlimm, wenn sich eine Behörde an Gesetze hält. Das Verfahren mit der Anhörung ist nunmal vorgeschrieben, § 24 SGB X.

Zitat von: Emule72 am 17. Februar 2024, 14:20:24Muss man bei der Anhörung etwas beachten?

Nein. Angehört zu werden, ist einfach nur ein Recht, das du in Anspruch nehmen kannst, aber nicht musst.

Zitat von: Emule72 am 17. Februar 2024, 14:20:24Den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigten Aufrechnung ist mir etwas heikel, da dort keine Angaben zur Summe gemacht werden
Zitat von: Emule72 am 17. Februar 2024, 14:20:24Den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigten Aufrechnung ist mir etwas heikel, da dort keine Angaben zur Summe gemacht werden

Warum auch, wenn der Betrag eindeutig in der Anhörung selbst steht? Und die Höhe der Aufrechnung ist gesetzlich festgelegt. Um 10% des Regelsatzes auszurechnen, brauchst du sicherlich keinen Taschenrechner.