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Frage zur Befreiung Beitragsservice ard,zdf,Radio

Begonnen von Dragon, 19. Februar 2024, 20:13:00

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Dragon

Hallo Leute

Ich brauche eure Hilfe bei der Antragstellung für die Gez Befreiung!
Also ich habe heute ab die JC Bescheinigung ab den April 24-März 25 den Beitragsservice bekommen. Habe noch nie das beantragt!!!
Meine Frage:
Laut der Kundennummer läuft der Beitragsservice auf meine Mutter" aber bezahlt wird es seit jahren von meinen Konto. Wie kann ich die Befreiung für den Beitragservice für  TV/Radio Sender beantragen?
1.Also Oben im Feld --->muss der Name meiner Mutter stehen oder meiner?Ich  lebe mit ihr in der gleichen Wohnung zusammen.
2.Unter dem Punkt ---->Grund der Befreiung trägt man im Kästchen  403 ein?
3.Unten bei Datum +Unterschrift --->unterzeichne ich das??

Dazu brauchen sie folgende Unterlagen von mir als Kopie!
1.Leistungsweilligung ab  den April 24- märz 25
1.Bescheinigung zur Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragservice von ard,zdf,Radio

Reicht das alles oder brauchen sie noch etwas??

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/141/dokumente/Antrag%20auf%20Befreiung%20der%20Rundfunkbeitragspflicht.pdf

Falls das so geht fülle ich den Antrag morgenfrüh aus und schicke an dem Beitragsservice zurück.

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 19. Februar 2024, 20:13:00Laut der Kundennummer läuft der Beitragsservice auf meine Mutter

Dann muss deine Mutter auch die Befreiung beantragen. Von welchem Konto abgebucht wird, spielt keine Rolle.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die Mutter hat aber offenbar keinen Anspruch auf die Befreiung. Ob eine andere der in § 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Befreiungsvoraussetzungen zutreffen, ist nicht erkennbar.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2024, 10:44:03Die Mutter hat aber offenbar keinen Anspruch auf die Befreiung. Ob eine andere der in § 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Befreiungsvoraussetzungen zutreffen, ist nicht erkennbar.
Guten Morgen Ottokar
Das heißt ich muss doch weiter zahlen!da meine Mutter wie du gesagt hast ,sie keine Befreiung bei der Gez beantragen? :sad:

Ich hätte gerne so das Geld für die Gez gespart,was leider nicht geht.

Einhorn

wohnst Du mit der Mutter unter einem Dach??

dann könnte sie der GEZ mitteilen, daß Du jetzt Hauptmieter bist und sie in DEINER Wohnung betreust....

danach kannst DU Deine Befreiung beantragen....

Dragon

Zitat von: Einhorn am 20. Februar 2024, 10:55:15wohnst Du mit der Mutter unter einem Dach?? dann könnte sie der GEZ mitteilen, daß Du jetzt Hauptmieter bist und sie in DEINER Wohnung betreust.... danach kannst DU Deine Befreiung beantragen....
Hallo Einhorn
Ich lebe noch kostenfrei bei meiner Mutter in ihre Wohnung (eignes Zimmer),Um jetzt meine mutter bei den kosten soweit wie möglich zu entlasten wollte ich das mit der Gez machen.

Alles wo eine Befreiung wie Gez möglich ist oder meine Behörde zahlt will ich jetzt Angriff nehmen. Ich werde jetzt bei meinen JC einen Antrag stellen das sie mir ein teil der miete,strom,wasser,heizkosten bezahlen.

Ottokar

Wovon lebt denn die Mutter?
Du bis 25 oder älter?
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Dragon

#7
Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2024, 11:13:43Wovon lebt denn die Mutter?
Ich lebe mit meine Mutter in zwei Zimmer Wohnung (Düsseldorf)
Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2024, 11:13:43Du bis 25 oder älter?
Bin 45 Jahre Alt! Vielleicht weißt du es noch ?ich Pflege bis vor ca.4,2 Jahre noch beide Eltern seit ca. 20 jahren! Seit ende 2019 als mein Vater Verstarb"Pflege ich nur noch meine Mutter.

Wohnen bei einer Düsseldorfer wohnungsgenossenschaft,als Hauptmieter ist meine mutter im Mietvertrag eingetragen.ich darf seiten dem Vermeiter hier leben(Mietvertrag). für den vermieter ist nur wichtig das die Miete pünkltich bezahlt wird.

Falls ihr euch wundert warum ich jahrelang auf seitem meinen JC für Miete,strom,wasser,heizkostenanteil verzichte? das liegt daran um sich mit denen wegen jeden mist mit der Behörde streite will.


Sheherazade

Zitat von: Dragon am 20. Februar 2024, 11:14:43Falls ihr euch wundert warum ich jahrelang auf auf meinen Miete,strom,wasser,heizkostenanteil verzichte? das liegt daran um sich mit denen wegen jeden mist mit dem JC streiten.

Eine einfache Kostenbeteiligungsvereinbarung mit deiner Mutter sollte aber keinen "Streit" mit dem Jobcenter auslösen, die KdU stehen dir zu.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 20. Februar 2024, 11:33:22Eine einfache Kostenbeteiligungsvereinbarung mit deiner Mutter sollte aber keinen "Streit" mit dem Jobcenter auslösen, die KdU stehen dir zu.
Wie macht man die Kostenbeteiligungsvereinbarung genau ??? Ich wusste nie wie man die KdU  macht. Muss ich mit dem Vermieter=Wohnungsgenossenschaft reden wenn ich die kdu habe damit die kosten ermittelt werden?

Was ist den jetzt aber wegen der Gez?



Ottokar

Ich hatte nicht danach gefragt, "wie" ihr lebt, sondern wovon deine Mutter lebt: Rente, Grundsicherung, etc.
Und dabei wichtig: kann sie mit diesem Einkommen ihren Bedarf nach SGB XII decken.
Es gibt mehrere Gründe für eine Gebührenbefreiung und eine mögliche Mitbefreiung von Kindern oder Wohnungsinhabern. Meine Fragen dienen dazu, festzustellen, welche davon ev. zutreffen könnten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#11
Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2024, 11:41:05Ich hatte nicht danach gefragt, "wie" ihr lebt, sondern wovon deine Mutter lebt: Rente, Grundsicherung, etc.
Sorry Ottokar!
Meine mutter bezieht nur eine Rente+witwenrente von meinen Vater mehr nicht. damit bezahlt sie alle kosten.

Also kann ich jetzt was ich hier lese mit der Gez befreiung knicken.

Ottokar

Deine Mutter bezieht für sich selbst keine Rente?
Würdest du noch die Höhe dieser Rente angeben sowie die Höhe der Miete?
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Dragon

#13
Zitat von: Ottokar am 20. Februar 2024, 12:04:03Deine Mutter bezieht für sich selbst keine Rente?
Doch sie bekommt eine alters Rente+Witwenrente:
1.Witwenrente des Vater 770€
2.Rente der Mutter 550€ (frührentner)
3.Miete +Nebenkosten 570€
4.Strom 98€
ca.350€ für Lebenmittel das ist aber nie gleich ab und zu sind es 400€ bei feiertage sind es dann etwas mehr. Das ich mich an den kosten beteiligen muss.

Ottokar

Also hat sie für sich 1.320€ Einkommen im Monat. Damit hat sie leider keinen Anspruch auf eine Gebührenbefreiung.
Du könntest für dich einen Antrag stellen, aber der wirkt sich nicht auf deine Mutter aus und solange eine Person in der Wohnung gebührenpflichtig ist, muss auch GEZahlt werden.
Du kannst deine Mutter nur entlasten, indem du einen Untermietvertrag (mit Vorauszahlung) mit deiner Mutter schließt: https://hartz.info/index.php/topic,64069.0.html
und dem JC die entsprechend ausgefüllte Anlage KdU übersendest, zusammen mit einer Kopie des Untermietvertrages.
Dazu teilst du dem JC zusätzlich schriftlich mit, dass deine Mutter nicht länger bereit ist, dich kostenlos bei sich wohnen zu lassen, insbesondere weil die Kosten so gestiegen sind.
Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung würde ich in deinem Fall nicht empfehlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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