KOOP / Aufforderung Erwerbsfähigkeit klären zu lassen.

Begonnen von Sensoriker, 22. Februar 2024, 20:01:31

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Sensoriker

Moin.
Eine Freundin hat letzte Woche ein KOOP bekommen. Als einziger Punkt steht da drin Sie soll die Erwerbsfähigkeit klären.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass eine Klärung der Erwerbsfähigkeit vom JC ausgehen muss?

Sie könnte höchstens einen Antrag auf EU-Rente stellen. Dabei würde ja die Erwerbsfähigkeit (oder nicht) festgestellt werden.
Das Problem dabei ist nur, das sie nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt um überhaupt eine Rente zu bekommen.
Soviel ich weiß wird in dem Fall der Antrag ohne weitere Prüfung auf Erwerbsfähigkeit abgelehnt.
Richtig?

Wie verhält es sich in dem Fall mit dem KOOP?
Rentenantrag stellen und die Ablehnung dann vorlegen? (Vorausgesetzt ich liege richtig bezüglich des Antrags)
Warten bis wieder was vom JC kommt und denen das dann versuchen zu erklären?
Das JC jetzt darauf aufmerksam machen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Clyde R Schrank

Ich kann nur sagen, wie ich das in den Fall tun würde. Der Koop ist halt noch neu und Erfahrungen sind noch rar.

Ich würde nachweislich ein Schlichtungsverfahren beantragen und dort dann darauf hinweisen, das nach §15 SGB II ein Kooperationsplan nur mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geschlossen werden darf. Da die erwerbsfähigkeit nicht gegeben ist, die soll ja übergeprüft werden, sind die voraussetzungen für einen solchen Koop nicht gegeben.

Kurzum, gesundheitliche Dinge haben in dem Koop nichts zu suchen. Dafür gibt es andere Paragrafen. Hoffe aber das andere noch ihre Gedanken dazu schreiben.

Fettnäpfchen

Zitat von: Clyde R Schrank am 23. Februar 2024, 09:13:45Kurzum, gesundheitliche Dinge haben in dem Koop nichts zu suchen. Dafür gibt es andere Paragrafen. Hoffe aber das andere noch ihre Gedanken dazu schreiben.
das passt schon.
In so weit das es nichts im KOOP zu suchen hat würde ich allerdings nichts unternehmen solange vom JC keine weiteren Anforderungen oder Probleme auftauchen.

Zitat von: Sensoriker am 22. Februar 2024, 20:01:31Sie könnte höchstens einen Antrag auf EU-Rente stellen. Dabei würde ja die Erwerbsfähigkeit (oder nicht) festgestellt werden.
oder
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit beim JC

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Sensoriker am 22. Februar 2024, 20:01:31Gehe ich richtig in der Annahme, dass eine Klärung der Erwerbsfähigkeit vom JC ausgehen muss?
Nein, man kann auch selbst einen Antrag bei der RV stellen.

Zitat von: Sensoriker am 22. Februar 2024, 20:01:31wird in dem Fall der Antrag ohne weitere Prüfung auf Erwerbsfähigkeit abgelehnt. Richtig?
Kommt darauf an ob noch Anspruch darauf besteht, kann man vorab aber bei der RV erfragen.

Zitat von: Sensoriker am 22. Februar 2024, 20:01:31Das JC jetzt darauf aufmerksam machen?
Wenn ihr mit dem JC klar kommt und kein Bedarf auf EM Rente habt, würde ich ganz Still bleiben :zwinker:

Sensoriker

Ich habe gestern nochmal mit ihr gesprochen.
Sie ist schon seit einigen Jahren durchgehend AU und geht davon aus, dass das JC sie deshalb loswerden will.
(Deswegen erfüllt sie ja auch nicht die Voraussetzungen für eine EU-Rente)
Sie hat aufgrund der AU auch soweit nichts mit dem JC zu tun. (Man lässt sie in Ruhe)

Ich bin mir auch nicht sicher wo die Vor/Nachteile wären wenn sie in die Sozialhilfe "abgeschoben" wird. Sie hat einen kleinen Nebenjob wo sie ca. 120,-/Monat verdient. Entfällt in der SH nicht der Freibetrag bzw. wo wären sonst die Vor/Nachteile?

Der KOOP gilt ja noch bis August. Wenn sie durch den Wechsel zum Sozialamt nur Nachteile hätte würde sie eher dazu tendieren die Füße still zu halten, solange zu warten bis der ausläuft und das JC erst dann darauf aufmerksam machen. Passieren kann ihr deshalb nichts weiter oder?

Laut Hotline der RV kann sie keinen Antrag auf Feststellung der Erwerbsfähigkeit stellen. Das müsste das JC machen.
Fettnäpfchen schrieb sie könne beim JC einen Antrag stellen. (Dann hätte das JC sie ja gleich zum ÄD schicken können. Sie soll, aber laut JC den Antrag bei der RV stellen.)
Ich dachte auch nur die RV könne die Erwerbsfähigkeit feststellen und nur dann könne sie in die SH abgeschoben werden?

 :flag:  Keine Ahnung was ich ihr raten soll.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 24. Februar 2024, 08:53:44:flag:  Keine Ahnung was ich ihr raten soll.


Sie könnte ja einfach mal die kostenlose Rentenberatung in Anspruch nehmen. In jeder Stadt gibt es eine Rentenberatungsstelle. Ggf. gibt man ihr einen entsprechenden Nachweis darüber und damit kann sie ihre Mitwirkung belegen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sensoriker am 24. Februar 2024, 08:53:44Laut Hotline der RV kann sie keinen Antrag auf Feststellung der Erwerbsfähigkeit stellen. Das müsste das JC machen.
Ich würde bei der RV erst mal schriftlich (per Mail) anfragen, ob Anspruch auf EM Rente besteht.
Das Beabsichtigt ist, evtl. so einen Antrag zu stellen.

Gibt es einen Anspruch (aus früheren Beitragszeiten) dann, kann man sehr wohl einen bei der RV stellen.

Wenn nicht würde ich Abwarten, bis was dazu so vom JC kommt.
Meiner Meinung nach ist JC immer noch etwas besser, als Sozialhilfe.


Sensoriker

Hi.
Sie hat inzwischen mit einer Außenstelle telefoniert. (Der nächste ist über 50km entfernt).
Sie erfüllt definitiv nicht mehr die Voraussetzungen um EU-Rente zu bekommen. Sie könne zwar einen Antrag stellen, diese würde nur sofort ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.
Es besteht also für sie keine Möglichkeit selber die Erwerbsfähigkeit wie vom JC erwünscht bei der RV überprüfen zu lassen.
Sie ist auch nicht wirklich davon begeistert in die SH "abgeschoben" zu werden. Es scheint da wohl doch einige Nachteile zu geben.

Wie verhält es sich jetzt mit dem KOOP?
Füße still halten bis die nächste Einladung kommt oder doch besser einen Antrag stellen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Bundspecht

Zitat von: Sensoriker am 29. Februar 2024, 18:45:48Sie erfüllt definitiv nicht mehr die Voraussetzungen um EU-Rente zu bekommen


Zitat von: Sensoriker am 24. Februar 2024, 08:53:44Sie ist schon seit einigen Jahren durchgehend AU und geht davon aus, dass das JC sie deshalb loswerden will. (Deswegen erfüllt sie ja auch nicht die Voraussetzungen für eine EU-Rente)

Mhh nur weil man lange AU war, heißt das nicht , dass man keine EU Rente bekommen kann. Meine Frau ist nun seid 2019 durchweg von unserem Hausarzt AU geschrieben worden. Immer wieder für einen Monat.

Das JC hatte meine Frau auch mehr oder weniger "in Ruhe" gelassen. Dennoch haben ich für meine Frau einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt , vor bummelig zwei Jahren.

Zugegeben es war ein langer und teilweise ermüdender Weg, aber nun hat sie eine Arbeitsmarkt Rente bekommen.


 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sensoriker

Weitere Voraussetzungen:

- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)

- Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung

Soviel ich weiß ist sie schon seit über 6 Jahren durchgehend AU
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Dann soll sie eben den Antrag stellen und die Ablehnung der RV kassieren. Ansonsten eben die Füße still halten und sollte noch mal dieser Punkt vom Jobcenter angesprochen werden, legt sie den Ablehnungsbescheid einfach vor. Kostet alles nur etwas Mühe, kein Geld.

Die RV kann am Telefon viel erzählen, es zählt nur, was geschrieben steht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"