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Fragen zu einer Maßnahme

Begonnen von 03Pq12L, 29. Februar 2024, 11:56:23

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Ottokar

Intelligenz kann man nicht beleidigen. Denk mal drüber nach.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yasha

Zitat von: Ottokar am 03. März 2024, 17:28:49Intelligenz kann man nicht beleidigen.

Gegen solche Irrtümer helfen aufklärende Fakten:

https://www.believeinmind.com/self-growth/when-someone-insults-your-intelligence/

Mal was zum Nachdenken für Dich.

Ottokar

Zitat von: Yasha am 03. März 2024, 18:37:28Gegen solche Irrtümer helfen aufklärende Fakten:
Na dann mal los.
Die Beleidigung stellt den Grundtatbestand der Ehrdelikte dar und ist gegen eine natürliche Person gerichtet.
Intelligenz ist das Maß der Gesamtheit kognitiver Fähigkeiten.
Fazit: Intelligenz ist keine natürliche Person, kann also nicht beleidigt werden.
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Yasha

Fazit: Intelligenz ist keine natürliche Person, kann also nicht beleidigt werden.

FALSCH, weil

https://www.merriam-webster.com/dictionary/insult%20someone%27s%20intelligence

So sieht der Fakt aus.

Ottokar

Die Seite hinter diesem Link erklärt lediglich die Bedeutung der Redewendung, mehr nicht.
Das es diese Redewendung gibt, bestreite ich ja auch nicht.
Fakt ist aber, dass man Intelligenz nicht beleidigen kann. Diese Redewendung ist also genaugenommen Nonsens und wird, ohne dich damit als Person beleidigen zu wollen, von Leuten benutzt, denen es gerade an Intelligenz fehlt, um diesen Fakt zu begreifen.
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Yasha

Zitat von: Ottokar am 03. März 2024, 19:17:47von Leuten benutzt, denen es gerade an Intelligenz fehlt, um diesen Fakt zu begreifen

Na- hoffentlich bekommt Deine Ansicht das Europaparlament nicht mit...  :heul:

https://www.linguee.de/deutsch-englisch/uebersetzung/intelligenz+beleidigen.html

Anmerkung: Ein klug anmutendes Argument vermisse ich hier.Nämlich den Hinweis auf die Rechtslage eines Avatars, der nicht dem einer natürlichen Person entspricht.( Medienrecht).

Ottokar

Zitat von: Yasha am 03. März 2024, 19:57:40Anmerkung: Ein klug anmutendes Argument vermisse ich hier.Nämlich den Hinweis auf die Rechtslage eines Avatars, der nicht dem einer natürlichen Person entspricht.( Medienrecht).
Das wäre Urheberrecht, siehe § 7 Registrierungsvereinbarung.
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Yasha

Im weitesten Sinn.

Wobei ich nur diese Sachlage dazu meine

Zitat. Wenn es um 100% erfundene Charaktere geht, wird die Situation noch komplexer. Da diese Charaktere keine realen Personen sind, haben sie keine eigenen Persönlichkeitsrechte. 

Quelle:https://itmedialaw.com/virtuelle-avatare-und-influencer-rechtliche-aspekte-in-der-marketing-welt/

Insofern gewertet..kam aber von Dir eben nicht. Und das Abwerten der Redewendung ist schlichtweg daneben.

Meine Meinung




Ottokar

Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Mitgliedes, Urheber- und Lizenzrechte von Inhalten zu beachten und einzuhalten, die er im Forum einstellt.
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Und was das betrifft:
Zitat von: Ottokar am 03. März 2024, 19:17:47Diese Redewendung ist also genaugenommen Nonsens und wird, ohne dich damit als Person beleidigen zu wollen, von Leuten benutzt, denen es gerade an Intelligenz fehlt, um diesen Fakt zu begreifen.
=> meine Meinung.
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